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Ehemann schläft seit Wochen bei anderer Frau

Nankel
@Arnika das Gefühl mit dem Spiel auf Zeit habe ich auch und das schon länger.
Allerdings vermute ich dahinter ein ganz anderes Motiv, das eigentlich noch viel trauriger ist.
Er war schon immer ein extrem geiziger Mensch. Alle größeren Anschaffungen für mich oder die Kinder musste ich mir immer selbst vom Mund absparen. So konnte ich vor 3 Jahren auch den Führerschein selbst leisten
Er sitzt auf seinem Geld wie Donald Duck.
Und ich denke darum geht es ihm. Er möchte davon nichts abgeben. Weil er einfach ein schrecklicher Geizhals ist. Und bei einer Trennung/Scheidung müsste er. Wobei ja rechtlich gesehen sein Verhalten ja tatsächlich schon seit Wochen als Trennung gesehen werden kann.

03.12.2023 15:42 • x 10 #106


Susanna
@Nankel

Ähm, Deine Paragraphen sagen aber etwas ganz anderes aus.

Es gibt keine Pflicht, gemeinsam zu wohnen. Hier gehts um Unterhalt, wann der verwehrt werden kann:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html

Und eine sog. Treuepflicht gibt es auch nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html

03.12.2023 15:43 • x 3 #107


A


Ehemann schläft seit Wochen bei anderer Frau

x 3


Nankel
@Susanna die habe ich von einem Anwalt genannt bekommen ‍️
Manchmal gibt es ja Unterteilungen bei den Paragraphen. Vielleicht ist es da dabei

03.12.2023 15:46 • #108


A
@Nankel Ja klar kannst du das so sehen. „Ich bin nicht mehr glücklich, hab keine Gefühle mehr und schlafe jetzt bei Kathi, hier hast du meinen Anwesenheitsplan zur Kinderbetreuung“, kann man schwer anders werten. Hilft ihm halt monetär nichts. Aber gerade deswegen, wenn er ein Geizhals ist, sich dir so schnell wie möglich einen Anwalt.

Und irgendwie fängt dein „ich sage 1000 mal ja zum Glück mit dir“ ja schon immer mehr zu bröckeln an. Also schau da auch etwas realistischer hin. Geiz ist eine der grausigsten Eigenschaften überhaupt.

03.12.2023 15:50 • x 3 #109


A
@Susanna Das ist doch egal. Glaubst du wirklich, er hat vor, wieder bei ihr einzuziehen, Paragraph hin oder her. Er wird zu einer Ansage gezwungen. Und wenn er keine macht, ist es auch eine.

Sie droht ihm mit Scheidung und bereits laufendem Trennungsjahr. Das ist das, was zählt. Und seine Reaktion darauf.

Dass keine „Treuepflicht“ und „Wohnpflicht“ in einem freien Land in Kraft treten kann, ist ja eh klar. Sowas gibts maximal für Frauen unter der Scharia. Spielt hier aber gar keine Rolle, in D gibts ja ohnehin keine schuldhafte Scheidung, äußern muss er sich. Und äußerst er sich nicht, stimmt er der Scheidung stillschweigend zu.

03.12.2023 15:55 • x 1 #110


Susanna
Zitat von Nankel:
@Susanna die habe ich von einem Anwalt genannt bekommen ‍️ Manchmal gibt es ja Unterteilungen bei den Paragraphen. Vielleicht ist es da dabei

Komischer Anwalt: Treuepflicht? So weit ich weiß,. gibt es in Österreich unter bestimmten Umständen ein Schuldprinzip bei der Scheidung bei Untreue. Und schon gar nicht ist man verpflichtet, zuhause zu übernachten...

. Unterteilungen? Eigentlich nicht, die Paragraphen sind so, wie ich sie gepostet habe.

Aber wir haben hier eine Juristin:
@E-Claire

Sorry, vielleicht ist das ja auch völlig wurscht in Deiner Situation, aber ich bin manchmal genau...

03.12.2023 16:05 • x 2 #111


Nankel
@Arnika habe nichts von Scheidung geschrieben, zu keiner Zeit. Wo willst du das gelesen haben?

