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Ehemann hat uns sitzen lassen, was steht uns zu?

S
Mein NOCH Ehemann hat mich nach 1 Jahr Ehe sitzenlassen mit 3 jährigem Kind weil er eine andere hat aus heiterem Himmel. Jetzt macht man sich ja schon Gedanken wie es finanziell weiter geht. Jetzt stehen wir mit fast nichts da weil ich nur Teilzeit arbeite. Hat jemand Erfahrungen was mir jetzt zu steht? Unterhalt für das Kind ist klar, aber steht auch mir was zu? Trennungsunterhalt und nach der Scheidung Unterhalt? Ich lese halt immer wieder verschiedene Sachen mal steht mir als Ehefrau was zu trotz kurzer Ehe mal nicht. Vielen Dank im Vorraus

19.12.2019 03:27 • #1


Heffalump
Trennungsunterhalt für dich und das Kind, auf alle Fälle, Kindesunterhalt auch nach der Scheidung. Geh zum Anwalt, der kann dir das genau sagen! Rätselraten bringt nicht viel - aber für den groben Überblick hilft ein Blick auf die Düsseldorfer Tabelle

19.12.2019 04:30 • #2


A


Ehemann hat uns sitzen lassen, was steht uns zu?

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aquarius2
Kindesunterhalt und eventuell auch Trennungsunterhalt. Was verdient dein Mann, was verdienst du? Wie teilt ihr euch die Kinderbetreuung? Suche dir zeitnah einen Anwalt und lass dich beraten.

19.12.2019 04:59 • #3


Gorch_Fock
Da Euer Kind schon drei Jahre alt ist, kannst Du auch ggf. wieder arbeiten. Natürlich stehen KU und TU Dir zu. Dein nächster Weg sollte Dich zum guten Anwalt für Familienrecht und auch zum Jugendamt führen. Du kannst dort eine Beistandschaft einrichten lassen. Der KV wird dann zur Abgabe eines Titels aufgefordert. So kannst Du den Kindesunterhalt auch sofort vollstrecken lassen.

19.12.2019 05:04 • #4


BlueApple
Sollte dein Ex nicht zahlen, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Zur Abgabe eines Titels kann man niemanden auffordern. Der Unterhaltstitel muss ebenso durch einen Rechtsanwalt erwirkt werden.
Juristische Hilfe ist in diesem Fall so oder so nötig.
Da du kaum Einkommen hast, kannst du dir für die Erstberatung einen Beratungsschein holen. Diesen bekommst du beim zuständigen Amtsgericht. Dort einfach unter Vorlage deiner Einkommensbestätigung vorsprechen. Die Erstberatung kostet dich dann nur 15,00Euro anstatt max 190Euro zzgl USt.
Für ein evtl Verfahren gibt es sodann PKH (Prozesskostenhilfe). Dieses ist ebenso beim Amtsgericht zu beantragen. Aber dein Rechtsanwalt wird dich da entsprechend informieren.
Der Gesetzgeber sieht im übrigen vor, dass du an dem 3. Lebensjahr deines Kindes wieder voll arbeiten gehen kannst. TU wird es wahrscheinlich nicht geben, aber neben KU kannst du aufstocken Hartz IV beantragen

19.12.2019 05:29 • #5


B
Während des Trennungsjahres werden die ehelichen Verhältnisse fortgesetzt, dein Noch-Mann ist dir gegenüber unterhaltspflichtig. Wie ist die Betreuung eures Kindes geregelt, wie wollt Ihr sie zukünftig handhaben? Ist ein Wechselmodell denkbar, in dem Ihr beide zu gleichen Teilen die Betreuung übernehmt? Dann kannst du deine Stunden aufstocken und er geht runter. Dann hat euer Kind weiterhin beide Eltern gleichberechtigt und Ihr -gerade auch du- könnt unabhängig voneinander wirtschaften. Das gibt dir dann auch wieder ein Stück Sicherheit.

