Markus1977
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Viktor54
Zitat von carlos7:Du hast ja unseren Rat zum Betretungsverbot ignoriert. Und mir scheint auch jetzt kannst du dich noch nicht so ganz aufraffen, wirklich aktiv zu ...
Zitat von Viktor54:Das Betretungsverbot wurde ausgesprochen vor Zeugen!
Zitat von Martin123:Ich glaube, damit wäre es jetzt vom Notwehrrecht gedeckt, wenn du ihm eine auf die Nase haust, wenn er wieder in deine Wohnung kommt.
Das wäre für mich sehr verlockend.
Bitte aber vorher mit dem Anwalt abklären, ganz sicher bin ich mir nicht.
Martin123
Zitat von Martin123:@Markus1977 @downie Ich würde mir die Gelegenheit nicht nehmen lassen. Natürlich nicht vor Kindern und nur nach vorheriger eingehender Beratung der ...
Zitat von Markus1977:Und was genau bringt Dir eine solche Aktion?
Martin123
Zitat von Markus1977:Und was genau bringt Dir eine solche Aktion?
Martin123
Zitat von downie:vermutlich eine Anzeige wegen Körperverletzung und einen Sorgerechtsstreit...
Zitat von Martin123:Dass er nicht vor meinen Augem im Ehebett meine Frau vogelt. Ich bin aber grundsätzlich ungern das Opfer. Vielleicht ist das mein Problem.
Viktor54
Zitat von Martin123:und nur nach vorheriger eingehender Beratung der Rechtslage durch einen Anwalt.
Martin123
Zitat von Viktor54:Ich werde keine Gewalt oder sonst etwas was jemanden körperlich / seelisch schädigt anwenden, das habe ich gar nicht nötig. Auf so ein Niveau lasse ich mich nicht herrab. Als ich ihr gesagt habe, dass ich weder die Wohnung kündige, noch sie aus den Mietvertrag entlassen oder ich mich mit ihrer Unterschrift ...
Zitat von Martin123:Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht gelesen. Auf eine vorherige Beratung durch einen Anwalt damit genau das nicht passiert hatte ich explizit hingewiesen.
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