240

Ehefrau trennt sich plötzlich

Ratlos32
Vor genau einem jahr bzw letzten Freitag, starb mein Schwiegervater und Freund. Der Anfang vom Ende. Das war für mich kein schönes Wochenende, kann ich euch sagen. Wie sollte es auch anders sein!? Samstag nachmittag bin ich in mein wohl verdientes wochende gestartet.

Es machte wieder peng und ich badete wieder in selbstmitleid. Erbärmlich. Alk. und sportwetten sind dann schlussendlich das gesamt Resultat am Sonntagabend.

Ich hatte eigentlich eine super Woche, anstrengend, aber schön.

Montags und Donnerstags war ich wie immer erst spät nach Arbeit und schule zuhause. Gehe dann immer joggen, auch wenn es bereits 21uhr ist. Als tagesabschluss, das tut mir gut.

Dienstag- und Mittwochabend habe ich gedatet. Essen gekocht bzw war ich mit der Anderen schön essen. Freitagabend war ich mit Freunden aus. Samstag arbeiten. Der Rest von der Woche ist ja oben bereits beschrieben. Ganz toll

Gut, Montag hing ich dementsprechend noch durch, hinterfrage meine Situation. Kurz schütteln und weiter geht es.

Bei einer Dame, hatte ich das Gefühl, das da mehr sein kann. Letzten Wochen sind wir uns auch näher gekommen. Sie ist aber sehr verschlossen, sie mag mich sehr, hat aber Probleme, über die sie nicht reden kann/ will. Ich soll Geduld haben mit ihr. Sie findet es sehr schön, kennt es aber nicht, kein mann war jemals so Gentleman zu ihr.

Sie gohstet mich täglich, teilt mir irgendwas banales mit. Hey hübscher Mann.... Keine Antwort mehr bis zum nächsten Tag.

Meine Meinung habe ich ihr kund getan.
Das ich mehr von ihr erwarte. Sie am zug ist. Sie schlägt immer weitere Treffen aus. Bzw ist immer irgend etwas. Entweder stimmt etwas nicht und sie ist nicht ehrlich oder sie verheimlicht mir etwas. Beides gefällt mir überhaupt nicht. Ich eine super Idee habe und sie bitte meine Nummer löschen soll, danke.

Genau so hab ich es ihr geschrieben.

Es raubt mir einfach, die wenigen Nerven die ich im Moment aufbringen kann, aber so ist das jetzt nun mal.

Ein anderen Mann gibt es anscheinend nicht. Aber für mich fühlt es sich wie warm halten an. Bzw kann ich sie schwer verstehen, wenn sie nicht mit mir spricht.

31.10.2018 11:04 • x 2 #121


D
Hallo @Ratlos32 ,

Zitat von Ratlos32:
Nun ist sie im 6 7monat schwanger. Es wird ein Junge. Sie hausiert in FB damit rum, möchte aller Welt wissen lassen. Nur mir kann sie es nicht sagen. Feige.

Ja ich weiß, das muss sie auch nicht.


Moment mal, klar muss sie.

Das Eingehen einer neuen Beziehung, welche zur Schwangerschaft führt ist einer der wohl unumstrittenen Gründe für eine Härtefallscheidung, hat z.B. das OLG Hamm im Jahre 2014 (OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2014 - 8 WF 106/14)
entschieden.

Und an dieser solltet ihr beide Interesse haben.

Du, weil (Gründe aus der o.g. Entscheidung) dem Ehemann nicht zuzumuten (ist), bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten, da er ansonsten mit der Geburt des Kindes dessen rechtlicher Vater würde, soweit nicht der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennt. Darüber hinaus müsse der Ehemann, sofern die Anerkennung durch den Dritten nicht innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung erklärt wird, selbst die Vaterschaft anfechten. Dies sei ihm aber nicht zuzumuten und deshalb der vorzeitige Scheidungsantrag zuzulassen. Ein Härtefallgrund nach § 1565 Abs. 2 BGB wurde ausdrücklich bejaht.

