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Beziehung zwischen Klient und Mitarbeiter

L
Er hat eine Dro. Schizophrenie! Ist 29 Jahre alt und wird voraussichtlich noch ein Jahr dort leben!
Danke für eure Antworten!

20.06.2018 22:29 • #16


Porcelina1801
Ein Beispiel aus meinem Freundeskreis:
Ein Bekannter von mir hat sich vor einiger Zeit in seine damalige Klinik-Therapeutin verliebt.

Die Gefühle waren tatsächlich auf beiden Seiten da und nachdem die Therapeutin sich ihrem Chef gegenüber geöffnet hatte, wurde meinem Bekannten dann ein anderer Psychologe zugeteilt.

Nach dem Klinikaufenthalt sind die beiden dann tatsächlich ein Paar geworden. Der gesamte Freundeskreis stand dieser Beziehung damals sehr skeptisch gegenüber.

Mittlerweile sind die zwei aber seit acht Jahren sehr glücklich miteinander.

20.06.2018 22:32 • x 2 #17


A


Beziehung zwischen Klient und Mitarbeiter

x 3


BrokenHeart
Du solltest auf jeden Fall berufliches und privates trennen.
So kannst Du nicht objektiv und neutral mit ihm arbeiten.

@Porcelina1801 Dein Beitrag klingt doch nach einer guten Lösung ....

20.06.2018 22:46 • x 1 #18


D
Denke zehn bis zwanzig Schritte weiter: Ist er in Zukunft arbeitsfähig? Wie wahrscheinlich sind Rückfälle? Ist eine unbeschwerte, aufbauende Liebe möglich, oder werdet ihr die ganze Zeit damit beschäftigt sein, seine Krankheit aus dem Weg zu schippen?

Mache dir Gedanken um die Gegenwart: die Kollegen werden sich das Maul zerreißen. Dein Arbeitsplatz wird bestimmt vorrangig auf seinen guten Ruf bedacht sein.

Ich würde das ganze unter Liebeskummer verbuchen und die Finger von ihm lassen.

20.06.2018 22:56 • x 1 #19


P
Zitat von derBaum:
Denke zehn bis zwanzig Schritte weiter: Ist er in Zukunft arbeitsfähig? Wie wahrscheinlich sind Rückfälle? Ist eine unbeschwerte, aufbauende Liebe möglich, oder werdet ihr die ganze Zeit damit beschäftigt sein, seine Krankheit aus dem Weg zu schippen?

Mache dir Gedanken um die Gegenwart: die Kollegen werden sich das Maul zerreißen. Dein Arbeitsplatz wird bestimmt vorrangig auf seinen guten Ruf bedacht sein.

Ich würde das ganze unter Liebeskummer verbuchen und die Finger von ihm lassen.


Die Atmosphäre im Team / der Einrichtung wird sich denke ich heftig verschlechtern und sich auf den TE einschießen, Spießrutenlauf inklusive Tratsch hinter dem Rücken vorprogrammiert- UND:

Der betreffende Patient hat nicht mehr die Situation die er benötigt um zu gesunden.

Ich kann die TE verstehen, dass sie es nicht ansprechen möchte.
Ich gehe weniger von Scham als von Angst vor den Kollegen aus.

20.06.2018 23:00 • #20


Lebensfreude
Zitat von derBaum:
Denke zehn bis zwanzig Schritte weiter: Ist er in Zukunft arbeitsfähig? Wie wahrscheinlich sind Rückfälle? Ist eine unbeschwerte, aufbauende Liebe möglich, oder werdet ihr die ganze Zeit damit beschäftigt sein, seine Krankheit aus dem Weg zu schippen?

Mache dir Gedanken um die Gegenwart: die Kollegen werden sich das Maul zerreißen. Dein Arbeitsplatz wird bestimmt vorrangig auf seinen guten Ruf bedacht sein.

Ich würde das ganze unter Liebeskummer verbuchen und die Finger von ihm lassen.

Ist die Dro.Schizophrenie so schlimm, dass er ein Jahr in der in Einrichtung leben muß?
Wird er je als geheilt entlassen werden? Oder mit sog. Restdefekten leben müssen?

Ich glaube nicht, dass man sich einfach mal so verliebt.
Evtl. hast Du ein starkes Rettungshelfersyndrom.
Auf Augenhöhe ist Eure Beziehung nicht.

20.06.2018 23:11 • x 1 #21


P
Zitat von Lebensfreude:
Ist die Dro.Schizophrenie so schlimm, dass er ein Jahr in der in Einrichtung leben muß?
Wird er je als geheilt entlassen werden? Oder mit sog. Restdefekten leben müssen?

Ich glaube nicht, dass man sich einfach mal so verliebt.
Evtl. hast Du ein starkes Rettungshelfersyndrom.
Auf Augenhöhe ist Eure Beziehung nicht.


Was mir noch einfällt- ich möchte aber ausdrücklich der TE nichts zu unterstellen:

Es gibt viele Mitarbeiter im psychiatrischen Bereich (kenne ein paar) die entweder selbst psychische Probleme haben und/oder selbst zu Dingen wie Gras oder synthetischen Dr. greifen bzw. da experimentieren und dementsprechend mit dem zu betreuenden Klientel sympathisieren.

20.06.2018 23:14 • #22


Lebensfreude
Zitat von Peter_Fox:

Was mir noch einfällt- ich möchte aber ausdrücklich der TE nichts zu unterstellen:

Es gibt viele Mitarbeiter im psychiatrischen Bereich (kenne ein paar) die entweder selbst psychische Probleme haben und/oder selbst zu Dingen wie Gras oder synthetischen Dr. greifen bzw. da experimentieren und dementsprechend mit dem zu betreuenden Klientel sympathisieren.

uiuiui, das wäre aber ziemlich bescheuert, da dro.induzierte Psychosen stark zugenommen haben. Auch Gras ist nicht harmlos, sondern so verändert worden, dass die Wirkung heute 30-40% stärker ist als früher.
Und für viele ist der Point of no return gekommen, sie werden ihre Psychose nicht mehr los.

