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Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

K
Und : auch Schulden werden u Umständen vererbt.

12.01.2018 11:44 • #46


A
Wie kommst du zu deiner Meinung, dass du mehr in die Verantwortung genommen werden sollst? Für mich hat es sich eher anders gelesen...

12.01.2018 11:44 • #47


A


Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

x 3


Kontra
Zitat von keinheldmehr:
Dem Verstorbenen ist ja mit solch einem Beerdigungsbrimborium nicht gedient. Meist sind es doch kompensatorische Gründe der Hinterbliebenen die da aufgedröselt werden. Lieber zu Lebzeiten was wuppen. Meine kleine Meinung.

Die Bestattung ist heutzutage auch für die Hinterbliebenen gedacht, um der Surrealität des Todes etwas Realitäres entgegen zu stellen. Stimme ansonsten mit dir überein.
Die USA Telefonsache, war die nicht darauf begründet, dass Leute die Befürchtung hatten, fälschlicherweise für tot erklärt und dann lebendig begraben zu werden? Oder hatte das mit so einem Afterlife-Gedanken zu tun?

Zitat von leilani1801:
Der Kontakt zu meinem verstorbenen Bruder war ja auch sehr sporadisch.

Ob du zur Beerdigung gehst oder nicht sollte meiner Meinung nach nur danach entschieden werden, inwiefern dir eine solche zeremonielle Abschiednahme wichtig ist. Ich habe das in meiner Erfahrung gebraucht, diesen Ort, an dem man offen weinen und trauern und sich trösten durfte, ich war allerdings auch nie auf einer Beerdigung, auf der ich gemieden wurde.


Zitat von leilani1801:
Wobei mir aufgefallen ist, dass mein Neffe im Zuge der Erkrankung seines Vaters zu mir verstärkt Kontakt suchte, was mich eigentlich gefreut hat. Inzwischen habe ich da die leise Vermutung, dass es ihm auch darum ging sich mit mir gutzustellen AUFGRUND der zu erwartenden Verantwortung und der Kosten im Falle des Ablebens seines Vaters.

Ich würde eher davon ausgehen, dass der Neffe Kontakt gesucht hat, weil er mit jemand anderem als dem verschworenen Zirkel sprechen wollte. Wie kommst du darauf, solch eine Berechnung zu unterstellen?

12.01.2018 11:46 • x 1 #48


L
Zitat von Andrea444:
Wie kommst du zu deiner Meinung, dass du mehr in die Verantwortung genommen werden sollst? Für mich hat es sich eher anders gelesen.


Na ja. weil mein Neffe verstärkt den Kontakt zu mir suchte. Vor der Erkrankung meines Bruders war der komplett eingeschlafen. Bzw. kamen von seiner Seite auch immer wieder nicht so nette Seitenhiebe in meine Richtung.

Auch bei meinem letzten Gespräch mit meinem noch lebenden Halbbruder gab es so einen Anklang im Gespräch, dass ja jetzt die Verwaltungsaufgaben neu zu verteilen wären.

12.01.2018 11:48 • #49


A
Für mich liest es sich etwas widersprüchlich. Einerseits sagst du, dass du eben aus der Entscheidung rausgehalten wirst und jetzt wieder anders.
Ich frag mal direkt: was hätten sie deiner Meinung nach denn tun sollen?
Und dass dein Neffe sich meldet, als sein Vater krank wurde, ist doch verständlich. Er denkt eben auch, lieber jetzt, als wenn es zu spät ist. Genau das solltest du auch tun.
Wenn du aber abgeschlossen hast, dann lass es gut sein. Breche alles ab und schlage das Erbe aus. Auch wenn es noch was zu erben gibt. Sei dann bitte geradlinig. Was du ja auch von deiner Familie erwartest...

12.01.2018 11:57 • x 1 #50


Y
Zitat von leilani1801:
Sprich kompletter Kontaktabbruch zu meinem Vater, meinen Halbgeschwistern und in der Folge dann vielleicht sogar die Ausschlagung des Erbes


Von deiner Unterhaltspflicht gegenüber deinem Vater wirst du damit aber nicht befreit, sollte er seine Pflege nicht (mehr) aus eigenen Mitteln bestreiten können

12.01.2018 11:57 • x 1 #51


S
Zitat von machiennelilly:
Zitat von leilani1801:
Die Betreuer sind wir vier Kinder.