19.12.2019 05:38 • #6


Heffalump
Zitat von BlueApple:
TU wird es wahrscheinlich nicht geben,

den gibts doch immer

Und ohne Anwalt - geht die Berechnung sowie so nicht

19.12.2019 05:40 • #7


aquarius2
Trennungsunterhalt gibt es eben nicht immer, ich kenne einen Fall, wo die Frau Teilzeit arbeitet, er ist arbeitslos und im Moment uninteressant für den Arbeitmarkt, weil erstens kein Führerschein und zweitens Alk., die kriegt Unterhalt aus der Vorschußkasse und sie selbst könnte H4 aufstocken, macht sie aber nicht...

19.12.2019 05:44 • #8


Heffalump
Zitat von aquarius2:
Trennungsunterhalt gibt es eben nicht immer, ich kenne einen Fall, wo die Frau Teilzeit arbeitet, er ist arbeitslos und im Moment uninteressant für den Arbeitmarkt, weil erstens kein Führerschein und zweitens Alk., die kriegt Unterhalt aus der Vorschußkasse und sie selbst könnte H4 aufstocken, macht sie aber nicht...

Wenn TE schreibt, er arbeitet - geh ich jetzt nicht von einem arbeitslosen Objekt aus

19.12.2019 05:50 • #9


B
Trennungsunterhalt gibt es im Trennungsjahr im Rahmen des des Noch-Ehemann, um ehebedingte Nachteile -= Halbtagsarbeit wegen Kindererziehung-auszugleichen. Kindesunterhalt steht dem Kind zu und ist nicht dafür da, ein wirtschaftlich schlechter gestelltes Elternteil zu alimentieren.

Ab dem 3. Lebensjahr des Kinde kann dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung zugemutet werden. Da sie aber noch nicht geschieden sind und die TE bereits halbtags arbeitet, gilt der erste Absatz, sofern die Leistungsfähigkeit des Noch-Mannes festgestellt wird.

19.12.2019 06:04 • x 2 #10


S
Ich danke euch allen für eure Ratschläge, find es einfach so traurig dass ich mich jetzt schon damit auseinander setzen muss, aber ich muss auch an mein Kind denken. Wir leben beruflich leider nicht kn der selben Stadt also kann ich leider nicht mehr arbeiten, außer ich würde die Stunden erhöhen in der Kita, wie sieht es dann aus wer müsste den Kita Beitrag bezahlen? Wird es zum Trennungsunterhalt zugerechnet oder läuft das extra? Ich arbeite Teilzeit, er verdient sehr gut, kann man sowas auch ohne Anwälte klären oder ratet ihr davon ab? Vielen lieben Dank euch

19.12.2019 06:35 • #11


Heffalump
Sandy
versuch doch einen Anwalt für Familienrecht auszusuchen, der kann dir das auf den Cent genau sagen

19.12.2019 06:52 • #12


B
Liebe Sandy,

die KiTa muss er bezahlen, das Essensgeld ist im Kindesunterhalt abgedeckt.

Wenn Ihr normal miteinander reden könnt und beide fair bleibt, besteht natürlich die Möglichkeit das Ganze ohne Anwälte zu vereinbaren. Überleg dir doch bitte, was du als faire Lösung siehst, er soll das auch für sich reflektieren. Danach setzt Ihr euch an einen Tisch, eventuell mit einer neutralen Person, der Ihr vertraut und redet miteinander.

Alles Liebe

Bright

19.12.2019 07:25 • #13


X
Habt ihr einen Ehevertrag? Wenn nein, dann kannst du aus alles rausholen was er hat. Sogar die Unterhose.

19.12.2019 07:36 • #14


S
Zitat von xboyx:
Habt ihr einen Ehevertrag? Wenn nein, dann kannst du aus alles rausholen was er hat. Sogar die Unterhose.



Ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Ansatz ist!

Trotzdem würde ich dir auch raten, einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) aufzusuchen. Beim Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf. Ich an deiner Stelle, würde mich nicht darauf verlassen, was dein NM meint was er dir zahlen möchte. Sonst bietet die Caritas auch Beratungsstellen an.

Ich finde es absolut inakzeptabel, wenn sich Elternteile vor ihrer finanziellen Verantwortung drücken und mit allen Mitteln versuchen um Unterhaltszahlungen drumherum zu kommen - aber ebenso inakzeptabel, wenn man versucht den anderen auszuquetschen wie eine Zitrone.... aber das muss ja jeder für sich selber entscheiden...

19.12.2019 18:30 • #15


A


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