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Covid- Regeln

B
Zitat von Felica:
Um ehrlich zu sein, verstehe ich nicht, was an der 1 Person -zu einem Haushalt- Regel nicht zu verstehen ist. Genau da geht es um private Treffen.

Ganz einfach- Man muss unterscheiden zwischen dem, was politisch gewünscht ist und das, was tatsächlich auch in Form einer Verordnung formuliert ist. Bundesweit wird viel diskutiert, aber in Regeln gegossen wird das immer auf Länderebene. Und weiterhin darf der Staat nicht so ohne weiteres in die privaten Wohnungen.
Also hat RLP im §1 der Coronaverordnung formuliert:
Zitat:
Private Zusammenkünfte, die in der eigenen
Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die
Angehörigen des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands
beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei der Bestimmung
der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

(Hervorhebung von mir.)
Sollen ist etwas anderes als nicht dürfen- es ist ein Appel.
Weiterhin hat RLPin §2 formuliert:
Zitat:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen
Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis
einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.

Das ist ne andere Hausnummer, hier wird es nur dem genannten Personenkreis erlaubt. und weiter unten in der Verordnung findet sich
Zitat:
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig

1. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 das Abstandsgebot nicht einhält,
2. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 2 die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 nicht
einhält,
3. entgegen § 1 Abs. 5 Satz 2 die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 nicht einhält,
4. entgegen § 1 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 Kontaktdaten nicht wahrheitsgemäß angibt oder
Kontaktdaten angibt, die eine Kontaktnachverfolgung nicht ermöglichen,
5. die Personenbegrenzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht einhält,

Also Verstöße gegen die Personenanzahl in §1 (privattreffen) ist nicht Ordnungswidrig, nicht strafbar, also erlaubt.
Edit: Ich habs mir fast gedacht- in Bayern ist das Kontaktverbot auch auf private Räumlichkeiten bezoigen- hat wohl noch niemand gegen geklagt.

01.03.2021 17:06 • #226


F
Zitat von tina1955:
Liebe @Felica ich verstehe durchaus, was Du meinst und ich halte mich auch größtenteils an die Regeln. Nur wartet weder mein Mann im Auto, bis ich aus der Wohnung meiner Schwiegermutter zurück bin, noch warte ich im Auto auf ihn, bis er die Einkäufe oben ...


Ich habe das gleiche Problem

Ich sehe aber einen sehr großen Unterschied zwischen Deiner Geschichte und der meiner Nachbarn.

Was notwendig ist, muss erledigt werden (Einkäufe) Was nicht notwendig ist, muss warten (Feiern).

01.03.2021 17:07 • x 1 #227


A


Covid- Regeln

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LaLeLu_
Ich persönlich würde Dir empfehlen, die Füße still zu halten. Wegsehen und es runterschlucken und daran arbeiten, sich selbst nicht so darüber zu ärgern. Es bestmöglichst auszublenden. Und ich kann schon verstehen, dass man sich darüber ärgert, wenn es so massiv ignoriert wird und Leute einfach ihr Ding so weitermachen. Ich würde auf vielen beschränkten Autobahnen auch lieber 200 fahren als 120. Aber ich finde nicht, dass die persönliche Haltung (oder Ablehnung) es eben erlaubt, sich so zu verhalten.

Niemals würde ich jemanden anschwärzen und ganz ehrlich, klar kann man das ansprechen, aber ändern wird man wahrscheinlich nichts, es würde nur die Fronten sehr verhärten und ob es das Wert ist? Auf lange Sicht wird sich alles hoffentlich wieder normalisieren und der Ärger auch verrauchen.

Und ich verstehe auch, dass man sich ärgert, wenn man seinen Kindern gewisse Dinge derzeit nicht erlauben kann und sie nebenan sehen, dass andere aber machen und dürfen. Das find ich schon eine sehr frustrierende Situation. Aber auch da würde ich das vernünftige Gespräch mit meinen Kindern suchen und ihnen eben erklären, warum es notwendig ist und warum das eben nicht so toll ist. Was du ja sicher auch machst.

01.03.2021 17:07 • x 1 #228


F
Niedersachsen äußert sich mit verschiedenen Ausdrücken :

- sollen
- zulässig/ nicht zulässig
- dürfen/nicht dürfen.

Ich kann es leider nicht kopieren.

Nochmal: ich schwärze keinen an.

Meinen Unmut werde ich dennoch eines Tages äußern. Ändern wird es nicht.

LG an alle

01.03.2021 17:13 • #229


tina1955
Zitat von Felica:
Ich habe das gleiche Problem Ich sehe aber einen sehr großen Unterschied zwischen Deiner Geschichte und der meiner Nachbarn. Was notwendig ist, muss erledigt werden (Einkäufe) Was nicht notwendig ist, muss warten (Feiern).



Da hast Du natürlich Recht.

01.03.2021 17:19 • x 1 #230


B
Zitat von Felica:
Niedersachsen äußert sich mit verschiedenen Ausdrücken : - sollen - zulässig/ nicht zulässig - dürfen/nicht dürfen. Ich kann es leider nicht kopieren. Nochmal: ich schwärze keinen an. Meinen Unmut werde ich dennoch eines Tages äußern. Ändern wird es nicht. LG an alle

Zur Beurteilung, ob etwas statthaft ist,oder nicht, empfiehlt sich stets ein Blick in die Verordnungen selber. Bitte sehr (§2)
Zitat:
Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur
allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer
weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen
Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren aufhalten.

