3644

Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

6rama9
Zitat von Renama:
Haus kostet 450.000 Er zahlt 80.000 an, sie nichts (hat er ja geschrieben). Sie verkaufen für 430.000, davon gehen 370.00 an die Bank für das Darlehen. Die restlichen 60.000 aus dem Erlös gehen durch 2. Da sie nichts eingebracht hat, macht sie 30.000 plus, er hingegen 50.000 Verlust. Plus, wie gesagt, ggf. noch ...

Das ist definitiv falsch!
@Daniel1981 Dein grundlegender Denkfehler ist, davon zu reden, dass du die Anzahlung geleistet hast. In der ehelichen Zugewinnsgemeinschaft gibt es keine einseitigen Anschaffungen. Egal von welchem Konto: Jede Anschaffung wird aus dem beidseitigen ehelichen Vermögen getätigt.
Ausnahme: Ihr hättet die Immobilien vor Eheschließeung erworben und du hättest durch einen 50/50 Grundbucheintrag auf die Berücksichtigung deines Anteils verzichtet (ihr also die Hälfte der Anzahlung geschenkt). Wenn du das gemacht hast, bist du natürlich selbst schuld.

Beispiel nach Eheschließung:

Anfangsvermögen A: 500.000
Anfangsvermögen B: 100.000
Hauserwerb mit Zahlung ausschließlich durch A (von Konto A): 500.000
Hausverkauf: 400.000
Sonstiger Zugewinn während der Ehe: 200.000

Zugewinnsberechnung:
Eingebrachte Vermögenswerte: 600.000
Vermögenswerte bei Trennung: 700.000 (= Haus 400.000 + Zugewinn 200.000 + Kontostand B 100.000 + Kontostand A 0)
Realer Zugewinn: 100.000 (Vermögenswert 700.000 minus Eingebracht 600.000)
Auszahlung: A = 550.000 (hälftiger Zugewinn + Anfangsvermögen)
Auszahlung: B = 150.000 (hälftiger Zugewinn + Anfangsvermögen)

12.10.2023 08:52 • x 4 #646


C
Zitat von 6rama9:
Beispiel nach Eheschließung:

Anfangsvermögen A: 500.000
Anfangsvermögen B: 100.000
Hauserwerb mit Zahlung ausschließlich durch A (von Konto A): 500.000
Hausverkauf: 400.000
Sonstiger Zugewinn während der Ehe: 200.000

Zugewinnsberechnung:
Eingebrachte Vermögenswerte: 600.000
Vermögenswerte bei Trennung: 700.000 (= Haus 400.000 + Zugewinn 200.000 + Kontostand B 100.000 + Kontostand A 0)
Realer Zugewinn: 100.000 (Vermögenswert 700.000 minus Eingebracht 600.000)
Auszahlung: A = 550.000 (hälftiger Zugewinn + Anfangsvermögen)
Auszahlung: B = 150.000 (hälftiger Zugewinn + Anfangsvermögen)

Interessanter Thread, von Finanzberechnungen, über Auszeiten, Sinnkrisen und alternativen Lebensmodellen bis hin zu rassistisch angehauchten männlichen BBC-Phantasien kommt hier ja alles vor ( @Dauerverliebt : Schon mal drüber nachgedacht, warum BBC immer nur für Männer ein Thema ist?).

Wie auch immer, ich würde das obige Beispiel oben gerne durch einen Verlustfall ergänzen:
Anfangsvermögen A: 500.000
Anfangsvermögen B: 100.000
Hauserwerb mit Zahlung ausschließlich durch A (von Konto A): 500.000
Hausverkauf: 200.000
Sonstiger Zugewinn während der Ehe: 0

Zugewinnsberechnung:
Eingebrachte Vermögenswerte: 600.000
Vermögenswerte bei Trennung: 300.000 (= Haus 200.000 + Zugewinn 0 + Kontostand B 100.000 + Kontostand A 0)
Realer Verlust während Zugewinnsphase: 300.000 (Vermögenswert 300.000 minus Eingebracht 600.000)
Vermögen: A = 350.000 (Anfangsvermögen halber Verlust)
Vermögen: B = 50.000 Schulden (Anfangsvermögen halber Verlust)

12.10.2023 10:12 • x 4 #647


A


Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

x 3


Heffalump
da sieht man es wieder, jede Berechnung höchst unterschiedlich und Auslegungssache

12.10.2023 10:15 • x 3 #648


Libellenfrau
@Heffalump von daher wäre eine Zweitberatung das Sinnvollste

12.10.2023 10:17 • x 4 #649


W
@Daniel1981
Die meisten dieser Erfahrungen enden...
BITTER ...
Warum? Diese Guides sind nicht edle Menschen, weil sie Guide sind. Im Gegenteil, sie sind vielfältigen Verführungen ausgesetzt, die sie zu ihrem Vorteil auszunutzen wissen. Es ist also nicht ungewöhnlich, daß ein solcher Guide vier westliche Freundinnen gleichzeitig hat. Im günstigsten Fall bringen diese harte Währung mit, daneben wird der S. auch gerne mitgenommen und wenn sie was rausbekommt und es beendet bleiben die harten Devisen und die nächste Reisegruppe ist auch nicht fern...

