1035

Ehefrau hat aktive Affäre

M
Zitat von So-What:
Ich verweise auf meinen Beitrag #367. Und ich habe das Urteil nicht gelesen, weil…81…ernsthaft?! Organisierte Kriminalität mit einer untreuen Frau zu vergleichen. Wow…

Gar nichts hat das miteinander zu tun.

Aber du hättest etwas über Notwehr lernen können. Was dir aber intellektuell wohl eine Nummer zu groß ist. Sonst hättest du verstanden, um was es geht.

Schade eigentlich

05.04.2024 13:14 • #391


S
Zitat von Martin123:
Was dir aber intellektuell wohl eine Nummer zu groß ist.



Wer nicht weiter weiß, haut zu oder beleidigt. Nix neues.

05.04.2024 13:16 • x 2 #392


A


Ehefrau hat aktive Affäre

x 3


M
Zitat von Iunderstand:
Das hat nichts mit OK zu tun, Martin hat nur einfach irgendein Urteil gesucht bei Google wo mal irgendwer irgendwen erschossen hat und freigesprochen wurde. Der Hintergrund ist ein komplett anderer als das was er hier erzählt

Im Gegenteil. Aber ich kann dir natürlich jetzt nicht in 5 Beiträgen erklären, wie unser Strafrecht funktioniert.

05.04.2024 13:16 • #393


M
Zitat von So-What:
Wer nicht weiter weiß, haut zu oder beleidigt. Nix neues.

Also nochmal. Ich versuche es eben mal, mal sehen wie weit wir kommen.

Hast du die Passagen gefunden zum Thema Notwehr?


Was ich übrigens bemerkenswert finde: Da haben andere User dir sogar in forengerechter Sprache versucht zu erklären, um was es geht, du hättest das Urteil gar nicht mal lesen müssen.

Aber du ignorierst einfach alles. Wie soll man dir denn da helfen?

05.04.2024 13:17 • #394


S
Zitat von Martin123:
Also nochmal. Ich versuche es eben mal, mal sehen wie weit wir kommen. Hast du die Passagen gefunden zum Thema Notwehr?

Keine Lust. Zeit zu schade. Reicht es Dir nicht, für Dich selbst zu wissen, dass Du es besser weißt?

05.04.2024 13:19 • x 1 #395


S
Zitat von Martin123:
Wie soll man dir denn da helfen?

Wieso denkst Du mir helfen zu müssen?

05.04.2024 13:20 • #396


I
Zitat von Martin123:
Im Gegenteil. Aber ich kann dir natürlich jetzt nicht in 5 Beiträgen erklären, wie unser Strafrecht funktioniert.

Du hast ja echt überhaupt keinen Dunst…
Sag mal hast du den Sinn von diesem Urteil überhaupt verstanden? Da geht es um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Darum, dass der Hells Angel damals irrig annahm, Bandidos würden ihn töten wollen, obwohl es in Wahrheit die Polizei war, er also irrig annahm einen Rechtfertigungsgrund zu haben im Rahmen der Notwehr, bei Abwägung der Rechtsgüter „sein Leben“ und „das Leben des vermeintlichen Bandidos“.

05.04.2024 13:21 • x 3 #397


S
Der TE braucht ja Hilfe. Er soll zum Anwalt gehen und der wird ihm sagen, was er tun kann und darf. Ich brauche keine Hilfe. Meine Scheidung inkl. aller Regelungen ist durch. War anstrengend und hat Geld gekostet. Aber wir leben in Frieden und wieder glücklich weiter. Das Kind auch.

Nachtrag: Ich habe das organisiert. Und ich war die Betrogene. Wenn ich meinen Ex hätte machen lassen, wäre wahrscheinlich die Hälfte weiter ungeklärt, weil keine Zeit bzw. keine Lust. Oder mal schauen, was die Zeit noch so bringt. Und er würde vielleicht immer noch jammern. Und es war mehr als fair. Ich habe ihn nicht, in keiner Weise, benachteiligt, er mich aber auch nicht. Ich habe letztendlich nur dafür gesorgt, dass wir beide abschließen, nach vorne und uns in die Augen gucken können, unserem Sohn zu liebe.

05.04.2024 13:24 • #398


M
Zitat von Iunderstand:
Du hast ja echt überhaupt keinen Dunst… Sag mal hast du den Sinn von diesem Urteil überhaupt verstanden? Da geht es um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Darum, dass der Hells Angel damals irrig annahm, Bandidos würden ihn töten wollen, obwohl es in Wahrheit die Polizei war, er also irrig annahm einen ...

Zitat von ElGatoRojo:
Nö - der natürlich nicht. Aber der Hausfriedensbruch. Und den darfst du auch direkt abwehren, in dem du dies dem Hausfriedensbrecher deutlich klar machst. Und zwar so, dass ihm sichtbar wird, dass es körperlich unangenehm wird, wenn er nicht abhaut.



Vielleicht verstehst du das. Wenn nicht, dann weiß ich auch nicht, wie ich es dir erklären soll. Muss ich ja auch nicht.

Ich hatte ja explizit darauf hingewiesen, dass er sich vorher bei einem Anwalt kundig machen soll und nur wenn tatsächlich eine Notwehrlage vorliegt handeln soll.