Dann müsstest du bei jeder Ausgabe gefragt werden. Ist das so?

Wenn das nicht so ist, dann bist du in keinster Weise eine Art Betreuer.


genauso ist es @machiennelilly .
In größeren Familien wird das oft anders geregelt, die machen das unter sich aus....immerhin bedeutet das auch eine sehr große Verantwortung und Verpflichtungen einem anderen Menschen gegenüber.

Viele wissen gar nicht, dass Familienangehörige oder Ehepartner in einem Notfall im Krankenhaus nicht mal für ihren Angehörigen entscheiden dürfen.
Das dürfen nur bestellte Betreuer oder auch Eltern für ihre Kinder. Das sind dann die Ausnahmen.

Ich selbst musste für meinen Mann vor Jahren eine Entscheidung treffen, bei der ich völlig überfordert war.
Er musste wegen seiner Hirninfarkte eine Schädel-OP bekommen. Wäre sie nicht gemacht worden, wäre er verstorben.......mir wurde allerdings auch mitgeteilt, dass er diese OP wahrscheinlich nicht überleben würde und wenn, dann monatelang im Koma künstlichen Koma liegen müsste.

Ich wusste, dass mein Mann, der damals Ende Vierzig war, vorher Sportler und sehr aktiv, so nicht hätte leben wollen, ich wollte ihn aber nicht sterben lassen.
Also habe ich entschieden..... OP ja. Heute weiß ich, dass ich egoistisch gehandelt habe...nur nach meiner Liebe zu ihm. Er hätte es nicht gewollt.
Wer will schon seinen Partner gehen lassen......das ist eine Gewissensfrage.

Wenn ein Mensch zum Schwerstpflegefall wird und nicht mehr in der Lage ist, sein Leben selbst zu regeln (wie auch Komapatienten usw.) wird über ein Gerichtsverfahren des Vormundschaftgerichts eine Betreuungsvollmacht für eine, sich zur Verfügung gestellte Person, ausgestellt.
Wenn der Kranke noch selbst sprechen kann, kann er jemanden wählen, zu dem er Vertrauen hat.
Sollte er nicht mehr in der Lage sein, sich zu äußern und er evtl. auch keine Verwandten mehr hat, wird ein Fremdbetreuer bestellt.

Über Fremdbetreuer wurde schon oft diskutiert.......also ich selbst möchte keinen haben, lieber Gott, nur das nicht

Über die desolate Familiensituation der TE würde ich jetzt hier nicht unbedingt reden wollen, weil das Sterben eines Menschen sehr oft Streitigkeiten unter Angehörigen auslöst, fast immer über irgendwelche Erbschaftsangelegenheiten. Echt traurig

.

12.01.2018 12:00 • x 1 #52


L
Zitat von Selbstliebe:
Von deiner Unterhaltspflicht gegenüber deinem Vater wirst du damit aber nicht befreit, sollte er seine Pflege nicht (mehr) aus eigenen Mitteln bestreiten können


i know

12.01.2018 12:01 • #53


E-Claire
Zitat von leilani1801:
Na ja. aber schließlich muss von dem noch vorhandenen Geld auch die Pflege des Vaters finanziert werden. Je nachdem wie lange er noch lebt, kann es auch gut sein, dass dieses Geld nicht mehr ausreicht und dann müssen wir Geschwister zumindest anteilig dafür aufkommen.Mein Partner ist auch krebskrank und wir haben uns bereits darüber ausgetauscht, wie sich eine mögliche Beerdigung finanzieren ließe und sind zu dem Entschluss gekommen, dass diese hälftig von ihm und mir übernommen werden würde, obwohl wir nicht verheiratet sind. Da kam niemand auf die Idee an das Geld der Verwandtschaft zu gehen, obwohl wir beide finanziell auch nicht sonders gut gestellt sind.Was mich eben daran so stört ist die nach mir die Sintflut Denke und der Mangel an Eigenverantwortung. Weiterhin, dass es um Kosten von 10000-15000Euro geht, also eine recht luxuriöse Bestattung und Trauerfeier.Da hätte ich schon, bei aller Trauer und Tragik der Situation, ein kleines Zugeständnis erwartet, entweder im Sinne einer günstigeren Beerdigung oder einer Selbstbeteiligung.


