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Ehefrau trennt sich

A
@Brightness2
Zitat von Brightness2:
Wann findet der Termin bei er Erziehungsberatung statt, wie ist der Stand beim Jugendamt bezüglich Terminen und aktiver Unterstützung. Ihr braucht Familienhilfe. Zeitnah und eng getaktet. Ihr schafft das nicht. Zerreißt die Kinder.

Zur Erziehungsberatung gehe ich erst einmal allein, er ruft mich heute im laufe des Tages noch mal an und sagt mir einen Termin. Sieht aber die Beratung erstmal nur mit mir. Da alle bisherigen versuche mit der Mutter scheiterten.
Das Jugendamt ist in Sachen Beratung raus da diese nur Kapazitäten frei haben für Umgangs und Betreuungs Vereinbarungen. Mein Anwalt stand mit diesem in Kontakt und bleibt es auch da ja jetzt die vorletzte Instanz greift, also ein Schreiben der Kanzlei mit dem Betreuungsvorschlag von meiner Seite mit einer Frist zum reagieren. Verstreicht diese reicht er Klage im Eilverfahren am FG mit Zuzug des JA ein. So sind wir verblieben.
Da weder er noch ich beim bisherigen stand davon ausgeht das Sie sich an einer Außergerichtliche Vereinbarung halten wird.

Zitat von Brightness2:
Solche Informationen solltest du an Jugendamt und Erziehungsberatung unbedingt weiter geben.

Sind dem Jugendamt schon bekannt.
Deswegen gab die Sozialpädagogin den Hinweis, eventuell prüfen zu lassen vom JA ob die Großeltern sei es Krankheitsbedingt oder durch befangenheit und Beeinflussung der Kinder in der Lage sind über Stunden hinweg die Kinder zu betreuen.

Heute 11:21 • x 2 #1996


PsychoMantis
Zitat von AtzeFlip:
@PsychoMantis Das versuche ich so gut ich es kann. Und rede die Mutter tatsächlich gar nicht schlecht, sondern nehme sie vor den Kindern noch in ...

Kindkonform ist es nicht, aber wie man dir ganz oft schon versucht hat zu erklären gibt es Erkrankungen bei denen man nicht konform oder normal handelt. Das lässt aber nicht auf die Gefühle schließen.
Da sind wir wieder bei Übergriffigkeiten. Es gibt Dinge, darüber darf man sich einfach auch keine Meinung bilden weil man dazu das Recht und die Kenntnis nicht hat.

Ich empfinde dich als sehr anstrengenden und chaotischen Menschen. Ich kann nachvollziehen dass sie ausgelaugt ist. Und ich denke das sie jetzt mit genug Ruhe wieder Kraft für die Kinder schöpfen wird.

Heute 11:24 • x 1 #1997


A


Ehefrau trennt sich

x 3


B
Zitat von AtzeFlip:
Sind dem Jugendamt schon bekannt.

Sie wissen, dass aus deiner Sicht deine Ex am Herzanfall Schuld ist?
Zitat von AtzeFlip:
Deswegen gab die Sozialpädagogin den Hinweis, eventuell prüfen zu lassen vom JA ob die Großeltern sei es Krankheitsbedingt oder durch befangenheit und Beeinflussung der Kinder in der Lage sind über Stunden hinweg die Kinder zu betreuen.

Wie soll das Jugendamt das prüfen, wenn sie nur beschränkte Kapazitäten zur Erstellung von Vereinbarungen haben, wie schau das aus, wirst du befragt und gibst deine qualifizierte Einschätzung ab?

Heute 11:26 • #1998


A
@Birkai
Zitat von Birkai:
Mal ein kleines Beispiel aus meiner Trennung. Mein Ex hat bei ganz vielen Themen, die ich ablehnte, gesagt: Jetzt bist du also nicht mehr bereit das für deine Kinder zu tun!. Am Anfang bin ich immer eingeknickt und irgendwann fand ich meine Antwort. Diese hieß: Nein, ich bin nicht mehr bereit dies für dich zu tun! Wir sind getrennt und dies liegt jetzt in deinem Verantwortungsbereich. Nach dem fünften Mal hat er dann eingesehen, dass er mir so nicht mehr kommen braucht, denn meine Antwort war immer dieselbe.

Habe ich schon gemacht, anhand der Reaktion von Ihr sah ich das sie damit absolut nicht umgehen konnte.
Und in Sekunden umdenken musste. Die Reaktion war das einbeziehen bzw. rufen der Kinder und sagen das man nicht zum Geburtstag könne.
Auch mit meiner ruhigen Art kann sie nicht umgehen. Ich denke das Sie langsam anfängt zu merken das Ihr die mittel flöten gehen und deswegen solche Aktionen bringen muss.
Viele mittel bleiben ihr dann nicht mehr, alles mit den Kindern regelt jetzt der Anwalt. Bezüglich des Hausstandes auch.
Also hat Sie keine Druckmittel mehr, die Sozialpädagogin warnte aber vorhin wieder , das ich aufpassen solle Frauen sind in solch Ausnahmesituationen nicht zu unterschätzen und setzen alles ein was sie können.

