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Ehefrau will ausziehen - gibt es noch eine Zukunft?

Heffalump
Zitat von meine Liebste:
Bitte schminke dir ab, dass ihr euch friedlich am Küchentisch einigt.

Dafür ist es immer noch zu früh, sie ändert permanent ihre Meinung und du, lieber Kai, sei mir nicht böse, bist nicht beweglich genug um alle Variablen positiv gegenüber zu stehen, du musst noch damit zurecht kommen, das vor wenigen Wochen dein Leben noch völlig in Ordnung war.

Du versucht gerade, bei voller Fahrt der Achterbahn, mit einen Ball den Basketballkorb zu treffen.

01.08.2021 17:10 • x 2 #796


Wollie
Zitat von Heffalump:
Du versucht gerade, bei voller Fahrt der Achterbahn, mit einen Ball den Basketballkorb zu treffen.

schöner Vergleich...manchmal funktioniert dies sogar....aber hier sehe ich das nicht...

01.08.2021 17:31 • x 2 #797


A


Ehefrau will ausziehen - gibt es noch eine Zukunft?

x 3


K
Wechselmodell werden wir schriftlich vereinbaren. Das wurde soeben - sogar in einem ruhigen Gespräch - beschlossen. Ich werde mich beim Jugendamt morgen, sodenn Ich den zurück gerufen werde, absichern. Gleiches gilt für den RA am Donnerstag. Die bessere Steuerklasse, die sie dann hat, wird die nächse Baustelle sein. Das könnte ich aber verkraften, wenn zumindest der Rest glatt laufen sollte. Trotzdem werde ich hoch einsteigen und eine Kompensation fordern.

N8!

01.08.2021 21:32 • x 1 #798


S
Zwischen 1 und 2 an Steuerklasse liegt kaum ein Unterschied

02.08.2021 00:20 • x 1 #799


K
Zitat von Solskinn2015:
Zwischen 1 und 2 an Steuerklasse liegt kaum ein Unterschied

Ja, sind vielleicht 70 EUR oder so nach erster Prüfung. Das kann man natürlich noch verkraften. Meiner NF liegt - trotz vereinbartem Wechselmodell - sehr viel daran, dass unsere Tochter bei ihr in 1 bis 2 km Entfernung gemeldet ist. Das Argument lautet, dass unsere Tochter immer das Gefühl haben soll, dass ihr wirkliches Zuhause bei meiner NF ist... Das wirkt bei meiner NF vielleicht so. Unsere Tochter hat von so einem Verwaltungsakt allerdings überhaupt nichts. Deswegen stelle ich die Motivation dahinter in Frage. Wenn das Wechselmodell kommt, meine NF die Steuerklasse 2 hat, welche anderen Gründe könnten noch dafür sprechen, dass die Anschrift meiner Tochter bei ihr sein soll, so wie es bei vielen ist? Macht es einen Wegzug leichter? Kann sie so später bessere Ansprüche auf das Haus durchsetzen?

Bekannte von uns leben auch im Wechselmodell. Die wohnen allerdings 4 km auseinander und haben wirklich nicht mehr das beste Verhältnis. An den Kindern wird immer gezogen. Sie fühlen sich nirgends richtig Zuhause.

02.08.2021 05:30 • #800


Heffalump
Zitat von Kai_1981:
meine NF die Steuerklasse 2

hat der alleinerziehende, deswegen Wohnadresse Tochter dann dort - ist doch logisch

02.08.2021 05:32 • #801


unbel-Leberwurst
Zitat von Kai_1981:
Ja, sind vielleicht 70 EUR oder so nach erster Prüfung. Das kann man natürlich noch verkraften. Meiner NF liegt - trotz vereinbartem Wechselmodell - sehr viel daran, dass unsere Tochter bei ihr in 1 bis 2 km Entfernung gemeldet ist. Das Argument lautet, dass unsere Tochter immer das Gefühl haben soll, dass ihr ...


Bla bla.
Als wenn man einem 6jährigen Kind den Unterschie zwischen erstem und zweitem Wohnsitz klarmachen könnte.
Aus dem Gesetz:

§24 b EStG
Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt


Wenn also das Kind bei euch beiden gemeldet ist, bekommt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende der, der das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

02.08.2021 06:46 • x 1 #802


K
Ich habe noch eine Frage, die ich demnächst auch dem RA stellen werde. Muss wieder arbeiten und habe daher nicht mehr so viel Zeit.

