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Diskussion - Warum ist Ehebruch nicht strafbar?

N
Hallo,

In Südkorea ist Ehebruch nun nicht mehr strafbar, ich habe die Nachricht gelesen und hab mich nur gefragt, warum ist Ehebruch in Deutschland eigentlich nicht strafbar?

Dies soll, sofern möglich, eine Diskussion werden, wo jeder seine eigene Meinung dazu sagen kann, dabei bin ich der Meinung, dass es kein Richtig und kein Falsch gibt. Es geht hier auch nicht um ganz schlimme Strafen, es geht um die Strafbarkeit selbst. Weiterhin muss man auch aufpassen, dass man nicht von eigenen Erfahrungen in dieser Hinsicht gesteuert wird.

Ich bin gerade hin- und hergerissen, daher auch dieser Thread und ich neige gerade ein wenig zu der Aussage: Ja, es sollte strafbar sein - egal, ob es nur zwei Wochen Hausarrest bedeutet.

Das Gericht in Südkorea argumentierte, dass es zwar moralisch bedenklich ist, aber der Staat kein Recht hat sich in das Privatleben einer Ehe einzumischen.

Argumentationsversuch:
Warum sollte es denn strafbar sein? - Gesetze regeln das Zusammenspiel in der Gesellschaft, ein Ehebruch wird in unserer aktuellen Gesellschaft immer noch als moralisch verwerflich angesehen. Eine Gegenargumentation, dass es gang und gäbe ist, kommt meiner Meinung nach zu kurz, denn Mord, Diebstahl, Körperverletzung, Verleumdung usw. sind an sich auch strafbar und sind auch nicht selten.
Nein, ob etwas strafbar ist, hat nichts mit der Anzahl zu tun, es geht wohl immer darum, die Gesellschaft selbst und die Mitglieder vor einigen Individuen zu schützen. So ist S. mit Tieren, glaube ich, nun auch wieder strafbar (ab 1969 (liberale Phase) war es nicht strafbar mit der Begründung, dass sich das Strafrecht aus Moralfragen besser heraushalten sollte).

Okay, anscheinend soll das Strafrecht nichts mit Moral zu tun haben. Das erschließt sich mir nicht ganz, wobei ich durchaus der Meinung bin, dass Moral relativ ist - eine Gesellschaft an sich aber eine Grundmoralvorstellung hat. Der Missbrauch von Kindern ist in keinster Weise akzeptabel und ist strafbar, weil Kinder kein Leid zugefügt werden darf, bzw. minderjährig, Schutzbedürftig usw.. - aber das ist eine Entscheidung der Gesellschaft (mit ihren Werten und Normen, was dann doch zur Moralvorstellung führt).
Kinder sind der Nachwuchs, schützen wir Sie, schützen wir unsere Gesellschaft, das erscheint logisch. Allerdings sind Familien auch oft Hort und Ursprung der Gesellschaft, demnach ebenso schützenswert.

Die Argumentation aus Südkorea passt in unsere Zeit, aber ich finde sie nicht passend, denn der Staat mischt sich bei anderen Dingen durchaus in private Angelegenheiten ein (z.B. Adoptionsrecht, Aufenthaltsrecht usw.. - und auch, was ich mit meinem Hund, meinem Nachbarn, meinem Kind mache.)
Warum ist es dann egal, was ich bei meinem Ehepartner mache? (Eine Argumenation, dass dieser keine wirklichen Schäden davon trägt, greift zu kurz, denn man weiß es nicht und oben wurde u.a. auch dargestellt, dass es an sich anscheinend nicht um den Ausmaß des Schadens geht, ob etwas strafbar ist.

Vielleicht diskutiert ja jemand mit, ich wurde halt wegen Südkorea darauf gestoßen und kann mir die Frage selbst nicht beantworten. Es steht außer Frage, dass der Staat irgendwo eine Grenze ziehen muss - nicht alles kann strafbar sein, keine Frage, aber warum ist Ehebruch darunter?