Heute 11:27 • x 1 #1999


A
@Brightness2
Zitat von Brightness2:
Sie wissen, dass aus deiner Sicht deine Ex am Herzanfall Schuld ist?

Das ein Streit zwischen den beiden über das Verhalten der NF bzw. das nicht mehr kümmern um die Kinder zu diesem führte.
Das weiß aber auch jeder, Nachbarn , Rettungsdienst usw. Hat die Schwiegermutter ja selbst breit getreten.

Zitat von Brightness2:
Wie soll das Jugendamt das prüfen, wenn sie nur beschränkte Kapazitäten zur Erstellung von Vereinbarungen haben, wie schau das aus, wirst du befragt und gibst deine qualifizierte Einschätzung ab?

Wie die das prüfen entzieht sich meiner Kenntnis, ich weiß nur das es solche Möglichkeiten gibt.
Wenn es zum Verfahren kommt werde ich Sicher befragt, aber ich denke das dort auch mein Rechtsbeistand anwesend sein wird.

Heute 11:32 • #2000


N
Atze, jetzt erstmal ganz ruhig durchschnaufen.

Das merkwürdige Handeln der SchwiMu ergibt durchaus Sinn.
Du hattest der Ex ja meinen vorformulierten Text geschrieben. Und da stand drin, dass die Übergabe vor dem Haus erfolgt.
Also musst Du Dich da bitte schon von allen Kids verabschieden und dann holt jemand um Deine Ex die Kids rein. Das ist genau so gewollt, dass Du nicht ewig im Flur stehst und ihr wieder Konflikte habt.
Dass die SchwMu Dich also mit Du nicht zurück schubst, ist zwar maximal ungeschickt umgesetzt. Aber im Endeffekt halten sich Ex und SchwiMu exakt an die von Dir vorgeschlagene Regelung.
Und das ist doch gut!

Wenn die Ex Dir andere Betreuungszeiten, das Einspringen für einzelne Kinder oder andere Tage anbietet, dann gibt's aktuell nur eine gute Antwort: Tut mir leid, das geht nicht. Ohne Begründung. Halt Dich einfach an den Plan. Und sie muss zusehen, wie sie alles andere unter einen Hut bekommt. Zur Not halt mit Babysitter o.ä.

Bei Terminen, die Deine Ex in Deine Zeiten legt, prüfst Du die, ob sie Dir in den Kram passen. Und wenn nicht, streichst Du sie wieder aus dem Plan. Ohne Begründung.
Wenn Deine Ex dazu lernt, wird sie irgendwann vorab fragen, ob sie Termine in Deine Papazeit einstellen kann. Und wenn sie nicht dazu lernt, streichst Du eben die nächsten Jahre ihre Termine aus Deiner Papazeit wieder raus. Ohne Diskussion.

Umgekehrt gilt das genauso:
Bitte keine Termine vereinbaren, die in ihre Zeiten fallen. Auch keine Arzttermine.
Während ihrer Umgangszeit bestimmt sie über Arztbesuche. Wenn sie den grippalen Infekt ohne Arzt versorgt, ist das genauso legitim wie Dein Wunsch, da einen Arzt drüber schauen zu lassen. Aber genauso, wie sie Dir nicht in Deine Papazeiten reinpfuschen kann, kannst Du darüber bestimmen, was in ihrer Mamazeit passiert.
Die Ansage entweder nimmst Du den von mir für Deine Zeit vereinbarten Arzttermin wahr oder ich deklariere Deine Mamazeit zur Papazeit geht halt gar nicht. So läuft gemeinsames Sorgerecht nicht. Das hast Du nicht zu bestimmen. Sie kann in ihrer Zeit selbst diese Entscheidung treffen und muss sich um Termine, die Du gemacht hast, auch nicht kümmern oder sie absagen.

Du willst sie zu Deiner Wunschform von gemeinsamen Sorgerecht erziehen.
Und sie zeigt Dir gerade, wie der Gesetzgeber das geregelt hat und hält sich daran.

Da wirst Du dazu lernen und Dein Verhalten ändern müssen, sonst fährt sie mit Dir Schlitten.

Heute 11:44 • x 6 #2001


A
@Nalf
Zitat von Nalf:
Das merkwürdige Handeln der SchwiMu ergibt durchaus Sinn.
Du hattest der Ex ja meinen vorformulierten Text geschrieben. Und da stand drin, dass die Übergabe vor dem Haus erfolgt.
Also musst Du Dich da bitte schon von allen Kids verabschieden und dann holt jemand um Deine Ex die Kids rein. Das ist genau so gewollt, dass Du nicht ewig im Flur stehst und ihr wieder Konflikte habt.

Ich kam mit der Tochter erst gar nicht bis zur Haustür um dort zu Klopfen, wurde schon 10 m vorher abgefangen. Als ob diese quasi schon gelauert hätte.
Ich meine es war ihre Betreuungszeit nicht meine, von mir war es nur der gute Wille. Auch dieses hin und her gekutsche. Sind auch kosten die mir keiner ersetzt.

Zitat von Nalf:
Du willst sie zu Deiner Wunschform von gemeinsamen Sorgerecht erziehen.
Und sie zeigt Dir gerade, wie der Gesetzgeber das geregelt hat und hält sich daran.

Nicht so ganz richtig, die gemeinsame Sorge bezieht das Umsorgen der Kinder zu gleichen Teilen.
Und eine einseitige Übertragung der Betreuung ohne Absprache ist nicht im Sinne und Wohle der gemeinsamen Kinder.
Dies schließt auch das überlassen der Betreuung durch 3te ein.

Heute 12:28 • x 1 #2002


PsychoMantis
Zitat von AtzeFlip:
@Nalf Ich kam mit der Tochter erst gar nicht bis zur Haustür um dort zu Klopfen, wurde schon 10 m vorher abgefangen. Als ob diese quasi schon ...

Da hast du dich jüngst aber erst selbst nicht dran gehalten. Pass da auf, das ist alles keine Einbahnstraße.

Du darfst nichts von ihr erwarten was du selbst nicht einhälst. Es gelten für euch beide die gleichen Regeln.

Heute 12:33 • x 3 #2003


B
Zitat von AtzeFlip:
Nicht so ganz richtig, die gemeinsame Sorge bezieht das Umsorgen der Kinder zu gleichen Teilen.

Sorgerecht und Umgangsrecht sind voneinander abgekoppelt. Du neigst dazu, vermeintliches Recht bedenklich freizügig in deinem Sinne auszulegen.
Zitat von AtzeFlip:
Und eine einseitige Übertragung der Betreuung ohne Absprache ist nicht im Sinne und Wohle der gemeinsamen Kinder.
Dies schließt auch das überlassen der Betreuung durch 3te ein.

Das hast du völlig falsch verstanden. In der Betreuungszeit darf jedes Elternteil die Versorgung der Kinder so organisieren, wie es ihr oder ihm passt. Das schließt selbstverständlich auch die Betreuung durch Dritte ein. Natürlich immer vorausgesetzt, es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor. Die sehe ich bei euch allerdings an ganz anderen Stellen. Zum Beispiel dann, wenn ein Elternteil die Kinder -eins davon krank- zur ersten Übernachtung in einer für sie fremden Wohnung mit einer Bekannten allein lässt, um die Ex zu kontrollieren.
Zitat von AtzeFlip:
Auch dieses hin und her gekutsche. Sind auch kosten die mir keiner ersetzt.

Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt im mütterlichen Haushalt. Fahren liegen im Verantwortungsbereich des umgangsberechtigten Elternteils. Also in deinem.

Heute 12:41 • x 3 #2004


alleswirdbesser
Zitat von AtzeFlip:
Dies schließt auch das überlassen der Betreuung durch 3te ein.

Die Oma hat aber auch in der Vergangenheit die Kinder oft betreut?

Heute 12:43 • x 1 #2005


A
@alleswirdbesser durch zu tun der Mutter ja. Als ich arbeiten war sehr oft ja.
Damit einverstanden war ich nie wirklich habe ich auch oft zum Ausdruck gebracht.

Heute 12:45 • #2006


N
Zitat von AtzeFlip:
wurde schon 10 m vorher abgefangen

Also war das doch vor dem Haus. Passt doch.

Zitat von AtzeFlip:
Ich meine es war ihre Betreuungszeit nicht meine,

Nein. Wenn sie Dich fragt, ob Du die Betreuung übernimmst (egal mit welchem miesen Methoden) und Du zusagst, ist das Deine Betreuungszeit für dieses Kind.

Zitat von AtzeFlip:
Auch dieses hin und her gekutsche. Sind auch kosten die mir keiner ersetzt.

Das hast Du selbst in der Hand.
Übergabe ist, sofern die Eltern nichts anderes vereinbart bekommen, der Wohnsitz der Kinder. Bei euch also das Haus der Ex.
Wenn Dir das Hin- und Herfahren zu teuer ist (war es meinem Ex-Mann auch), dann musst Du Deine Betreuungszeiten so in den Plan eintragen, wie es bei Dir finanziell passt. Mein Ex sieht sein Kind nur alle 2 Monate und fährt dafür ein größeres Auto als ich und hat spannendere Urlaubsorte. Alles eine Frage der persönlichen Prioritäten.
Das hat mit Deiner Ex aber nichts zu tun. Das sind Deine(!) Entscheidungen, mit denen Du dann auch leben musst.

