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Ehemann abgetaucht und heimlich geheiratet

K
Kann denn eine konsularische Unterstützung in so einem Fall Hilfe bieten?

15.01.2019 18:04 • x 1 #16


Schwesterherz
Update in dem Fall

Eine Fake-Hochzeit hat tatsächlich stattgefunden, und das vor Familie, Freunden und Geschäftspartnern. Im kompletten Hochzeitsoutfit mit offizieller Feier und öffentlichen Fotos.

Die Behörden Übersee haben scheinbar auf die Meldung meiner Schwester reagiert und rechtzeitig eingegriffen und die beiden nicht verheiratet, daher die Fake-Hochzeit. Er musste offenbar das Land verlassen, die Behörden sind streng und greifen dort
hart durch.
Er ist seit letztes Jahr plötzlich zurück nach Europa, ohne sie und die zwei Kinder. Sie (seine Mitarbeiterin und Affäre) folgte ihm später nach Europa.

Mittlerweile haben wir recherchiert. Er besitzt mehrere sehr gut laufende Firmen und Eigentum.

Seine Rechtsanwälte haben das Mandat niedergelegt. Er macht keine Angaben, die das Gericht verlangt.

Scheidung läuft nach deutschen Recht und er verlangt Unterhalt im vierstelligen Bereich. Ich falle hier vom Glauben ab.

Sie hat weder ein großes Einkommen, noch Eigentum. Das ist so herzlos von ihm. Traurig, meine Schwester so zu sehen. Sie ist gestresst und ihr bricht immer wieder die restliche Stimme weg.

10.09.2020 08:04 • x 1 #17


A


Ehemann abgetaucht und heimlich geheiratet

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Acht
Zitat von Schwesterherz:
Scheidung läuft nach deutschen Recht und er verlangt Unterhalt im vierstelligen Bereich. Ich falle hier vom Glauben ab.

Sie hat weder ein großes Einkommen, noch Eigentum. Das ist so herzlos von ihm. Traurig, meine Schwester so zu sehen. Sie ist gestresst und ihr bricht immer wieder die restliche Stimme weg.

Hallo Schwesterherz, die Situation, wie du sie beschreibst, zeigt einen sehr empathielosen und gerissenen Mann, der ohne nach rechts und links zu schauen ausschließlich auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist.

Solche Männer können gefährlich werden, wenn ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht wird und sie so zu Fall gebracht werden. Das habt ihr mit der Ausweisung aus dem anderen Land geschafft, daher wäre ich bezüglich Wohnanschrift deiner Schwester öffentlich für ihn zugänglich zu lassen usw. ehrlich in Zukunft eher vorsichtig. Der Mann scheint sehr skrupellos zu sein. Es muss nichts gefährlich sein, allerdings wäre ich bei so jemanden eher zweimal zu vorsichtig als zu nachsichtig.
Den Rest würde ich die Anwälte und das Gericht machen lassen. Firmenvermögen, das er hat bei Gericht mit angeben und abwarten, wie entschieden wird.

10.09.2020 09:32 • x 2 #18


6rama9
Nachricht gelöscht.

10.09.2020 09:56 • #19


Matroschka
Kurz Zusammengefasst :

Keine Scheidung - kein Titel !

Erst nach einer gerichtlichen Urteil und Titel muss gezahlt werden .

Dennoch wird es soweit nicht kommen , die Ehe hat seit über 7 Jahren keinen Bestand , er verhinderte den üblichen Rechtsprozess , auch deine Schwester hat , bzw hätte in der Zeit Ansprüche auf sein Vermögen !

Ich denke , dass es jetzt Recht schnell gehen sollte , mit der Scheidung . Keine privaten Kontakt halten bzw Absprachen treffen und schon gar nicht auf Forderungen reagieren !

10.09.2020 10:00 • x 2 #20


Schwesterherz
Ihr habt recht.
Es gibt absolut keinen privaten Kontakt. Das läuft ausschließlich über die Anwälte.

Ich kenne mich überhaupt nicht aus in Scheidungsangelegenheiten.
Kann er Unterhalt fordern, wenn er sein Einkommen dem Gericht nicht preisgibt?
Meine Schwester wurde geprüft, sogar wegen der Betriebsrente möchte er ein Gutachten, obwohl alles bereits von unserem Anwalt angegeben wurde.

Wie kann das Gericht hier sein Einkommen in einem anderen Land überprüfen?

10.09.2020 17:19 • #21


Ella_
Warum engagiert ihr nicht einen Anwalt in Übersee? Der kennt sich mit den zuständigen Behörden aus und kann vor Ort Druck machen.

