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Ehe retten- was kann ich noch tun?

U
Zitat von Carli285:
Dann hat sie im WhatsApp einen Status reingemacht mit einem Witz und darunter selbst 3 weinende Smiley vor lachen reingelacht. Da wo sie gerade alle Sachen zusammenpackt.


Die ist verliebt. Verliebte Menschen sind nicht zurechnungsfähig, sie werden mit körpereigenen Dro. darauf getrimmt, möglichst schnell mit dem OdB zusammen zu kommen. Die denkt nicht mal daran das sie Dich verletzt, die will vor dem neuen Lover gut dastehen.

Lass das möglichst nicht mehr an Dich herankommen. Ich weis, ist sauschwer.

30.10.2018 20:51 • x 2 #511


C
Halbtags? Sorry, aber ich muss das komplette Haus mit nebenkosten und co abzahlen. Da ist leider nix mit halbtags

30.10.2018 21:15 • x 4 #512


A


Ehe retten- was kann ich noch tun?

x 3


S
Zitat von Carli285:
Halbtags? Sorry, aber ich muss das komplette Haus mit nebenkosten und co abzahlen. Da ist leider nix mit halbtags


Nein, jeder muss seinen Weg finden. Du hast Verbindlichkeiten, die musst du abbezahlen- das ist klar. Die Scheidung wird teuer, der Unterhalt kostet.
Deine Umgangsregelung so wie du sie dir vorstellst ist gängig in Deutschland ( bis auf die 2 Tage in der Woche, das ist meist nur einer, aber das kannst du natürlich über den Anwalt versuchen oder ohne Anwalt mit der Mutter vereinbaren ( schriftlich! Jetzt noch bevor der Neue fest im Sattel sitzt).

30.10.2018 21:21 • x 1 #513


T
Ich bin zwar Mutter, aber auch ich finde, dass die Väter teilweise sehr benachteiligt werden und das Kind beide Elternteile gleich oft sehen können sollte. Für die Väter, die sich kümmern wollen, wird es manchmal schwer gemacht. Kenne da auch Beispiele und stelle mir das schlimm vor...

Deswegen sage ich mal, was man mir bei der Frauenberatungsstelle gesagt hat: die Richter sähen es nicht gern, wenn der Mann plötzlich seine Arbeit reduziert. Würde wohl als Drücken um den Unterhalt gewertet. Keine Ahnung, ob es überall so gehandhabt wird.

Carli, ich finde deinen Betreuungsvorschlag gut, wenn du das so hinbekommst. Hoffentlich kannst du das mit deiner Frau so fest vereinbaren.

30.10.2018 21:52 • x 2 #514


S
Das die finanzielle Belastung einer Trennung innerhalb der ehemaligen Familie bleibt, ist oberstes Ziel der Rechtsprechung in Deutschland.
Ist ja auch ok.
Nur, dass Daddy buckelt und als Vater systematisch degradiert wird, geht so nicht.

Natürlich sehen also die Richter das nicht gerne wenn da einer mal nicht mitspielt.
Könnt ja Schule machen.

Wisst ihr, was passiert, wenn die Mutter keine Lust mehr auf die Umgangsregelung hat, weil sich das vorne und hinten so für sie nicht rechnet und irgendwie anstrengend ist?

30.10.2018 22:05 • x 1 #515


SlevinS
Zitat von unregistriert:
Die ist verliebt. Verliebte Menschen sind nicht zurechnungsfähig, sie werden mit körpereigenen Dro. darauf getrimmt, möglichst schnell mit dem OdB zusammen zu kommen. Die denkt nicht mal daran das sie Dich verletzt, die will vor dem neuen Lover gut dastehen.


Würde ich gleich so Unterschreiben, mit einem kleinen Zusatz.
Ihr seit nicht im Streit auseinander, mag sein das die Liebe weg ist aber es war mal welche da.
Das ganze wird auch an ihr nicht Spurlos vorbei gehen, dies will sie aber keinesfalls zeigen, sie will zeigen, dass sie hinter ihrer Entscheidung steht und das diese die richtige war.

Das Bild, welches sie dir gegenüber zeigt, muss nicht mit ihrem inneren Befinden übereinstimmen.
Deshalb und auf ein neues NICHT INTERPRETIEREN

Lass Wut, Verzweiflung und Trauer raus, wenn möglichst alleine und nicht vor Tochter oder vor ihr, aber friss es nicht in dich hinein.