Ich kenne selbst mehrere derartige Fälle. Diese Typen sind wahre Meister der Verführung. Aber wir sind Verführungsopfer, die das zulassen (meist die Frauen)

12.10.2023 11:13 • x 7 #650


Elfe11
Zitat von Wolfstanz:
@Daniel1981 Die meisten dieser Erfahrungen enden... BITTER ... Warum? Diese Guides sind nicht edle Menschen, weil sie Guide sind. Im Gegenteil, sie ...


Das ist ein bisschen wie mit den thailändischen Prost.. Das Prinzip funktioniert ähnlich. Es ist Bezness. Die Damen unterhalten mehrere Ehemänner und Freunde aus verschiedenen Ländern, die monatliche Zahlungen leisten und Geschenke, Kleidung, Urlaube zahlen. Dazu kommt ein Visum nach Europa! Damit können sie ihre Dienste auch in Deutschland anbieten und sich wieder neue Ressourcen suchen. Mein Ex Partner ist auf so eine Dame herein gefallen und hat mich betrogen und belogen... Er erntet jetzt, was er sät!

12.10.2023 11:29 • x 4 #651


R
Zitat von Lilli2:
Bleiben 60.000 Erlös. Daniel bekommt seine 80.000Euro zurück

Wovon bekommt er denn 80000 zurück, wenn nur 60000 Erlös bleiben und der durch 2 geht?
Zitat von 6rama9:
Das ist definitiv falsch!

So haben es mir definitiv ein Notar und ein Anwalt berechnet, auch der Anwalt von meinem Ex und Daniels Anwalt offenbar auch.
Kann sein, dass die alle weniger Ahnung haben als du und eine Zweitmeinung wird sicher nicht schaden.

Ich persönlich glaube aber nicht, dass eine Zweitmeinung ein fundamental anderes Ergebnis bringen würde.

12.10.2023 11:35 • x 2 #652


Elfe11
Zitat von Renama:
Wovon bekommt er denn 80000 zurück, wenn nur 60000 Erlös bleiben und der durch 2 geht? So haben es mir definitiv ein Notar und ein Anwalt ...


Witzig! Hier scheint es ja wirklich nur noch ums Geld zu gehen... Dann müsste man korrekterweise noch die Steuerersparnisse über Jahre für den Ehemann abziehen und die gesparte Miete für ein Einfamilienhaus. Und die eingesparten Kosten für eine Putzfrau und Essengehen, da sie putzt und kocht und den Haushalt macht!

12.10.2023 11:45 • x 1 #653


Libellenfrau
@Elfe11 Das ist nicht witzig. Sondern umso schwerer zu akzeptieren, wenn die EF noch beschenkt aus der Sache herausgeht

12.10.2023 11:48 • x 3 #654


unbel-Leberwurst
Zitat von Lilli2:

Zitat von Lilli2:
Bleiben 60.000 Erlös. Daniel bekommt seine 80.000Euro zurück. Bleiben 20.000Euro Verlust. Der wird geteilt. Daniel hat nur noch 70.000Euro und sie hat 10.000Euro Schulden.


Also ich habe das gestern nochmal nachgelesen und würde das erstaunterweise nun so rechnen:

Es bleiben 60.000 Erlös, der durch 2 geteilt wird.
Also hat die Frau einen Zugewinn von 30.000, von dem sie die Hälfte an Zugewinn abgeben muss.
Sie geht also mit einem Gewinn von 15.000 aus der Sache raus.

12.10.2023 12:08 • x 1 #655


E-Claire
Bin ich eigentlich die einzige die BBC immer als British Broadcasting Corp liest?

Ansonsten mal wieder der Hinweis, dies ist ein Liebeskummer- und kein Rechtsberatungsforum. Ich finde es gut, daß @Daniel1981 beim Anwalt war, auch wenn die Erkenntnisse jetzt deutlich von dem abweichen, was er sich vorgestellt hat.

Ob die baldige Ex-Frau tatsächlich auf einen Bezness-Kandidaten hereingefallen ist oder, soll ja vorkommen und ist in meiner Lebenserfahrung auch schon vorgekommen, es sich eben um echte Liebe und einen alternativen Lebensplan handelt, wird die Zeit zeigen. Es kommt halt darauf an, wie sehr sie das wirklich für sich will.

