Hi,
Vielen Dank für die Antworten:
Um es vielleicht noch mal ganz deutlich klarzustellen: Ich bin nicht dafür, dass es eine solche Strafe gibt, es wäre ziemlich daneben und ich persönlich habe auch nichts (glaube ich) mit einem Ehebruch zu tun. Daher sehe ich das Thema wohl nicht zu emotional, sondern zu rational, da ich den Grund verstehen möchte... Mich dürstet es keinster Weise nach Rache oder ähnlichem...
Bei dir, Loreley, waren in den Auszügen, einige erhellende Dinge dabei. Und bitte, ich versteife mich nicht auf die s.uelle Treue, ich stimme dir zu, da gibt es wahrlich wichtigere Dinge, aber anscheinend wurde es in Südkorea und auch in Deutschland anders gesehen.. Ich möchte gar nichts strafmäßig regeln.
In deinen zitierten Auszügen z.B.
Zitat: Wie Menschen ihr Liebesleben gestalten, ist Privatsache und sollte es auch bleiben. Denn das gehört zu unserer Freiheit, einem der höchsten Güter überhaupt. Jeder kann und muss sich ohne gesetzlichen Druck entscheiden
und auch in deiner Ausführung über S.ualität (wild, irrational,..) wird das als wichtiges Gut dargestellt.
Da kommt bei mir sofort in den Kopf: So hoch kann das Gut nicht sein, wenn Kinder tabu sind? Wenn Person X doch das 13 jährige Kind liebt, warum dann eine Einschränkung? Bitte beachten, solche Gesetze sind sinnvoll, aber man darf bei der Argumentation nicht so tun, als ob das eigene Liebensleben und das Recht auf individuelle Entwicklung wirklich die höchsten Güter wären!
Nein, es ist gut und richtig, dass unsere S.ualität gesellschaftliche Einschränkungen hat, ehrlich gesagt, ich möchte nichts mit einer Person zu tun haben, die auf kleine Kinder steht! Also so frei darf die S.ualität dann doch anscheinend nicht sein - Stichwort: Es leidet einer darunter bzw. selbst wenn der/die Minderjährige wirklich absolut frei dafür wäre, wird angenommen, dass der/diedarunter leidet, weil zu jung usw.. - Diese Logik ist wertvoll, aber ich verstehe sie immer noch nicht, weil man dann auch schließen könnte, dass der Betrogene leidet (pauschal).
@es war mal: Natürlich ist der Vergleich böse und insbesondere nicht gesellschaftskonform, aber wie gesagt, es geht nicht um den Inhalt, sondern um die Basis. Es steht außer Frage, dass das eine viel schlimmer wäre als das andere. Hmm, andererseits wird Tiertötung als Sachbeschädigung angesehen, warum ist dann S. mit einem Tier verboten, wenn es leidet?
Ich denke, der entscheidene Punkt ist, (ähnlich zu Ari), dass bei einem Ehebruch eine Person einen Schaden nimmt, die in die Aktion selbst nicht eingebunden ist. Das ist zwar bei Verleumdung usw. auch so, aber hat nichts mit Liebe, Trieb usw. zutun. Weiterhin wäre es wirklich schwer festzustellen, wer Schaden genommt hat. Dadurch, dass unsere Gesellschaft sich Individualität auf die Fahne geschrieben hat, müssen einige Dinge, die unter Freiheit fallen,
aber einen anderen nicht direkt nachweisbar schädigen, einfach erlaubt sein. Allgemein tut sich unser Gesetz ja schwer mit seelischen Schäden, es geht meistens eher um nachweisbare.
Die Meinungsfreiheit ist mit das höchste Gut, auch sie ist aber in gewissen Dingen eingeschränkt und manchmal muss das Verfassunsgericht entscheiden, ob Aussagen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder nicht.
Ich ziehe das Fazit, dass Gesetzgebung auch Kompromisse machen muss (ihr hattet es angedeutet, wer soll was entscheiden, welcher Richter?), hier Freiheit, da Einschränkung dieser Freiheit. Kein einziges Gut (auch nicht Versammlungsfreiheit und die Selbstbestimmung) ist in Deutschland uneingeschränkt. Im Zuge der 68 ist der Ehebruch halt rausgeflogen (zum Glück), andere Dinge sind dringeblieben, das ist so und sollte auch nicht geändert werden (Wiederholung, damit keiner meine Diskussion falsch versteht).