_Konstantin
- 88973
_Konstantin
Zitat von Schwesterherz:Scheidung läuft nach deutschen Recht und er verlangt Unterhalt im vierstelligen Bereich. Ich falle hier vom Glauben ab.
Sie hat weder ein großes Einkommen, noch Eigentum. Das ist so herzlos von ihm. Traurig, meine Schwester so zu sehen. Sie ist gestresst und ihr bricht immer wieder die restliche Stimme weg.
Zitat von Ella_:Warum engagiert ihr nicht einen Anwalt in Übersee? Der kennt sich mit den zuständigen Behörden aus und kann vor Ort Druck machen.
Lg
Zitat von Matroschka:Also in dem Fall , sein Vermögen zu prüfen , wäre es einfacher Anzeige zu erstatten und die Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen , diese macht die Anträge bei Gericht und kann daraufhin das Konsulat in seinem Heimatland kontaktieren, die lassen wiederum die Polizei nach ihm fahnden und wenden sich unter Umständen an das Militär, für das er zuvor tätig war. ..von da an nehmen dann ggf die Staaten die Fahndung auf , bzw auch sein Heimatland ( ich vermute Frankreich?)
Das machst aber nicht Du oder ihr , deine Schwester geht entweder zum Anwalt und erstellt darüber Strafanzeige oder ihr geht direkt zur Polizei ... die machen dann Recht schnell alle Verwaltungen und das geht dann nochmals erheblich schneller und präziser von statten .
Zitat von Schwesterherz:
Die Info gebe ich meiner Schwester weiter.
Das Militär sollte auch seine Adresse haben. Die Zahlen seine Rente und Abfindung.
Die hatten wir vor längerer Zeit kontaktiert. Alleine schon um ihn zu finden. Es gab keinerlei Auskunft, auch nicht, obwohl es die eigene Ehefrau ist.
Zitat von Matroschka:
Das ist richtig , aber in den Staaten wird eine nicht geführte Ehe , wohl nicht richtig unter seinen Aussagen beglaubigt sein, wenn er sich raus geredet und gelogen hat und ggf mit der Fake Ehe sich privates Vertrauen erschlichen hat , das könnte wohlmöglich auch der Grund zum Ausscheiden des Dienstes geführt haben .
Es reicht nicht , als normaler Bürger , bestimmte Sachen zu erzwingen oder ein zu fordern , es gibt da bestimmte behördliche , gerichtliche Abläufe , die dann das grosse regeln und ja es könnte sein , dass seine Gelder und Konten bereits eingefroren sind und er deswegen die Unterhaltsforderung gemacht hat.
Also , irgendwas Grosses geht bestimmt schon vor sich .
Zitat von Schwesterherz:Kann er Unterhalt fordern, wenn er sein Einkommen dem Gericht nicht preisgibt?
Zitat von BlueApple:Nicht so direkt. Bei der Scheidung muss das Einkommen ja so oder so dargelegt werden. Legt er dieses nicht offen dat, wozu er verpflichtet ist, kann ein Zwangsgeldbeschluss durch den RA erwirkt werden. Das heisst: das Gericht setzt eine Summe x fest (zum Anfang meist um die EUR 500,00). Dieser Beschluss wird dem RA deiner Schwester übersandt, der diesen zur Vollstreckung an den zuständigen Gerichtsvollzieher übergibt. Dieser stiefelt los zum Ehemann und sagt: entweder du erteilst die Auskunft oder zahlst EUR 500,00 in die Staatskasse, alternativ wanderst du ein. Zahlt er lieber das Geld als die Auskunft zu erteilen, geht das Spielchen munter weiter... Ein neuer Beschluss wird beantragt, u.s.w.! Je mehr Beschlüsse, desto höher das Zwangsgeld
Zitat von Schwesterherz:
Dankeschön für den Hinweis.
Nur stellt sich die Frage, ob die Zwangsvollstreckung im Ausland durchgesetzt werden kann.
In seiner Heimat gibt es nicht wirklich eine Meldepflicht, sondern man meldet sich, wenn Wahlen anstehen und man wählen möchte.
Jedoch habe ich eben erfahren, dass er eine neue Kanzlei in D mit der Scheidung beauftragt hat. Zustellung an die neue RA Kanzlei ist also möglich.
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