Ama
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Ama
Ama
Zitat von Memyself:Das Wechselmodel findet nur statt, wenn die Mutter auch damit einverstanden ist.
Zitat von Ama:Wo steht das?
Ama
Zitat von Triumph1050:Ich habe mich mit meiner Tochter darüber auch unterhalten. Das ich dieses Problem habe ich es aber besser machen möchte und das sie sich darüber nicht wundern soll. Wenn es ihr Zuviel wird kann seines mir sagen.
Ama
Zitat von Triumph1050:Muss sie gar nicht. Es kann sogar per Gericht über ihren Kopf entschieden werden. Heute morgen nachgelesen. Dazu sollte es aber nicht unbedingt kommen. Wichtiger ist das man kommunizieren kann und Absprachen macht und einhält.
Bisher mussten sich Eltern über das Wechselmodell einigen. Ein aktuelles Urteil des BGH sagt nun: Das Wechselmodell kann unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden (BGH, 01.02.2017, Az.: XII ZB601/15).
Brightness
Zitat von Triumph1050:Muss sie gar nicht. Es kann sogar per Gericht über ihren Kopf entschieden werden. Heute morgen nachgelesen. Dazu sollte es aber nicht unbedingt kommen. Wichtiger ist das man kommunizieren kann und Absprachen macht und einhält.
Zitat von Brightness:Außer dass Mama bei der Tochter schläft, lese ich konkret nichts von überbehüten. Dies ist in der Tat diskussionswürdig. Dass sie ihre Tochter bei einem Schulwechsel für ein paar Tage auf dem Schulweg begleitet, halte ich für durchaus sinnvoll. Ob es Töchterlein an Selbstbewusstsein mangelt oder sie schlicht ein schüchterner Jugendliche ist, wird nicht hinterfragt, Hauptsache Mama ist schuldig. Ich lese sehr viel Kritik des TE an seiner Frau, darüber, was in seinen Augen an Kindererziehung falsch läuft. Das ist eine ganze Menge. Eigentlich kann seine Frau ...
Zitat von Ama:Wo steht das?
Zitat von Ama:
Genau, so kenne ich das nämlich auch. Und ganz blöd sind die vor Gericht oder das JA auch nicht.
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