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Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

A
Es gibt auch in der Familie Verhalten, was einen sehr verletzt. Wenn ich alles, was du geschrieben hast, mal durch meinen Kopf gehen lasse, dann kann ich dich schon verstehen. Dein Eingangspost war mit zu wenig Informationen.
Ich rate dir wirklich auf Distanz zu gehen. Bleib deiner Mama treu. Sie braucht dich. Deine ganzen Geschwister scheinen ja ganz gut mit sich selbst klar zu kommen.
Was mich aber interessiert ist, wie war dein Verhältnis zu deinem Vater bevor er ein Pflegefall wurde? Wie steht er zu dir? Du sagst, dass er mit deiner Mutter im Reinen ist. Steht er wenigstens vor deinen Geschwistern zu dir?

12.01.2018 13:01 • x 2 #76


E-Claire
Liebe @machiennelilly

Zitat von machiennelilly:
Wenn jemand verstirbt, gibt es Erben. Und egal wie viel Geld sie haben oder nicht haben. Sie zahlen IHREN Anteil.

Insofern sie die Erbstellung (dt Recht unterstellt) nicht innerhalb der Frist ablehnen.

Zitat von machiennelilly:
Meine Cousine zahlte so für die Beerdigung Ihres Vaters, weil sie knapp über Harz IV verdiente, 7 Jahre ihren Anteil in Raten, während mein Cousin, Beamter, seinen Teil auf einmal beglich. Beide sahen ihren Vater zuvor das letzte Mal vor über 30 Jahren.

Das ist sehr traurig um ehrlich zu sein. Der Sachverhalt ist nicht ganz eindeutig, aber bitte hier nicht vergessen, bei der TE handelt es sich, um eine Halbschwester, nicht um die Tochter. Falls gesetzliche Erfolge vorgesehen (Berliner Testament etc wäre ja auch eine Möglichkeit), steht die TE an ganz anderer Stelle als Ehegatten, Abkömmlinge und Eltern.

Zitat von machiennelilly:
Anteil der Beerdigungskosten durch 5,5 (Ehefrau, Vater, drei Geschwister und du halbe Schwester). Bei 7000 Euro müsstest DU dann 1272,72 Euro zahlen. Egal ob du sie hast oder nicht.


Um ehrlich zu sein, ist es ne Weile her, daß ich solche Rechenbespiele gemacht habe, ABER Ehegatten sind normalerweise zu 50% Erbe (zumindest im Rahmen der Zugewinngemeinschaft), die anderen 50% dann erst einmal direkte Abkömmlinge bzw deren Kinder, so es solche gibt. Falls nicht Eltern danach Geschwister.
Die Rechnung scheint mE nicht ganz aufzugehen, weil die Parantelenordnung im dt. Erbrecht den einzelnen Hinterbliebenen verschiedene Ränge zuweist.
Wie gesagt, ich kann mich aber auch irren.

Letztlich ist es mE aber egal, weil die Rechnung eben nur Rechnung bleibt und das eigentliche Problem, die traurige und schwierige Familiendynamik nicht löst.

@leilani1801 den Kontakt abzubrechen und den Erbteil ausschlagen, ist natürlich eine Möglichkeit. was dabei aber wichtig ist, ist sich darüber klar zu sein, daß dies die Kränkungen und Verletzungen NICHT auflöst. Kontaktabbruch ist dann sinnvoll, wenn es nach Bearbeitung der eigenen Anteile und dem Versuch, die Konstellation anzusprechen und zu verändern, einfach nicht weitergeht. Dann gilt es anzunehmen, daß man sein Beste gegeben hat, aber ohne den Beitrag des Gegenüber nicht weiterkommt.

12.01.2018 13:01 • x 3 #77


A


Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

x 3


L
Zitat von gordon:
Kling n bischen nach Rache davon wuerd ich absehen.


Kann man so interpretieren. Mir ging es aber in erster Linie darum, dass ich mich schon lange nicht mehr als Familienmitglied fühle.
Ich fände es dementsprechend nicht aufrichtig auf dieser Todesanzeige zu stehen, zumal ich auch überhaupt nicht trauere.

Das Spiel den Schein wahren war noch nie so meines. Und zumindest das möchte ich mir bewahren. Ich habe mir in den letzten Jahren so viel gefallen lassen. Irgendwann ist dann mal gut.

12.01.2018 13:05 • #78


L
@gordon
Du schreibst exakt das, was ich auch schreiben will.
Also halte ich mich mal zurück.

12.01.2018 13:05 • #79


H
Die von Santosha vorgetragene Info, dass Töchter nicht unterhaltspflichtig sind, stammt noch aus der Zeit, als (Ehe)Frauen nicht gearbeitet und kein eigenes Einkommen hatten. Aber selbst dazu gibt es bereits schon lange Urteile, dass nicht berufstätigen Ehegatten ein Taschengeld zusteht, von dem dann je nach Höhe auch Unterhalt gezahlt werden muss.

Selbstverständlich sind sowohl weibliche als auch männliche Kinder unterhaltspflichtig.

12.01.2018 13:06 • #80


Y
Zitat von leilani1801:
dann darf auch niemand von mir erwarten, dass ich auf die Beerdigung gehe.


erwartet und wünscht niemand deiner Familie, hast du doch schon geschrieben. . . . unterm Strich machst du somit genau das, was sie von dir erwarten

12.01.2018 13:08 • #81


S
Sie ist doch ggü ihrem Bruder gar nicht erbberechtigt, da dieser eine Ehefrau und Tochter hat. Demnach hat sie die Beerdigung nicht zu bezahlen. Die Beerdigung ist von den Erben zu tragen.