Gruß
NoOne

27.02.2015 16:49 • #1


H
Ich hab noch eine bessere Idee: man sollte ein Gedanken-Aufnahmegerät entwickeln, das Tag und Nacht Gedanken, Assoziationen, Träume etc. speichert.
Dann werden Arbeitsplätze geschaffen: eine staatliche Behörde, die alle Daten verwaltet und wenn man ein Gedanke an einen anderen Menschen als den Eherpartner auftaucht, hagelt es Strafen. Von Hausarrest bis Todestrafe.
Dann benötigen wir noch einen Detektor, der immer überprüft, ob man nicht selbst Hand anlegt. Sobald das geschieht, gibts immer kleine Stromschläge, die stärker werden, wenn man es nicht unterlässt.
Po.rnos und Pr.ostitution werden bei Todestrafe verboten. Darüber musst Du Dir bewusst sein NoOne! Denn schon das Schauen von Po.rnos verdirbt den Charakter und wirkt angefangen von der Familie bis hin auf die ganze Gesellschaft!

Wenn jemand noch ein paar Ideen hat: her damit!
Gemeinsam schaffen wir eine friedliche Welt und den Boden für wahre Liebe!

Amen

27.02.2015 17:06 • x 3 #2


A


Diskussion - Warum ist Ehebruch nicht strafbar?

x 3


S
Genau! Immer her mit noch ein paar mehr Gesetzen...!
Für einen Weg in eine autonome, liebesfähige und verantwortungsvolle Gesellschaft!
Sorry, dass ich dabei nicht vernünftig diskutieren kann... alleine die Überlegung lässt mir nen Schauer über den Rücken laufen!

27.02.2015 17:11 • x 1 #3


B
Vor der Hochzeit müssen beide Partein einen Ehe-Führerschein machen!
Beide werden von reizenden Männlein und Weiblein der Fremdgeh-Polizei, den sogenannten Fremdgeh-Detektiven auf die Probe gestellt.
Erst wenn sie bewiesen haben, dass sie nicht anbeißen, dann bekommen sie den Wisch.
Bäder und Saunen werden wieder geschlechter getrennt eingerichtet. Männer tragen Scheuklappen und Frauen werden verschleiert.
Überall Kameraüberwachung- vor allem in den Schlafzimmern!

27.02.2015 17:36 • x 2 #4


Sheherazade
Das kann nicht dein Ernst sein!? Wie kann man FÜR so etwas sein?
Erzähl mal von deinen Pro-Überlegungen ...

27.02.2015 17:40 • #5


J
Dann müsste man auch jede Menge Eheleute bestrafen, die den S. verweigern und somit den Partner zum Ehebruch animieren.

27.02.2015 17:52 • x 2 #6


H
Lieber NoOne,

der Ehebruch ist natürlich verwerflich und der Staat hat diesbezüglich kein recht einzugreifen oder die Liebe und Treue gesetzlich vorzuschreiben bzw. zu regeln. Geht auch garnicht.

Bedauerlicherweise gehört der Ehebruch in Deutschland zum Alltag und wird wohl mittlerweile auch als völlig normales Phänomen gewertet.

Dies dürfte teilweise auch ein Verdienst unserer Medien sein, die Scheidungen oft als Schlagzeile nutzen, gerade wenn Prominente und Politiker betroffen sind. Schau dir doch nur die Berichterstattungen vom Herr der Ringe an. Hiermit meine ich Lothar Matthäus, der bereits zum fünften Mal verheiratet ist. Bei diesem Beispiel wird uns doch vermittelt, wenn das Ja - Wort gebrochen wird, dann gebt ihr halt ein Neues.


VG Holzer

27.02.2015 17:55 • #7


B
Zitat:
Dann müsste man auch jede Menge Eheleute bestrafen, die den S. verweigern und somit den Partner zum Ehebruch animieren.


Gut gebrüllt Löwe!
Es wird einfach in den Ehevertrag mit aufgenommen: jeden Tag mind. 1 Mal Beischlaf ohne Aufzumucken! Bei Urlaub, Krankheit etc. müssen Sonderregelungen her (Unterparagraphen).
Wer dennoch nicht hinhält, darf zwischen einer Nacht auf einem Nagelbrett mit Stromanschluss... und einer Nacht im Zwinger mit einem hungrigen Löwen wählen

Dann bräuchte es noch eine Meta-Polizei, die wiederum alle Ehe-Behördenmitglieder auf die Reinheit ihrer weissen Weste prüft.
Man müsste also die ganze Gesellschaft umkrempeln!

