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Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

L
Zitat von Gracia:
Leilani ist ein Affärenkind , deshalb wird sie von allen Seiten gemieden .


Nope. Meine Eltern waren MITEINANDER verheiratet und zwar bereits zwei Jahre vor meiner Geburt.

Allerdings stimmt es, dass mein Vater die Mutter einer meiner Schwestern wegen meiner Mutter verlassen hat.

Zitat von Gracia:
Ja , die te rückt ziemlich spät mit derlei Sachen raus . Eine familiäre Einbindung bestand gar nicht ( Verständnis für meine Familie sagt sie , das ist aber nicht ihre Familie )


Na die bestand schon. Meine beiden älteren Brüder waren bis ca. zu meinem 17. Lebensjahr erheblich an meiner Erziehung mitbeteiligt und wichtige Bezugspersonen. Das macht die ganze Siutation für mich ja so unerträglich.
Nur aufgrund der Entwicklung der letzten Jahren mussten meine Gefühle abkühlen, sonst wäre ich ja durchgedreht

12.01.2018 14:25 • #91


G
Hi,
Zitat von Gracia:
Leilani ist ein Affärenkind , deshalb wird sie von allen Seiten gemieden .

Ja selbst wenn (was ja offensichtlich nicht der Fall ist). Da kann sie wohl schwerlich was fuer. Und Sie muesste deshalb ja auch nicht fuer irgendeine Form von Erbschuld gerade stehen.

Auf jedenfall ist so Hazzel in Patchworkfamilien total ueblich und da findet auch tierisch viel Uebertragung statt.
Wenn ich mal drueber nachdenk was ich mir fuer sch. von dem Vater meiner Schwester anhoeren durfte nur, weil er Eifersuechtig auf meinen Dad war . Das ist normal und wenn es dann noch ne Kriese gibt wie z.B. Todesfall dann macht das richtig BOOOM. Da ist man am besten nicht anwesend oder hat nen riesen Helm auf.

Anyway:
Das mit dem Streichen aus der Todesanzeigen scheint mir leicht impulsive und auch infantil. Denn damit giesst man ja noch mehr Benzin auf das Feuer, was man ja eigentlich gern geloescht wissen moechten und das nur fuer ein gefuehltes Damit es auch alle wissen.

Ich haette das einfach kommentarlos so gelassen und mich soweit notwendig an den Formalitaeten beteiligt.

Gruss,
g

12.01.2018 14:33 • x 2 #92


A


Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

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L
Zitat von gordon:
Anyway:
Das mit dem Streichen aus der Todesanzeigen scheint mir leicht impulsive und auch infantil. Denn damit giesst man ja noch mehr Benzin auf das Feuer, was man ja eigentlich gern geloescht wissen moechten und das nur fuer ein gefuehltes Damit es auch alle wissen.


Jo, Handeln hat Konsequenzen. Und wenn du jemandem jahrelang die Ar. zeigst, dann bruachst dich nicht wundern, wenn er dir nicht dabei hilft den Schein zu wahren.

Den Leuten, denen es auffallen wird, dass ich nicht drinstehe, kennen die Problematik ja ohnehin

12.01.2018 14:40 • x 1 #93


O
Da nach eigener Aussage, keine familiäre Anbindung der TE in Richtung Halbgeschwister väterlicherseits besteht, diese zumindest nachhaltig gestört ist, halte ich das Vorgehen der hinterbliebenen Geschwister ( dann leiblich) TE nur über ihr Vorhaben zu informieren, solange TE daraus keine direkten Kosten enstehen, für nachvollziehbar.

12.01.2018 15:00 • x 1 #94


L
Zitat von ominöser-gast:
halte ich das Vorgehen der hinterbliebenen Geschwister ( dann leiblich) TE nur über ihr Vorhaben zu informieren, solange TE daraus keine direkten Kosten enstehen, für nachvollziehbar


Kann ich mir nicht vorstellen, zumindest rechtlich sicher nicht korrekt.
Wir sind als gleichwertige Erben eingesetzt. Meine GEschwister dürfen sicherlich nicht das Konto meines Vaters nach Belieben und eigenmächtig leerräumen

12.01.2018 15:05 • #95


Y
Dein Vater lebt noch! Oder ist der plötzlich gestorben? du erbst erst nach seinem Tode!
Bis dahin kann dein Vater mit seinem Geld anstellen, was er will! Wenn er keine Rechtsgeschäfte mehr schließen kann, braucht er einen rechtlichen Betreuer.

12.01.2018 15:07 • x 3 #96


K
Alles diffus. Steig wenn du kannst aus diesem Familiengeschäft aus. Zu viele Leute zu viele Baustellen.