03.12.2023 16:12 • #112


Nankel
Langsam solltet ihr mal auf einen Nenner kommen....
Ich ertrage die Situation, dann heißt es komm ins Handeln.
Ich mache genau das, dann ist es auch wieder nicht richtig....

03.12.2023 16:18 • #113


A
@Susanna In Ö kannst du bei einer schuldhaften Scheidung, zB wg Untreue, unkompliziert geschieden werden, auch wenn der andere sich nicht scheiden lassen will. Das wird dann nicht groß in die Länge gezogen. Trennungsjahr gibts in Ö ohnehin nicht. Da gilt also das Prinzip, man wird nicht länger als nötig gezwungen, verheiratet zu bleiben und wenn einer mehr Schuld hat als der andere, darf er es erst recht nicht (wegen Unterhalt oder so) in die Länge ziehen. In D sind diese Paragraphen in Wahrheit auch nur dazu da, den Beginn des Trennungsjahres festzumachen.

@Nankel: Weil man es nicht anders verstehen kann, wenn du Paragraphen aus dem Scheidungsrecht anführst. Es gibt natürlich keine rechtliche Pflicht, bei einem Menschen zu wohnen oder ihm treu zu sein. Meinst du, ihn zwingt bei Zuwiderhandlung die Staatsgewalt mit Polizei oder gerichtlicher Verordnung zu dir zurück? Laut deinem Paragraphen aber das Trennungsjahr mit seinem Auszug berechnet. Worauf du ihn hinweist. Wie soll man das sonst interpretieren?

03.12.2023 16:26 • x 3 #114


B
Zitat von Nankel:
Laut §1579 BGB besteht die Pflicht zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Dazu zählt auch das gemeinsame Wohnen.

Ich hoffe für dich, dein Mann ist nicht das hellste Licht auf dem Christbaum, sonst kommt er aus dem Lachen gar nicht mehr raus. In dem Paragrafen geht es um Unterhalts-Verwirkung Wenn du erwartest, von deinem Mann ernst genommen zu werden, solltest du dir solche Nummern verkneifen und auf der Sachebene klar und deutlich in deinen Worten erklären, was du willst und erwartest.
Zitat von Nankel:
Du hast jetzt 3 Möglichkeiten. Ich möchte bis heute Abend eine klare Aussage von dir haben.
Möglichkeit 1:
Du bist in unserer Wohnung und bleibst dort.
Möglichkeit 2:
Wenn du mehr Zeit benötigst, kannst du dir vorübergehend eine eigene Wohnung suchen, in der du ALLEIN lebst.
Möglichkeit 3:
Du ziehst hier komplett aus. Wohin du dann gehst bleibt dir überlassen.
Wie gesagt möchte ich bis heute Abend eine Rückmeldung von dir haben. Sollte diese nicht kommen, werde ich ab morgen die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Denn ich bin nicht gewillt, diesen aktuellen Zustand noch weiter zu dulden.

Was möchtest du denn damit erreichen, was sind deine Konsequenzen, wenn er nicht reagiert? Was machst du denn, wenn dein Mann sagt, liebes Schnuckiputzi, es steht dir frei, eine Entscheidung zu treffen und selbst auszuziehen. Bis dahin lass mich einfach in Ruhe. Bist du darauf vorbereitet, was sind die Konsequenzen? Willst du ihn einsperren? Wie willst du ihn zwingen, bei Möglichkeit 2 ALLEIN zu leben? Er ist erwachsen und bestimmt selbst, mit wem er zusammen lebt. Rausschmeißen, Möglichkeit 3 kannst du ihn rechtlich auch nicht. Du selbst, kannst natürlich gehen. Die beiden großen Kinder können dich begleiten, wenn sie wollen, der/die 19-Jährige ist erwachsen, der/die 16-Jährige darf selbst bestimmen, wo er/sie leben mag. Bei dem 9-Jährigen bist du allerdings auf die Zustimmung deines Mannes angewiesen, ihn darfst du nicht einfach einpacken und gehen.
Zitat von Nankel:
ich werde einen Anwalt aufsuchen und mich erst mal beraten lassen und mit ihm weitere Schritte besprechen.