27.02.2015 17:59 • x 1 #8


M
Warum ist Ehebruch nicht strafbar?

was ist erzwungene treue denn wert ?
nichts wie ich finde...

ich will einen partner, der mir
gern und freiwillig treu ist...
einfach weil er mich liebt

einfach so....ohne zwang....

und wenn er mich nicht mehr liebt,
dann wünsche ich mir selbst,
daß er geht.....
und wünsche ihm alles gute

strafbarer ehebruch - ein guter grund, niemals zu heiraten

27.02.2015 18:22 • #9


N
Hi!

Oh, außer Holzer60 ist keiner auf die eigentliche Frage eingegangen:
Es geht doch nicht darum, was ich inhaltlich von der Sache denke, es geht darum, dass ich aufgrund einiger aktueller strafwürdiger Delikte nicht verstehe, warum dann Ehebruch nicht auch strafbar ist. Aus der Ehe folgen durchaus ja auch gesetzliche Verpflichtungen, demnach kann man nicht sagen, dass der Staat sich aus Geschichten wie Liebe usw. raushalten will, geschweige denn das Thema homos.uelle Paare - Gleichstellung?, gleiche Rechte?, Adoptionsrecht für nicht verheiratete Paare?

Natürlich muss man sich so bescheuerte Fragen nicht stellen, tu' ich aber leider aktuell, es geht um die Basis der Argumentation.

@Sheherazade: Pro Argumentationsbasis steht oben.
@Minna: Absolute Zustimmung, erzwungener Ehebruch ist für den Partner nicht sinnvoll, keine Frage, aber das gilt für andere verbotene Dinge ebenso.

Holzer, du schriebst, dass der Staat kein Recht einzugreifen hat oder die Liebe und Treue gesetzlich vorzuschreiben bzw. zu regeln. Muss er ja auch gar nicht, der Sinn einer Strafe ist, dass dem Täter sein Fehlverhalten deutlich wird und die Gesellschaft ihm sagt, dass sie ein solches verhalten nicht duldet.
Nach einem Diebstahl gibt es eine Strafe und die Sache ist gegessen.

Ehebruch ist ja nicht die Beendigung der Ehe, sondern das Fremdgehen. Ehebruch unter theoretische Strafe zu stellen, bedeutet demnach nicht auf Liebe zu verzichten.

Warum ist es strafbar, wenn Person X auf kleine Kinder oder Tiere steht und seiner Liebe nachgeht (das ist ebenso eine Einschränkung in das Leben von X), aber Ehebruch als Aktion gegen das Gesetz wird abgelehnt, weil man Liebe usw. nicht steuern kann?

Und bevor sich jetzt wieder Leute darüber aufregen, wie man sich das ernsthaft fragen kann, ließ dir alles durch, es geht um die Basis der Argumente!

27.02.2015 18:37 • #10


E
Ist doch nicht dein Ernst, NoOne!
Ehebruch als nichts weiter als se .... x.... uelle Befreidigung außerhalb zu verbieten
bzw. zu bestrafen
wäre für mich so,
ob der Staat die Macht über Hoseninhalt jedes Einzelnen hat!
Dies zu Vergleichen mit einem X,
der sich an Tieren und Kindern vergeht
und somit diese verletzt und missbraucht
da fehlt mir an die Vorstellungskraft!

27.02.2015 18:55 • #11


T
Hallo zusammen,
wenn ich mich nicht irre, war böswilliges Verlassen
in Deutschland mal strafbar?
Lange her.
Hat man abgeschafft, wer will schon Gefühle, Liebe,
Moral in unser Gesellschaft bewerten.
Wer will schon Regeln dafür aufstellen und welcher Richter soll das dann bewerten.
Welche Richtung Politik, links oder rechts, Mitte ist dafür gut, Gesetze zu schaffen.
Welche Lobby mit viel Geld mischt sich da ein?
Laßt es so wie es ist.
Gewalt in der Familie ist geregelt und strafbar und ist auch richtig. Eltern die Kinder vernachlässigen haben auch den Gesetzgeber im Nacken.
Wir leben in einer offenen Gesellschaft und jeder soll auf seine Art glùcklich werden.

27.02.2015 19:26 • #12


G
Die Ehe regelt das rechtliche ...das Gefühl, Verwntwortungsgefühl, Liebe das menschliche.
Wer kirchlich heiratet und gläubig ist verpflichtet sich dazu moralisch.

Bleibt die Frage wie ernst man die letzen beide Dinge wirklich nimmt und bereit ist für seine Überzeugung und Einstelung zu kämpfen.
Das rechtliche ist klar geregelt, da hat der Staat genug Eingriff, alles andere ist Leben ....

