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Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

E-Claire
Zitat von Margerite:
Es heißt ja, dass sich Ehepartner in Trennung wirtschaftlich nicht verschlechtern sollen. Heißt, wenn Du einen Mann heiratest, der deutlich mehr verdient, muss er Dir was abgeben, damit Du auch im Fall einer Trennung/Scheidung Deinen gewohnten Standard halten kannst.

Die 80er Jahre rufen an, am Festnetz, und hätten gern ihr Ehebild und Verständnis vom Unterhaltsrecht zurück.

07.11.2023 12:48 • x 6 #1051


T
@E-Claire das ist mir alles klar. Dennoch müsste er das, was er eingezahlt hat wieder raus bekommen und der Verlust fair durch zwei geteilt werden.
Wird wohl so nicht passieren, aufgrund der Tatsache, dass ja offensichtlich der wirtschaftlich Stärkere zu Gunsten des wirtschaftlich Schwächeren zahlen muss.
Dabei verdient seine Noch-Frau nicht schlecht und könnte ihren Anteil am Verlust (der selbstverständlich auch ihr Risiko war) gut selbst abstottern.

Ich kann jedenfalls immer besser nachvollziehen warum so viele junge Menschen nicht mehr heiraten wollen. Das System unterstützt ein wahres Raubrittertum.

07.11.2023 12:50 • x 3 #1052


A


Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

x 3


T
Zitat von E-Claire:
Die 80er Jahre rufen an, am Festnetz, und hätten gern ihr Ehebild und Verständnis vom Unterhaltsrecht zurück.

Das ist aber, genau wie @SchlittenEngel sagt, tatsächlich immer noch geltendes Recht - sehr zu meinem Unverständnis.

07.11.2023 12:51 • x 1 #1053


Sliderman
Zitat von thegirlnextdoor:
Das System unterstützt ein wahres Raubrittertum.

In unserer Stadt gab es eine Anwältin, zu der gingen Frauen die ihre Männer bei Trennung/Scheidung so richtig fertig machen wollten und diese Anwältin war sehr erfolgreich...

07.11.2023 12:54 • x 2 #1054


M
Zitat von thegirlnextdoor:
Ich kann jedenfalls immer besser nachvollziehen warum so viele junge Menschen nicht mehr heiraten wollen. Das System unterstützt ein wahres Raubrittertum.

Ja, und wenn es um die eigenen Pründe geht, ist jegliche Fairness schnell vergessen. Erst heißt es, wir ziehen an einem Strang, wie machen alles gemeinsam und wenn es dann schief geht, ist sich jeder nur selbst der Nächste. Und derjenige, der emotional schwächer ist, wird ausgenommen und zahlt oft noch drauf, um der Konfliktsituation zu entkommen, weil er einfach die schlechteren Nerven hat.

07.11.2023 13:00 • #1055


T
Zitat von Margerite:
Und derjenige, der emotional schwächer ist, wird ausgenommen

Das ist doch absoluter Unfug.
Der wirtschaftlich Stärkere ist doch nicht zugleich der emotional Stärkere. Ist dir bewusst in welchem Thema du das gerade schreibst..?
Daniel ist nicht der psychisch Stärkere von beiden. Er leidet UND wird ausgenommen.

07.11.2023 13:05 • x 3 #1056


E-Claire
Zitat von thegirlnextdoor:
Und beide lassen sich nach zwei Jahren - kinderlos - scheiden.
Dann muss der besser verdienende Ehepartner den schlechter Verdinenenden in dem höheren Standard halten, den sie oder er zwei Jahre lang nur dank der Verbindung gelebt hat..?
Fair ist in meinen Augen anders.
- Wie gesagt, wenn es sich um zwei junge, kinderlose, arbeitsfähige Menschen handelt.
Solange einer für sich selbst sorgen kann und keine Kinder involviert sind sollte der eheliche Standard (den der Betroffene in solchen Fällen meist nur kurzfristig hatte) keine Rolle spielen.