Lg

10.09.2020 17:38 • x 2 #22


Schwesterherz
Zitat von Ella_:
Warum engagiert ihr nicht einen Anwalt in Übersee? Der kennt sich mit den zuständigen Behörden aus und kann vor Ort Druck machen.

Lg




Da wir bereits in Deutschland und in seinem Heimatland Rechtsanwälte beauftragt haben, sprengt ein dritter Anwalt Übersee die Kosten.
Er will die Scheidung In Deutschland, somit muss er Angaben bei unserem Deutschen Gericht machen.

Für die Vermögensverhältnisse wären eher Dedektive zuständig, laut Rechtsanwälte.

LG

10.09.2020 19:09 • #23


Matroschka
Also in dem Fall , sein Vermögen zu prüfen , wäre es einfacher Anzeige zu erstatten und die Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen , diese macht die Anträge bei Gericht und kann daraufhin das Konsulat in seinem Heimatland kontaktieren, die lassen wiederum die Polizei nach ihm fahnden und wenden sich unter Umständen an das Militär, für das er zuvor tätig war. ..von da an nehmen dann ggf die Staaten die Fahndung auf , bzw auch sein Heimatland ( ich vermute Frankreich?)

Das machst aber nicht Du oder ihr , deine Schwester geht entweder zum Anwalt und erstellt darüber Strafanzeige oder ihr geht direkt zur Polizei ... die machen dann Recht schnell alle Verwaltungen und das geht dann nochmals erheblich schneller und präziser von statten .

10.09.2020 19:25 • x 5 #24


Schwesterherz
Zitat von Matroschka:
Also in dem Fall , sein Vermögen zu prüfen , wäre es einfacher Anzeige zu erstatten und die Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen , diese macht die Anträge bei Gericht und kann daraufhin das Konsulat in seinem Heimatland kontaktieren, die lassen wiederum die Polizei nach ihm fahnden und wenden sich unter Umständen an das Militär, für das er zuvor tätig war. ..von da an nehmen dann ggf die Staaten die Fahndung auf , bzw auch sein Heimatland ( ich vermute Frankreich?)

Das machst aber nicht Du oder ihr , deine Schwester geht entweder zum Anwalt und erstellt darüber Strafanzeige oder ihr geht direkt zur Polizei ... die machen dann Recht schnell alle Verwaltungen und das geht dann nochmals erheblich schneller und präziser von statten .



Die Info gebe ich meiner Schwester weiter.
Das Militär sollte auch seine Adresse haben. Die Zahlen seine Rente und Abfindung.

Die hatten wir vor längerer Zeit kontaktiert. Alleine schon um ihn zu finden. Es gab keinerlei Auskunft, auch nicht, obwohl es die eigene Ehefrau ist.

10.09.2020 19:38 • x 2 #25


Matroschka
Zitat von Schwesterherz:


Die Info gebe ich meiner Schwester weiter.
Das Militär sollte auch seine Adresse haben. Die Zahlen seine Rente und Abfindung.

Die hatten wir vor längerer Zeit kontaktiert. Alleine schon um ihn zu finden. Es gab keinerlei Auskunft, auch nicht, obwohl es die eigene Ehefrau ist.


Das ist richtig , aber in den Staaten wird eine nicht geführte Ehe , wohl nicht richtig unter seinen Aussagen beglaubigt sein, wenn er sich raus geredet und gelogen hat und ggf mit der Fake Ehe sich privates Vertrauen erschlichen hat , das könnte wohlmöglich auch der Grund zum Ausscheiden des Dienstes geführt haben .

Es reicht nicht , als normaler Bürger , bestimmte Sachen zu erzwingen oder ein zu fordern , es gibt da bestimmte behördliche , gerichtliche Abläufe , die dann das grosse regeln und ja es könnte sein , dass seine Gelder und Konten bereits eingefroren sind und er deswegen die Unterhaltsforderung gemacht hat.

Also , irgendwas Grosses geht bestimmt schon vor sich .

10.09.2020 20:05 • x 2 #26


Schwesterherz
Zitat von Matroschka:

Das ist richtig , aber in den Staaten wird eine nicht geführte Ehe , wohl nicht richtig unter seinen Aussagen beglaubigt sein, wenn er sich raus geredet und gelogen hat und ggf mit der Fake Ehe sich privates Vertrauen erschlichen hat , das könnte wohlmöglich auch der Grund zum Ausscheiden des Dienstes geführt haben .