27.02.2015 19:52 • #13


Z
naja. Meine Ex würde gesteinigt, Ihr neuer kastriert und dann gehängt werden. In der Reihenfolge oder je nach Strafmaß andersrum.

Trotzdem willl ich das auf keinen Fall. Weils auch heissen würde sie wäre jetzt vielleicht nur noch bei mir weil sie Angst vor der Sittenpolizei hat. Grausame Vorstellung. So weiss ich wenigstens, dass es bis zum Ende freiwillig ihrerseits war.

ich halte nix von Rechtsystemen die Rache oder Drohung zum Prinzp erheben. War mal nen Jahr in USA, ähnliche Diskussion mit der Todesstrafe. Da gehts im Kern um Vergeltung, emotional oft verständlich, ehrlich gesagt. Als Gesellschaftsprinzip lehne ich das aber ganz klar ab, nein Danke.

Übrigens war das in den 50ern strafbar. Was hats gebracht? Einen Haufen frustrierer Ehepartner, die sich gegenseitig angenervt haben bis das der Tod sie scheidet. Genau davon haben uns die 68er erlöst. Mal ein Dankeschön an die Hippies von damals.

mir kommen aber machmal Zweifel auf wie es heutezutage ist weil ichs Gefühl hab das Eheversprechen ist nur noch larifari. Das gute ist, das Fortbestehen einer Beziehung hängt tatsächlich nur noch von der den Gefühlen ab. Echte Existenznot hat niemand zu befürchten, das verhindert die Sozialhilfe. Das schlechte ist, Emotionen haben ihre Höhen und Tiefen und im Affekt wird schnell viel Porzellan zerdeppert was mit etwas Geduld wieder hätte gekittet werden könnnen.

Ich hab mal gelesen dass es Kulturen gibt in denen peinlich genau darauf geachtet wird, daß die (ok, fremdverheirateten) Ehepartner *nicht* ineinander verliebt sind. Weil das zuviel Chaos verursacht und dann immer die Gefahr besteht, dass die Liebe erlischt und die Ehe deswegen zerbricht. Für die beiden Familien undenkbar, weil die Ehe halt auf Dauer ausgelegt sein soll. Keine Ahnung ob die glücklicher sind.

Ach, Menschen sind schon seltsame Wesen.

27.02.2015 20:57 • #14


L
Hallo NoOne,

Zitat:
Mal abgesehen davon, dass wir hier bei einer entscheidenden Frage landen: Ist S. das Wichtigste in der Ehe? Wer meint, außerehelicher S. gehöre bestraft, das Brechen aller anderen Eheversprechen jedoch nicht, der erhebt S. zum einzig wahren ehelichen Gut, das es besonders zu schützen gilt. Was aber ist mit Loyalität, Respekt, Achtung, Liebe, füreinander Einstehen und gegenseitiger Unterstützung? Müsste man Zuwiderhandlungen gegen diese wichtigen Ehegüter dann nicht auch unter Gesetzesfittiche nehmen? Wer will aber schon solche Aspekte zum Gegenstand des Strafrechts machen!.....


Tja NoOne, wie siehts dann aus wenn mein Partner mich verbal erniedrigt oder einfach ignoriert?
Oder wenn ein Elternteil sich nicht angemessen um die Kinder kümmert?
Oder ab in den Hausarrest wenn ein Elternteil unfähig zu Nähe ist und die Kinder oder der Partner emotional verarmen?
Oder wenn ein Partner nie zuhause ist,
oder Al.koholiker ist und damit das Familienklima zerstört.

Und wer sollte (das) überhaupt (be)urteilen?
Schon erschreckend, dass Du Dich gerade auf die 6uelle Treue versteifst.
Ich finde diese Dinge viel wichtiger.
Ich las einmal, dass nichts Kinder so sehr schadet, wie völlig resonanzlos zu leben. Komplette emotionale Vernachlässigung hat genauso schlimme Folgen wie 6ueller Missbrauch.
Wo willst Du da mit Deinem Strafregister ansetzen?

Und noch eine üble Tatsache: mit einem Gesetz kannst Du nicht die Ursachen bekämpfen. Sie bleiben also als Motor und der läuft...Droht nun per Gesetz eine Strafe, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch sich im eigenen Familienkreis vergeht um ein vielfaches. Missbrauch geschieht bekanntlich gerne dort, wo die 6ualität komplett verleugnet wird. Gerne auch im kirschlichen Rahmen oder früher in Internaten...