Die Regelungen nach 15-20 Jahren Ehe könnten ja durchaus andere sein.
Aber dass für Kurzzeit-Ehen im jungen Alter solche Regelungen gelten, dass der geringer verdienende quasi weiterhin Anspruch auf den Standard während der Ehe hat, finde ich absolut nicht mehr zeitgemäß.


Ersten Disclaimer: ich bin keine Fam-Rechtlerin, weil das nun wirklich nichts ist wofür ich mich interessiere, aber ich bin ganz gut darin Grundsätzliches zum Recht zu erklären, so jedenfalls die Aussage meiner Studis, wenn ich hin und wieder meiner Nebentätigkeit nachgehe.
Zweitens: nichts davon ist als Rechtshinweis zu verstehen, Haftungen sind ausgeschlossen und bitte, wer Fragen hat, sollte sich echt mal nen Anwalt nehmen.

Um jetzt auf den SV der reichen Chefin und des wenig reichen Assistenten einzugehen:
Erstens: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind zwei Paar Schuhe. Dann gibt es noch Kindesunterhalt.

Jetzt ist es folgendermaßen: In dem Moment, in dem sich ein Paar mit sehr ungleichem Einkommen trennt, laufen doch aber alle Verbindlichkeiten weiter. Stell Dir mal vor, die haben eine gemeinsame Ehewohnung bezogen, ein Auto geleast, was weiß denn ich für lustige Verträge unterschrieben. Trennen die sich jetzt, muß der sehr gut verdienende Part dennoch zunächst erst einmal auch weiter diesen von beiden gewollten Lebensstandard mitfinanzieren. Das ist auch richtig, weil diese beide die Verbindlichkeiten eingegangen sind.

Vergeht dann Zeit, die Scheidung ist durch, gilt im Grundsatz, daß jeder wieder für sich den Unterhalt zu erwirtschaften hat. Bei kurzer Ehezeit, ohne Kinder (kein Kindesunterhalt) und beide mit Ausbildung ist das auch kein Problem und dann gibt es im Regelfall entweder keine oder nur sehr kurze Unterhaltsansprüche.

Hat einer von beiden keine Ausbildung oder eine Ausbildung aber Jahrelang nicht gearbeitet, kann (!) das schon anders aussehen. Warum? Tja, wer kommt denn auf für jemanden, der arbeitssuchend ist? Richtig, der Steuerzahler. Wieso ist es bitte Aufgabe der Gemeinschaft der Steuerzahlenden jemanden zu unterstützen, wenn der sehr gut verdienende Part aber aufgrund der Ehe deutliche Steuervorteile während der Ehe in Anspruch nehmen durfte?

Kindesunterhalt steht demgegenüber auf einem ganz anderen Blatt. Für sehr junge Kinder darf der hauptsächlich Betreuende sog Betreuungsunterhalt (neben dem was für die Kinder gezahlt wird) fordern. Dieser sinkt mit zunehmendem Alter der Kinder, weil ja der Betreuungsaufwand sinkt.

Zeugt der zahlstarke Partner weitere Kinder, gehen diese dem nachehelichen Unterhalt und eventuell (müsste ich nachschlagen) dem Betreuungsunterhalt des Expartners seit Ende der 90er (glaub ich) vor.

Diese sogenannten Zahnarztgattinnen-Ehen und die damit verbundenen Vorstellungen zum Unterhalt gibt es so in der Art schon lange nicht mehr.

07.11.2023 13:05 • x 5 #1057


T
Zitat von Margerite:
Erst heißt es, wir ziehen an einem Strang, wie machen alles gemeinsam und wenn es dann schief geht, ist sich jeder nur selbst der Nächste

Merkst du eigentlich wirklich nicht was du da schreibst..?
Wo zieht Daniels EF da noch an einem Strang, mit ihrem Namibia-Abenteuer?
Aber ausnehmen ist dann wieder ok..?
Man man...