Du könntest also Vater mit allen Rechten und Pflichten (Unterhalt!) werden.

Sie, weil du sonst der rechtliche Vater mit Besuchsrechten und Erziehungsrechten (ABR usw.) werden könntest.

Daher halte ich sie sehr wohl für verpflichtet dir die Schwangerschaft mitzuteilen.

Ich habe deinen Thread jetzt nur noch mal überflogen.
Ich hoffe sehr, ich hab' da was falsch verstanden und die Gefahr rechtlicher Vater zu werden besteht für dich nicht, denn ansonsten ist für dich höchste Zeit zu handeln, nix mehr Vogel Strauß Politik.

31.10.2018 12:24 • x 4 #122


A


Ehefrau trennt sich plötzlich

x 3


Ratlos32
Danke für deinen Beitrag.

Ich habe mich diesbezüglich natürlich auch informiert.. Die einen äußern sich so, die anderen so. Im internet

Fakt ist. Ich war am Anfang des Jahres bei meiner Anwältin. Sie sieht da keinen Grund des härtefalls. Das ich sehr wohl die Situation ertragen könne... Ich möchte auch nicht ihre (Anwältin) Kompetenz hinterfragen.

Am Tag meines Wissens Bsp spätestens zur Geburt, kann ich die Vaterschaft aberkennenlassen und würde dann bei Zustimmung, der beiden turteltauben, nach erfolgreicher Scheidung, rechtskräftig werden.

Ich behaupte jetzt auch einfach mal. Das sie auch keinen Unterhalt verlangen wird. So krank kann ja keiner sein. Ich will auch keinen Umgang pflegen wollen.

Ich denke sie möchte sich einfach voll und ganz auf die Schwangerschaft konzentrieren. Danach wird sie handeln müssen, da ich keinesfalls irgendetwas von ihr unterschreiben werde.

Sollte sie es also doch darauf anlegen wollen, was ich nicht glaube, hat das sicherlich weitere rechtliche Konsequenzen für Sie. Denke ich. Thema Verleugnen, erschleichen von unberechtigten Leistung etc.

Hätte bzw würde ich mir natürlich schon wünschen, daß sie da ehr oder endlich mal handelt. Sie ist doch an der Situation schuld.
Sie ist ja schließlich zuhause. Es wird doch wohl mal Zeit sein, zwischen fressen und pop., sich mal um die wichtigen Dinge zu kümmer.

Einen Scheidungsantrag, dem ich zustimme, wäre doch ein toller Anfang.

Ich selber habe null Zeit, bzw wenn ich ehrlich bin, bin ich auch total erstarrt und blockiert. Schon allein, wenn ich nur daran denke, sie nochmals sehen zu müssen.

31.10.2018 12:54 • x 1 #123


D
Ok, da bin ich beruhigt, dass du dir der Problematik bewusst bist und schon entsprechende Erkundigungen eingezogen hast.
-Puuh-

Zitat von Ratlos32:
Sie sieht da keinen Grund des härtefalls. Das ich sehr wohl die Situation ertragen könne... Ich möchte auch nicht ihre (Anwältin) Kompetenz hinterfragen.


Da möchte ich deiner Anwältin dann auch nicht zu nahe treten, dafür bin ich schon zu lang nicht mehr in der Materie drin.
(Ich sehe es trotzdem entschieden anders! Nochmal aus dem o.g.Urteil:
So haben etwa die Oberlandesgerichte Karlsruhe (FamRZ 2000, 1417), Düsseldorf (FamRZ 1992, 319), Rostock (FamRZ 1993, 808) und Brandenburg (FamRZ 2004, 25) bei Schwangerschaft aus einem ehebrecherischen Verhältnis einen Härtegrund für eine Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB bejaht.)