12.01.2018 15:15 • #97


L
Zitat von Selbstliebe:
Bis dahin kann dein Vater mit seinem Geld anstellen, was er will! Wenn er keine Rechtsgeschäfte mehr schließen kann, braucht er einen rechtlichen Betreuer.


Ist ja gut!

Wie gesagt, mein Vater kann sich nicht mehr äußern.

So weit mir bekannt ist, sind wir alle gleichermaßen für die Verwaltung des Geldes beauftragt. Dass es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt wusste ich nicht. Und wenn es den gibt, dann weiß ich davon nichts. Wäre ja jetzt auch nicht sonders verwunderlich...
Aber rechtlich zumindest inkorrekt bzw. sicherlich nicht im Sinne meines Vaters

12.01.2018 15:16 • x 1 #98


O
Würde meine Halbschwester die Erwartung äußern, ich möge meinen leiblichen Bruder möglicht kostengünstig bestatten und die Hinterbliebene Ehefrau solle dafür in Wertgegenstände gebundene Mittel freisetzen,um perspektivisch anstehende Kosten für Pflege und Beerdigung der (dann) gemeinsamen Mutter gering zu halten, würde ich sie achtkanntig rausschmeißen.

12.01.2018 15:20 • #99


L
Zitat von ominöser-gast:
Würde meine Halbschwester die Erwartung äußern, ich möge meinen leiblichen Bruder möglicht kostengünstig bestatten und die Hinterbliebene Ehefrau solle dafür in Wertgegenstände gebundene Mittel freisetzen,um perspektivisch anstehende Kosten für Pflege und Beerdigung der (dann) gemeinsamen Mutter gering zu halten, würde ich sie achtkanntig rausschmeißen.


Dann musst du in der finanziell bequemen Lage sein dir diese Gönnerhaftigkeit zu leisten.

Ich bin mit Abstand diejenige mit dem wenigsten Vermögen. Und obwohl es nur mein Halbbruder ist, werde ich in der Folge genauso wie die richtigen Geschwister in Leistung gehen müssen, wenn es um die Pflege des Vaters geht.

Sorry, aber ich finde diese Art der Tugendhaftigkeit zumindest fragwürdig, wenn du sie dir auf dem Rücken anderer leistest

12.01.2018 15:32 • #100


Y
Zitat von leilani1801:
Wie gesagt, mein Vater kann sich nicht mehr äußern.


wer pflegt deinen Vater : du oder deine Geschwister?

12.01.2018 15:36 • #101


S
Bis her scheint ja kein Durchgriff vom Amt auf irgendjemand erfolgt zu sein. Ob es überhaupt soweit kommt ist fraglich. Dann wird sicherlich auch noch mal geschaut werden, was der gute Mann warum in welcher Höhe bezahlt hat und ob das so rechtens war.

Ob Du belangt werden kannst für die Pflege und in welcher Höhe steht doch noch gar nicht fest.

12.01.2018 15:39 • #102


L
Zitat von Selbstliebe:

wer pflegt deinen Vater : du oder deine Geschwister?


das Pflegeheim. Von uns Geschwistern ist keiner an der Pflege beteiligt

12.01.2018 15:46 • #103


T
Zitat:
meine Verwunderung offen kundgetan und bin wohl nun bei meinen Geschwistern moralisch untendurch.


Natürlich bist du - zumindest nach außen hin - moralisch unten durch, anderfalls müssten sich diese Leute ihre eigene Unzulänglichkeit, die Situation betreffend, offenkundig zugestehen. Aber wenn diese Leute nicht ganz blöd sind, dann werden sie schon wissen, was Sache ist, auch wenn du erstmal unten durch bist.

12.01.2018 16:43 • x 2 #104


O
Zitat von leilani1801:

Sorry, aber ich finde diese Art der Tugendhaftigkeit zumindest fragwürdig, wenn du sie dir auf dem Rücken anderer leistest


Diese Familie, zu der du dich nicht zugehörig beschreibst, beerdigt ein liebgewonnenes Mitglied.
Eine Frau ihren Mann.
Ein Sohn seinen Vater.
Geschwister ihren Bruder.
Ein Vater seinen Sohn.
Sie gestalten dieses so, dass dir keine Kosten dadurch entstehen, es erklärtermaßen dem Willen eures Vaters entspricht und informieren dich darüber.

Das ist der aktuelle Stand.

In dieser innerfamiliären Extremsituation darauf hinzuweisen, dass sich dadurch evtl dein Beitrag an Pflege und Beerdigung des gemeinsamen Vaters, DER NOCH LEBT, erhöht und auf Verständnis zu hoffen, halte ich für kühn.

12.01.2018 16:56 • x 1 #105


A


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