Liebe @leilani1801

Mein Beileid zum Tod Deines Halbbruders und ich habe großes Mitgefühl für dies ausgesprochen schwierige Situation, in der Du Dich befindest.

Ich verstehe Deine Bedenken sehr gut und es tut mir sehr leid, daß Du so wenig in die Entscheidungsfindung einbezogen wurdest.

Meine (reichlichen) Erfahrungen dahingehend sind, daß die Versachlichung von Gefühlen zumeist im Chaos endet.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist Deine Argumentation ja schon die, zu sagen, Moment mal, wenn unserem Vater das Geld ausgeht, dann sind wir alle in der Pflicht anteilig die Pflege zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund wäre es zumindest angemessen gewesen, das Einverständnis aller (also auch Deins) vorab einzuholen und nicht nur zu informieren und zum anderen auch zu schauen, inwieweit die Übernahme der vollen Kosten absolut notwendig (entweder emotional, weil sich Dein Vater das so wünscht oder eben auch finanziell, weil Dein Bruder eben nicht vorgesorgt hat) war.

Ich könnte mir gut vorstellen, daß da verschiedene Ebenen und Fragestellungen sehr vermischt werden:

Ad1) Du würdest nicht miteinbezogen
Es scheint mir, als wiegt dies besonders schwer, was ich sehr gut verstehen könnte. Ich habe den Eindruck, daß Du über die mögliche Betroffenheit, selbst in die Verantwortung genommen zu werden, falls das Geld Deines Vaters nicht ausreichend ist für die Dauer der Pflege, eine Art von Recht konstruieren magst, daß man dich eben in jedem Fall mit in die Entscheidung einbeziehen hätte müssen.
Das aber braucht es NICHT. Es braucht keine besonders gute Begründung, warum Du hättest auch gefragt werden müssen.

Selbst wenn Dein Vater so viel Geld hätte, daß Deine Argumentation nicht funktionieren würde, ist es völlig ok, nachvollziehbar und richtig, daß Du enttäuscht darüber bist, daß Du nur informiert wurdest.
An der Stelle ist es nämlich keine Frage von Geld oder Verantwortlichkeiten, sondern schlichte Familiendynamik, die es aller Wahrscheinlichkeit schon vorher gab, jetzt in diesem Moment aber ganz deutlich zum Vorschein kommt.
Ob und inwieweit das auflösbar ist, ist schwierig. Es braucht da ja auch immer die Bereitschaft aller zum Sehen und dann den Willen zur Veränderung. Was ich in solchen Situationen versuche zu tun ist, die Fragen zu trennen. Nochmal es braucht eben keine (besonders gute) Begründung, warum Du traurig sein darfst, daß man Dich nur informiert nicht aber miteinbezogen hat. Das könnte sich auch bei Deinen Geschwistern thematisieren lassen. Du bist auch Tochter, Du hättest Dir mehr Mitsprache gewünscht. (Wenn Du an der Stelle das Fiskale aus der Argumentation nimmst, verhinderst Du auch, daß die (wichtige) Auseinandersetzung nicht im Nebelbombenfeuer von Geiz, Neid und Gier untergeht.)

Ad2) Hätte es unter den Umständen nicht auch eine etwas günstigere Lösung gegeben.
Auch hier ist es sinnvoll, die Sachebene von der Gefühlsebene zu trennen.
Regional immer noch etwas unterschiedlich, aber eine durchschnittliche Beerdigung (mit Leichenschmaus, Grabstein etc) kostet so um die 7.000 Euronen. Jetzt gehen wir vom Mittelwert der vermeintlichen Kosten für die Beerdigung Deines Bruders aus, das sind 12.500. 5.500 Euro mehr. Sehr viel Geld. Allerdings relativiert sich das, wenn man sich Pflegekosten anschaut. Die dann ausgegebenen 5.500 Euronen würden für die Pflege Deines Vaters einen Unterschied von wenigen Monaten machen. Soll heißen, daß auf Sachebene, Dein Argument zwar stimmt, aber auch nicht so weit geht, wie Du Dir das vielleicht im Moment vorstellst.
Womit wir bei der wichtigen emotionalen Ebene wären. An der Stelle wird es noch mal zusätzlich kompliziert, da nicht nur die eigenen Wertvorstellungen hinein spielen sondern Du zusätzlich in der Situation bist, ein ähnliches Problem anders lösen zu wollen. Dein Mann und Du haben eine andere Wahl getroffen. Diese Wahl und die damit verbundenen großen und vielschichtigen Emotionen beeinflussen das Ganze ja zusätzlich, insbesondere auch deshalb weil Eure Entscheidung ja das genaue Gegenteil dessen ist, was gerade für die Beerdigung Deines Bruders getroffen wurde.

