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Freundin betrügt mich mit dem eigenen Bruder

M
Erstmal noch mal Danke an alle.

Ich will kurz irgendwie meinen Kopf freikriegen. Frische Luft tut gut. Die kleine muss von der Kita abgeholt werden und ihre Mutter wird auch bald kommen...

Allen einen schönen Freitag.

Ich weiß nicht was ich gerade möchte und was richtig oder falsch ist.

10.02.2023 14:05 • x 5 #76


D
Zitat von PuMa:
Amen. Vergiss dass nicht. Ich kann verstehen dass du jetzt gerade mega emotional bist. Aber die Worte die du gerade geschrieben hast, wären doch ...

Weil sie mit dem Bruder fremdgegangen ist, der zusätzlich näher an der Gosse als an einem Zuhause war ( jetzt wohl wieder ist).
Ich finde man muss fremdgehen immer individuell betrachten und mehr hätte sie ihren Partner tatsächlich nicht demütigen können. Vielleicht noch indem sie mit dem Vater oder Opa *beep* hätte.
Selbst wenn seine Liebe so groß ist dass er ihr verzeihen kann, es ist und bleibt immer noch der Bruder und nun eine total zerstörte Basis in jede Richtung.

Ich kann mir persönlich nichts schlimmeres vorstellen als dass mein Mann mich mit einer meiner Schwestern betrügt.

10.02.2023 14:06 • x 8 #77


A


Freundin betrügt mich mit dem eigenen Bruder

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P
Zitat von Desperate1980:
Ich kann mir persönlich nichts schlimmeres vorstellen als dass mein Mann mich mit einer meiner Schwestern betrügt.


Da hast du vollkommen recht. Aber manche Menschen schaffen es.

10.02.2023 14:07 • x 4 #78


unbel-Leberwurst
Zitat von MaxPower:
Ich glaube, ich muss auch erstmal das selber noch verarbeiten. Ich will und werde auch alles dafür tun, dass es unserem Kind, egal wo ist, gut geht. Hier hat Sie halt alles. Ein großes Zimmer, riesen Garten. Sie und der Hund sind ein Dreamteam. Hier ist ihre Kita.


Gut gehen bedeutet in erster Linie liebevolle und sich kümmernde Eltern.
Materiellem wird da oft eine zu grosse oder sogar falsche Bedeutung zugemessen...

10.02.2023 14:09 • x 5 #79


B
Zitat von MaxPower:
Muss ich ihr, obwohl wir nicht verheiratet sind, Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei Ihr ist? Sie kann arbeiten gehen. Unterhalts fürs Kind zahle ich ohne Probleme. Aber für meine Ex dann auch?

In Deutschland muss sie bis zum 3. Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten gehen. Selbst wenn sie arbeitet, ist das überobligatorisch. Ihr steht Betreuungsunterhalt zu.

Triff vielleicht jetzt noch keine Entscheidungen. Da sollte ein kühlerer Kopf her. Wie ist denn dein soziales Umfeld aufgestellt, bist du mit Familie und/oder Freunden gut versorgt, mit denen du reden kannst, die dich auffangen? Ich finde den doppelten Vertrauensbruch schon sehr heftig, schau mal, wie du den verarbeitet bekommst.

10.02.2023 14:09 • x 2 #80


D
TE, regle das finanzielle und juristische, möglichst zeitnah.
Verzeihen und Reunion ist ein irre schwieriger und langer Prozess mit ungewissem Ausgang.

Schon ein Ausrutscher mit einem Unbekannten kann in Sachen Verarbeitung eine Ewigkeit dauern.
Passiert das innerhalb der Familie, stelle ich mir das ganze ungleich länger bis unmöglich vor, da ein Abschließen praktisch nicht möglich ist. (Eltern, Familienfeste, ewige Loyalitätskonflikte).

Schade, dass Deine Partnerin diese abgenudelte S. als Fliegenfänger einsetzt, da würde ich als Partner andere Dinge erwarten ausser heulen und Höschen.

Es ist eine Frage der Gewichtung:
Bist Du bereit für ihre abgrundtiefe Dummheit und Abgebrühtheit, Jahre des Schmerzes, des Zweifels und der Flashbacks, samt Bruch innerhalb der ganzen Familie, auf Dich zu nehmen?