20.06.2018 23:38 • x 1 #23


Memyself
Naja und ich frage mich, ob., wenn man denn schon beruflich damit zu tun hat, sich das auch noch privat ans Bein binden muss.

Ich finde allerdings auch schräg, dass du das nicht in der Suoervision erzählen möchtest, genau für solche Fälle ist die nämlich da.

Ich denke du weisst selbst sehr gut, daß das nicht tragbar ist und versuchst dem auszuweichen. Du schädigst damit allerdings auch ihn, wie dir aus deiner Ausbildung bekannt sein dürfte.

20.06.2018 23:47 • x 1 #24


Gretel
Liebe TE,
dies Thema ist ein Dauerbrenner.

Hier, 3 Seiten interessante Debatte:
https://pflegeboard.de/thema/liebesbezi ... tient.358/

Vielleicht hilft Dir/Euch das weiter.

20.06.2018 23:59 • #25


Gretel
Zitat von Scheol:
174c StGB,


Nein. Unzutreffend.

und habe mich in einen Klient verliebt und er sich auch in mich! !

21.06.2018 00:04 • #26


Scheol
Zitat von Gretel:

Nein. Unzutreffend.

und habe mich in einen Klient verliebt und er sich auch in mich! !



Wenn es gut geht richtig . Wenn es vor Gericht gehen sollte . Dann ist der Paragraph wohl der jenige welche.

21.06.2018 05:33 • #27


6rama9
Zitat von Gretel:

Nein. Unzutreffend.

und habe mich in einen Klient verliebt und er sich auch in mich! !

@Gretel Falsch! Ähnlich Fälle sind höchstrichterlich eindeutig entschieden. Ein psychisch erkrankter Mensch ist ein Schutzbefohlener. Der Therapeut dagegen im Vollbesitz seiner Kräfte. Eien intime Beziehung zwischen beiden ist grundsätzlich ein Missbrauch Schutzbefohlener, solange nicht festgestellt wird, dass das Behandlungsverhältnis und die Erkrankung keinen Einfluss auf die willentliche Entscheidung des Schutzbefohlenen hatte. Hier gilt also explizit nicht die Unschuldvermutung!

Insbesonders umgeht die TE hier die Supervision, die genau für solche Fälle existiert, daher wird die Rechtssprechung einen eindeutigen Verstoß nach 174s festellen.

Zudem lässt das Verhalten der TE grundsätzliche Zweifel an ihrer Eignung zur Ausführung ihres Berufes erkennen, was durchaus ein Berufsverbot im Pflegebereich nach sich ziehen könnte.

Der einzige Ausweg: Ein sehr offenes Gespräch mit der Supervision und der Personalleitung. Am besten wäre eine Versetzung in eine andere Pflegeanstalt, dann stünde (mit einiger Wahrscheinlichkeit) einer Liebesbeziehung nichts mehr im Wege.

21.06.2018 07:57 • x 3 #28


Gretel
Zitat von 6rama9:
@Gretel Falsch! Ähnlich Fälle sind höchstrichterlich eindeutig entschieden. Ein psychisch erkrankter Mensch ist ein Schutzbefohlener. Der Therapeut dagegen im Vollbesitz seiner Kräfte. Eien intime Beziehung zwischen beiden ist grundsätzlich ein Missbrauch Schutzbefohlener, solange nicht festgestellt wird, dass das Behandlungsverhältnis und die Erkrankung keinen Einfluss auf die willentliche Entscheidung des Schutzbefohlenen hatte. Hier gilt also explizit nicht die Unschuldvermutung!

Insbesonders umgeht die TE hier die Supervision, die genau für solche Fälle existiert, daher wird die Rechtssprechung einen eindeutigen Verstoß nach 174s festellen.

Zudem lässt das Verhalten der TE grundsätzliche Zweifel an ihrer Eignung zur Ausführung ihres Berufes erkennen, was durchaus ein Berufsverbot im Pflegebereich nach sich ziehen könnte.

Der einzige Ausweg: Ein sehr offenes Gespräch mit der Supervision und der Personalleitung. Am besten wäre eine Versetzung in eine andere Pflegeanstalt, dann stünde (mit einiger Wahrscheinlichkeit) einer Liebesbeziehung nichts mehr im Wege.


Unsinn.
Sie ist nicht seine Psychotherapeutin!

Das ist nichtmal eine psychiatrische Station (wo das auch öfter vorkommt) - sondern ein Wohnheim.

Nichtdestotrotz wird es Probleme geben.
Wenn es den beiden ernst ist, so kommen sie nicht um ein Gespräch herum. Und sie nicht um die Supervision.

Wie gesagt: Auch ER könnte die Einrichtung wechseln. - Im Großen und Ganzen kommt es darauf an, wie aufgeschlossen und professionell Team und Leitung agieren.

21.06.2018 09:54 • x 2 #29


Scheol
Sie ist Pflegepersonal und somit ist es sehr deutlich !

ABER

Wenn diese Liebelei , eine Liebelei bleibt . Dann ist der Paragraph egal !

ABER


Falls jemand dieses Paragraphen anwendet ! Eltern , Exfreundin , Familie , Mitpatienten oder sonst wer eine Anzeige macht . Kommt dieser Paragraph zum tragen .

21.06.2018 10:04 • x 1 #30


A


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