Zitat von BernhardQXY: Ich meinte das Argumente der Eigenverantwortung.
Ah ok, sorry war gestern einfach zu müde, um zu verstehen, was du meintest.
Zunächst, wenn ich nicht grundsätzlich an Eigenverantwortung glauben würde, würde ansonsten weder Demokratie noch soziale Marktwirtschaft in meinen Augen funktionieren. Wenn alle Gewalt vom Volk ausgeht, muss ich darauf vertrauen und daran glauben, dass der einzelne auch Eigenverantwortung genug besitzt zB im Rahmen von Wahlen Entscheidungen zu treffen.
Insbesondere wenn Menschen Entscheidungen treffen, die ich anders treffen würde, empfinde ich den Gedanken, dass diese sich eigenverantwortlich bewusst eben für das andere entschieden haben, als Grundlage meiner Akzeptanz des anderen.
Dann: Ausgangspunkt war ja der Ruf nach einer verpflichtenden Aufklärung über die Rechtsfolgen der Ehe. Zum einen gibt es ja ein paar Hürden wie Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse etc zu überwinden, zum anderen ist die Möglichkeit des Scheiterns von Ehen nun wirklich null tabuisiert in unserer Gesellschaft. Sprich alle Informationen zu den Rechtsfolgen sind grundsätzlich vorhanden und frei verfügbar.
Ich muss daher im Rahmen meiner Überzeugung davon ausgehen, dass ein Mensch der heiratet, diese Entscheidung für sich selbst in Kenntnis oder eben freiwilliger Unkenntnis aller Folgen getroffen hat.
Zitat von BernhardQXY: Mit dem Argument könnte man auch auf Notare beim Immobilienerwerb verzichten
So weit du auf das Element der Aufklärung, der Notar der verpflichtet ist, den Parteien die Rechtsfolgen des geplanten Immobilienerwerbs oder -Verkaufs noch mal vor Augen zu führen, abstellst, lässt sich das eventuell diskutieren.
Die besondere Formbedürftigkeit des Immobilenkaufs ist historisch begründet. Nicht vergessen, das BGB ist am 1.1.1900 in Kraft getreten (das ABGB ist noch mal ne Runde älter).
Aber das ist eben nur eine Funktion und nicht die einzige Funktion eines Notars. So wie der Standesbeamte bei Eheschließung nochmal die Identität der zukünftigen Eheleute kontrolliert, so stellt auch der Notar sicher, dass Käufer und wichtiger Verkäufer tatsächlich sind wer sie sind und gleicht dies mit dem Grundbuch ab. Ähnlich wie die Beibringung des Nachweises der Ehefähigkeit. Das wiederum ist essentiell, es dient der allgemeinen Rechtssicherheit und Verkehrsfähigkeit von Immobilien, weil das Grundbuch Rechtsscheinträger für den Gutglaubenserwerb ist.
Muss diese Aufgabe von einem Notar erfüllt werden? Nicht denknotwendigerweise, aber dann brauchst du ein anderes System (und die notwendigen Gesetzesänderungen), welches funktional eben diese Aufgabe erfüllt.
Praktisch gesehen dürfte die starke Lobby der Notare eine deutliche Hürde für eine Reform darstellen.
Vorstellbar ist aber, dass die digitale Entwicklung dahingehend Neuerungen bringen könnte.