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Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

Y
Zitat von leilani1801:
Die Betreuer sind wir vier Kinder.


Als Rechtlicher Betreuer für einen oder alle Bereiche (z.B. Behördenangelegenheiten, Gesundheit, Vermögenetc. ) wird immer nur eine Person vom Betreuungsgericht eingesetzt, keine familiäre Kleingruppe. Diese Konstellation wäre mir neu. Die Gerichte sind doch nicht irre !

12.01.2018 11:10 • x 6 #31


L
Zitat von machiennelilly:
Du setzt deine Erwartungen als Maßstab an deine Geschwister. Wie viel gibst du zu der Beerdigung dazu? 1 Euro, 100 Euro

Du erwartest, dass jemand, der mehr Geld hat sich an den Kosten beteiligt, warum beteiligst du dich nicht in deinem angemessenen Rahmen?


Habe ich bereits beantwortet. Musst den Thread lesen

12.01.2018 11:10 • #32


A


Bruder verstorben - Beerdigungskosten bezahlen

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T
@santosha

So sind eben die Meinungen. Jeder hat eine. Aber ich kann dir versichern, dass ich nicht nur eine Lebensversicherung habe. Im Falle des TE hätte wohl keine Versicherung ihn abgenommen.

Was du für richtig hälst ist eben deine Sache. Ich möchte nicht zu Lebzeiten meine Bestattungen planen. Egal, ob ich es weiß wann es soweit ist oder nicht.

Übrigens war es als Spaß gemeint mit dem Recyclinghof und dem Kompost. Mir ist es tatsächlich egal, was mit meiner sterblichen Hülle passiert.

Was ich dreist finde (das kam ja später raus) sind die Kosten der Bestattung. Bei der Luxusbestattung würde ich wohl auch Einwände haben, da die te offensichtlich nicht in geld schwimmt. Es würde auch eine für 4000 Euro tun.

12.01.2018 11:11 • x 1 #33


K
Zitat:
nur eine Person vom Betreuungsgericht eingesetzt


wollte ich auch schon schreiben, habs aber gelassen ... aber nun -

hundertpro wird nur eine Betreuungsperson eingesetzt ... ansonsten kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren - zumal die TE ja nun nich mal einen müden Cent dazu bezahlen müsste - (damit hätte sie einen Grund ggf. sich Gedanken zu machen, wobei ich auch das moralisch eher schwach fände), dass es sich bei den Bedenken eher um die Aussicht eines sich ggf. verringernden Erbes geht, als um etwas anderes ...

aber: ich mag mich täuschen
ergo:
Du zahlst nix, Du gehst nich hin zur Beerdigung ... tja nun ...

12.01.2018 11:16 • x 4 #34


G
Moin,

Vielleicht nochmal ganz kurz von hinten aufgerollt, weil ich son drama auch schon ein paar mal mitgemacht hab.

Zahlen muessen bestatungspflichtige angehoerige. das sind:
volljaehrige kinder
ehepartner
und eltern
(oder ggf. explizit benannte erben)

Gibt es die nicht koennen Geschwister herangezogen werden bei mehreren wird das dann aufgeteilt bzw. ausgeglichen.

So nun zur Ursprungsfrage. TE ist unmuetig darueber das die Ehefrau sich nicht beteiligt. Jetzt kann man argumentieren: Ok nicht ganz unrichtig, denn sie ist ja bestatungspflichtig. Man kann aber auch argumentieren: Der Vater zahlt und das ist ok, da ebenfalls bestattungspflichtig.

Ich wuerde in dem Fall allerdings mal davon absehen die finanziellen Verhaeltnisse der Ehefrau ausseinander zu nehmen, denn Die duerfte wie auch alle anderen gerade echt andere sorgen haben. Und so die Kosten der Bestattung gedeckt sind und niemand dabei ein Schaden entsteht ist eigentlich alles geregelt.

Wenn es jetzt allerdings so ist, das der Vater danach nicht mehr in der Lage ist seine Pflegekosten zu decken, dann steht es dem Vater oder dem gesetzlichen Vertretter natuerlich zu von den verbleibenden Bestattungsplfichtigen einen Ausgleich zu fordern.

So zumindest mein Verstaendniss der Lage.
Gruss,
g

12.01.2018 11:16 • x 2 #35


Y
Zitat von leilani1801:
Würde ich auf die Beerdigung gehen, würde ich sicherlich an allen Ecken und Enden gemieden werde. Warum soll ich mir das antun? Mir von allen Geschwistern so eine Respektlosigkeit gefallen lassen aber dann schön brav den Schein wahren?


Ich finde nicht, dass es darum gehen sollte: den Schein wahren.
Dann erst recht, wäre eine echte alternative Devise: Leute die genau das Gegenteil von dem Tun, was andere von ihnen erwarten, gibts eh zuwenig. Fang damit an! Es ist -auch- dein Bruder!

12.01.2018 11:17 • x 1 #36


K
Zitat:
son drama auch schon ein paar mal mitgemacht hab

OT
@gordon
oha ... wie viele Halbgeschwister hast Du denn? oder sind die alle so kurzlebig? Is ja irre ...