Die Elternebene bleibt natürlich davon unberührt.

10.02.2023 14:11 • x 6 #81


D
Zitat von PuMa:
Da hast du vollkommen recht. Aber manche Menschen schaffen es.

Es ist ja auch nicht unsere Entscheidung, die wir treffen müssen.
Bloß werden die Storys immer heftiger und jedes muss der eigene Moralkompass neu ausgerichtet werden.

Ich käme vielleicht mit Fremdgehen klar, erst Recht nach so vielen Jahren und so jung zusammen gekommen. Doch niemals mit der eigenen Schwester.

10.02.2023 14:14 • x 2 #82


paulaner
Zitat von Dracarys:
Schade, dass Deine Partnerin diese abgenudelte S. als Fliegenfänger einsetzt, da würde ich als Partner andere Dinge erwarten ausser heulen und Höschen.

Ja, das setzt dem Ganzen echt die Krone auf.

10.02.2023 14:15 • x 4 #83


DieSeherin
Zitat von Brightness2:
In Deutschland muss sie bis zum 3. Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten gehen. Selbst wenn sie arbeitet, ist das überobligatorisch. Ihr steht Betreuungsunterhalt zu.

ist das nicht nur dann so, wenn sie bisher und an jetzt die hauptbetreuerin ist?

10.02.2023 14:24 • x 2 #84


E-Claire
Zitat von MaxPower:
Sie Anfang 20 unter Alk. Unfall gebaut


Zitat von MaxPower:
und Gottseidank kam Seinerzeit keiner zu Schaden.


Und das hat zu ner Vorstrafe geführt? kay.
Edit: vermutlich wolltest Du dann schreiben, sie war mal vorbestraft. Denn Auto fahren konnte sie wieder, sonst hätte sie Dir dein (!) Auto auch nicht zurück geben können.

Fürs Erste bin ich hier raus.

10.02.2023 14:28 • x 6 #85


tina1955
Ihr redet von verzeihen und man soll eine Beziehung, die 10 Jahre gut lief, nicht wegen diesem einem Vorfall beenden?

In einer Beziehung, die 10 Jahre so toll lief, geht man nicht mit dem Bruder in die Kiste !

Gefühle, Entsetzen, mit eigenen Augen den Betrug gesehen....., das alles vergessen und verzeihen und zur Normalität übergehen ?

Und wieder frage ich mich, was würdet ihr antworten, wäre es eine Frau gewesen, die ihren Mann beim S. mit der eigenen Schwester überrascht hätte ?

Der Mann wäre der allerletzte Ar. gewesen...

10.02.2023 14:35 • x 16 #86


M
Vll ein paar infos zum Familienrecht in Österreich, wird dem deutschen ähnlich sein schätze ich.

Es gilt zu unterscheiden:

Sorgerrecht
Aufenthaltbestimmungsrecht

Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, dann ist das erstmal sehr gut.
Wenn nicht, wird mit ziemlicher Sicherheit die Mutter das Sorgerecht haben.

Das Ab-recht sieht vor, wo der Hauptwohnsitz des kindes ist bzw.wo das kind sich hauptsächlich aufhält.
Im Regelfall bei der Mutter.

der Richter oder der Richterin ist es komplett egal, wie gut situiert du bist.
Ebenso ist es von keiner Bedeutung, ob ein großes Kinderzimmer vorhanden ist, oder ob du extra viel Tagesfreizeit hast.

Dem Familiengericht ist nur eines von Bedeutung:WO ist das Kindeswohl gefährdet und nicht wo hat es ein Kind besser.

Lieber TE:wenn du das Ab-recht nicht hast, wirst du zahlen, und zwar richtig blechen.
In Ö bis zum Unterhaltsstop ( playboygrenze).

Für deine ex wenns dick kommt zusätzlich!

Was bedeutet das?
Auch beim Wechselmodell, also 50:50 zahlst du, vll.etwas weniger, aber du zahlst!

Fair oder nicht kann jeder selbst beurteilen.

sorry, hart aber ehrlich!

Und vorbestraft: ist dem Richter mit Sicherheit nach dieser Zeit auch egal!

