6rama9
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Zitat von T4U:Eheverträge werden normal notariell beglaubigt. Das heißt der Notar liest die Vereinbahrungen vor und erklärt diese auch, wenn du was nicht verstehst - deswegen glaube ich, solange ich von TE dies nicht lese - nicht an einen notariellen Vertrag.
Kannst mich aber gerne verbessern, das liegt dir
Zitat von 6rama9:Wenn der Vertrag nicht sittenwidrig ist, gilt dann zu 100% : Selbst schuld.
Zitat von T4U:Da hast du Recht, aber wenn er sittenwidrig ist - ist er anfechtbar
Ex-Mitglied
Zitat von Ebony:Dieser Ehevertrag ist berechtigt, soetwas würde ich selbst, juristisch untermauert, auf den Weg bringen.
Zitat von 6rama9:Daher glaube ich ohne Quellenangabe deiner Aussage nicht wirklich.
Zitat von hahawi:Wenn es um das Kindeswohl geht, kann Dir in Österreich sogar Deine in die Ehe gebrachte Wohnung oder Dein Haus weggenommen werden, wenn der Partner, dem das Kind hauptsächlich zugesprochen wird, sonst nirgends adäquat unterkommen kann.
Passiert vor allem, wenn Männer auf Grund ihres beruflichen Engagements nicht in der Lage sind, ein Wechselmodel umzusetzen.
Auch ein vereinbarter Unterhaltsverzicht kann angefochten werden.
Weiters ist es unstatthaft, eheliche Treue oder Kinderwunsch darin zu definieren.
Auch das wird häufig gemacht.
Ex-Mitglied
Zitat von 6rama9:Da wir nicht wissen, was drin steht, können wir auch nix über die Berechtigung sagen. Vielleicht steht ja auch drin, dass sie ihm in Zukunft Unterhalt zahlen muss? Warum sollte sowas berechtigt sein?
Zitat von Ebony:warum sollte jemand Unterhalt einfordern
Ex-Mitglied
Zitat von T4U:Hat Sie das? Und wo
Zitat von Ebony:nicht explizit auf die Themenerstellerin
Andy17
AllesGegeben30
Zitat von Andy17:Wichtiger wäre doch, wie die beiden es schaffen, wieder zivilisiert zu kommunizieren...
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