E-Claire
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Zitat von Margerite:Es heißt ja, dass sich Ehepartner in Trennung wirtschaftlich nicht verschlechtern sollen. Heißt, wenn Du einen Mann heiratest, der deutlich mehr verdient, muss er Dir was abgeben, damit Du auch im Fall einer Trennung/Scheidung Deinen gewohnten Standard halten kannst.
thegirlnextdoor
thegirlnextdoor
Zitat von E-Claire:Die 80er Jahre rufen an, am Festnetz, und hätten gern ihr Ehebild und Verständnis vom Unterhaltsrecht zurück.
Zitat von thegirlnextdoor:Das System unterstützt ein wahres Raubrittertum.
Margerite
Zitat von thegirlnextdoor:Ich kann jedenfalls immer besser nachvollziehen warum so viele junge Menschen nicht mehr heiraten wollen. Das System unterstützt ein wahres Raubrittertum.
thegirlnextdoor
Zitat von Margerite:Und derjenige, der emotional schwächer ist, wird ausgenommen
Zitat von thegirlnextdoor:Und beide lassen sich nach zwei Jahren - kinderlos - scheiden.
Dann muss der besser verdienende Ehepartner den schlechter Verdinenenden in dem höheren Standard halten, den sie oder er zwei Jahre lang nur dank der Verbindung gelebt hat..?
Fair ist in meinen Augen anders.
- Wie gesagt, wenn es sich um zwei junge, kinderlose, arbeitsfähige Menschen handelt.
Solange einer für sich selbst sorgen kann und keine Kinder involviert sind sollte der eheliche Standard (den der Betroffene in solchen Fällen meist nur kurzfristig hatte) keine Rolle spielen.
Die Regelungen nach 15-20 Jahren Ehe könnten ja durchaus andere sein.
Aber dass für Kurzzeit-Ehen im jungen Alter solche Regelungen gelten, dass der geringer verdienende quasi weiterhin Anspruch auf den Standard während der Ehe hat, finde ich absolut nicht mehr zeitgemäß.
thegirlnextdoor
Zitat von Margerite:Erst heißt es, wir ziehen an einem Strang, wie machen alles gemeinsam und wenn es dann schief geht, ist sich jeder nur selbst der Nächste
thegirlnextdoor
Zitat von E-Claire:Vergeht dann Zeit, die Scheidung ist durch, gilt im Grundsatz, daß jeder wieder für sich den Unterhalt zu erwirtschaften hat. Bei kurzer Ehezeit, ohne Kinder (kein Kindesunterhalt) und beide mit Ausbildung ist das auch kein Problem und dann gibt es im Regelfall entweder keine oder nur sehr kurze Unterhaltsansprüche.
Zitat von thegirlnextdoor:Ist das wirklich so..?
Margerite
Zitat von thegirlnextdoor:Merkst du eigentlich wirklich nicht was du da schreibst..?
Wo zieht Daniels EF da noch an einem Strang, mit ihrem Namibia-Abenteuer?
Aber ausnehmen ist dann wieder ok..?
Zitat von Margerite:Ich sagte doch: erst zieht man an einem Strang und wenn es nicht mehr passt, dann ist das schnell vergessen.
Natürlich weiß ich, was ich hier schreibe.
Zunächst alles Honeymoon und alles schön und alles gemeinsam und dann fällt einem der beiden ein, dass was Anderes auf einmal wichtiger ist. Und dann sieht man nur noch Egoismus und Rücksichtslosigkeit.
Zitat von Dauerverliebt:Muss man nicht mögen, aber den betrogenen Partner hier noch per Gesetz zu Unterhalt zu verpflichten ist, wo wir hier schon über Moral diskutieren, auch nicht die feine englische Art.
Zitat von thegirlnextdoor:Aber wie in diesem Fall... da sollten zwei junge, arbeitsfähige Menschen eigentlich ohne Zahlungsvergpflichtung oder wirtschaftlichen Verlust zugunsten des Anderen aus der Sache rauskommen können.
Zitat von Libellenfrau:Es geht um die Verluste durch den Verkauf der Immobilien und Zugewinne, nicht so um den Unterhalt, wenn ich den Thread richtig gelesen habe
Zitat von thegirlnextdoor:Solange einer für sich selbst sorgen kann und keine Kinder involviert sind sollte der eheliche Standard (den der Betroffene in solchen Fällen meist nur kurzfristig hatte) keine Rolle spielen.
Alduin
Zitat von Libellenfrau:Es kann sehr wohl sein, dass die Unterhaltspflicht durch grob unbilliges Verhalten entfallen kann
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