Zitat von Ratlos32:
Ich behaupte jetzt auch einfach mal. Das sie auch keinen Unterhalt verlangen wird. So krank kann ja keiner sein.


Doubt! Da hab ich hier schon andere kranke Sachen gelesen!

Aber mir ging es nur drum, dass du das Problem kennst, insofern, alles gut, Mission erfüllt

Ne, ernsthaft, alles Gute!

31.10.2018 13:15 • x 4 #124


Ratlos32
Ja das bin ich mir!

Ein Härtefall wäre, häusliche Gewalt oder Schädigung meiner Person. Also inform meines rufes, namens.

Ein miesen Charakter und Weltoffenheit im Schlafzimmer, wird leider noch nicht strafrechtlich verfolgt

31.10.2018 13:27 • x 2 #125


D
Zitat von Ratlos32:
Ein miesen Charakter und Weltoffenheit im Schlafzimmer, wird leider noch nicht strafrechtlich verfolgt


Was du da sagst ist 100 % richtig.
Aber sorry, muss noch einmal nachfragen. Mit der Anwältin hast du konkret über das Thema sie ist schwanger gesprochen? Weil es darauf ankommt, nicht auf das Fremdgehen an sich, das musst du rechtlich leider wirklich ertragen.

Zitat von Ratlos32:
Es wird doch wohl mal Zeit sein, zwischen fressen und pop., sich mal um die wichtigen Dinge zu kümmer.


31.10.2018 13:36 • x 2 #126


Ratlos32
Zitat von DasKorrektiv:


Ja ich hatte diesbezüglich ein kurzfristigen Termin gemacht. war extra wegen diesem Problem dort, als sie mir im Januar oder so erzählte das sie schwanger ist. Also schwanger zum ersten Mal.

Das Kind hat sie dann Ende Februar verloren 13 ssw oder so... Monat später hatte es wohl wieder geknallt. Aber das hat sie mir noch nicht gesagt. Bzw hab ichs dann über dritte und fb Profil gesehen. Doll nich

Ich lass es einfach mal darauf ankommen... Wenn es schief läuft... Dann hab eventuell n neuen Kumpel mit dem ich zusammen in den Tierpark, Kino etc gehen kann.

Scherz. Das wird sie sicherlich nicht wollen

31.10.2018 13:55 • x 2 #127


Ratlos32
Ich habe heut beim Standesamt angerufen.

Ohne scheidungsantrag/dem dazugehörigen Akt. Zeichen, kann keine vaterschaftsaberkennung erfolgen.

Die Geburtsurkunde und der Vorname des Kindes wird nur mit meiner Unterschrift rechtskraftig.

Überlege ob ich ihr schreibe, das sie endlich mal handeln soll.

Einen scheidungsantrag Stimme ich zu, nur möchte ich mir diesen imo finanziell jetzt nicht antun.

01.11.2018 11:33 • x 1 #128


M
Zitat von Ratlos32:
Einen scheidungsantrag Stimme ich zu, nur möchte ich mir diesen imo finanziell jetzt nicht antun.

ob du willst oder nicht, spätestens nach drei Jahren braucht sie deine Zustimmung nicht, dann kann sie das völlig autark in Angriff nehmen

01.11.2018 11:35 • #129


Ratlos32
Zitat von mcteapot:
ob du willst oder nicht, spätestens nach drei Jahren braucht sie deine Zustimmung nicht, dann kann sie das völlig autark in Angriff nehmen


Das ist mir klar. Hier geht es ja nicht darum ob man sich scheiden lässt. Sie soll ihren Hintern bewegen, Anwaltskosten zur antragstellung übernehmen... Sie hat uns alle in diese absulut unangenehme und durch aus peinliche Lage gebracht.... Mit uns meine ich Familie, ihn, sie, mich und das Kind.

01.11.2018 11:59 • x 1 #130


D
Zitat von Ratlos32:
Ich habe heut beim Standesamt angerufen.


