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Ehefrau hat aktive Affäre

S
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Des S. des Noch-Partners mit einem anderen im Ehebett ist wohl eher kein rechtswidriger Angriff. Moralisch unter aller Sau, keine Frage. Was ich übrigens grundsätzlich vom Verhalten der EF hier halte. Nur, dass wir uns richtig verstehen.

05.04.2024 12:50 • x 3 #376


M
Zitat von So-What:
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Des S. des Noch-Partners mit einem anderen im Ehebett ...

Oh Mann, ich habe gewußt, dass jetzt bald jemand mit jurstischen Viertelswissen (Halbwissen wäre da schon übertrieben) daherkommt und erklären will, was Notwehr ist.

Da zitiert man sogar noch ein Urteil und nicht einmal das kann man offenbar lesen (hätte man das getan, hätte man zumindest die Grundzüge der Notwehr verstanden).

Nicht böse gemeint, war nur sooo absehbar.

05.04.2024 12:53 • #377


A


Ehefrau hat aktive Affäre

x 3


P
@Iunderstand
Was soll er denn beim Jugendamt?
Due machen genau nixx!

Was er braucht ist ein Fachanwalt.
Die Frau plant schon lange an ihrer Zukunft während der Mann noch in den Seilen hängt. Ein echter Klassiker.
Bald wird die Katastrophe noch größer: Haus, Kinder etc...

Sie kann Dich auch, wenn sue ganz mies ist, vor die Schranktür laufen, Dich wegen Gewalt anzeigen und Dich dann aufgrund des Gewaltschutzparagraphen aus Deinem eigenen Haus befördern.
Oder sie zieht mit den Kindern in ein Frauenhaus etc.
Auch da siehst Du Deine Kinder erstmal nicht.
Ich habe das Gefühl, dass das nicht gut ausgeht.

Also löse Dich von Deinem Fokus auf die Frau und konzentriere Dich auf die Kinder

05.04.2024 12:53 • x 1 #378


M
Zitat von PeterN:
Was soll er denn beim Jugendamt?

Hätte ich ihm auch nicht geraten. Als Mann würde ich sämtliche staatlichen Stellen meiden.

Ich habe da schon Sachen gehört, dass Männern zu Dingen geraten wird, da muss man sich fragen, ob da bewußt versucht wurde, diesen zu schaden.

Er sollte direkt zum Anwalt gehen.

05.04.2024 12:57 • #379


S
Zitat von Martin123:
Urteil

Das ist kein Urteil, das ist reiner Gesetzestext.

Und ich erkläre nix. Ich habe schlicht das StGB zitiert.

05.04.2024 12:59 • #380


ElGatoRojo
Zitat von So-What:
Des S. des Noch-Partners mit einem anderen im Ehebett ist wohl eher kein rechtswidriger Angriff.

Nö - der natürlich nicht. Aber der Hausfriedensbruch. Und den darfst du auch direkt abwehren, in dem du dies dem Hausfriedensbrecher deutlich klar machst. Und zwar so, dass ihm sichtbar wird, dass es körperlich unangenehm wird, wenn er nicht abhaut.

05.04.2024 13:00 • x 3 #381


M
Zitat von So-What:
Das ist kein Urteil, das ist reiner Gesetzestext.

Oh Mann, jetzt wirds peinlich.

Ich habe ein Urteil gepostet. Hast du es gelesen oder nicht?

05.04.2024 13:00 • #382


M
Zitat von ElGatoRojo:
Nö - der natürlich nicht. Aber der Hausfriedensbruch. Und den darfst du auch direkt abwehren, in dem du dies dem Hausfriedensbrecher deutlich klar machst. Und zwar so, dass ihm sichtbar wird, dass es körperlich unangenehm wird, wenn er nicht abhaut.

Genau so ist es. Ich hatte gehofft, dass sie selbst draufkommt, wenn sie sich das Urteil durchliest. Aber trotzdem gut, dass du es nochmal erklärt hast.

05.04.2024 13:02 • x 2 #383


S
Nö. Gewalt ist peinlich.

05.04.2024 13:02 • x 2 #384


ElGatoRojo
Zitat von So-What:
Gewalt ist peinlich.

Ach was. Manchmal hilft es. Nicht immer. Aber in bestimmten Situationen. Wo es angemessen ist.

05.04.2024 13:04 • x 2 #385


M
Zitat von So-What:
Nö. Gewalt ist peinlich.

Naja


Ich kann nur sagen, dass die Realität meistens so aussieht:
Zitat von ElGatoRojo:
Letztlich erlangst du durch solche Aktionen als Nebenwirkung allerdings ein gewisses Standing bei der fraglichen Frau zurück.


Ich kann auch sagen, dass ich der Ex Affäre meiner Frau letztes Wochen ganz klar seine Grenzen aufgezeigt habe (sprich dass es für ihn nicht gut ausgehen wird, wenn er weiter versucht, an meine Frau heranzukommen (die jeden Kontakt mit ihm abgebrochen hat, nachdem sie wieder zurück ist). Das ganze ging (knapp) noch ohne physische Gewalt aus, aber ich kann nur eins sagen - mir hat es nicht geschadet. Hätte ich einfach nur zugeschaut, ich glaube, meine Frau hätte zumindest einen Teil des wieder aufgebauten Respekts wieder verloren. Stolz darauf bin ich natürlich nicht. Letztlich ist der Betrogene in einer Ehe 2.0 immer der Hanswurst.

Aber wenn man sich schon in eine schwache Position begibt (also den oder die Betrügerin nicht sofort rauswirft), dann sollte man sich keine weiteren Schwächen erlauben.

05.04.2024 13:06 • x 2 #386


S
Ich verweise auf meinen Beitrag #367.

Und ich habe das Urteil nicht gelesen, weil…81…ernsthaft?! Organisierte Kriminalität mit einer untreuen Frau zu vergleichen. Wow…

05.04.2024 13:12 • x 2 #387


I
Zitat von Martin123:
Az. 2 StR 375/11

Also da weiß ich jetzt garnicht was ich drauf sagen soll, außer dass du überhaupt nicht verstanden hast

05.04.2024 13:12 • x 2 #388


alleswirdbesser
Viktor hat dich doch bereits dazu geäußert, er wird die Fäuste nicht sprechen lassen.

05.04.2024 13:13 • x 2 #389


I
Zitat von So-What:
Ich verweise auf meinen Beitrag #367. Und ich habe das Urteil nicht gelesen, weil…81…ernsthaft?! Organisierte Kriminalität mit einer untreuen ...

Das hat nichts mit OK zu tun, Martin hat nur einfach irgendein Urteil gesucht bei Google wo mal irgendwer irgendwen erschossen hat und freigesprochen wurde. Der Hintergrund ist ein komplett anderer als das was er hier erzählt

05.04.2024 13:14 • x 3 #390


A


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