1978

Ehemann lässt uns allein wegen Kollegin

S
Was in der Urkunde steht gilt erst mal. Will er das ändern muss er eine Abänderungsklage führen und gewinnen. Alles easy.

Altersversorgung ist begrenzt auf 5% des Einkommens es sei denn er verdient über der Beitragsbemessungsgrenze was er als Mangelfall ja nicht tun kann. Auch der Punkt ist damit vom Tisch.

14.05.2021 12:22 • x 3 #961


Wollie
ich glaube auch, seine Anwältin macht nur erstmal viel Wind, weil er genau weiss wie du tickst....und jetzt bist du dran.....Spieß umdrehen und dem guten Herr mal zeigen, wozu ein Gutmensch in der Lage ist, wenn er einen guten Anwalt an seiner Seite hat.

14.05.2021 13:43 • x 2 #962


A


Ehemann lässt uns allein wegen Kollegin

x 3


B
Zitat von tbl:
Immer wenn ich denke, jetzt packen wir es, ich habe jetzt noch einen anderen Job, dachte, dass ich es so auch mit dem Haus packen könnte, kommt wieder etwas, wie seine Forderungen jetzt, die mir dann den Boden wegziehen.

Liebe @tbl , abgesehen davon, dass dein Ex den Mindestunterhalt für die Kinder auf jeden Fall bedienen muss und sich sicher auch nicht unbedingt fein und fair verhält, verstehe ich dich auch nicht. Wie hast du dir denn vorgestellt, mit einem Nettoeinkommen von Euro 800 einen Hauskredit bedienen zu können und deinen Ex auszubezahlen? Da wird keine Bank mitspielen.

Zitat von tbl:
Ich bekomme eh nichts von ihm.

Dein Ex hat dir sehr wohl Trennungsunterhalt gezahlt. In Form der Übernahme deiner Kreditrate und mit dem Verzicht auf die ihm zustehende Nutzungsentschädigung für seinen Hausanteil. Dass diese Leistungen endlich sind, muss dir deine Anwältin doch schon sehr früh erklärt haben. Spätestens jetzt mit dem reduzierten Netto durch den StKl-Wechsel ist das eben für ihn nicht mehr tragbar. Ich empfehle dir dringend, deine Anwältin den Job wegen des Mindestunterhalts machen zu lassen und dich auf deine Einnahmen zu fokussieren. Die Ausgaben deines Ex sind nicht mehr deine Baustelle. Dein Einkommen und die Suche nach einer angemessenen und bezahlbaren Wohnung sehr wohl. Und sehr dringend. Du solltest ganz schnell ins Handeln kommen.

14.05.2021 17:13 • x 1 #963


T
Genau. Ich habe die Zeit den Wohnwert berechnet bekommen für das Haus und alles andere bis auf den Kredit gezahlt. Ich habe mir einen 2. Job gesucht, um von dem jetzt die Raten zu zahlen. Also ich habe jetzt mehr netto. Ist noch frisch, er weiß es noch nicht. Er geht weiter von den 800 Euro aus und will trotzdem noch Geld von mir. Wir wären über die Runden gekommen, die Bank hätte es abgesegnet. Nun, er hat den Kindern damals beim ersten Abhauen versprochen, dass er alles tut, dass sie im Haus bleiben. Ich habe ihn gefragt, wie er das anstellen will. Er sagte, dass er das das schafft und wenn er sich einen Job sucht. Aber leider waren das auch alles nur leere Versprechungen.
Jetzt möchte er, dass ich das Haus zahle, die Hälfte vom Mindestubterhalt ist angekündigt und er möchte Ehegattenunterhalt. Das ist für mich einfach traurig. Er hat sogar versprochen, dass er nicht ausbezahlt werden möchte. Nur mit seiner Freundin zusammen sein. Alles vorbei.

14.05.2021 17:50 • #964


Heffalump
Zitat von tbl:
Er hat sogar versprochen

mündlich oder per Whatsup?

14.05.2021 18:07 • #965


B
Zitat von tbl:
Ich habe mir einen 2. Job gesucht, um von dem jetzt die Raten zu zahlen. Also ich habe jetzt mehr netto.

Das sind doch tolle Neuigkeiten. Licht am Ende des Tunnels. Das heißt, du kannst die Raten alleine bezahlen oder dir eine angemessene Wohnung suchen. Klasse!

Wie er darauf kommt, weniger als den Mindestunterhalt für die Kinder bezahlen zu dürfen, wird er notfalls einem Richter erklären müssen. Im Moment hast du einen Titel, aus dem du munter pfänden kannst -und dies notfalls auch nutzen solltest. @PuMa kann dir da sicher wertvolle Tipps geben. Vergiss doch jetzt mal den Quatsch mit Ehegattenunterhalt für ihn. Oder hast du jetzt soviel mehr netto als er?

Zitat von tbl:
Er hat sogar versprochen, dass er nicht ausbezahlt werden möchte.

Schau, das ist doch auch nicht besonders fair. Auch er sollte die Früchte ernten dürfen, die er gesät hat. Ebenso wie du. Im ersten Überschwang der Gefühle wird gerne viel versprochen, einfach um die Wogen zunächst mal zu glätten. Vieles davon ist eben später nicht mehr haltbar. Such dir eine schöne, bezahlbare Wohnung, dann hast du auch keinen Wohnvorteil mehr und verkauft die Hütte. Bis dahin werdet Ihr beide für die Kreditraten aufkommen müssen. Den Erlös teilt Ihr und jeder ist ab da nur noch für die eigenen Finanzen zuständig. Außer bei den Kindern. Du betreust, er zahlt. Bis die Große 18 ist. Dann wird es wieder anders. Es geht doch langsam vorwärts

14.05.2021 18:13 • x 1 #966


S
Eben. Titel hast Du. Kommt das Geld nicht. JA um Beistandsschaft bitten. Die machen das für Dich.

14.05.2021 20:44 • x 3 #967


T
Mir wurde gesagt, eins geht nur: Anwalt oder Beistandschaft?

15.05.2021 21:11 • #968


Heffalump
momentan würde dir ein Anwalt aber besser helfen. Deinen JA-Titel hast du doch schon, den nimmt dir keiner - aber zum verteidigen der abstrusen Vorwürfe seiner bissigen RA bist du allein nicht, sorry für, in der Lage

16.05.2021 04:45 • x 2 #969


E
Zitat:
Sie ist immer lustig,

Das fand ich gerade amüsant.
Bin mal gespannt, wie er das sieht, wenn sie gemeinsamen Alltag haben. lach.

16.05.2021 13:28 • #970


B
Zitat von tbl:
Mir wurde gesagt, eins geht nur: Anwalt oder Beistandschaft?

Es ist hilfreich, die unterschiedlichen Themen fein säuberlich voneinander zu trennen. Auch gedanklich. Bezüglich des Kindesunterhalts hast du einen Titel, aus dem zu pfänden kannst. Die Beistandsschaft ist als Anwalt der Kinder dazu verpflichtet deren Interessen wahrzunehmen. Da brauchst du keinen zusätzlichen Anwalt. Hier solltest du zunächst mal safe sein. Die Beistandsschaft wird sich normalerweise auch nicht auf einen Betrag unter dem Mindestunterhalt einlassen. Ein Gespräch über den Stand wird Klarheit bringen.

Für alle anderen Themen hast du deine Anwältin. Die wird sicher in kurzen knappen Sätzen das Thema Trennungsunterhalt für deinen Ex erwidern. Da bedarf es keinerlei langatmiger Korrespondenz mit Abwehr der Vorwürfe. Man sollte der gegnerischen Anwältin nicht mehr Bedeutung zumessen als sie hat. Sie vertritt den Ex und ist keine moralische Instanz, die du von dir überzeugen musst. Zum Thema Haus sollte deine Anwältin kommunizieren, dass die Ratenzahlung des Ex erst eingestellt werden darf, wenn eine einvernehmliche Lösung gefunden ist. Die der Ex bis dato verweigert hat. Am besten mit Fristsetzung. Vorschlägen zum weiteren Vorgehen. Weg von der emotionalen Schiene auf die Sachebene. Setzt voraus, dass du sehr klar bist, was du willst und wie du es stemmen kannst. Ohne Ex.

16.05.2021 14:51 • x 3 #971


T
@Reality Den haben sie ja schon sehr lange nun. Seit Januar im letzten Jahr. Ist alles toll!

Ich dachte, dass eine Beistandschaft helfen könnte, automatisch die Kindesunterhaltsansprüche in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, damit ich nicht alle 2 Jahre z.B die Anwältin deswegen konsultieren muss. Aber mir wurde gesagt, weil es schon anwaltliche Korrespondenz darüber gab, kann man den Beistand nicht in Anspruch nehmen.

Wegen all der anderen Sachen hoffe ich sehr, dass ich in der nächsten Woche einen Besprechungstermin bekommen kann.

16.05.2021 16:06 • #972


Heffalump
tbl

du bist ihm immer zu viel entgegen gekommen.

16.05.2021 16:07 • x 3 #973


Kinbakubi
Hallo tbl,

hab deine Ziele ganz klar vor Augen. Definiere dazu die ToDos und Deinen Vorteil. Stelle Deinem Anwalt konkrete Fragen dazu. Schreibe deine Ziele auf. Pfände was Du kannst. Setze den Kindesunterhalt durch.

Je mehr Du Deinen Anwalt fragst, desto mehr Geld kostet das. Du musst auch nicht auf den Schitte des Gegners eingehen. Das kostet Dich nur Geld und Zeit, das ist genau das Ziel des Gegners. Du bist nicht dafür da, deinen Ex zu belehren.

Auf keinen Fall tust Du Dinge für den Ex. Er bezahlt seine Anwältin, die Dich verunsichern und verrückt machen soll. Er weiß genau, welche Knöpfe er bei Dir drücken kann.

Tbl, zerfließe nicht in Gefühle und Emotionen.... Ich hoffe, das Forum hilft Dir dabei, klare Gedanken zu fassen. Viele Jahre warst Du es gewohnt, für deinen Ex zu denken. Das muss nun abgewöhnt werden. Ich hoffe, Du hast gute Freunde und Familie, die dich unterstützen!

16.05.2021 16:38 • x 1 #974


T
Ich bin gespannt. Hoffentlich bekomme ich bald meinen Termin. Danke für Eure guten Worte.

16.05.2021 22:30 • #975


A


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