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Betrogen mit der Erzieherin des Sohnes Trennung

Gorch_Fock
Würde ich mal die Aufsichtsbehörde der Kita informieren. Da machen sie es sich etwas zu leicht, da man das unter der Konstellation sicher nicht mehr als Privatsache laufen lassen kann, da hier auch Loyalitätskonflikte vorprogrammiert sind. Das Kind müsste mind. die Gruppe wechseln.

27.06.2024 09:40 • x 7 #16


N
Vielen Dank für deine Antwort. Andere Eltern sind mir schon zur Seite gesprungen indem sie anonym (aus Angst, dass ihre Kinder darunter leiden müssen) an den Träger geschrieben haben. Der Träger blockt aber wegen der Anonymität alles ab. Und ich habe, ehrlich gesagt, gerade keine Kraft dagegen vor zu gehen.

27.06.2024 09:44 • x 1 #17


A


Betrogen mit der Erzieherin des Sohnes Trennung

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C
Zitat von Nilorack:
Hallo, ich habe einen neuen Kita-Platz für meinen Sohn. Sogar zusammen mit seinem besten Freund. Aber der Vater gibt seine Unterschrift zur Kündigung nicht. Er lässt mich weiter in die Kita gehen und mir ansehen wie glücklich seine Neue ist. Und das kostet sie sehhhrrr aus. Egal ob es bei ihm eine ...

Ich kenne mich nicht genau aus. Aber wenn du einen neune Platz hast, ist dein Sohn ja dort angenommen. Du könntest ihn also dort hinbringen.

In diesem Fall würde im Raum stehen, wie dein Ex reagieren würde. Er könnte einen gerichtlichen Beschluss erlangen, dass dein Sohn wieder in die alte KiTa zurück muss. Eine andere Handhabe hätte er nicht, da er dich physisch nicht hindern kann und der Träger da kein Mitspracherecht hat. Die Frage ist: Würde er überhaupt klagen? Und selbst wenn, würde meiner Meinung nach ein Richter der Mutter kaum zumuten, ihr Kind in die Obhut der neuen Partner zu geben, sondern auf einer neutralen Lösung beharren.

Ich würde Nägel mit Köpfen machen und dein Kind in die neue KiTa bringen. Lass ihn doch klagen... ich bin zu 90% sicher, dass er nicht erfolgreich sein wird.

27.06.2024 09:58 • x 4 #18


N
Um diesen Kita-Platz zu kündigen, benötige ich seine Unterschrift. Und um den Vertrag in der neuen Kita einzugehen, benötige ich auch da seine Unterschrift. Wir haben geteiltes Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn er nicht zustimmt, dann kann ich leider gar nichts tun.

27.06.2024 10:28 • #19


F
Zitat von AMS2:
50:50 Modell würde ich verzichten. Also Wechselmodell, und kenne es so auch nicht, dass Frauen dieses Modell akzeptieren würden , da der Kindesunterhalt für Frauen mehr als eine Stütze ist.



Komische Ansicht und komische Aussage. Ich bin ein Mann (zumindest sah es heute morgen unter der Dusche noch danach aus) und habe mit meiner Ex von Anfang an das 50:50 / Wochenmodell. Für die Kinder eine super Lösung, keiner zahlt irgendwem Unterhalt und beide können in die günstigere Steuerklasse. Wo ist das Problem, wenn man als Vater kein Wochenendpapa sein will, sondern den Kindern auch seine Art und Erziehung mitgeben möchte? Mal ganz davon abgesehen, daß es auch seine Vorteile hat, frei planbar jede 2te Woche für sich zu haben.

27.06.2024 10:40 • x 6 #20


C
Zitat von Nilorack:
Und um den Vertrag in der neuen Kita einzugehen, benötige ich auch da seine Unterschrift.

Ist das so? Was würde trägerseitig passieren, wenn du ihn nur mit deiner Unterschrift dort anmeldest. Der Träger kennt doch eure Sorgerechtsbereinbarung gar nicht.

27.06.2024 10:52 • #21


DieSeherin
Zitat von Nilorack:
Um diesen Kita-Platz zu kündigen, benötige ich seine Unterschrift. Und um den Vertrag in der neuen Kita einzugehen, benötige ich auch da seine Unterschrift. Wir haben geteiltes Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn er nicht zustimmt, dann kann ich leider gar nichts tun.


setz dich mit dem jugendamt in verbindung und frag nach, ob in so einem fall die unterschrift des vaters ersetzt werden kann. der kindergarten wird ja nicht in unzumutbarer entfernung liegen, oder?

27.06.2024 11:07 • x 2 #22


Isnogud
Zitat von carlos7:
Ist das so? Was würde trägerseitig passieren, wenn du ihn nur mit deiner Unterschrift dort anmeldest. Der Träger kennt doch eure ...

Der alte Träger könnte darauf beharren, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist und weiter die Betreuungskosten über die Lastschrift einziehen.
Der neue Träger kann den Antrag ebenfalls ablehnen, wenn klar ist dass der Vater diesem nicht zustimmt. Es kommt demzufolge nicht zum Vertragsabschluss.

Später bei der Schulanmeldung ist es für Alleinerziehende das gleiche. Beide Unterschriften sind notwendig.