An einer Stelle hast Du Eigenverantwortung erwähnt. Ich kann da nur von mir sprechen, aber meiner Erfahrung nach hat so eine Konstellation immer auch die Kraft, sehr alte Verletzungen und Kränkungen in neuem Gewand nochmal ans Licht zu bringen. In meinem Fall mußte ich schon sehr früh, sehr, sehr viel Verantwortung übernehmen, was ich lange Zeit ohne Hinterfragen getan habe. Das war nicht nur nicht leicht sondern eben auch oft schmerzhaft. Wenn ich heute in der Situation bin, daß ich wahrnehme, daß andere eher nach dem nach mir die Sinnflut Prinzip agieren, treten diese Verletzungen sehr, sehr schnell wiederhervor und ich brauche einen Moment, das zu sortieren.
Diese alten Verletzungen zu spüren, sie aber nicht zum Maßstab der jetzigen Bewertung zu machen, ist harte Arbeit, aber durchaus lohnenswert. Ein Blick auf die Familiendynamik und die eigene Rolle wäre womöglich hilfreich.

Es bleibt darüber zu reden, wie das mit Anwälten ist und Dein Vorhaben nicht an der Beerdigung teilzunehmen.

Zu ersterem kann ich aus Erfahrung nur sagen, laß es. Nicht nur weil man gutes Geld nicht schlechtem Hinterherwerfen sollte, sondern weil ein Anwalt nur die Versachlichung der Emotionen vorantreiben würde, die aber alles nur nicht konstruktiv ist. Ihr würdet nur sinnlos über Geld reden, nicht aber darüber, was das eigentliche Problem ist.
Viel beginnt bei der Frage, warum Du nicht einbezogen würdest. Da ist der Ansatzpunkt. Da scheint mir die Enttäuschung und Kränkung zu liegen. Und nochmal, es braucht keine vermeintliche Sachebene, um diese Gefühle zu rechtfertigen, sie sind nämlich da.

Dort gilt es zu differenzieren, was davon alte Verletzungen und Kränkungen sind und was davon jetzt gerade aktuell. Wenn Du dort mal schaust, inwieweit Du das sortiert bekommst, dann findest Du vielleicht auch ein bißchen mehr Klarheit.
Diese Klarheit wiederum, ließe sich dann in echte Diskussion umwandeln. Statt zu sagen, ich bin wütend, daß ihr mich nicht miteinbezogen habt, weil ich später ja auch unterhaltspflichtig werden kann, zu sagen, ich bin wirklich traurig, daß, nachdem ich euch, meine Halbgeschwister, oft gebeten habe, mich miteinzubeziehen, ihr mich wieder nur informiert habt.

An der Stelle läßt Du dann nämlich auch die ganzen Fragen, wer welches Auto fährt, wer wieviel Geld hat und was vermeintlich fair ist, hinter Dir.

Ob man zu einer Beerdigung geht ist immer persönliche Entscheidung. Beerdigungen haben zwei Funktionen, das persönliche Abschiednehmen einerseits, aber auch das Stützen der zutiefst Betroffenen andererseits.
Ich kann verstehen, daß der Gedanke, daß Deine Schwägerin eine Beerdigung for free bekommt, kein sehr erfreulicher ist, menschlich sollte Dich das aber trotzdem nicht davon abhalten, auch mal zu fragen, ob sie eventuell Unterstützung (nicht materieller Natur) braucht.
Einer Beerdigung aus großer Verletztheit, Kränkung oder Trotz fern zu bleiben, mag im Moment Deinem Bedürfnis entsprechen, bitte überleg aber noch einmal sehr genau, ob dies auch etwas ist, was Du in 10 Jahren genauso fühlst.

Ich wünsche Dir sehr viel Kraft für die nächste Zeit, auch und besonders für Dich und Deinen Mann und ich wünsche Dir sehr, daß Du vielleicht die unterschiedlichen Ebenen ein bißchen sortiert bekommst.

