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Darf getrenntklebend Mann Nachsendeauftrag stellen?

M
Hallo,

mein Mann ist seit dem 1.1.2018 aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen.

Vertrauensverhältnis ist nicht mehr existent.

Jetzt kommt heute ein Brief von der Post, wo man im Fenster lesen kann 'Nachsendesevice'.

Darf er das ohne meines Einverständnisses tun? Oder ist er auch nachweisverpflichtet, für WEN er den Auftrag eingerichtet hat?

Wir haben noch zwei Kinder (6+7), und die Post von Amt ist immer 'an die Erziehungsberechtigten' adressiert.
Da die Kinder bei mir leben, möchte ich sicherstellen, das mir diese Post auch weiterhin zugestellt wird.
Aussage der Post: bei dieser Adressierung obliegt es dem Zusteller ob er den Nachsendeauftrag nutz oder zustellt. Rechtlich ist wohl beides erlaubt.

Wer kann mir weiterhelfen?
Danke

24.02.2018 21:02 • #1


L
Natürlich darf er das.

24.02.2018 21:13 • x 1 #2


A


Darf getrenntklebend Mann Nachsendeauftrag stellen?

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Memyself
Er darf das selbstverständlich. Die Post verhält sich rechtens. Setze dich doch mit dem Amt in Verbindung und sage denen, dass ihr getrennt lebt und sie die Schreiben bitte an jeden der Erziehungsberechtigten separat senden.

Wenn kein Vertrauensverhältnis besteht, muss er dir ja auch nicht vertrauen. oder so.

24.02.2018 21:13 • x 2 #3


P
Klar darf er das. Sei froh, so musst du ihm die Post nicht hinterher tragen.

24.02.2018 21:21 • x 2 #4


M
Natürlich darf er das, Hauptsache kommt an egal ob Dir das passt oder nicht.

24.02.2018 21:24 • #5


M
Ja, das ist mir klar dass er das für Post, die explizit an ihn adressiert ist, darf.

Aber noch mal:
Was, wenn er den Nachsendeauftrag auch für unsere Kinder und mich eingerichtet hat? Wie kann ich das prüfen, außer zu erfahren, das hat keine Post mehr kommt?

24.02.2018 21:26 • #6


L
Wie sieht das Sorgerecht aus?

24.02.2018 21:29 • #7


M
Da er 600km entfernt arbeitet blieben die Kinder bei mir. Ich bin für sie 14 Tage beim Papa, wenn er hier bei uns eine Wohnung hat.
Da alles sehr frisch ist (1.1.2018 ausgezogen) ist das alles noch in Klärung.

24.02.2018 21:31 • #8


P
Warum sollte er einen nachsendeauftrag für dich und die Kinder einreichen? Würde kein Sinn machen.

24.02.2018 21:34 • #9


M
Er lügt mich an wo er kann und will mich 'fertig' machen (o-Ton).
Ich traue ihm da alles zu. Leider.

24.02.2018 21:35 • #10


E
Bei der Post nachfragen? Die sollten das wissen. Die richten sowas nämlich auch ein. ausserdem musst Du bei sowas unterschreiben

24.02.2018 21:37 • #11


P
Ja okay. Hat er aber nix von. Also wird er euch GARANTIERT nicht mit umgemeldet haben.

24.02.2018 21:37 • #12


M
Angerufen habe ich bereits bei der Post.
Sie sagt ganz klar, da es darauf ankommt für wen er es beantragt hat. Und bei Adressat an die 'Familie', Eheleute, Etc ist es Entscheidung des jeweiligen Zustellers ob er den Brief in den Nachsendeauftrag packt oder normal zustellt.

24.02.2018 21:41 • #13


P
Frag IHN doch einfach mal.

24.02.2018 21:42 • #14


M
Aufgrund der bisherigen Lügen für kleinere Dinge ist eine ehrliche Antwort leider nicht zu erwarten.

Werde Montag noch mal bei der Post anrufen. Evtl können die mir ja doch weiterhelfen. Sonst bleibt mir nichts anderes als ihn selber zu fragen.

Ich danke euch.

24.02.2018 21:46 • #15


A


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