Meine NF und ich finanzieren gemeinsam das Haus. In etwa 1,5 Jahren sind die ersten 10 Jahre rum, d.h. wir könnten in eine günstige Anschlussfinanzierung gehen, müssen es aber nicht, weil wir eigentlich bis zum Ende der Laufzeit durchfinanziert sind. Ich frage mich jetzt konkret, ob sie den Abschluss einer günstigeren Finanzierung verweigern kann. Schon möglich, aber eigentlich macht das doch keinen Sinn, weil letztendlich auch sie durch ihren Anteil am Haus Nutznießerin günstiger Konditionen ist. Das bedeutet allerdings, dass wir bzgl. Darlehensvertrag weiter aneinander gebunden sind, unsere geschäftliche Ebene also weiter fortführen müssen. Grundsätzlich geht es mir um mögliche Komplikationen nach Ablauf der 10 Jahre. Sie wird bis dahin keine 6-stellige Summe aufgebracht haben, um mich auszuzahlen oder wesentliche Eigenmittel eingebracht haben, um das Darlehen nennenswert zu reduzieren.

Sorry für die vielleicht etwas dämliche Frage aber wg. Arbeit fehlt mir etwas die Zeit fürs ruhige Überlegen.

02.08.2021 07:27 • #803


Wolli66
Zitat von Kai_1981:
Ich habe noch eine Frage, die ich demnächst auch dem RA stellen werde. Muss wieder arbeiten und habe daher nicht mehr so viel Zeit. Meine NF und ich finanzieren gemeinsam das Haus. In etwa 1,5 Jahren sind die ersten 10 Jahre rum, d.h. wir könnten in eine günstige Anschlussfinanzierung gehen, müssen es aber nicht, ...

Hi Kai,

grundsätzlich führt eine gemeinsame darlehensvertragliche Bindung wie bei Euch immer zu einer Verkomplizierung der Scheidung. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis hat eine Scheidung in 8 von 10 Fällen (gerade, wenn die Parteien noch jünger waren) zu einem Verkauf des Hauses geführt, weil dieses nicht mehr zu halten war..

Deine Ex wird imo ein hohes Interesse daran haben, auch alle geschäftlichen Verbindungen zu Dir zu beenden - vor allem wenn DU im Haus bleibst.

Wer steht im Grundbuch?
Wer hat den Darlehensvertrag unterschrieben?

Theoretisch könnte sie sich weigern, in 1,5 Jahren eine Anschlussfinanzierung mit Dir zusammen zu unterschreiben...dann müsstest Du alleine finanzieren...

02.08.2021 07:54 • #804


K
Zitat von Wolli66:
Hi Kai, grundsätzlich führt eine gemeinsame darlehensvertragliche Bindung wie bei Euch immer zu einer Verkomplizierung der Scheidung. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis hat eine Scheidung in 8 von 10 Fällen (gerade, wenn die Parteien noch jünger waren) zu einem Verkauf des Hauses geführt, weil dieses nicht ...

Wir sind uns zumindest in dem Punkt einig, dass Haus erstmal grundsätzlich zu halten. Natürlich ist meine Motivation hierzu weitaus höher, weil ich - Stand gestern - im Haus bleiben werde, und damit Mieter im eigenen Haus wäre.

Im Grundbuch stehen wir beide. Beide haben auch den Darlehensvertrag unterschrieben. Der Darlehensvertrag läuft aber bis zum Ende, d.h. bis die Darlehensschuld auf 0,00 Euro gesunken ist. Wir hatten uns damals bewusst für Sicherheit entschieden. Wir haben ja nach 10 Jahren die Option, günstiger zu finanzieren, müssen es aber nicht. Ich glaube nicht, und damit kenne ich mich nicht so gut aus, dass wir den alten Vertrag kündigen können, ohne einen Neuabschluss in der Tasche zu haben. Das würde die Bank wohl nicht mitmachen. Eine Bekannte von mir hat damals auch ihr Haus nach einer Trennung allein übernommen. Sie hat auf jeden Fall dazu geraten, das zu versuchen, gerade in der jetzigen Zeit.

02.08.2021 08:17 • #805


M
Muss sagen, bei aller Kritik, die dem TE hier entgegen wabert (naiv, defensiv, Gutmenschschiene) läuft es doch bisher prima und nur das zählt.

Er bleibt im Haus, Wechselmodell. Wenn das am Ende wirklich so kommt, dann ist das als Erfolg zu werten und zwar von beiden Seiten.

