Lisabella94
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Lisabella94
derBaum
Peter_Fox
Zitat von derBaum:Denke zehn bis zwanzig Schritte weiter: Ist er in Zukunft arbeitsfähig? Wie wahrscheinlich sind Rückfälle? Ist eine unbeschwerte, aufbauende Liebe möglich, oder werdet ihr die ganze Zeit damit beschäftigt sein, seine Krankheit aus dem Weg zu schippen?
Mache dir Gedanken um die Gegenwart: die Kollegen werden sich das Maul zerreißen. Dein Arbeitsplatz wird bestimmt vorrangig auf seinen guten Ruf bedacht sein.
Ich würde das ganze unter Liebeskummer verbuchen und die Finger von ihm lassen.
Zitat von derBaum:Denke zehn bis zwanzig Schritte weiter: Ist er in Zukunft arbeitsfähig? Wie wahrscheinlich sind Rückfälle? Ist eine unbeschwerte, aufbauende Liebe möglich, oder werdet ihr die ganze Zeit damit beschäftigt sein, seine Krankheit aus dem Weg zu schippen?
Mache dir Gedanken um die Gegenwart: die Kollegen werden sich das Maul zerreißen. Dein Arbeitsplatz wird bestimmt vorrangig auf seinen guten Ruf bedacht sein.
Ich würde das ganze unter Liebeskummer verbuchen und die Finger von ihm lassen.
Peter_Fox
Zitat von Lebensfreude:Ist die Dro.Schizophrenie so schlimm, dass er ein Jahr in der in Einrichtung leben muß?
Wird er je als geheilt entlassen werden? Oder mit sog. Restdefekten leben müssen?
Ich glaube nicht, dass man sich einfach mal so verliebt.
Evtl. hast Du ein starkes Rettungshelfersyndrom.
Auf Augenhöhe ist Eure Beziehung nicht.
Zitat von Peter_Fox:
Was mir noch einfällt- ich möchte aber ausdrücklich der TE nichts zu unterstellen:
Es gibt viele Mitarbeiter im psychiatrischen Bereich (kenne ein paar) die entweder selbst psychische Probleme haben und/oder selbst zu Dingen wie Gras oder synthetischen Dr. greifen bzw. da experimentieren und dementsprechend mit dem zu betreuenden Klientel sympathisieren.
Zitat von Scheol:174c StGB,
Zitat von Gretel:
Nein. Unzutreffend.
und habe mich in einen Klient verliebt und er sich auch in mich! !
Zitat von Gretel:
Nein. Unzutreffend.
und habe mich in einen Klient verliebt und er sich auch in mich! !
Zitat von 6rama9:@Gretel Falsch! Ähnlich Fälle sind höchstrichterlich eindeutig entschieden. Ein psychisch erkrankter Mensch ist ein Schutzbefohlener. Der Therapeut dagegen im Vollbesitz seiner Kräfte. Eien intime Beziehung zwischen beiden ist grundsätzlich ein Missbrauch Schutzbefohlener, solange nicht festgestellt wird, dass das Behandlungsverhältnis und die Erkrankung keinen Einfluss auf die willentliche Entscheidung des Schutzbefohlenen hatte. Hier gilt also explizit nicht die Unschuldvermutung!
Insbesonders umgeht die TE hier die Supervision, die genau für solche Fälle existiert, daher wird die Rechtssprechung einen eindeutigen Verstoß nach 174s festellen.
Zudem lässt das Verhalten der TE grundsätzliche Zweifel an ihrer Eignung zur Ausführung ihres Berufes erkennen, was durchaus ein Berufsverbot im Pflegebereich nach sich ziehen könnte.
Der einzige Ausweg: Ein sehr offenes Gespräch mit der Supervision und der Personalleitung. Am besten wäre eine Versetzung in eine andere Pflegeanstalt, dann stünde (mit einiger Wahrscheinlichkeit) einer Liebesbeziehung nichts mehr im Wege.
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