12.01.2018 12:03 • x 3 #54


A
Hmm, wenn du nur die Halbschwester bist und auch kaum Kontakt hattest, warum sollten dich deine Geschwister denn dann so einbinden wie jene, die ihm wirklich nahestanden? Sie können dann wohl auch die Vermögensverhältnisse der Witwe eher einschätzen als du.
Da dir dein Papa offenbar auch ziemlich am A.. vorbei geht, sonst würdest du jetzt nicht mit ihm den Kontakt abbrechen wollen, versteh ich noch weniger, warum es dir so wichtig sein soll, da großartig mitzureden. Außer wegen der Kohle. Klar. Aber unterm Strich machen die 10.000 Euro in der Pflege bzw unter euch aufgeteilt im Erbe das Kraut dann auch nicht fett.

Also worum gehts dir denn hier? Bruder und Papa sind dir ja offenbar ziemlich egal. Der Neffe ist auch ein Schurke. Du willst mehr mitreden, aber nicht in die Verantwortung genommen werden? Sind es die paar Euro oder weil du doch ein größeres Anrecht auf deinen Vater haben willst? Irgendwie strange

12.01.2018 12:03 • x 2 #55


S
Zitat von keinheldmehr:
Und : auch Schulden werden u Umständen vererbt.


eine Erbschaft kann man ablehnen, also auch Schulden

12.01.2018 12:08 • x 2 #56


Sabine
@E-Claire danke für deine sehr einfühlenden Worte und ich hoffe, dass diese die TE erreichen.

Dennoch einen sachlichen Nachsatz.

Wenn jemand verstirbt, gibt es Erben. Und egal wie viel Geld sie haben oder nicht haben. Sie zahlen IHREN Anteil.

Meine Cousine zahlte so für die Beerdigung Ihres Vaters, weil sie knapp über Harz IV verdiente, 7 Jahre ihren Anteil in Raten, während mein Cousin, Beamter, seinen Teil auf einmal beglich. Beide sahen ihren Vater zuvor das letzte Mal vor über 30 Jahren.

Es geht nicht darum, wer dann mehr oder weniger hat. Es geht dann nur um den Umstand, dass es der Vater war.

In deinem Fall, liebe TE, wäre es dann so, dass du

Anteil der Beerdigungskosten durch 5,5 (Ehefrau, Vater, drei Geschwister und du halbe Schwester).

Bei 7000 Euro müsstest DU dann 1272,72 Euro zahlen. Egal ob du sie hast oder nicht.

12.01.2018 12:13 • x 1 #57


L
Zitat von leilani1801:
Wobei mir aufgefallen ist, dass mein Neffe im Zuge der Erkrankung seines Vaters zu mir verstärkt Kontakt suchte, was mich eigentlich gefreut hat. Inzwischen habe ich da die leise Vermutung, dass es ihm auch darum ging sich mit mir gutzustellen AUFGRUND der zu erwartenden Verantwortung und der Kosten im Falle des Ablebens seines Vaters.



Puhhhh du bist ja wirklich sehr mißtrauisch, was den Rest der Familie betrifft.

Vielleicht wirklich besser so, wenn du dich zurückziehst für alle Beteiligten.

12.01.2018 12:16 • x 1 #58


S
Zitat von leilani1801:
Zitat von Selbstliebe:
Von deiner Unterhaltspflicht gegenüber deinem Vater wirst du damit aber nicht befreit, sollte er seine Pflege nicht (mehr) aus eigenen Mitteln bestreiten können


soweit ich weiß, sind weibliche Kinder nicht unterhaltspfichtig bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, nur die männlichen. Ich müsste mich da sehr täuschen, wenn das nicht so wäre.
Ich habe das mal gelesen, wie meine eigene Mutter im Pflegeheim untergebracht werden musste. Das kann sich aber auch geändert haben....es gibt ja laufend neue Regelungen, da blickt ja keiner mehr durch.

12.01.2018 12:19 • #59


G
Hi
Zitat von Santosha1951:
sind weibliche Kinder nicht unterhaltspfichtig bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, nur die
männlichen.

Ich hoffe das ist deine schraege art von Humor
Gruss,
g

12.01.2018 12:21 • x 2 #60


A


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