Wenn man Glück hat, fragen sie nicht kritisch nach. Gerade wenn die Eltern verheiratet sind kann davon ausgegangen werden, dass ein Partner in Zustimmung des anderen handelt.

Ich musste sogar für eine Ummeldung bei einen Umzug von ca. 1km Luftlinie die Unterschrift des Vaters + Persokopie beschaffen.

27.06.2024 11:08 • x 1 #23


C
Zitat von Isnogud:
Der alte Träger könnte darauf beharren, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist und weiter die Betreuungskosten über die Lastschrift einziehen.

Nun, Seelenheil vs Unkosten... was ist wichtiger?

Zitat von Isnogud:
Der neue Träger kann den Antrag ebenfalls ablehnen, wenn klar ist dass der Vater diesem nicht zustimmt. Es kommt demzufolge nicht zum Vertragsabschluss.

Das wäre einen Versuch wert.

27.06.2024 11:11 • #24


Isnogud
Zitat von carlos7:
Nun, Seelenheil vs Unkosten... was ist wichtiger?

Ich verstehe was du meinst und stimme grundsätzlich zu. In der Lebensrealität der meisten sind aber 200-400 Euro kein Pappenstiel, den man mal eben monatlich aus der Portokasse wuppt.

27.06.2024 11:14 • x 3 #25


Birkai
Zitat von Frie:
Komische Ansicht und komische Aussage. Ich bin ein Mann (zumindest sah es heute morgen unter der Dusche noch danach aus) und habe mit meiner Ex von Anfang an das 50:50 / Wochenmodell.

Stimme dir prinzipiell zu, aber es setzt sich kooperatives Verhalten voraus. Unterhalt ist natürlich auch abhängig vom Einzelfall.

@Nilorack es tut mir echt leid, dass du sowas durchmachen musst. Lass dir von niemandem einreden, dass du drüber hinweg sein musst. Jeder braucht seine Zeit zum Verarbeiten.

Bei mir hat es sechs Monate gedauert bis ich es einigermaßen verdaut habe und das ohne Affäre. Es kommt aber immer mal wieder hoch.

Nimm dir also die Zeit, die du brauchst und auch jede Hilfe die du kriegen kannst.

27.06.2024 11:19 • x 2 #26


Waris07
@Nilorack

Ganz ehrlichdeine Situation ist unzumutbar. fühl dich von mir gedrückt.

Such dir bitte - jetzt, am besten noch heute - einen guten und erfahrenen Anwalt für Familienrecht.
Lass dich dort beraten und er soll in deinem Namen dann alles erforderliche einleiten.
Besonders wegen dem Kitawechsel - der meiner Meinung nach zwingend erforderlich ist.

Du musst ins handeln kommen. Grenzen aufzeigen und dich wehren. Sonst macht dich dein Ex platt. Der träumt wahrscheinlich schon davon mit Next und ihren Kinder und euren eine 100% Patchworkfamilie zu werden. Und Next wird ihn da sicherlich tatkräftig dabei unterstützen.

27.06.2024 11:24 • x 5 #27


N
@Frie Ich halte unser Wechselmodell definitiv auch gut! Leider habe ich jedes Mal damit zu tun, meine Kinder sprachlich wieder auf Kurs zu bekommen, aber das ist dann eben so. Und die Mathe-Hausaufgaben der 2. Klasse stellt die Pädagogin auch schon vor eine Hürde, aber so what!

Ich finde auch, dass der Kitawechsel für alle die beste Lösung wäre, aber ich habe gerade nicht die Kraft Anwälte einzuschalten. Ich befinde mich leider immer noch in Schockstarre. Auch nach knapp 6 Monaten.

27.06.2024 13:22 • x 2 #28


Waris07
Zitat von Nilorack:
aber ich habe gerade nicht die Kraft Anwälte einzuschalten

Doch die hast! Auch wenn es sich für dich gerade nicht so anfühlt.
Kann man auch hier in zig Themen nachlesen. Denen es ähnlich ergangen ist wie du - die auch dachten sie können nicht mehr / hätten keine Kraft mehr - aber die hatten sie dann doch und es hat sich immer gelohnt.

Nochmal ich rate dir ganz dringend einen Anwalt einzuschalten. Wenn du das tust, kämpft der Anwalt - was Unterhalt, Kitawechsel usw. - angeht für dich und das wiederum gibt dir neue Kraftreserven und Antrieb.

Zitat von Nilorack:
Ich befinde mich leider immer noch in Schockstarre. Auch nach knapp 6 Monaten.

Schockstarre ist verständlich aber 6 Monate darin verharren ist weder hilfreich noch gesund.
Je länger du in diesem Zustand hängst umso schwerer wird es für dich da raus zu kommen.
Geh zum Arzt und lass dir eventuell was verschreiben.
Hold dir psychologische Hilfe! Daran ist nichts verwerflich!

Du muss zusehen, dass du aus der Starre raus kommst.
Für dich und für die Kids.

27.06.2024 13:44 • x 1 #29


N
@Waris07 Zum Glück bin ich in psychologischer Behandlung.
Unterhalt ist nicht zu erwarten, weil er nichts hat. Unterm Selbstbehalt. Das wäre dann eher andersrum der Fall.

27.06.2024 13:53 • x 1 #30


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