Das rate ich dir dringend an. Bevor du weitere unhaltbare Forderungen und Drohungen absetzt und damit deinem Mann einen sachlichen Vorteil gibst und noch Futter gönnst.

03.12.2023 16:40 • x 5 #115


Elfe11
Sieh' es so! Ihr lebt seit Monaten in Trennung und du verzichtest bislang freiwillig auf Trennungs- und Kindesunterhalt.

Ein Anwaltsschreiben zur Trennung muss schleunigst her. Und dann Unterhaltsanspruch geltend machen. Das muss der Anwalt einfordern.

Dein EM lebt momentan das sogenannte Nestmodell mit dir. Er betreut seine Kinder im Nest. Wenn dir das nicht passt, schlage eine andere Umgangsregelung vor!

Dein Schreiben ist eine Katastrophe... Eine Erpressung. Manipulation. Kontrollwahn. Lass' doch so Quatsch sein.

03.12.2023 16:45 • x 3 #116


Birkai
Zitat von Nankel:
Langsam solltet ihr mal auf einen Nenner kommen....

Der Ansatz ist falsch. Hier im Forum bekommst du nur die persönlichen Meinungen der Teilnehmer. Wie du damit umgehst, musst du selbst entscheiden.

Auch über Scheidung solltest du nachdenken mit all den Konsequenzen.

Spiele für dich alle Szenarien durch, auch mit deinen Anwalt. Dann bist du im der Lage für dich Entscheidungen zu treffen. Die kann dir keiner abnehmen.

Mein Weg war mir zuerst Gedanken über den Unterhalt zu machen, um zu schauen was mir und den Kindern zusteht. Damit war für mich klar, dass ich mein Leben auch unabhängig vom Ex finanziert bekomme. Dann fielen alle weiteren Gedanken und Entscheidungen leichter.

Mache dir eigen Plan B ohne ihn. Wenn du den hast kannst du freier entscheiden und deine Bedürfnisse und de der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Und für dich auch wichtig, hole dir die Hilfe die du brauchst, um psychisch die Situation zu meistern und auch auf Dauer für deiner Kinder stabil zu sein.

03.12.2023 16:49 • x 7 #117


A
@Brightness2 Naja, ganz so ist es nicht. Kein Gericht der Welt wird die Mutter von drei Kindern so schnell zum Auszug zwingen, zumindest nicht, solange das Sorgerecht nicht geklärt ist und schon gar nicht, da er bereits vor zwei Monaten ausgezogen ist und schriftlich einzelne Tage vereinbart hat, wo er auftaucht und sich um die Kinder kümmert. Damit hat er quasi ihr die Bude überlassen. Nestmodell würde bedeuten, sie müsste an seinen Tagen das Nest verlassen. Soweit geht er grad nicht. Ich vermute auch, er hatte bereits Beratung vom Anwalt.

Für mich wirkt das alles keineswegs so, als würde er eine Ehe-Pause brauchen, weil er gerade eine komische Phase hat. Woran sie sich offenbar noch festhält. Daran ist Option 2 geknüpft. Also Rückkehr ist für ihn (angeblich) nur dann drin nach seiner „Pause“, wenn er nicht bei einer anderen Frau wohnt. Will er offenbar grad nicht, also ist Option 1 hinfällig. Bleibt Option 3, also Trennung und Scheidung. Zumindest sagt sie es, und offenbar auch wieder nicht.

In Wahrheit heißen die 3 Optionen also nur, a) komm sofort zurück, b) lass dir noch Zeit, aber nicht bei ihr und c) ich werfe deine Kleidung wieder in den Flur.

03.12.2023 16:54 • x 2 #118


Heffalump
Zitat von Arnika:
ich werfe deine Kleidung wieder in den Flur.

oder auf die Strasse

03.12.2023 16:58 • #119


A
@Heffalump Wäre eine Esklationsstufe mehr, kommt aber aufs selbe raus. Vielleicht in den Garten, dann wärs weiter nicht Fisch und nicht Fleisch

03.12.2023 17:01 • x 1 #120


A


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