07.11.2023 13:06 • x 1 #1058


T
Zitat von E-Claire:
Vergeht dann Zeit, die Scheidung ist durch, gilt im Grundsatz, daß jeder wieder für sich den Unterhalt zu erwirtschaften hat. Bei kurzer Ehezeit, ohne Kinder (kein Kindesunterhalt) und beide mit Ausbildung ist das auch kein Problem und dann gibt es im Regelfall entweder keine oder nur sehr kurze Unterhaltsansprüche.

Ist das wirklich so..?
Falls ja - gut! Umso besser.
(Ich schrieb oben ja, Kinder und lange Erwerbslosigkeit eines Ehepartners aufgrund einer gemeinsamen Einigung ausgenommen - dass es da nicht so einfach geht, und es unfair wäre, wenn der Steuerzahler da einspringen müsste, sehe ich auch so...)

07.11.2023 13:09 • x 1 #1059


E-Claire
Zitat von thegirlnextdoor:
Ist das wirklich so..?

Nö ich denk mir das alles nur aus, weil ich gerade lustiges Sendungsbewusstsein habe

Mal ehrlich, was soll ich denn auf diese Frage schreiben?

07.11.2023 13:12 • x 4 #1060


M
Zitat von thegirlnextdoor:
Merkst du eigentlich wirklich nicht was du da schreibst..?
Wo zieht Daniels EF da noch an einem Strang, mit ihrem Namibia-Abenteuer?
Aber ausnehmen ist dann wieder ok..?

Ich sagte doch: erst zieht man an einem Strang und wenn es nicht mehr passt, dann ist das schnell vergessen.
Natürlich weiß ich, was ich hier schreibe.
Zunächst alles Honeymoon und alles schön und alles gemeinsam und dann fällt einem der beiden ein, dass was Anderes auf einmal wichtiger ist. Und dann sieht man nur noch Egoismus und Rücksichtslosigkeit.

Und genauso geht es Daniel jetzt. Er ist mit Seiten seiner Frau konfrontiert, die er nicht kannte.

Ausnehmen ist ganz und gar nicht okay, aber im Trennungfall ist sich auf einmal jeder selbst der Nächste.

Mir ist nicht klar, wieso Du meinen Post missverstanden hast. Es ist die traurige, aber häufige Wahrheit, dass im Trennungsfall Fairness keine Rolle mehr spielt. Das ist ja das Perfide, dass die einstigen Schwüre von Zusammenhalt und fairen Verhalten Vergangenheit sind.
In solchen Situationen lernt man seinen Noch-Partner erst richtig kennen und das ist traurig genug.

07.11.2023 13:17 • x 1 #1061


darkenrahl
Zitat von Margerite:
Ich sagte doch: erst zieht man an einem Strang und wenn es nicht mehr passt, dann ist das schnell vergessen.
Natürlich weiß ich, was ich hier schreibe.
Zunächst alles Honeymoon und alles schön und alles gemeinsam und dann fällt einem der beiden ein, dass was Anderes auf einmal wichtiger ist. Und dann sieht man nur noch Egoismus und Rücksichtslosigkeit.

Interessante Aussage, eine wirklich gute Erklärung für den Beginn einer Affäre.

07.11.2023 13:37 • x 1 #1062


VictoriaSiempre
Zitat von Dauerverliebt:
Muss man nicht mögen, aber den betrogenen Partner hier noch per Gesetz zu Unterhalt zu verpflichten ist, wo wir hier schon über Moral diskutieren, auch nicht die feine englische Art.

Dafür muss der betrügende Partner auch keinen (oder nur in einem gewissen Rahmen) Unterhalt zahlen. Auch nicht die feine englische Art, ist aber so.

Zitat von thegirlnextdoor:
Aber wie in diesem Fall... da sollten zwei junge, arbeitsfähige Menschen eigentlich ohne Zahlungsvergpflichtung oder wirtschaftlichen Verlust zugunsten des Anderen aus der Sache rauskommen können.