Aber ich wußte schon als ich es geschrieben habe, dass hier wieder einige ihr juristischens Halbwissen anbringen möchten und eine Diskussion anzetteln über Themen, von denen sie keine Ahnung haben.

Wenn der Anwalt zum Ergebnis kommt, er würde sich strafbar machen, soll er es lassen. Das war ja immer meine Aussage.

05.04.2024 13:26 • #399


M
Zitat von So-What:
Er soll zum Anwalt gehen und der wird ihm sagen, was er tun kann und darf.

Und genau das habe ihm empfohlen.

05.04.2024 13:26 • #400


Y
Ich finde die Diskussion hier mehr als unangebracht.

Viktor hat schon Schwierigkeiten sich überhaupt abzugrenzen. Er ist emotional noch an einem ganz anderen Punkt. Er verarbeitet grade erst, dass er seiner Frau in keiner Weise mehr vertrauen kann. Es hat ihn schon Überwindung gekostet überhaupt bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und auszusprechen.

Und ihr diskutiert hier seitenlang darüber ob und in welcher Situation er den Next verdreschen darf.

Das Problem ist doch überhaupt nicht der Next. Auf emotionaler Ebene vielleicht und das wird auch noch dauern.

Das eigentliche Problem sind die Kinder. Und da muss er natürlich extrem vorsichtig sein und in keinster Weise mit Gewalt auch nur drohen, denn sonst droht er das Sorgerecht zu verlieren.

Seine Ex hat offensichtlich kein Funken Verlangen danach, ihm entgegen zu kommen und auch nur ansatzweise empathisch zu sein. Sollte sie also wollen, dass die Kinder ganz bei ihr bleiben, wird sie Wege suchen, dies zu erreichen.

Ein drittes Mal verweise ich an dieser Stelle an den anstehenden Auslandsaufenthalt, der definitiv gegen ihn herangezogen werden wird, wenn sie das Sorgerecht will. Und wer weiß was noch

Dem gilt es jetzt vorzubeugen. Und zwar auf dem Rechtsweg. Und Gespräche nur noch unter Zeugen.

05.04.2024 13:38 • x 6 #401


I
Zitat von Martin123:
Vielleicht verstehst du das. Wenn nicht, dann weiß ich auch nicht, wie ich es dir erklären soll. Muss ich ja auch nicht. Ich hatte ja explizit ...

Dann erklär mir doch mal bitte dein juristisches Ganzwissen was ein Erlaubnistatbestandsirrtum eines Rockers, mit dem ungern gesehen Nebenbuhler zu tun hat!? Bitte, ich möchte es wirklich verstehen…

Mal abgesehen davon, hast du die jemand Gedanken darüber gemacht, dass deine Ratschläge hier vielleicht auch mal jemand ernst nehmen könnte und wie sehr sich derjenige in die sch. damit manövriert?

05.04.2024 13:41 • x 4 #402


Rumtrauben
@Martin123 ihr glaubt also, die beiden würden einfach so weitermachen? Klingt nicht sehr wahrscheinlich

05.04.2024 14:30 • #403


P
Dass hier in irgendeiner Weise Notwehr vorliegen soll, ist Schwachsinn.

Tatbestandsmerkmale für §32 StGB:
A. Notwehrlage:
-Angriff
-Gegenwärtigkeit
- Rechtswidrigkeit

B. Notwehrhandlung
- Gerichtet gegen Angreifer
- Erforderlichkeit (Geeignetheit, mildestes Mittel, Gebotenheit)

Spätestens beim Merkmal mildestes Mittel hat sich der §32 StGB erledigt

Irgendwelche nicht passenden Urteile zu zitieren, ist nicht zielführend, maW Käse.

05.04.2024 15:12 • x 2 #404


aquarius2
Leute, so gut ich es verstehen kann, dass man dem Next gerne...
Was soll ich hier sein, die Stimme der Vernunft oder der Advocatus Diaboli?
Ich weiß, dass hier einige einiges durch haben und bei der Trennung Federn lassen mussten. Einige sind selbst auf ähnliche Artikel und Weise verlassen worden.

Viktor lehnt körperliche Gewalt ab und das ist gut so. Das muss jetzt nicht heißen, dass er sich alles gefallen lässt.
So wie es jetzt aussieht, wird es zu einer Scheidung kommen und die zwei Kinder sind auf beide Eltern angewiesen.
Deshalb würde ich nichts tun, was einer einigermaßen einvernehmlichen Trennung im Wege steht.
Die Wohnung würde ich nicht aufgeben, wer aus der Ehe rausgeht, der soll sich eine Wohnung suchen.
Im Zweifelsfall kann die Ex ja da mit ihrem Next 7 haben, wo sie es zu Affäre Zeiten gehabt haben.
Hausverbot ist sicher möglich, aber wie will man das kontrollieren?
Ich würde mir überlegen, nicht ins Ausland zu gehen, denn in der Zeit kann die Ex Fakten schaffen und in Deutschland bekommt leider der Recht, der rücksichtslos genug ist sein Ding ohne Rücksicht auf Verluste durchzuziehen.

05.04.2024 15:37 • x 2 #405


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag