BernhardQXY
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BernhardQXY
Zitat von Samuel15:Das ist kein Quatsch. Das ist nicht richtig. Lies doch mal den Gesetzestext von 1896, der 1900 in Kraft trat. Und nochmal: Beantworte die Frage: Wo sind die Zahlen dafür statistisch gesehen? Nur mal rein logisch gedacht... warum sollte ein Mann in Zeiten von Armut (1. WK, Weimarer Republik, 2.WK), seiner Frau das ...
Samuel15
Zitat von 6rama9:Du blickst es nicht. Es geht nicht darum, ob das Verbot in der Praxis massenweise umgesetzt wurde, sondern darum, dass ein Verbot möglich war und ...
Zitat von BernhardQXY:Nee, da ist nicht richtig.
Bis 1958 halt das alte BGB und da ging es, gedeckt durch das Vormundschaftsgericht.
Zitat:Eine einseitige Job-Kündigung für seine Frau bedurfte aber eine Genehmigung des Familiengerichts. Was in der Praxis aber deshalb keine Rolle spielte, da fast kein Arbeitgeber bereit war, eine Frau gegen den erklärten Willen ihres Mannes weiter zu beschäftigen.
Zitat von 6rama9:Quatsch. Der Arbeitsvertrag bedurfte damals der Unterschrift des Eheannes, genau wie die Eröffnung enges eigenen Kontos: . Ehemänner konnten übrigens sogar ohne Zustimmung der Ehefrau deren Arbeitsverträge kündigen.
Zitat von Samuel15:Natürlich. Wir dokumentieren alles, aber dazu nichts. Und schwupps ist man Geschichtsleugner. Grandiose Diskussionskultur.
Das Gesetz hatte seine Gründe zu der Zeit. Und wurde so ziemlich nie angewandt, weil sich das logischerweise bei Armut nicht funktioniert.
Zitat von Susanna:as steht nicht in Deinem Link.
Das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden ist, wird aufgehoben (Bis 1. Juli 1977 durfte die Ehefrau nur dann berufstätig sein, wenn dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war, seitdem gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt).
Zitat von 6rama9:. Eine einseitige Job-Kündigung für seine Frau bedurfte aber eine Genehmigung des Familiengerichts. Was in der Praxis aber deshalb keine Rolle spielte, da fast kein Arbeitgeber bereit war, eine Frau gegen den erklärten Willen ihres Mannes weiter zu beschäftigen.
Zitat von Susanna:Konto auch ab 1957
Zitat von Susanna:Was verstehst Du an wird aufgehoben nicht?
Samuel15
Zitat von 6rama9:Ich finde, derjenige der behauptet, dass Gesetze in der gesellschaftlichen Praxis keine Rolle spielen, sollte das irgendwie begründen können. Kannst du aber nicht, du behauptest einfach nur
Zitat von 6rama9:Kannst du aber nicht, du behauptest einfach nur, sie hätten keine Rolle gespielt. Genausogut könntest du behaupten, dass es damals keine Vergewaltigungen in der Ehe gab, da es keine Daten gibt.
Zitat von 6rama9:Deine Art der Argumentation nennt man allgemeinhin Schwurbeln. Du hast wahrscheinlich nicht mal die von mir verlinkten Quellen gelesen oder nicht verstanden.
Zitat von Shaadii2550:Die Anfänge waren wahrscheinlich folgende:
Zitat von Shaadii2550:Ich könnte mir auch sehr gut vorstellen
Zitat von Shaadii2550:Einmal hat sie mich nachts zugedeckt als ich auf der Couch lag. Sie wollte nicht dass ich krank werde
Zitat von Samuel15:Schon 1896 war das laut Paragraphen so geregelt, dass es den Zuspruch des Gerichts geben MUSSTE!
Zitat von Shaadii2550:Aufgrund der ganzen Streitereien in den letzten Monaten braucht sie für sich Abstand. Deshalb kann sie mir keine Nähe schenken.
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