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Ehefrau mit Depressionen trennt sich für Online-Liebe

Nephilim
Zitat von Franek:
Alles in Allem habe ich dieses Gefühl in mir, dass ich nie wieder vertrauen kann. Ich hoffe ja und erahne auch die meisten Antworten hier, dass das irgendwann wieder kommt . Aber im Moment ist dieses Gefühl extrem beherrschend sodass ich gar keine Lust habe, überhaupt eine neue Frau kennenzulernen.

Also das ist der total falsche Ansatz... Meiner Meinung nach solltest du gerade deshalb versuchen Frauen kennenzulernen...und von 10 wird dann vielleicht diejenige dabei sein, wo du wieder Schmetterlinge spürst, das geht dann ganz allein mit dem Vertrauen.... Aber du solltest wirklich schleunigst anfangen zu daten....

23.02.2023 12:56 • x 2 #661


CiRa78
Zitat von Nephilim:
Also das ist der total falsche Ansatz... Meiner Meinung nach solltest du gerade deshalb versuchen Frauen kennenzulernen...und von 10 wird dann vielleicht diejenige dabei sein, wo du wieder Schmetterlinge spürst, das geht dann ganz allein mit dem Vertrauen.... Aber du solltest wirklich schleunigst anfangen zu ...

Sorry, aber das ist der falsche Ansatz. Menschen, die nicht bereit für einen neue Beziehung sind und ihre Verletzungen nicht verarbeitet haben, hinterlassen nur verbrannte Erde. Lies bitte dazu einiges über Rebound-Beziehungen. Am Ende weint einer immer

23.02.2023 12:58 • x 2 #662


A


Ehefrau mit Depressionen trennt sich für Online-Liebe

x 3


Nephilim
Zitat von CiRa78:
Sorry, aber das ist der falsche Ansatz. Menschen, die nicht bereit für einen neue Beziehung sind und ihre Verletzungen nicht verarbeitet haben, hinterlassen nur verbrannte Erde. Lies bitte dazu einiges über Rebound-Beziehungen. Am Ende weint einer immer
Es muss ja nicht gleich Beziehung sein... aber würde es ihm wirklich schlecht tun, neue Leute darunter Frauen kennenzulernen? Das wäre ein Push für sein Ego, was eh angeknackst ist...

23.02.2023 13:01 • #663


G
@Franek ging / geht mir sehr ähnlich

23.02.2023 13:13 • #664


CiRa78
Zitat von Nephilim:
Es muss ja nicht gleich Beziehung sein... aber würde es ihm wirklich schlecht tun, neue Leute darunter Frauen kennenzulernen? Das wäre ein Push ...

Nein, es spricht absolut nichts dagegen, neue Menschen kennenzulernen. Aber wenn man dabei ehrlich ist und nicht zwanghaft versucht, eine Lücke zu füllen. Es sind ja von der anderen Seite oft Erwartungen da. Dann lieber mit offenen Karten spielen und das Gegenüber kann sich entscheiden.

23.02.2023 13:22 • x 4 #665


Redpill
Ich dachte wirklich ich hätte mit 58 schon alles gelesen.... Aber was du mitmachst ist wirklich die absolute Härte... Ich drücke dir die Daumen dass du da irgendwie raus kommst aus der Nummer

24.02.2023 18:37 • x 2 #666


F
@Redpill vielen lieben Dank! Es ist auch echt immer noch eine krasse und unglaubliche Geschichte für mich - wie ich dieses WE wieder festgestellt habe. Da hat es mich komplett eingeholt. Aber das kommt gottseidank auch nicht mehr so häufig vor

Wichtig ist jetzt für mich, dass die Scheidungsfolgevereinbarung schnell eingetütet wird, der Rest (Scheidungsurteil) ist ja nur noch Formsache. Die Scheidung ist eingereicht, d.h. sobald sie das Schreiben vom Familiengericht bekommt, endet die Zugewinngemeinschaft und auch ihre Anwartschaft auf Rentenpunkte. Ich hoffe nur, dass wir uns bzgl. der Kinder einig werden. Wie gesagt, es ist zwar gut, dass sie für die Kids eine liebevolle Mama ist, aber bis auf weiteres werde ich sicherlich nicht zum Wechselmodell zurückkehren. Dafür funktioniert sie einfach zu wenig als Erziehungsberichtigte.

26.02.2023 18:18 • x 4 #667


Heffalump
Nachdem sie immer noch keinen Job hat - wer sorgt denn hierfür, das sie ein Auskommen hat? Du? Ihre Fam? Der Staat?

27.02.2023 04:33 • x 2 #668


F
@Heffalump

Moin und sorry, dass das manchmal dauert bei mir im Moment

Aktuell bekommt sie ja noch Trennungsunterhalt und das in Höhe eines Vollzeitjobs auf Basis Mindestlohn. Da kannste ja ungefähr ausrechnen, was sie da bekommt

Mein neuer Anwalt hinterlässt wirklich einen guten Eindruck, zumindest liefert er regelmäßig und auch sehr transparent . In 2 Wochen, nach seinem Urlaub, besprechen wir mal seine Kalkulation für den nachehelichen Unterhalt. Für alle die es interessiert: er hat in seiner Kalkulation fiktiv angenommen, dass sie derzeit einen Vollzeitjob auf Basis Mindestlohn ausübt und das entsprechend einfließen lassen. Ebenso, dass ich die Möglichkeit habe eine bestimmte Summe als Altersvorsorge von der Kalkulationsbasis abzuziehen. Alles Dinge, die weder Anwalt 1 noch Anwalt 2 berücksichtigt oder drauf hingewiesen haben. Man, man, man .....

Blöd finde ich, aber das lässt sich wohl nicht ändern, dass immer ein 12-Monatsmittel, mit allen möglichen Zulagen, als Kalkulationsbasis herangezogen wird. D.h. auch wenn ich ein paar Hundert EUR weniger Netto in der Täsch habe (Wechsel der Steuerklasse), ist die Kalkulationsbasis dennoch höher.

01.03.2023 08:07 • x 5 #669


Heffalump
Zitat von Franek:
sorry, dass das manchmal dauert bei mir im Moment

alles gut.

Ist schlimm genug, immer alles auf der uhr zu haben, da darf Forum gern auch hinten anstehen

01.03.2023 08:10 • x 6 #670


B
Zitat von Franek:
Blöd finde ich, aber das lässt sich wohl nicht ändern, dass immer ein 12-Monatsmittel, mit allen möglichen Zulagen, als Kalkulationsbasis herangezogen wird. D.h. auch wenn ich ein paar Hundert EUR weniger Netto in der Täsch habe (Wechsel der Steuerklasse), ist die Kalkulationsbasis dennoch höher.

Jein. Ja, es wird das 12-Monatsmittel mit allen Zulagen, Boni und Überstunden zur Berechnung herangezogen. Nein. Da du verpflichtet bist, spätestens seit 01.01. die Steuerklasse zu wechseln, kannst -und solltest- du dir dein Netto der letzten 12 Monate auf Basis der neuen Steuerklasse ausrechnen lassen und auf diesen Zahlen deine Berechnung fußen. Der Steuerklassenwechsel ist obligatorisch, damit sinkt auch dein Netto automatisch, damit die Basis deiner Leistungsfähigkeit.

So recht verstehe ich den Anspruch deiner Ex auf nachehelichen Unterhalt nicht. Hier würde ich an deiner Stelle auch noch mal mit dem neuen Anwalt in den Ring steigen. Deine Ex hat keinerlei ehebedingten Nachteile (Ausrufezeichen!-Fragezeichen?), die Kids sind bei dir, du bist Alleinerziehender, da kann schon argumentiert und erwartet werden, dass sich Prinzesschen auf der Erbse nach dem Trennungsjahr selbst alimentieren kann. Das Geld ist besser in eure Kinder angelegt, als der Ex weiterhin zu bestätigen, dass sie nicht vollumfänglich für sich Verantwortung tragen muss. Falls es denn doch nachehelicher Unterhalt sein muss, dann schau, dass er in der Scheidungsfolgenvereinbarung nur für kurze Zeit und abschmelzend geregelt wird.

01.03.2023 09:40 • x 5 #671


aequum
Zitat von Franek:
Moin und sorry, dass das manchmal dauert bei mir im Moment

Auch von mir kein Problem!
Lass Dir all die Zeit die Du brauchst. Schließlich ist es viel wichtiger alles entsprechend zu regeln und zum Abschluss zu kommen.

Schön zu lernen, dass Du nun endlich einen für Dich guten Anwalt gefunden hast.
Gesamtheitlich schreibst Du inzwischen auch wesentlich abgeklärter und unaufgeregter. Das empfinde ich als eine sehr gute Entwicklung Deinerseits.

Mach weiter so und bleibe bei Dir.