Was für Zahlungsverpflichtungen sollten denn hier auftreten? Jedenfalls dann, wenn es um nachehelichen Unterhalt geht (Trennungsunterhalt steht auf einem anderen Blatt)? Beide sind erfolgreich berufstätig, es gibt keine Kinder - da werden die Rentenpunkte aufgeteilt und fertig.

Etwas anderes sind die wirtschaftlichen Verluste durch den Erwerb von 2 Immobilien. Natürlich ist es ärgerlich für denjenigen, der unter anderen Voraussetzungen finanziell investiert hat und jetzt Verluste in Kauf nehmen muss. Aber auch das geht ja 50 : 50; heißt, wer geht, macht ebenfalls Minus. Wie das dann praktisch aussieht, dafür sind verschiedene Faktoren - die wir im vorliegenden Fall nicht kennen - zu berücksichtigen. Z. B. das eingebrachte Vermögen.

Ich verstehe schon den Gedankengang, dass der/diejenige, der/die verlassen wird, nicht auch noch finanzielle Nachteile haben sollte. Aber die hat man auch, wenn man jahrelang System-Lotto spielt und nie was gewinnt.

Zitat von Libellenfrau:
Es geht um die Verluste durch den Verkauf der Immobilien und Zugewinne, nicht so um den Unterhalt, wenn ich den Thread richtig gelesen habe

Eben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum grade von (lebenslangen) Unterhaltszahlungen die Rede ist.

Zitat von thegirlnextdoor:
Solange einer für sich selbst sorgen kann und keine Kinder involviert sind sollte der eheliche Standard (den der Betroffene in solchen Fällen meist nur kurzfristig hatte) keine Rolle spielen.

So ist es ja auch. Das Modell der Zahnarztgattin (und ja, es war immer nur von Frauen die Rede, die profitieren) ist mit der Reform des Unterhaltsrechts abgeschafft (und zwischendurch nachgebessert) worden. Es gibt noch Unterhalt (befristet) für ehebedingte Nachteile - wenn z. B. eine/r aufgrund des klassischen Rollenmodells sich beruflich erst neu qualifizieren muß - und für besonders langjährige Ehen (und auch da meist nur befristet).

07.11.2023 14:06 • x 5 #1063


6rama9
Leute...

Die Diskussion geht am Thema vorbei. Der finanzielle Nachteil zu Ungunsten des TE kommt einzig und allein aus der Tatsache, dass der Grundbucheintrag für eine oder mehrere Immobilien hälftig geschah, aber die Finanzierung des Eigenanteil durch ihn.

Hatte ich vor knapp 25 Jahren in Unkenntnis der Rechtslage auch gemacht, zum Glück hat unsere Ehe aber gehalten. Das Beispiel hier sollte allen Häuslebauern als Warnung dienen und allen Notare, die nicht sehr deutlich darauf hinweisen, zur Schande gereichen.

07.11.2023 14:37 • x 4 #1064


A
Zitat von Libellenfrau:
Es kann sehr wohl sein, dass die Unterhaltspflicht durch grob unbilliges Verhalten entfallen kann

Die Hürden in Deutschland sind dafür so hoch angesetzt (Härtefall), dass dieser Punkt in der Praxis nur ein Feigenblatt der Scham ist.

Konkret: Selbst Tätlichkeiten oder mehrfaches Fremdgehen (Affäre) sind keine Gründe um den Unterhaltsanspruch zu mindern.

Akzeptierte Minderungsgründe sind:

- (komischerweise aus meiner Sicht) Betrug im Ehebett (was passiert eigentlich, wenn das Paar getrennte Betten hat?)
- Wenn einer dem anderen nach dem Leben trachtet
- schwerer Betrug. Ein Beispiel, dass ich kenne: Der Ehemann hat das gesamte Barvermögen auf ein Konto in Thailand transferiert, dass gemeinsame Unternehmen mit einen Kredit belastet und ist dann nach Asien verschwunden.

07.11.2023 16:22 • x 4 #1065


A


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