@Daniel1981 im Grunde ist es doch egal, ob sie Dich für einen Typen 600km oder 6000km weit weg verlässt. Die Trennung ist kränkend und Du musst jetzt ungewollt einen neuen Lebensplan entwickeln.
Hast Du schon Ideen, wie dein Leben ohne sie so ausschauen könnte? Hast Du vielleicht auch einen Traum, der bisher nur in der Schublade existierte, aber den Du jetzt eben doch verwirklichen könntest?

12.10.2023 12:08 • x 4 #656


C
Zitat von Renama:
Wovon bekommt er denn 80000 zurück, wenn nur 60000 Erlös bleiben und der durch 2 geht? So haben es mir definitiv ein Notar und ein Anwalt berechnet, auch der Anwalt von meinem Ex und Daniels Anwalt offenbar auch. Kann sein, dass die alle weniger Ahnung haben als du und eine Zweitmeinung wird sicher nicht schaden. ...

du hast recht. @6rama9 hatte die Prämisse falsch formuliert und ich blind übernommen. Da jeder Ehepartner in einer Ehe grundsätzlich getrennt Vermögen erwirbt, geht die einseitige Anzahlung beim Immo-Erwerb nur in die Zugewinnsberechnung des jeweiligen Zahlers sein. Genauso ist es mit der Finanzierung des Kredits für das Haus. Läuft dieser nur auf einen Gatten, gehen die Verbindlichkeiten auch nur in dessen Zugewinnsanteil ein. Der Gegenwert des Hauses wird aber bei Grundbucheintrag 50/50 hälftig geteilt. Jeder Notar sollte das beim Hauskauf eigentlich erwähnen. Gilt aber natürlich grundsätzlich auch beim Autokauf.

Ich sage mal so: Mit einem gemeinsamen Konto, das durch ähnliche Gehaltszahlungen befüllt wurde und von dem die Anzahlung erfolgt sowie mit einem gesamtschuldnerischen Kredit wäre das alles kein Problem geworden. Drum prüfe wer die Konten trennt, aber die Immobilien gemeinsam erwirbt.

12.10.2023 12:14 • x 3 #657


R
Zitat von carlos7:
Drum prüfe wer die Konten trennt, aber die Immobilien gemeinsam erwirbt.

Zitat von carlos7:
das durch ähnliche Gehaltszahlungen

Thats it.
Wer mehr verdient, sollte sich mit entsprechenden Verträgen absichern.

Unser Notar hatte damals auch darauf hingewiesen, aber wie gesagt, wir waren voller Idealismus - und haben dieser Entscheidung damals auch nicht den Stellenwert gegeben, den sie hätte haben müssen.

Für mich ging es glimpflich aus, weil wir uns recht einvernehmlich trennten und mein Ex und ich tragfähige und faire Lösungen finden konnten.

Ich hoffe, dass Daniels Frau ebenfalls fair genug ist, sich da nicht noch bereichern zu wollen und wenigstens in der Hinsicht rücksichtsvoll agiert.

12.10.2023 12:26 • x 4 #658


unbel-Leberwurst
Zitat von carlos7:
Zugewinnsberechnung:
Eingebrachte Vermögenswerte: 600.000
Vermögenswerte bei Trennung: 300.000 (= Haus 200.000 + Zugewinn 0 + Kontostand B 100.000 + Kontostand A 0)
Realer Verlust während Zugewinnsphase: 300.000 (Vermögenswert 300.000 minus Eingebracht 600.000)
Vermögen: A = 350.000 (Anfangsvermögen halber Verlust)
Vermögen: B = 50.000 Schulden (Anfangsvermögen halber Verlust)


Würde ich auch anders rechnen.
Das BGB kennt keinen negativen Zugewinn, macht bei Null Schluss.

Zu unterscheiden ist, ob das Haus auf beide anschafft wurde (auch wenn es nur A bezahlt hat).
Dann steht A der Verkaufserlös komplett zu oder beiden nur zu 50%.

Ist A Alleineigentümer:
A: Endvermögen 200.000 - Anfangsvermögen 500.000 = Verlust 300.000 = Null
B: Unverändert
Im Ergebnis hat keiner einen Zugewinn und es erfolgt kein Ausgleich.

A und B sind Eigentümer zu je 50%
A: Endvermögen 100.000 (50% des Hausverkaufs) - Anfangsvermögen 500.000 = Verlust 400.000 = Null
B: Endvermögen 200.000 (Konto 100.000+ 50% Haus 100.000) - Anfangsvermögen 100.000 = Zugewinn 100.000
B zahlt an A 50.000

12.10.2023 12:30 • x 3 #659


W
@E-Claire :
Zitat von E-Claire:
Bin ich eigentlich die einzige die BBC immer als British Broadcasting Corp liest?

Nein, bist Du nicht...Kann bitte Jemand aufklären, was sich hinter diesem Begriff sonst noch verbirgt?

12.10.2023 12:46 • x 6 #660


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag