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Ehefrau hatte 1,5 Jahre eine Affäre

B
@6rama9
Nee, da ist nicht richtig.
Bis 1958 halt das alte BGB und da ging es, gedeckt durch das Vormundschaftsgericht.
Ab 1958 stand im Gesetz dass das Arbeiten möglich ist, solange die häuslichen Pflichten nicht vernachlässigt wurden.
Das galt bis 1977.
Es gibt aber laut lto keine Datenbankeinträge, die Gerichtsurteile listen, die zu diesem Thema gesprochen wurden.
Aber, eine kurze Stichprobe ergab, dass der gesellschaftliche Situation anders war. Auch möchte ich auch nicht ausschließen, dass viele AGS da selbst das Gesetz unterliefen.

12.11.2023 17:27 • x 1 #196


aequum
@Shaadii2550
Biete ihr die Scheidung an und schaue wie sie darauf reagiert.
Nur so wirst Du ihr wahres ich und ihre Gefühle zu Dir erfahren.

12.11.2023 17:38 • x 2 #197


A


Ehefrau hatte 1,5 Jahre eine Affäre

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6rama9
Zitat von Samuel15:
Das ist kein Quatsch. Das ist nicht richtig. Lies doch mal den Gesetzestext von 1896, der 1900 in Kraft trat. Und nochmal: Beantworte die Frage: Wo sind die Zahlen dafür statistisch gesehen? Nur mal rein logisch gedacht... warum sollte ein Mann in Zeiten von Armut (1. WK, Weimarer Republik, 2.WK), seiner Frau das ...

Du blickst es nicht. Es geht nicht darum, ob das Verbot in der Praxis massenweise umgesetzt wurde, sondern darum, dass ein Verbot möglich war und auch umgesetzt wurde. Zu glauben, dass darüber statistische Zahlen erhoben wurden, ist grenzenlos naiv. Oder Geschichtsleugnung. Such's dir raus.

12.11.2023 17:45 • #198


S
Zitat von 6rama9:
Du blickst es nicht. Es geht nicht darum, ob das Verbot in der Praxis massenweise umgesetzt wurde, sondern darum, dass ein Verbot möglich war und ...

Natürlich. Wir dokumentieren alles, aber dazu nichts. Und schwupps ist man Geschichtsleugner. Grandiose Diskussionskultur.

Das Gesetz hatte seine Gründe zu der Zeit. Und wurde so ziemlich nie angewandt, weil das logischerweise bei Armut nicht funktioniert.

Es ist übrigens ebenfalls witzig, dass Du jetzt sagst, es gehe gar nicht um haufenweise Umsetzungen, aber zuvor sagst, es sei haufenweise umgesetzt worden.

Wir hatten haufenweise Gesetze, die mit Mitte der 50er obsolet wurden, weil sie aus einer komplett anderen Prämisse entstanden. Aber gut, dass Du das nicht blickst, wundert mich jetzt nicht.

12.11.2023 17:50 • #199


6rama9
Zitat von BernhardQXY:
Nee, da ist nicht richtig.
Bis 1958 halt das alte BGB und da ging es, gedeckt durch das Vormundschaftsgericht.

Genau das sagte ich doch?
Zitat:
Eine einseitige Job-Kündigung für seine Frau bedurfte aber eine Genehmigung des Familiengerichts. Was in der Praxis aber deshalb keine Rolle spielte, da fast kein Arbeitgeber bereit war, eine Frau gegen den erklärten Willen ihres Mannes weiter zu beschäftigen.

12.11.2023 17:50 • x 1 #200


Susanna
Zitat von 6rama9:
Quatsch. Der Arbeitsvertrag bedurfte damals der Unterschrift des Eheannes, genau wie die Eröffnung enges eigenen Kontos: . Ehemänner konnten übrigens sogar ohne Zustimmung der Ehefrau deren Arbeitsverträge kündigen.

Das steht nicht in Deinem Link.

1957:

Das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden ist, wird aufgehoben (Bis 1. Juli 1977 durfte die Ehefrau nur dann berufstätig sein, wenn dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war, seitdem gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt).


https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichber...rsto%C3%9F

Konto auch ab 1957
https://kontofixx.de/wann-durften-fraue...oeffnen-2/

12.11.2023 17:53 • #201


6rama9
Zitat von Samuel15:
Natürlich. Wir dokumentieren alles, aber dazu nichts. Und schwupps ist man Geschichtsleugner. Grandiose Diskussionskultur.

Das Gesetz hatte seine Gründe zu der Zeit. Und wurde so ziemlich nie angewandt, weil sich das logischerweise bei Armut nicht funktioniert.

Ich finde, derjenige der behauptet, dass Gesetze in der gesellschaftlichen Praxis keine Rolle spielen, sollte das irgendwie begründen können. Kannst du aber nicht, du behauptest einfach nur, sie hätten keine Rolle gespielt. Genausogut könntest du behaupten, dass es damals keine Vergewaltigungen in der Ehe gab, da es keine Daten gibt. Deine Art der Argumentation nennt man allgemeinhin Schwurbeln. Du hast wahrscheinlich nicht mal die von mir verlinkten Quellen gelesen oder nicht verstanden.

