NoOne
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NoOne
herjemineeee!
Sommergold
BigBrother
Jennny
Holzer60
BigBrother
Zitat:Dann müsste man auch jede Menge Eheleute bestrafen, die den S. verweigern und somit den Partner zum Ehebruch animieren.
minna
NoOne
es war mal
Teddy2312
Gunter H
ZeitgeistOff
Loreley
Zitat:Mal abgesehen davon, dass wir hier bei einer entscheidenden Frage landen: Ist S. das Wichtigste in der Ehe? Wer meint, außerehelicher S. gehöre bestraft, das Brechen aller anderen Eheversprechen jedoch nicht, der erhebt S. zum einzig wahren ehelichen Gut, das es besonders zu schützen gilt. Was aber ist mit Loyalität, Respekt, Achtung, Liebe, füreinander Einstehen und gegenseitiger Unterstützung? Müsste man Zuwiderhandlungen gegen diese wichtigen Ehegüter dann nicht auch unter Gesetzesfittiche nehmen? Wer will aber schon solche Aspekte zum Gegenstand des Strafrechts machen!.....
Zitat:Wenn dem so sein sollte, greift womöglich ein strafrechtliches Grundprinzip: Wir haben ein Täterstrafrecht, was bedeutet, dass auch die Tatumstände entscheidend sind.
Frau verweigert ihrem Ehemann des S. Was ist denn etwa mit einem Mann, der jahrelang von seiner Frau gedemütigt wird, die ihn mit S. tyrannisiert, und der sich dann anderweitig verliebt? Ist er schuldig im Sinne der Anklage, wenn er seinen Gefühlen folgt, auf seine innersten Bedürfnisse hört und sich selbst treu bleibt, indem er fremdgeht?...
Zitat:Fazit: Warum der Ehebruch nicht unter Strafe gestellt werden darf...
So berechtigt der Wunsch nach Rache und Vergeltung auch sein mag: Eine Lösung der Probleme kann das nie sein. Schon gar nicht, wenn eine übergeordnete Instanz hier das Ruder übernimmt. Ohnehin ist das, was sich Betrogene im Grunde ihres Herzens oft wünschen, nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat ihre eigenen Rachegelüste stellvertretend vollstreckt. Der Staat als Handlanger ehelicher Vergeltungsschläge – gar nicht auszudenken, wo wir da hinkämen.
Der Gesetzgeber tut gut daran, sich aus diesen Dingen weitestgehend herauszuhalten. Denn auch die Rechtsprechung kann uns Liebesleid kaum ersparen. Es darf nicht Aufgabe des Staates sein, dafür zu sorgen, dass zwei erwachsene Menschen sich in der Ehe vollständig absichern. Gesetzliche Richtlinien: ja, Zwang zur ehelichen Treue: nein. Wie Menschen ihr Liebesleben gestalten, ist Privatsache und sollte es auch bleiben. Denn das gehört zu unserer Freiheit, einem der höchsten Güter überhaupt. Jeder kann und muss sich ohne gesetzlichen Druck entscheiden – für oder gegen Treue.
Staatlich verordnete Monogamie würde uns zu unmündigen Liebenden machen, die sich auf Gesetze berufen, wenn sie nicht mehr weiter wissen – anstelle vielleicht die Ursachen der Partnerschaftskonflikte zu erforschen. Wer sich auf Vater Staat auch bei einer so intimen Sache wie der Ehe voll und ganz verlassen möchte, der ist womöglich gar nicht reif für eine Ehe. Partnerschaftsprobleme sind kein Fall für Richter, sondern vielmehr für Psychologen und Paartherapeuten, und zwar jenseits juristischer Maßgaben.
Amors Pfeil trifft ins Schwarze Liebe folgt nämlich keinen klaren Gesetzen: Wir können in Beziehungen wie überhaupt im Leben nicht alles absichern. Eine Garantie gibt es für Partnerschaften nicht. In der Liebe herrscht glücklicherweise Freiheit und in gewisser Weise ein bisschen Anarchie – das Gesetzbuch hat da keinen Platz. Und das ist auch gut so. Und mit einem kleinen Seitenblick auf die Mythologie: Überlassen wir die Liebe mit ihren Facetten doch denen, die wirklich etwas davon verstehen – Amor und Eros höchstpersönlich, deren Pfeile unser komplettes Leben umkrempeln können, auch Ihres.
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