12.01.2018 11:18 • #37


K
Dem Verstorbenen ist ja mit solch einem Beerdigungsbrimborium nicht gedient. Meist sind es doch kompensatorische Gründe der Hinterbliebenen die da aufgedröselt werden. Lieber zu Lebzeiten was wuppen. Meine kleine Meinung.
P.S. Was mir allerdings gefiel,vor Jahren gabs in USA die Chance sich mit Telefon beerdigen zu lassen. Nur wozu?

12.01.2018 11:20 • x 2 #38


G
Hi,
Zitat von Küstenperle:
oha ... wie viele Halbgeschwister hast Du denn? oder sind die alle so kurzlebig? Is ja irre ...

Das entzieht sich meiner Kenntnis da ich nicht alle kenne. Ich kenn nur 3 und davon leben noch 2. Aber ich hab das auch schon mit richtigen Geschwistern, Eltern und Grosseltern durch und es jedesmal die gleiche Kacke.
Gruss,
g

12.01.2018 11:23 • x 3 #39


L
Zitat von gordon:
Gibt es die nicht koennen Geschwister herangezogen werden bei mehreren wird das dann aufgeteilt bzw. ausgeglichen.


Wobei ich mir die Frage stelle ob das auch für mich als halbschwester gilt. Der Kontakt zu meinem verstorbenen Bruder war ja auch sehr sporadisch.

Wobei mir aufgefallen ist, dass mein Neffe im Zuge der Erkrankung seines Vaters zu mir verstärkt Kontakt suchte, was mich eigentlich gefreut hat. Inzwischen habe ich da die leise Vermutung, dass es ihm auch darum ging sich mit mir gutzustellen AUFGRUND der zu erwartenden Verantwortung und der Kosten im Falle des Ablebens seines Vaters.

12.01.2018 11:23 • #40


M
Zitat von Küstenperle:
dass es sich bei den Bedenken eher um die Aussicht eines sich ggf. verringernden Erbes geht, als um etwas anderes ...


Das war mein erster Gedanke, wird wahrscheinlich auch in die Richtung gehen, sonst würde man so ein Problem mit sich selbst ausmachen, es geht hier schließlich nur um moralische Belange.

12.01.2018 11:24 • x 2 #41


G
Hi,
Zitat von leilani1801:
Wobei ich mir die Frage stelle ob das auch für mich als halbschwester gilt

Bloederweise ja, aber nur wenn es sonst keine Bestattungspflichtigen gibt. Was ziemlich assi ist wenn man die gar nicht kennt. Aber meist gibt es irgendjemand anders.
Gruss,
g

12.01.2018 11:26 • x 1 #42


S
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen: wenn jemand lebensbedrohlich erkrankt ist und das über einen längeren Zeitraum, hat man keine Rücklagen mehr.

1. derjenige fällt irgendwann aus der Lohnfortzahlung
2. es gibt immer wieder Therapien, die Zusatzkosten verursachen.

Zudem dauert es ewig, bis Witwen-und Halbwaisenrenten das erste Mal ausgezahlt werden.

Ich würde mir zudem von niemanden sagen lassen, was ich meinem Kind für eine Beerdigung bezahlen darf. Egal wie pleite ich hinterher bin.

12.01.2018 11:26 • x 5 #43


A
Was ich nicht ganz verstehe... Liebe TE
Du denkst, dass es von deinen Geschwistern ungerecht ist, da es entweder von DEINEM Erbe und/oder DEINEM Betrag für anfallende Pflegekosten weg geht. Hmmm, es betrifft aber doch zu gleichen Teilen auch deine Geschwister. Sie behandeln dich genauso wie sich selbst. Ist doch fair?!
Und was die Witwe betrifft, denke ich ebenso wie meine Vorredner. Auch wird es deinem Vater ein sehr emotionales Bedürfnis sein die Kosten für die Beerdigung seines Sohnes zu übernehmen. Nichts ist schlimmer als sein eigenes Kind zu überleben...
Und... Es ist immer noch sein Geld. Hätte er gar nichts, müsstest du noch für viel mehr aufkommen. Pflege, selbst Anteil an der Beerdigung.
Für mich klingt es undankbar. Vielleicht (was ich nicht beurteilen kann) sehen dich deine Geschwister als Problem und halten dich raus. Sie scheinen ja kein Problem mit vermindertem Erbe zu haben...
Bitte geh zur Beerdigung. Oder ist dir Geld wichtiger als dein eigener Bruder? Versöhne dich. Auch deinem Vater zuliebe. Irgendwann ist es zu spät für Reue...
LG Andrea

12.01.2018 11:29 • x 1 #44


L
Zitat von Andrea444:
Bitte geh zur Beerdigung. Oder ist dir Geld wichtiger als dein eigener Bruder? Versöhne dich. Auch deinem Vater zuliebe. Irgendwann ist es zu spät für Reue...


Ich mag so emotionales Getue nichts besonders.

1. er war mein Halbbruder
2. wir hatten kaum Kontakt
3. aus Entscheidungen bezüglich meines Vaters wurde ich so gut wie komplett rausgehalten
4. mir schwant aber, dass ich jetzt verstärkt in die Verantwortung genommen werden soll

Ergo... nein, danke!

Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto besser finde ich meine Tendenz mich aus allem willentlich komplett rauszuhalten. Sprich kompletter Kontaktabbruch zu meinem Vater, meinen Halbgeschwistern und in der Folge dann vielleicht sogar die Ausschlagung des Erbes

12.01.2018 11:40 • x 1 #45


A


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