Es reicht nicht , als normaler Bürger , bestimmte Sachen zu erzwingen oder ein zu fordern , es gibt da bestimmte behördliche , gerichtliche Abläufe , die dann das grosse regeln und ja es könnte sein , dass seine Gelder und Konten bereits eingefroren sind und er deswegen die Unterhaltsforderung gemacht hat.

Also , irgendwas Grosses geht bestimmt schon vor sich .



Übersee muss er so etwas wie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegt haben. Er hat meine Schwester in D geheiratet.

Die einzige Möglichkeit Übersee zu heiraten bedeutet Dokumente vorzulegen, die nicht wirklich den Tatsachen entsprechen. Seine Lebensgefährtin wusste, dass er nicht geschieden ist.

Das Militär hat er mit Renteneintrittsalter verlassen (Anfang 40 bei der Spezialeinheit ist üblich).

Du hast sicherlich recht.
Er macht auf mich den Eindruck alles verschleiern zu wollen; Seine Lebensgefährtin nebst Kinder, Einkommen und Aufenthalt.
Ich hoffe, die Behörden hier nehmen alles in die Hand.
Der Gerichtstermin wurde verschoben.

Ich werde weiter berichten.....

LG

10.09.2020 20:39 • x 1 #27


BlueApple
Zitat von Schwesterherz:
Kann er Unterhalt fordern, wenn er sein Einkommen dem Gericht nicht preisgibt?

Nicht so direkt. Bei der Scheidung muss das Einkommen ja so oder so dargelegt werden. Legt er dieses nicht offen dat, wozu er verpflichtet ist, kann ein Zwangsgeldbeschluss durch den RA erwirkt werden. Das heisst: das Gericht setzt eine Summe x fest (zum Anfang meist um die EUR 500,00). Dieser Beschluss wird dem RA deiner Schwester übersandt, der diesen zur Vollstreckung an den zuständigen Gerichtsvollzieher übergibt. Dieser stiefelt los zum Ehemann und sagt: entweder du erteilst die Auskunft oder zahlst EUR 500,00 in die Staatskasse, alternativ wanderst du ein. Zahlt er lieber das Geld als die Auskunft zu erteilen, geht das Spielchen munter weiter... Ein neuer Beschluss wird beantragt, u.s.w.! Je mehr Beschlüsse, desto höher das Zwangsgeld

10.09.2020 20:39 • x 4 #28


Schwesterherz
Zitat von BlueApple:
Nicht so direkt. Bei der Scheidung muss das Einkommen ja so oder so dargelegt werden. Legt er dieses nicht offen dat, wozu er verpflichtet ist, kann ein Zwangsgeldbeschluss durch den RA erwirkt werden. Das heisst: das Gericht setzt eine Summe x fest (zum Anfang meist um die EUR 500,00). Dieser Beschluss wird dem RA deiner Schwester übersandt, der diesen zur Vollstreckung an den zuständigen Gerichtsvollzieher übergibt. Dieser stiefelt los zum Ehemann und sagt: entweder du erteilst die Auskunft oder zahlst EUR 500,00 in die Staatskasse, alternativ wanderst du ein. Zahlt er lieber das Geld als die Auskunft zu erteilen, geht das Spielchen munter weiter... Ein neuer Beschluss wird beantragt, u.s.w.! Je mehr Beschlüsse, desto höher das Zwangsgeld



Dankeschön für den Hinweis.

Nur stellt sich die Frage, ob die Zwangsvollstreckung im Ausland durchgesetzt werden kann.
In seiner Heimat gibt es nicht wirklich eine Meldepflicht, sondern man meldet sich, wenn Wahlen anstehen und man wählen möchte.

Jedoch habe ich eben erfahren, dass er eine neue Kanzlei in D mit der Scheidung beauftragt hat. Zustellung an die neue RA Kanzlei ist also möglich.

10.09.2020 20:48 • #29


BlueApple
Zitat von Schwesterherz:


Dankeschön für den Hinweis.

Nur stellt sich die Frage, ob die Zwangsvollstreckung im Ausland durchgesetzt werden kann.
In seiner Heimat gibt es nicht wirklich eine Meldepflicht, sondern man meldet sich, wenn Wahlen anstehen und man wählen möchte.

Jedoch habe ich eben erfahren, dass er eine neue Kanzlei in D mit der Scheidung beauftragt hat. Zustellung an die neue RA Kanzlei ist also möglich.

Eine Zustellung im Parteibetrieb ist auf jeden Fall möglich.
Darf ich fragen aus welchem Land er kommt? Du sagtest, dass dies innerhalb der EU sei. Das macht es prinzipiell leichter, da es EU-Titel gibt.

10.09.2020 20:51 • x 2 #30


A


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