aquarius2
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Zitat von traurig36:du, wenn ich meinen Ex zurück will, dann kann ich das einem erwachsenen Mann auch sagen und muss mich nicht selbst verletzen und eine blutige Wunde davon tragen..bitte..
traurig36
Zitat von Verstummt:
Gut, um hier nur einmal auf den Aspekt einzugehen, ob es juristische Nachspiele geben könnte:
Ja. Es ist im Rahmen des möglichen, dass Du im Nachgang zu Deiner (momentan noch beabsichtigten) Kontaktaufnahme einen Brief eines Anwaltes bekommst, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du zu XY Kontakt aufgenommen hast, obwohl Dir mitgeteilt wurde, dass dies unerwünscht ist.
Eventuell beinhaltet dieser (mögliche) Anwaltsbrief dann auch eine strafbewehrte Unterlassungerklärung, dass Du weitere Kontaktaufnahmen ab sofort unterlässt. Bei einer Zuwiderhandlung hast Du Summe XYZ zu zahlen. Diese Summen sind erheblich. Ebenso dürfte solch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhalten, dass im Falle der Zuwiderhandlung umgehend der Rechtsweg beschritten wird, d. h. dann haste das Strafverfahren an der Backe.
Soweit es zu dieser Vorgehensweise kommt, hast Du dann natürlich auch noch die Kosten der Inanspruchnahme des Anwaltes der Gegenpartei zu zahlen zzgl. zu Deinen eigenen Anwaltskosten (so Du einen Anwalt beauftragst).
Zitat von traurig36:achso, noch eine Randnotiz: Sie sagte, sie hätte ihm von mir erzählt, worauf hin ich ihr damals sagte, dass es ja dann irrelevant wäre, ob ich ihn anrufe oder nicht...sie ist wieder ausgerastet...was ja nur bedeuten kann, dass sie ihm Lügen über mich erzählt hat, oder halt NIX...zudem hat sie mir die Chatverläufe nur halb gezeigt....konnte nur belanglosen Mist lesen, aber nicht die Passagen, wo sie mit ihm über mich geredet hat
traurig36
Zitat von aquarius2:Auch wenn du ihren Wohnort meidest, sie kann sich auch durch unerwünschte Anrufe oder E-MAils belästigt fühlen und damit zur Polizei gehen. Die werden eine Gefärderansprache mit dir machen und wenn du da so antwortest wie hier könntest du wenn du danach nicht damit aufhörst Ärger kriegen.
Vor ein paar Jahren gab es hier mal ein Thema, da war eine Frau mit einem verheirateten Mann liiert, der plötzlich eine Beziehungspause wollte. Die Frau wollte wissen, was los ist und hatte plötzlich eine Anzeige wegen Nachstellen. Sie erklärte ihre Sicht der Dinge, die Polizei schrieb einen Bericht und sie hörte nie wieder was von dem Mann.
grimes
Verstummt
Zitat von traurig36:ok, danke, wie gesagt: ich hab sie seit 4 Monaten nicht gesehen, meide ihre Stadt...Emails hab ich ihr viele geschrieben und vor einigen Monaten noch im Suff auf die Mailbox gesprochen...das wars...also käme da erst mal eine Verwarnung oder?
traurig36
Zitat von aquarius2:Auch wenn du ihren Wohnort meidest, sie kann sich auch durch unerwünschte Anrufe oder E-MAils belästigt fühlen und damit zur Polizei gehen. Die werden eine Gefärderansprache mit dir machen und wenn du da so antwortest wie hier könntest du wenn du danach nicht damit aufhörst Ärger kriegen.
Vor ein paar Jahren gab es hier mal ein Thema, da war eine Frau mit einem verheirateten Mann liiert, der plötzlich eine Beziehungspause wollte. Die Frau wollte wissen, was los ist und hatte plötzlich eine Anzeige wegen Nachstellen. Sie erklärte ihre Sicht der Dinge, die Polizei schrieb einen Bericht und sie hörte nie wieder was von dem Mann.
Zitat von traurig36:Anerkennung ist eine Sache, aber die Neugierde eine Krimi zu lösen, in dem man Hauptprotagonist ist, ist was anderes, aber ja, wenn das pathologisch ist, bekenne ich mich schuldig
traurig36
Zitat von Lebensfreude:und wenn du nicht kriegst, was DU WILLST?
Zitat von Verstummt:Es ist im Rahmen des möglichen, dass Du im Nachgang zu Deiner (momentan noch beabsichtigten) Kontaktaufnahme einen Brief eines Anwaltes bekommst, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du zu XY Kontakt aufgenommen hast, obwohl Dir mitgeteilt wurde, dass dies unerwünscht ist.
Zitat von traurig36:
dann hab ich es zumindest versucht?
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