Also draußen und in öffentlichen Gebäuden verboten
In § 1 heißt es bei Euch:
Zitat:
4Jede Person soll
zudem private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche
vermeiden.

Also sollen sich genau wie in RLP die Leute auch Privat nicht treffen- verboten ist es nicht.
Zeigt sich auch in den Bußgeldbestimmungen, Bei Euch macht man sich erst ab §2 einer OWI schuldig

01.03.2021 17:24 • x 1 #231


tina1955
Zitat von Felica:
Niedersachsen äußert sich mit verschiedenen Ausdrücken : - sollen - zulässig/ nicht zulässig - dürfen/nicht dürfen. Ich kann es leider nicht kopieren. Nochmal: ich schwärze keinen an. Meinen Unmut werde ich dennoch eines Tages äußern. Ändern wird es nicht. LG an alle


Es ist traurig, wenn es direkte Nachbarn sind.
Ich selbst habe mit einer guten Freundschaft aufgrund ihrer verqueren Umgangsweise mit Corona gebrochen. Auch sie schickten uns diverse Fotos ihrer Feiern, mit dem Hinweis, was wir doch alles verpasst haben...

Ich habe nur geantwortet, es ist traurig, dass sie sich mit ihrem Mann so wenig zu sagen hat und nichts allein mit ihm anzufangen weiß, dass Freude bei ihr nur aufkommt, wenn sie in Gesellschaft sind.

Und wenn sie das nächste Mal in Quarantäne sind, dürfen sie sich andere Leute suchen, die für sie einkaufen gehen.

01.03.2021 17:24 • x 3 #232


B
Ach wozu denn immer gleich mit der Freundschaft brechen? Wenn die Personen sich nicht den eigenen Vorstellungen gemäß verhalten, dann würde ich mich an die Kontaktbeschränkung halten und das Thema aus den Gesprächen verbannen und nach der Geschichte sehen, was geht.
Die Nichtteilnahme an Feiern als falsch zu bezeichnen einerseits und das Vorhalten, man könne sich nicht nur mit dem Partner sich austauschen halte ich für übergriffig auf beiden Seiten.

01.03.2021 17:29 • x 3 #233


F
Zitat von tina1955:
Es ist traurig, wenn es direkte Nachbarn sind. Ich selbst habe mit einer guten Freundschaft aufgrund ihrer verqueren Umgangsweise mit Corona gebrochen. Auch sie schickten uns diverse Fotos ihrer Feiern, mit dem Hinweis, was wir doch alles verpasst haben... Ich habe nur geantwortet, es ist traurig, dass sie ...


Das tut mir leid.

Wir haben einen Corona- Leugner im Bekanntenkreis.

01.03.2021 17:29 • x 1 #234


B
Unter meinen Freunden gibt es keine Leugner, nur unterschiedliche Auffassung, was den angemessenen Umgang betrifft. Aber das Thema haben wir einfach ausgeschlossen, weil es eben an der Stelle die Freundschaft gefährdet. Und das ist kein Virus wert!

01.03.2021 17:31 • x 4 #235


F
Zitat von BernhardQXY:
Zur Beurteilung, ob etwas statthaft ist,oder nicht, empfiehlt sich stets ein Blick in die Verordnungen selber. Bitte sehr (§2) Also draußen und in öffentlichen Gebäuden verboten In § 1 heißt es bei Euch: Also sollen sich genau wie in RLP die Leute auch Privat nicht treffen- verboten ...


Zulässig/ unzulässig?
Schaubild 1 Person- zu 1 Haushalt- Regel

01.03.2021 17:32 • x 1 #236


F
Zitat von BernhardQXY:
Unter meinen Freunden gibt es keine Leugner, nur unterschiedliche Auffassung, was den angemessenen Umgang betrifft. Aber das Thema haben wir einfach ausgeschlossen, weil es eben an der Stelle die Freundschaft gefährdet. Und das ist kein Virus wert!


Das stimmt.

01.03.2021 17:33 • #237


LaLeLu_
Zitat von BernhardQXY:
Aber das Thema haben wir einfach ausgeschlossen, weil es eben an der Stelle die Freundschaft gefährdet. Und das ist kein Virus wert!

Das hast Du schön gesagt und das stimmt. Aber außerhalb des Freundeskreises gibt es schon gewisse Reibungspunkte und merke schon, dass es teilweise zu Spaltungen kommt.

Also in meinem Fall z.B., ich lasse die ja machen, wenn sie meinen. Ich mache eben konsequent nicht mit. Und weil Du nicht dabei bist, bist du bei vielem irgendwann raus. Zumindest nach einem Jahr Also nicht mehr Teil der Gemeinschaft. Das finde ich schon etwas traurig. Aber das ist eben das Risiko, dessen ich mir ja von Anfang an bewusst war/bin.

habt nen schönen Abend!

01.03.2021 17:40 • x 2 #238


aquarius2
Hier geht die Polizei mit Zollstöcken durch die Gegend, weil sie es leid sind! Ein Junggesellinnenabschied mit 36! Frauen und 2 Männern in einer Wohnung, ohne Worte!

01.03.2021 17:42 • x 2 #239


LaLeLu_
Zitat von aquarius2:
Zollstöcken

erst hab ich was anderes gelesen und beim zweiten lesen habe ich es richtig gelesen , aber nicht verstanden. ich glaube ich steh auf dem schlauch. was machen die mit den zollstöcken?

01.03.2021 17:44 • x 1 #240


A


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