Taleja
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Zitat von Molly65:Beim Versorgungsausgleich zählen die VERHEIRATETEN Jahre (Eheschließung bis rechtskräftige Scheidung)
Pupsi egal wie lange man getrennt ist
Zitat von Wirdschon:Ach @Taleja , dann aber ordentlich!
Mit 3stöckiger Torte, Blumenmeer , Luftballons,Geschenken ... alles gefüllt mit
Stinkbomben ....ach was, gleich ein paar Skunks dazu!
HerrArgh
Zitat:Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Zitat von Rheinländer:Hallo Molly, dem ist nicht so. Es zählen die Jahre vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zur Einreichung der Scheidung bei Gericht. Wie lange es dann dauert bis die Scheidung durch ist, ist unerheblich für den Versorgungsausgleich, nicht aber für den Trennungsunterhalt.
Zitat von Babs54:Sorry, meine Liebe, das stimmt so leider nicht.
Bevor das Gericht sich mit der Scheidung beschäftigt, sind die Rentenanwartschaften rechnerisch ausgeglichen.
Zitat von Meridian:Das macht Lust auf Leben, ich hoffe Euch allen geht es auch so
Zitat von Rheinländer:Ich habs nur schon durch und damit schon erlebt.
Zitat von HerrArgh:Achja, ich würde ein singendes Telegramm empfehlen...
Zitat von Wirdschon:Ach @Taleja , dann aber ordentlich!
Mit 3stöckiger Torte, Blumenmeer , Luftballons,Geschenken ... alles gefüllt mit
Stinkbomben ....ach was, gleich ein paar Skunks dazu!
Zitat von Taleja:Und du wirst sie bestimmt auch wieder erleben!
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