Finanziell hätte ich jetzt weder den Schwiegereltern noch der NF irgendwelche Andeutungen oder mündliche Zugeständnisse gemacht. Die Regelungen des Zugewinnausgleichs sind m.M. nach fair und einfach nachvollziehbar (sofern sie belegt werden können).

Tatsächlich ist die Meldung der Tochter am Wohnsitz der Mutter mit einem Risiko verbunden. Ich z.b. erhalte nicht einmal von der Krankenkasse oder dem Arzt Auskunft über meine Tochter. Ich bin von der Mutter simpel nicht im DSGVO Blättchen genannt, somit werden mir keine Informationen gegeben. Da kannst du Sprechstundenhilfen oder Sachbearbeitern ruhig mit der Rechtskeule drohen, die stellen auf stur.

Deshalb: @Kai_1981: bitte nicht am falschen Ende sparen. Wenn eine aussergerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung alles beinhalten soll, dann die Rechtsanwälte für alle Parameter einbinden und auch bezahlen. Wenn es 5 stellig wird: so what.

02.08.2021 09:02 • x 1 #806


K
Zitat von Maccie:
Muss sagen, bei aller Kritik, die dem TE hier entgegen wabert (naiv, defensiv, Gutmenschschiene) läuft es doch bisher prima und nur das zählt. Er bleibt im Haus, Wechselmodell. Wenn das am Ende wirklich so kommt, dann ist das als Erfolg zu werten und zwar von beiden Seiten. Finanziell hätte ich jetzt weder den ...

... wenn es am Ende dann so kommt. Ja, da sie in letzter Zeit immer schwankend war, kann sich an der Lage durchaus noch etwas ändern. Was ist, wenn die Wohnung, die sie sich anschaut totaler Mist ist? Dann kommt wahrscheinlich wieder das Thema, dass ich mir ja was suchen könne. Mache ich aber nicht.

Auch wenn meine Frau sicherlich auch gut gerüstet in die Diskussionen geht und sich informiert hat, kann ich es mir aktuell nicht vorstellen, dass ich von allen Themen der Gesundheit ausgeschlossen werde. Das macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn, weil ich ja auch ca. 50 % der Betreuung übernehme. Was ist, wenn ICH während dieser Zeit mit meiner Tochter zum Arzt muss? Werde ich dann weggeschickt? Auch das sind Fragen, die ich mir bisher nicht stellen musste.

02.08.2021 09:09 • #807


Heffalump
Vieles davon beantwortet dir der RA gesetzlich bindend. Viele von uns haben auch nicht alle neuen Gesetze im Blick und sowas zu raten - ist wie durch die Glaskugel auf die Finanzierung zu schauen. Was sie dir heute zusichert, kann morgen schon wieder hinfällig sein.

Ich hab meine Anwältin von Trennung bis Scheidungstermin keine 5 mal gesehen, den Notar 2x. Ich würde das so immer wieder regeln.

02.08.2021 09:18 • x 1 #808


Wolli66
Zitat von Maccie:
Muss sagen, bei aller Kritik, die dem TE hier entgegen wabert (naiv, defensiv, Gutmenschschiene) läuft es doch bisher prima und nur das zählt. Er ...

Wichtig ist, dass die aussergerichtliche notarielle Scheidungsvereinbarung VOR dem Auszug der Ex inkl. Kind erfolgt.
In die Formulierung sollte Dein Fachanwalt für Familienrecht eng eingebunden werden.

Nur dann gibt es für Deine Ex eine relativ hohe Hürde, ihre Aussagen bzgl WM auch wirklich einzuhalten.

Aber auch das ist keine Garantie, denn sie kann den Notarvertrag einseitig widerrufen, wenn die Tochter erstmal bei ihr ist.

Ich würde Deiner Ex daher mitteilen, dass Du einen Auszug und Ummeldung erst zustimmst, wenn die beidseitig unterschrieben notarielle Vereinbarung vorliegt.

Falles ihre Reaktion dann irgendwelche Zweifel zulässt, brauchst Du das Gericht

02.08.2021 10:02 • x 1 #809


unbel-Leberwurst
Zitat von Kai_1981:
Was ist, wenn die Wohnung, die sie sich anschaut totaler Mist ist?


Dann muss sie sich halt noch weitere angucken...

Wichtig ist, dass Du konstant und verlässlich in Deinen Entscheidungen bist, gerade, wenn sie es nicht ist.
Damit kannst Du sogar Pluspunkte sammeln, auch wenn ihr Dein Standpunkt gar nicht so gefällt.

02.08.2021 11:18 • x 2 #810


A


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