Mir hat es geholfen das Thema mit meiner Familie und Freunden schon fast tot zu reden, Tage und Nächte lang reden bis die Emotionen dazu weniger werden.

Viel Glück und alles gute, es wird wieder Berg auf gehen

31.10.2018 10:07 • x 3 #516


C
Also habe meiner Frau gerade gesagt, dass ich die kleine so wie ich es geschrieben habe betreuen will und es auch schriftlich machen möchte nächste Woche. Sie hat zugestimmt und auch gesagt, dass ich sie dazwischen auch sehen könnte.

31.10.2018 11:08 • x 5 #517


SlevinS
Super, macht ja schonmal den Anschein, als würde das auf Elternebene gut funktionieren

31.10.2018 11:31 • #518


S
Zitat von Carli285:
Also habe meiner Frau gerade gesagt, dass ich die kleine so wie ich es geschrieben habe betreuen will und es auch schriftlich machen möchte nächste Woche. Sie hat zugestimmt und auch gesagt, dass ich sie dazwischen auch sehen könnte.


Super, dadurch das du im Prinzip nur den Mindestumgang haben möchtest, wird's da auch keine Probleme geben.
Eine Baustelle weniger.

31.10.2018 11:34 • #519


G
@ Carli285, prima. Ich empfehle Dir, direkt nach dem Urlaub mit Deiner Frau eine schriftliche, von ihr unterschriebenen,
Betreuungsvereinbarung für euer Kind zu machen.

Wichtig ist jetzt für Dich die Zeit ihrer Schuldgefühle zu nutzen. Das Zeitfenster wird nicht sehr groß sein. Bedenke, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Einflüsserer ist mit, für Dich schlechten, eigenen Interessen.

31.10.2018 12:00 • #520


C
Wieso Mindestumgang? Ich würde es einfach anders Arbeitszeittechnisch nicht anders schaffen und kann ja nicht jedes we sie nehmen. Sind 6 von 14 Tagen und kann sie auch mal montags holen. Nur wollte ich mindestbetreuungszeiten haben.

31.10.2018 12:45 • #521


bifi07
Hi Carli!
Tut mir leid, dass es dich nun doch erwischt hat und ihr nicht mehr zusammenfinden werdet. Kann mir gut vorstellen, dass du dir immer wieder Hoffnungen gemacht hast. Ist aber schön zu lesen, dass du ganz gut zurecht kommst, trotz der Enttäuschung und anfangs sicher auch Verzweiflung.
Bleib am Ball und schau auf dich und deine Kleine...
Mit der Zeit und mit Abstand wird es dir dann immer besser gehen und vielleicht findest du dann noch mal eine Partnerin fürs Leben.

Alles Gute,
bifi07

31.10.2018 13:01 • #522


S
Zitat von Carli285:
Wieso Mindestumgang? Ich würde es einfach anders Arbeitszeittechnisch nicht anders schaffen und kann ja nicht jedes we sie nehmen. Sind 6 von 14 Tagen und kann sie auch mal montags holen. Nur wollte ich mindestbetreuungszeiten haben.


Naja, euere Tochter wohnt dann bei deiner Ex, das JA wird ihr raten das alleinigw Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen.
Das deine Tochter dich am We alle 14 Tage besucht, plus 1 bis 2 Tage für ein paar Stunden in der Woche ist eben Standard in Deutschland ( das kannst du also auch einklagen mit sehr guten Chancen).
Kompliziert wird es nur wenn du mehr betreuen möchtest.

Also nicht böse gemeint, nur meine geballte Erfahrung:-)

31.10.2018 13:25 • #523


C
Na Wasn würdet ihr mir raten bezüglich des Kinder zu machen? Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht zu unterschreiben und auf wechselmodell zu bestehen?

31.10.2018 13:30 • #524


S
Zitat von Carli285:
Na Wasn würdet ihr mir raten bezüglich des Kinder zu machen? Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht zu unterschreiben und auf wechselmodell zu bestehen?


Das musst du entscheiden, du schriebst, du musst Vollzeit arbeiten gehen und dadurch kannst du nicht halbteilig betreuen - ist doch auch völlig in Ordnung.

31.10.2018 14:12 • x 1 #525


A


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