Wenn der Vater das tragen will kann er das tun. Ob er den Willen noch bekunden kann weiß ich nicht.

Ich würde hier nichts tun.

Für mich ein Zeichen, dass zerbrochene Ehen eben noch sehr lange Konsequenzen auf die Familienstrukturen haben. Auch der nachfolgenden Generationen.

12.01.2018 13:09 • x 2 #82


L
Zitat von Andrea444:
Was mich aber interessiert ist, wie war dein Verhältnis zu deinem Vater bevor er ein Pflegefall wurde? Wie steht er zu dir? Du sagst, dass er mit deiner Mutter im Reinen ist. Steht er wenigstens vor deinen Geschwistern zu dir?


Das ist schwierig zu beantworten. Ich denke mein Vater würde, wenn er noch geistig fit wäre, sagen, dass wir ein gutes Verhältnis gehabt hätten.

Ich sehe das anders. Da ist einiges vorgefallen, was mein Verhältnis zu ihm ordentlich getrübt hat, zB so Dinger wie mich in der Öffentlichkeit zu schlagen. Was er später als Hirngespinste meinerseits abgetan hat.

Dennoch glaube ich, dass er sehr wohl mitbekommen hat wie sehr mich meine GEschwister ausgrenzen. Wie gesagt hat er noch, kurz bevor er dann geistig wirklich komplett im Nirvana war, zu meinen Geschwistern in meinem Beisein gesagt, dass sie mich nicht so ausgrenzen sollen. Das hat er wohl trotz seines Zustandes sehr deutlich mitbekommen.

12.01.2018 13:10 • #83


E
Also ich kann dich voll verstehen.
Eigentlich ist es die Sache von dem bruder( Konto, auto, leb vers. etc) , danach muss die Frau zahlen, Danach die ( erw. ) Kinder. Wenn nichts davon möglich ist (h 4) wird der Staat das über nehmen und probieren der Reihe nach an die verwandten zu gehen.
Du und dein Vater würden erst später rangezogen werden.
Dein Vater würde wahrscheinlich gar nicht erst rangezogen werden, da wie gesagt erst andere dran sind und er auch zu krank ist.
Allerdings verstehe ich den Vater dass er aus einem natürlichen Instinkt der liebe das Übernehmen möchte.
Hat er denn schon bezahlt?
Ich verstehe aber die Frau nicht, dass sie das zulässt. Es ist doch ihre Aufgabe und es gibt Hilfe beim Staat.
Ich verstehe dich dass du sauer bist.
Aber wenn dein Vater stur darin ist und schon bezahlt hat kannst du nichts tun ausser es als sehr ehrenvoll ansehen.

12.01.2018 13:12 • x 1 #84


L
Klingt alles verdammt kompliziert und nach sehr alten und neuen Verletzungen. Eventuell mal über alles auch mit einer Beratungsstelle reden? Glaube, das würde dir sehr gut tun. Du sprudelst ja gerade wie eine Quelle.

12.01.2018 13:14 • x 1 #85


L
Zitat von E-Claire:
Kontaktabbruch ist dann sinnvoll, wenn es nach Bearbeitung der eigenen Anteile und dem Versuch, die Konstellation anzusprechen und zu verändern, einfach nicht weitergeht. Dann gilt es anzunehmen, daß man sein Beste gegeben hat, aber ohne den Beitrag des Gegenüber nicht weiterkommt.


Und genau an diesem Punkt bin ich. Ich habe den starken Eindruck, dass es meinen Geschwistern überhaupt nicht wichtig ist, ein gutes Verhältnis zu mir zu haben.
Wie ungerecht ich ihr verhalten an der ein oder anderen Stelle finde, habe ich mehrmals zum Ausdruck gebracht. Die Reaktion war dann stets so was in die Richtung wie siehst du vollkommen falsch, das ist nicht so. Und kurze Zeit danach kam der nächste Hammer.
Selbst mein Lebensgefährte, der anfangs stets versuchte bei mir Verständnis für meine Familie zu wecken, schüttelt inzwischen nur noch den Kopf und meinte ich sollte sie abhaken und mich mit Leuten umgeben, die es gut mit mir meinen.

12.01.2018 13:15 • x 1 #86


S
Alles nur blabla.

Mache es so wie es Dir gut tut. Wahrscheinlich wäre das dann der Abbruch in letzter Konsequenz

12.01.2018 13:31 • x 2 #87


G
Hi,
Zitat von leilani1801:
zumal ich auch überhaupt nicht trauere.

Das ist eine Information die Du in Deinem Ausgangspost haettest mitgeben sollen. Denn der geneigte Leser nimmt naemlich an, das Du trauerst bei dem Subjekt. Und das gibt der Sache natuerlich sofort ein ganz anderes Bild .
Gruss,
g

12.01.2018 14:04 • x 1 #88


Y
Hauptsache man mal drüber geredet

12.01.2018 14:05 • #89


G
Zitat von gordon:
Hi,

Das ist eine Information die Du in Deinem Ausgangspost haettest mitgeben sollen. Denn der geneigte Leser nimmt naemlich an, das Du trauerst bei dem Subjekt. Und das gibt der Sache natuerlich sofort ein ganz anderes Bild .
Gruss,
g


Ja , die te rückt ziemlich spät mit derlei Sachen raus . Eine familiäre Einbindung bestand gar nicht ( Verständnis für meine Familie sagt sie , das ist aber nicht ihre Familie )

Ich wage mal einen Schuss ins Blaue --- und denke , dass ich damit ins Schwarze treffe :

Leilani ist ein Affärenkind , deshalb wird sie von allen Seiten gemieden .

12.01.2018 14:22 • x 1 #90


A


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