Hundertstes Argument: die 6ualität ist naturgemäß irrational, wild, animalisch...
Es gibt Bereiche, die lassen sich von der Ratio besser steuern und welche, die manchmal sogar gegen sie wirken. Und das ist nicht einmal unbedingt etwas schlechtes, auch wenn es zuerst so aussehen mag.
Denn Gefühle, die 6ualität, die Träume, irrationale Bauchentscheidungen usw. sind ein ganz wichtiger Teil der Wiklichkeit.
Das Fazinierende an der 6ualität ist doch, dass wir sie niemals unter unsere Kontrolle bringen können.
Du möchtest diesen Teil der Wirklichkeit per Gesetz unterbinden.
Gerade die schmerzhaften, unkontrollierbaren Erlebnisse treiben unsere Entwicklung voran.

Zitat:
Wenn dem so sein sollte, greift womöglich ein strafrechtliches Grundprinzip: Wir haben ein Täterstrafrecht, was bedeutet, dass auch die Tatumstände entscheidend sind.

Frau verweigert ihrem Ehemann des S. Was ist denn etwa mit einem Mann, der jahrelang von seiner Frau gedemütigt wird, die ihn mit S. tyrannisiert, und der sich dann anderweitig verliebt? Ist er schuldig im Sinne der Anklage, wenn er seinen Gefühlen folgt, auf seine innersten Bedürfnisse hört und sich selbst treu bleibt, indem er fremdgeht?...


Zitat:
Fazit: Warum der Ehebruch nicht unter Strafe gestellt werden darf...

So berechtigt der Wunsch nach Rache und Vergeltung auch sein mag: Eine Lösung der Probleme kann das nie sein. Schon gar nicht, wenn eine übergeordnete Instanz hier das Ruder übernimmt. Ohnehin ist das, was sich Betrogene im Grunde ihres Herzens oft wünschen, nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat ihre eigenen Rachegelüste stellvertretend vollstreckt. Der Staat als Handlanger ehelicher Vergeltungsschläge – gar nicht auszudenken, wo wir da hinkämen.

Der Gesetzgeber tut gut daran, sich aus diesen Dingen weitestgehend herauszuhalten. Denn auch die Rechtsprechung kann uns Liebesleid kaum ersparen. Es darf nicht Aufgabe des Staates sein, dafür zu sorgen, dass zwei erwachsene Menschen sich in der Ehe vollständig absichern. Gesetzliche Richtlinien: ja, Zwang zur ehelichen Treue: nein. Wie Menschen ihr Liebesleben gestalten, ist Privatsache und sollte es auch bleiben. Denn das gehört zu unserer Freiheit, einem der höchsten Güter überhaupt. Jeder kann und muss sich ohne gesetzlichen Druck entscheiden – für oder gegen Treue.

Staatlich verordnete Monogamie würde uns zu unmündigen Liebenden machen, die sich auf Gesetze berufen, wenn sie nicht mehr weiter wissen – anstelle vielleicht die Ursachen der Partnerschaftskonflikte zu erforschen. Wer sich auf Vater Staat auch bei einer so intimen Sache wie der Ehe voll und ganz verlassen möchte, der ist womöglich gar nicht reif für eine Ehe. Partnerschaftsprobleme sind kein Fall für Richter, sondern vielmehr für Psychologen und Paartherapeuten, und zwar jenseits juristischer Maßgaben.

Amors Pfeil trifft ins Schwarze Liebe folgt nämlich keinen klaren Gesetzen: Wir können in Beziehungen wie überhaupt im Leben nicht alles absichern. Eine Garantie gibt es für Partnerschaften nicht. In der Liebe herrscht glücklicherweise Freiheit und in gewisser Weise ein bisschen Anarchie – das Gesetzbuch hat da keinen Platz. Und das ist auch gut so. Und mit einem kleinen Seitenblick auf die Mythologie: Überlassen wir die Liebe mit ihren Facetten doch denen, die wirklich etwas davon verstehen – Amor und Eros höchstpersönlich, deren Pfeile unser komplettes Leben umkrempeln können, auch Ihres.


Den ganzen Text kannst Du in der Seitensprung-Fibel lesen.
Da findest Du haufenweise Gegenargumente.

27.02.2015 21:34 • #15


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