Zitat von AtzeFlip:
Und eine einseitige Übertragung der Betreuung ohne Absprache ist nicht im Sinne und Wohle der gemeinsamen Kinder.
Dies schließt auch das überlassen der Betreuung durch 3te ein.

Nein, das stimmt nicht.
Eine Fremdbetreuung durch eine Kita muss von beiden unterschrieben sein, wenn sie beide betrifft.
Aber wie sich jeder für sich in seiner Betreuungszeit organisiert, geht den anderen absolut nichts an.
Deine Ex kann die Kinder rund um die Uhr von Oma betreuen lassen. Wenn die fit genug ist, Dich vom Hof zu schubsen, kann sie auch Kinder betreuen, wenn sie sich das zutraut.
Und Du kannst eben auch nachts Deine Kinder von Bekannten beaufsichtigen lassen und Deine Ex kann nichts dagegen tun.

Ob beides unbedingt toll ist, ist völlig egal - solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Und da wird die Hürde bei leiblichen Großeltern seeeehr hoch sein.

Deine Ex muss Dich weder fragen noch spielt Deine Zustimmung oder Ablehnung eine Rolle. Verrenn Dich da nicht in Kämpfe, die Du nicht gewinnen kannst.

Heute 12:45 • x 5 #2007


N
Und was euren neuen Zankapfel angeht, das Entwenden von Gegenständen, die dem weiblichen Partner zugeordnet werden können, kann es sich um folgendes handeln: BH, Lockenstab, Make-up, Parfum, Verlobungsring, Wärmflasche, Bauch-Bein-Po-DVD, Damenrad und alles, was wegen besonderer Interessen oder Hobbies nur einem der beiden nützen würde. Also bei ihr z.B. die Pflanztöpfe und Gießkannen. Bei Dir evtl. Autoschrauberwerkzeug.

Überleg mal, ob Du im Brass etwas davon eingepackt hast. Bei Paaren wie euch sind das in der Regel Geschenke, die einer dem anderen gemacht hat und die man dann wegen des empfundenen Undanks wieder an sich nimmt.

Die Ex scheint die gesetzlichen Regeln gut zu kennen und sich selbst bis an den Rand des Zulässigen zu bewegen, während sie alle Deine Verfehlungen vermutlich als Munition für ihren Anwalt sammelt (wie Du ja auch).

Lass Dich da besser von Deinem Anwalt beraten.

Heute 13:00 • x 3 #2008


A
@Nalf
Zitat von Nalf:
Und was euren neuen Zankapfel angeht, das Entwenden von Gegenständen, die dem weiblichen Partner zugeordnet werden können, kann es sich um folgendes handeln: BH, Lockenstab, Make-up, Parfum, Verlobungsring, Wärmflasche, Bauch-Bein-Po-DVD, Damenrad und alles, was wegen besonderer Interessen oder Hobbies nur einem der beiden nützen würde. Also bei ihr z.B. die Pflanztöpfe und Gießkannen. Bei Dir evtl. Autoschrauberwerkzeug.

klingt schon fast absurd, aber ich habe gestern alles überprüft von vorn bis hinten und oben bis unten.
Ich habe nichts der gleichen gefunden also nicht mal ausversehen ist irgendwas hinein gerutscht.
Ich habe eine Zahnpasta die wir beide nutzten mit genommen empfand das aber nicht als strafbare Handlung.

Ich solle genau Nachdenken, naja das kann ich lange aber mehr als meine Unterlagen meine Kleidung und ein bisschen Werkzeug kam nicht mit. Also ist die Auswahl nicht groß.

Heute 13:12 • x 1 #2009


N
Zitat von AtzeFlip:
Ich solle genau Nachdenken,

Nee, mach das bitte nicht.
Wenn sie was will, soll sie es sagen und Herausgabe fordern.
So wie Du es mit dem PC ja auch gemacht hast.

Die versucht Dir wieder Angst zu machen und behauptet, sie hätte was gegen Dich in der Hand.
Wegen ner Schachtel Tampons macht kein Familiengericht ein Fass auf.

Sollte sie wieder damit anfangen, antworte: Sag einfach, was Dir fehlt.

Aber da ihr jetzt bis auf Sonntagabend die Übergabe per Kita und sonst vor dem Haus macht und Du erstmal nur die eingetragenen Papazeiten wahrnimmst, sollte die Möglichkeit, sich anzukeifen, gering sein.

Heute 13:24 • x 1 #2010


A


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