5894

Ehefrau trennt sich

alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
@alleswirdbesser Nein, Klasse 3 Bei Klasse 3 bekommt man die freibetraovon beiden Partner. 5 zahlt mehr Steuern. Wählt man dann die ...

Aus dem Internet „Vor allem derjenige, der sich in der Steuerklasse V befindet, muss bei einer Einzelveranlagung wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen, da ihm zum Beispiel keine Freibeträge anerkannt werden.“

Darf man das hier so posten?
Das ist die Quellle
https://steuererklaerung.de/ratgeber-st...%20abgeben.

08.04.2025 20:01 • x 1 #3106


A
Also laut der Dame vom Finanzamt, darf jeder der auch nur ein Cent von seinem Brutto versteuert hat einen Antrag auf einzelveranlagung stellen. Da meine NF zwar in Elternzeit war, aber noch Angestellte bei ihrem Arbeitgeber seit 2019 in elternzeit. Von Januar bis Mai. Hat sie bei Auscheiden für die Jahre 19-23 alle Urlaubstage ausgezahlt bekommen. Das waren knapp 6000 netto. Fragt mich nicht wo die geblieben sind.
Ich sagte der Dame das wir erst seit 10/2024 getrennt sind. Und ich den Arbeitslohn auf meiner Seite stehen habe.
Als Argument kam von dieser dann nur naja sie hatten dadurch ja erhebliche Vorteile sie haben ja nur 300Euro lohnsteuer für das ganze Jahr gezahlt.
Ich sagte ihr dann das ich einen Antrag auf günstiger Prüfung stellen werde.
Sie sagte das machen wir nicht.
Wenn sie etwas klären wollen dann Zivilrechtlich.

08.04.2025 20:12 • x 1 #3107


A


Ehefrau trennt sich

x 3


Wollie
Zitat von AtzeFlip:
Ich sagte ihr dann das ich einen Antrag auf günstiger Prüfung stellen werde.
Sie sagte das machen wir nicht.

RA fragen. Lt. meines Wissens muss das Finanzamt prüfen, was günstiger ist.

08.04.2025 20:22 • x 2 #3108


B
@alleswirdbesser
Darf man allerdings der Text ist falsch und dadurch widersprüchlich.
Schau mal bei dem offiziellen Seiten der finanzministerien:
Klasse 5 bedeutet keine Freibeträge, dadurch hohe Steuerlast.
Klasse 3 die automatisch für den Partner gilt bedeutet:
Alle Freibeträge werden berücksichtigt.
Dadurch niedrige Steuerlast.
Jetzt das aber:
Die tatsächliche Steuerlast hängt nur davon ab wie viel man gemeinsam verdient hat und ob man verheiratet ist.
Man nimmt das gemeinsame Einkommen, zieht alles steuerrelevanten ab. Dann teilt man das Einkommen durch zwei, bestimmt die Steuerlast und verdoppelt diese.
Das ist der Vorteil des verheiratet sein

In der Erklärung schaut man auf die Summe der Vorauszahlung und dementsprechend muss man nachzahlen oder bekommt etwas heraus.
Bei 3/5 ist es oft so, dass die Vorauszahlung zu wenig ist.
Daher oft eine Nachzahlung. Manchmal sogar die Pflicht unterjährig etwas zusätzlich zu zahlen.
Bei 4/4 zahlt jeder seine Steuern wie bei Einzelveranlagung. Wird man zusammen veranlagt bekommt man oft etwas wieder. Man hat nie zu wenig bezahlt.
3/5 bietet sich an, wenn die Einkommen stark asymmetrisch sind. Je gleicher die Gehälter sind desto mehr macht es Sinn 4/4 zu wählen,ggf 4/4 mit Faktor.
Rein rechnerisch ist der Steuervorteil der Zusammenveranlagung nur relevant mit asymmetrischen Einkommen.
Wenn zum Beispiel beide 50 k verdienen, macht es keinen Unterschied ob man nun 100000 durch 2 teilt und dann von 50 k die Steuer nimmt und verdoppelt.
Bei 80 zu 20 k sieht das anders aus.

08.04.2025 22:24 • #3109


B
Im Falle Atze:
Er war in 3, sie in 5, zusammen haben sie Zuwenig steuern gezahlt.
Daher 200 Nachzahlung.
Durch die Entscheidung der Frau, getrennt veranlagt zu werden, muss Atze die Steuern nachzahlen, die durch die 3 nicht gezahlt wurden, und bei der Ex gibt es die Steuern zurück die sie aufgrund der 5 zuviel bezahlt hat.
In Summe zahlen sie mehr. Nur dass es es Atze trifft. Unbedingt mit Anwalt sprechen, ob er das so akzeptieren muss.

08.04.2025 22:29 • #3110


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
@alleswirdbesser Darf man allerdings der Text ist falsch und dadurch widersprüchlich. Schau mal bei dem offiziellen Seiten der finanzministerien: ...

Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

08.04.2025 22:31 • #3111


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
Im Falle Atze: Er war in 3, sie in 5, zusammen haben sie Zuwenig steuern gezahlt. Daher 200 Nachzahlung. Durch die Entscheidung der Frau, getrennt ...

Getrennte Veranlagung bedeutet doch nicht automatisch SK Wechsel.

Aber ja, Internet ist da keine verlässliche Quelle, lieber den Steuerberater aufsuchen .

08.04.2025 22:32 • #3112


B
Zitat von alleswirdbesser:
Wechsel

Die Steuerklasse bedingt den Lohnsteuerabzug, die Vorauszahlung.
Die tatsächliche Steuerlast wird im Nachgang bestimmt. Und da gibt es nur zwei Optionen: zusammen oder getrennt.
Wir reden nicht aneinander vorbei, sondern dein Zitat ist falsch.
Übrigens: bei getrennter Veranlagung muss sich geeinigt werden, wie man mit Spenden und Handwerkerrechnungen umgeht

08.04.2025 22:37 • #3113


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
Übrigens: bei getrennter Veranlagung muss sich geeinigt werden, wie man mit Spenden und Handwerkerrechnungen umgeht

Das dürfte bei Atze das geringste Problem sein

08.04.2025 22:39 • #3114


B
@alleswirdbesser
Keine Ahnung.
Wenn er spenden etc für sich geltend machen kann, muss er weniger zahlen.

08.04.2025 22:45 • #3115


B
Zitat von alleswirdbesser:
Aber ja, Internet ist da keine verlässliche Quelle, lieber den Steuerberater aufsuchen .

Ooch Elster ist schon ziemlich gut; besser ist Bühl mit 40 Euro pro Jahr.

08.04.2025 22:46 • #3116


A
So heute mal wieder Umgangszeit, natürlich habe ich die Kinder wieder nicht bekommen. Bin auch wieder zur Kita. Waren aber nicht mehr da.
Naja meine NF hat sich ja auch schon wieder krank gemeldet.
Auf den Verweis das die Regelung erst nächste Woche geändert werden kann kam nur die Antwort „Vergangenheitsform“
Eigentlich sollte ich die Kinder auch ab Dienstag nächster Woche haben und dann am Mittwoch mit zum Gericht bringen. Hatte sie auch so mit der Verfahrensbeiständin besprochen.
Naja nun wird auch das nicht passieren. Sagt sie, ich dürfe die Kinder nach der Verhandlung abholen.
Habe wie immer Anwältin und JA informiert und zusätzlich noch den Verfahrensbeistand das es dann schon die dritte Umgangsverweigerung ist.
Dann habe ich einfach mal den WhatsApp Verlauf durchforstet und Tatsächlich noch eine WA Nachricht von Ihr gefunden in dieser Sie das bestehende WM bestätigt.
Natürlich gleich weitergeleitet an meine Anwältin.

Heute kam dann noch die Standortleitung auf mich zu, es ging um Kindkrank Tage um das letzte Mal zb. Da war ich ja zuhause mit den Mäusen, zeitgleich meldete meine Frau sich krank auf das gleiche Kind aber ohne Schein vom Kinderarzt.
Ich sagte das könne nicht sein denn die Kinder waren in meiner Betreuung bei mir zuhause mit mir. Konnte sogar Bilder vorzeigen mit Datum der besagten Tage.
Nun wird geprüft ob das öfter vor kam. Weil das nicht sein kann. Man müsse dann prüfen ob sich das auf die Prüfungszulassung auswirkt.

Aber nett zu wissen was die Dame alles so macht.

09.04.2025 19:48 • x 6 #3117


D
@AtzeFlip

alles fein säuberlich Sammeln, das sie Kinder krank in die Kita schickt und dann zu dir Abschiebt, nicht erreichbar ist im Notfall, aber dir die Kinder Vorenthalten, damit sie mehr abhebt, um mehr geht es ja bei ihr nicht die Kinder sind ihr egal

09.04.2025 19:58 • x 2 #3118


Winza
Zitat von AtzeFlip:
Nun wird geprüft ob das öfter vor kam. Weil das nicht sein kann. Man müsse dann prüfen ob sich das auf die Prüfungszulassung auswirkt.

Anscheinend glaubt sie, dass sie jeden tauschen kann.
Gut, wenn immer mehr raus kommt.
Bleib dran Atze, du machst das klasse.

09.04.2025 20:07 • x 5 #3119


A
@Winza ich glaube sie ist in ihrer eigenen Welt.
Ich hoffe Richter usw können das sehen.
Die Standortleiterin meinte auch das sie mir auch behilflich wäre und irgendwas ausstellen würde im notfall

09.04.2025 20:58 • x 3 #3120


A


Liebeskummer & Trennungsschmerz Tipps

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