01.03.2023 09:42 • x 2 #672


F
@Brightness2

Also, lediglich mein Verständnis der Rechtslage und so wie ich das bisher mitbekommen habe: sie hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und das für 1/3 der Ehejahre, also so knapp 2 Jahre Anspruch. So wie ich das verstanden habe, dient, ähnlich zum Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt dazu, ihr den aus der Ehe bekannten Lebensstandard zu sichern. Da geht´s nur um sie. Die Kids spielen dabei keine Rolle - und es gibt halt (leider) kein Verschulden im Scheidungsrecht.

Ja, sie ist verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen und so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, auch schon nach Ablauf des Trennungsjahres und nicht erst mit Scheidung - also ab April. Das bedeutet aber nicht, dass der Verdienst dann 1:1 mit dem nachehelichen Unterhalt verrechnet werden kann. Ich hatte von Anwalt 2 eine Vergleichsrechnung bekommen und wir hatten angenommen, sie ginge auf 520 EUR Basis arbeiten. Von diesen 520 EUR hätte ich 200 EUR vom Unterhalt kürzen können (auch nachehelich).

So ist die Rechtslage, soweit mir bekannt - aus meiner Sicht mega unfair, da hier einfach immer vom Standardfall Mann verlässt Frau und Kinder ausgegangen wird.

Zum 12 Monatsmittel: der Anwalt hat bereits die neue Steuerklasse berücksichtigt. Allerdings scheint sein Gehaltsrechner doch etwas zu gut zurechnen. Das was er da an durchschnittlichen Monatslohn berechnet hat, liegt deutlich über dem, was mein Lieblingsgehaltsrechner, der immer sehr akkurat ist, ausgerechnet hat. Aber das besprechen wir dann in 2 Wochen.

01.03.2023 10:50 • x 3 #673


B
Zitat von Franek:
Die Kids spielen dabei keine Rolle - und es gibt halt (leider) kein Verschulden im Scheidungsrecht.

Puh, Verschulden ist immer so moralbehaftet. Deshalb begrüße ich persönlich, dass es die Schuldklausel aus dem Scheidungsrecht verschwunden ist. Aber.
Zitat von Franek:
Ja, sie ist verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen und so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, auch schon nach Ablauf des Trennungsjahres und nicht erst mit Scheidung - also ab April.

Ja. Sogar eine Spur heftiger. Deine Ex ist den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Sie hat eine gesteigerte Erwebsobliegenheit. Das heißt, sie ist verpflichtet alles zu tun, um zumindest den Mindestunterhalt für die Kinder sicher zu stellen. Wenn ihr eine fiktive Vollzeitbeschäftigung unterstellt wird, plus dein Unterhalt, dann dürfte zumindest ein Teil des Unterhalts wieder an die Kinder zurück fließen. Zumindest alles, was ihren Selbstbehalt als nicht Erwerbstätige übersteigt.
Zitat von Franek:
So ist die Rechtslage, soweit mir bekannt - aus meiner Sicht mega unfair, da hier einfach immer vom Standardfall Mann verlässt Frau und Kinder ausgegangen wird.

Nö. Das wäre auch im umgekehrten Fall so. Wenn du der Umgangselternteil bist, bist du barunterhaltspflichtig. Egal ob männlich, weiblich, divers oder Schattenparker.

Wo stehst du denn mit dem Jugendamt, hast du Unterhaltsvorschuss beantragt, läuft das jetzt? Denn wenn du eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet hast, inklusive Unterhaltsvorschuss, wird sich das Jugendamt schon ganz allein bewegen, um das Geld von der Ex zurück zu holen.

01.03.2023 11:15 • x 6 #674


F
@Brightness2

Sei mir nicht böse, natürlich hast Du rein rational betrachtet mit allem Recht und meine Bewertung ob unfair oder schuld oder wie auch immer, sind am Ende des Tages Kokolores. ABER dennoch muss das auch raus, es kann ja nicht sein, dass einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird, die Verantwortung für alles übernimmt und man dann trotzdem nur rational reagieren darf Ich weiß aber auch wie Du das meinst, daher alles gut

Zum Unterhaltsvorschuss: das hatte ich hier schon mal vor einiger Zeit beantwortet: ich verdiene zu gut, als dass ich da etwas bekommen würde. DENN: in ihrem jetzigen Unterhalt ist bereits der Abzug für den Kindesunterhalt, dass was sie mir zahlen müsste, berücksichtigt. Ihr Rest-Unterhalt liegt dann immer noch über Selbstbehalt...

01.03.2023 11:30 • x 3 #675


A


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