12.11.2023 17:54 • #202


6rama9
Zitat von Susanna:
as steht nicht in Deinem Link.

Das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden ist, wird aufgehoben (Bis 1. Juli 1977 durfte die Ehefrau nur dann berufstätig sein, wenn dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war, seitdem gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt).


Zitat von 6rama9:
. Eine einseitige Job-Kündigung für seine Frau bedurfte aber eine Genehmigung des Familiengerichts. Was in der Praxis aber deshalb keine Rolle spielte, da fast kein Arbeitgeber bereit war, eine Frau gegen den erklärten Willen ihres Mannes weiter zu beschäftigen.

12.11.2023 17:54 • #203


6rama9
Zitat von Susanna:
Konto auch ab 1957

Falls du es vergessen haben solltest. Die Diskussion ging um die 50er Jahre. Ende der 50er Jahre gab es eine erste Änderung des Ehegesetzes. Was willst du mir genau sagen? Das die 50er Jahre 1958 anfingen?

12.11.2023 17:57 • #204


Susanna
Zitat von 6rama9:

Was verstehst Du an wird aufgehoben nicht?

12.11.2023 17:58 • #205


6rama9
Zitat von Susanna:
Was verstehst Du an wird aufgehoben nicht?

Davor in den 50ern war es möglich. Ich habe nichts anderes behauptet, als durch deinen Beitrag betätigt wird. Irgendwie sind deine beiden letzten Beiträge etwas skurril.

12.11.2023 18:00 • #206


S
Zitat von 6rama9:
Ich finde, derjenige der behauptet, dass Gesetze in der gesellschaftlichen Praxis keine Rolle spielen, sollte das irgendwie begründen können. Kannst du aber nicht, du behauptest einfach nur

Was anhand der Demographie vollkommen einfach erklärbar ist. Die meiste Arbeit war Knochenarbeit, die selbst die Trümmerfrauen so nicht leisten konnten. Das verleugnen nicht mal feministische Bücher. Es ist schon schön, dass Du rumblökst, aber die Prämisse gar nicht verstehst. Und nochmal: Schon 1896 war das laut Paragraphen so geregelt, dass es den Zuspruch des Gerichts geben MUSSTE! Das ist der Unterschied zu Deinem nächsten Punkt.

Zitat von 6rama9:
Kannst du aber nicht, du behauptest einfach nur, sie hätten keine Rolle gespielt. Genausogut könntest du behaupten, dass es damals keine Vergewaltigungen in der Ehe gab, da es keine Daten gibt.

Dazu gibt es keine Daten?
Aha... Dass das eine komplett andere Sach- Grundlage ist, lässt Du natürlich unter den Tisch fallen. Und dass da das Geschmäckle mitschwingt, um die Diskussion in eine verruchte Position zu ziehen. Kein schlechter Moralschachzug.

Zitat von 6rama9:
Deine Art der Argumentation nennt man allgemeinhin Schwurbeln. Du hast wahrscheinlich nicht mal die von mir verlinkten Quellen gelesen oder nicht verstanden.

Den herablassenden Blödsinn kannst Du Dir schenken. Komm mal von Deinem hohen Ross runter, Großkotz.

12.11.2023 18:07 • x 1 #207


Zitat von Shaadii2550:
Die Anfänge waren wahrscheinlich folgende:

Zitat von Shaadii2550:
Ich könnte mir auch sehr gut vorstellen

Ich lese hier immer nur Vielleicht, ich denke, könnte sein...du weist leider gar nix weil sie sich darüber nicht auslässt.
Es ehrt dich ja das du deine Frau so verteidigst aber schlussendlich weist du nix! Ich hatte dir ja schon einmal vorgeschlagen ein letztes Gespräch zu führen ( wenn nötig mit einer dritten Person, Mediator) und dann die Sache zu entscheiden, nach vorne zu blicken!
Ich denke deine Frau mag dich aber bist du für sie noch liebenswert, begehrenswert?

Zitat von Shaadii2550:
Einmal hat sie mich nachts zugedeckt als ich auf der Couch lag. Sie wollte nicht dass ich krank werde

Das reicht aber nicht, sie ist nicht deine Mama sondern deine Ehefrau.

Ich wünsche dir alles erdenklich gute!

12.11.2023 18:19 • x 5 #208


6rama9
Zitat von Samuel15:
Schon 1896 war das laut Paragraphen so geregelt, dass es den Zuspruch des Gerichts geben MUSSTE!

Wieder falsch. Das war nur notwendig, wenn der Mann einseitig einen Arbeitsvertrag der Frau kündigte. Ein Arbeitsvertrag, sowie eine Kontoeröffnung bedurfte der Unterschrift des Mannes.

Im übrigen durften gab es bis 1957 auch ein gesetzliches Lehrerinnenzölibat.

12.11.2023 18:27 • #209


stream
Zitat von Shaadii2550:
Aufgrund der ganzen Streitereien in den letzten Monaten braucht sie für sich Abstand. Deshalb kann sie mir keine Nähe schenken.

Nicht das wegen, du hast Anziehungskraft bei ihr verloren.

12.11.2023 18:46 • x 1 #210


A


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