10.02.2023 14:38 • x 3 #87


M
Zitat von E-Claire:
Und das hat zu ner Vorstrafe geführt? kay. Edit: vermutlich wolltest Du dann schreiben, sie war mal vorbestraft. Denn Auto fahren konnte sie wieder, sonst hätte sie Dir dein (!) Auto auch nicht zurück geben können. Fürs Erste bin ich hier raus.


Genau so in etwa war es. Ich stelle Ihr aber meinen Privathelikopter zur Verfügung. Vllt. kaufe ich ihr noch einen Privatjet, damit Sie es bequem hat.

Ich muss mich vor Dir nicht rechtfertigen. Ich habe auch besseres zu tun, als hier irgendeine, gelogene sch. zu verzapfen.

Vllt liest Du dir alles nochmal durch. Unfall Anfang 20, Trennung Anfang 30. Wie viele Jahre waren dazwischen? Ungefähr 10.

Was kann in den 10 Jahren alles passiert sein?
Genau, Geldstrafe, MPU.

Ich hatte zwischenzeitlich geschrieben, dass Sie ihre gerechte Strafe dafür erhalten hat.

Willst Du noch das Aktenzeichen?

10.02.2023 14:39 • x 10 #88


M
Zitat von unbel Leberwurst:
Gut gehen bedeutet in erster Linie liebevolle und sich kümmernde Eltern. Materiellem wird da oft eine zu grosse oder sogar falsche Bedeutung zugemessen...


Ich stimme dem uneingeschränkt zu.

Das wichtigste Ist Liebe, Zeit, Fürsorge.

Vllt. ist das naiv von mir. Aber ich möchte das es dem Kind an nichts fehlt. Dazu gehört auch das Materielle.

10.02.2023 14:41 • x 3 #89


CanisaWuff
Hallo Max,

wie schrecklich sowas zu erleben.
von Beiden echt bescheiden sich so zu verhalten.
Zitat von MaxPower:
Ich will jetzt nicht über meine Ex schlecht reden. Aber in diesem Augenblick hat Sie kein Geld. Keine Wohnung. Hat beruflich jetzt nicht unbedingt die besten Qualifikationen.

Vorbestraft ist Sie auch.

Das ist ihr Problem, wobei ... Du wahrscheinlich wirklich zahlen musst, wenn sie das Kind betreut, weil sie kann dann ja nicht arbeiten. Darum... sofort zum Anwalt und das klären lassen. Dein Kind lebt jetzt bei Dir im Haus und die Mutter kanne es besuchen. Ich glaube das ist ziemlich gut für Dich, weil sich das Kind ja immer mehr an die Umgebung gewöhnt. Aber auch hier unbedingt alles mit einem guten Anwalt klären.
Zitat von MaxPower:
Die will sich mit mir versöhnen. Sagt mir wie sehr sie mich liebt. Gestern Abend als das Kind Schlafen gegangen ist, hat Sie versucht mit GV mich zu ködern.

Klar, sie hat nun erkannt, dass der Loser Bruder die schlechtere Wahl ist Hier trifft wohl zu, dass der Esel aufs Glatteis geht, wenn es ihm zu wohl war.
Zitat von PuMa:
Aber zum Fögeln und Kind Zeugen war die Frau gut genug? Hauptsache gebärfähig.

Hey Puma, vielleicht war auch der Gedanke dahinter, dass er sie rettet, wie oft kommen wir Frauen an irgendwelche Drogis und nur wir können sie retten, sonst niemand... er hört nur wegen mir auf...Sei nicht so hart zu ihm. Das Kind ist da, die Mutter hat enormen Mist gebaut, er ist sauer - das ist doch alles nachvollziehbar.
Zitat von MaxPower:
Muss ich ihr, obwohl wir nicht verheiratet sind, Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei Ihr ist?

Sie kann arbeiten gehen. Unterhalts fürs Kind zahle ich ohne Probleme. Aber für meine Ex dann auch?

Nochmal ab zum Anwalt.
Zitat von tina1955:
In einer Beziehung, die 10 Jahre so toll lief, geht man nicht mit dem Bruder in die Kiste !

Nein, macht man nicht.

10.02.2023 14:47 • x 4 #90


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