Gut, dass du weitere Erkundigungen eingezogen hast. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass du eigentlich keine besondere Motivation verspürst, dich um das Chaos zu kümmern, dass sie verursacht (hat), dass du blockiert bist und dir schon schlecht wird, wenn du über den ganzen Mist nachdenken musst. Geschweige denn sie bei noch kommenden Terminen sehen zu müssen.

Zitat von Ratlos32:
Ohne scheidungsantrag/dem dazugehörigen Akt. Zeichen, kann keine vaterschaftsaberkennung erfolgen.

Die Geburtsurkunde und der Vorname des Kindes wird nur mit meiner Unterschrift rechtskraftig.


Aber das ist doch genau das Dilemma, weswegen ich dir geschrieben habe. Es ist der § 1592 BGB, aus dem folgt, dass derjenige als Vater eines Kindes gilt, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist.

Eine Anerkennung der Vaterschaft durch einen Dritten ist daran gebunden, dass das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird und der Dritte spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung die Vaterschaft anerkennt.(und wer weiß, ob der Spaßtoni das macht)

Ob es die Vaterschaftsaberkennung von dir zusätzlich braucht, weiß ich nicht. (Könnte man aus § 1594, II BGB herleiten, aber das wird mir jetzt zu juristisch und ich bekomm Prügel von @E-Claire , wenn ich mit juristischem Nicht-Wissen um mich werfe ) Aber du hast recht, dass deine Mitarbeit in ihrem Interesse liegen und sie deshalb die Scheidung einreichen sollte.

Wenn einer der oben genannten Bedingungen nicht vorliegt, muss eine Vaterschaftsanfechtung erfolgen. Dazu berechtigt sind du, der Spaßtoni, sie und das Kind (§ 1600 BGB).

Und da sind wir dann wieder am Anfang, wegen dieses hohen Aufwands sollte eine Härtefallscheidung durchgehen.

Aber du hast deine Meinung dazu klargestellt:

Zitat von Ratlos32:
Ich lass es einfach mal darauf ankommen.

Zitat von Ratlos32:
Einen scheidungsantrag Stimme ich zu, nur möchte ich mir diesen imo finanziell jetzt nicht antun.


und ich möchte dich deshalb nicht länger damit belämmern.

Also ich find's prima, dass du handelst/dich kundig machst und nicht, wie sie, den Kopf in den Sand steckst

01.11.2018 12:58 • x 2 #131


M
Zitat von Ratlos32:
Sie hat uns alle in diese absulut unangenehme

ach was soll das denn?
Mein gnädiger Herr ist auch weg zu seiner gespielin und trotzdem hab ich Scheidung beantragt. da hat das eine mit dem anderen nix zu tun

01.11.2018 13:16 • x 1 #132


Ratlos32
Zitat von mcteapot:
ob du willst oder nicht, spätestens nach drei Jahren braucht sie deine Zustimmung nicht, dann kann sie das völlig autark in Angriff nehmen


Warum sollte sie warten wollen? Dem Spaßtoni werfe ich jetzt mal vor, das er sich doch sicherlich auch auf sein Kind freut? Es müsste doch auch in seinem Interesse sein?

Die eventuellen Komplikationen, kann man doch vermeiden? Aber ich lasse mir doch nicht die rennereien aufzwingen!

@DasKorrektiv scheint mich ein wenig zu verstehen. Danke

01.11.2018 13:52 • x 1 #133


M
Zitat von Ratlos32:
@DasKorrektiv scheint mich ein wenig zu verstehen. Danke

er will auch nur, das du für fremde federn nicht den Papa spielst

01.11.2018 13:54 • x 1 #134


Ratlos32
@mcteapot ... Aber dein exmann kann dich nicht zur Mutter machen, somit ist die Situation doch ganz anders.

01.11.2018 14:12 • #135


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag