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Betrogen - Frau und Kinder weg Haus weg? Ein Alptraum

Zwou
In Punkto Hausverbot hatte ich einen Nachbarn, der selbst schon in solch einer Situation steckte und in meiner Abwesenheit während ihres Auszugs vorbei kam, um meinen Standpunkt zu verteidigen, weil der Next beim Umzug half. Geändert hat das nichts, aber es fühlte sich gut an, dass das Umfeld wenigstens ein Statement abgegeben hat, was mit meinen Wertvorstellungen übereinstimmte. Das ist nun gut ein Jahr her und vieles ist nun Normalität, was sich damals noch wie ein riesen Haufen S. anfühlte.

21.01.2025 08:26 • x 2 #136


J
Zitat von Unsual83:
Insbesondere der Rat mit dem Hausverbot war ein super guter.

Danke , gern geschehen
Zitat von Nureingast:
Sollte sie alleine ohne Kinder zuhause sein, kannst Du es nicht kontrollieren

Das ist zu kontrollieren , dank Technik , die auch schon vor der Haustür beginnt.
Kamera mit Bewegungsmelder benachrichtigt auf Dein Handy
Bevor jetzt das Geschrei über die Kamera im WZ losgeht .. wäre das der einfachste Weg.

21.01.2025 08:42 • x 2 #137


A


Betrogen - Frau und Kinder weg Haus weg? Ein Alptraum

x 3


Vienne
@Unsual83

Was die juristische Umsetzung des Hausverbots betrifft, hast du theoretisch schon juristische Möglichkeiten.

Da geht es nämlich nicht um die Rechte des Eigentümers bzw Mieters...sondern die Ehewohnung ist die äußere sachliche Grundlage für das gemeinsame eheliche und Familienleben. Das ändert sich im Falle der Trennung bis zur Scheidung nämlich nicht. Das bedeutet, du musst nicht tolerieren, dass deine NF ihren Liebhaber in euer Haus lässt bzw er auch nicht übernachten darf. Auch im Fall der Trennung bestehen eheliche Pflichten, nämlich Verhaltenspflichten ...wie Rücksichtnahme , Wahrung der menschlichen und persönlichen Würde des Partners.

Der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe unterliegt dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (Paragraph 823 BGB).
Du musst also damit nicht dulden, dass der Liebhaber in die eheliche Wohnung einzieht, weil dein ehelicher Lebensbereich mit dem Einzug beeinträchtigt würde. Es geht da um die Rücksichtnahme auf die Würde des Ehepartners.

Ich würde an deiner Stelle heute noch ohne juristische Beratung schriftlich deine Ehefrau über das Hausverbot in Kenntnis setzen. Das gilt auch für gelegentliche Besuche des Liebhabers. Du hast zivilrechtlich einen Unterlassungsanspruch gegenüber deiner NF und dem neuen Partner (Paragraphen 1004, 823 BGB) und kannst dies auch beim örtlichen Familiengericht beantragen, dass der neue Partner nicht euer Haus betreten oder einziehen darf, weil das Haus eine Familiensache ist.

21.01.2025 08:58 • x 5 #138


N
@Juffa Möglich ist das schon, per Kamera zu überwachen, allerdings gehören da immer zwei zu, so etwas zuzulassen.

21.01.2025 09:00 • #139


M
@Unsual83

Lieber TE

Mir tut sehr leid, was Du durchmachst. Ich lass Dir gerne einen Drücker da, es kommen auch wieder bessere Zeiten. Du wirkst auf mich sehr reflektiert und aufgeräumt, ich glaube, dass war ich bei meiner Trennung und Scheidung damals auch. Gut, bei mir waren keine Gefühle mehr im Spiel, dann geht sowas ziemlich einfach. Ich möchte Dich aber jetzt zur Vorsicht mahnen. Mach bitte nicht die selben Fehler, wie ich sie damals gemacht habe. So wie ich dich lese, bist Du auf dem besten Weg dazu, leider. Gerne möchte ich diesen Gedanken ausführen. Man macht Zugeständnisse wo keine gemacht werden dürfen und nennt es dann zum Wohle der Kinder. Ist mir auch passiert. Ich möchte Dir gar nicht alle deine Gedanken ausreden, ich bitte Dich einfach, sei auf der Hut. Man glaubt nämlich die Frau, die man geheiratet hat, wohne noch irgendwo in diesem Körper, aber das ist leider nicht der Fall. Menschen ändern sich, leider. Und jedes Zugeständnis, das DU machst, kann und wird gegen Dich verwendet werden, bitte glaub mir.

Sie hat Mist gebaut, sie hat diese Entscheidungen im vollen Bewusstsein getroffen und nun löffelst Du die Suppe dafür aus. Klar, es gehören immer 2 dazu, aber warum solltest Du nun freiwillig das komplette Spielfeld räumen? Wieso gehst Du auf die Couch? Ich weiss, es ist wegen der Kinder und Du möchtest ein guter Mann und Vater sein. Nur wer definiert das? Für mich las es sich so, als würde deine Frau für Dich diesen Begriff definieren, kann das sein? Nur, du bist als Vater der Mutter gleichgestellt. Merke, dass auch der Vater genauso wichtig ist.

Zitat von Unsual83:
Ein WM ist job-bedingt leider keine Lösung, für mich nicht möglich.

Kannst Du mir vielleicht kurz schildern weshalb? Wohnen deine Eltern in der Nähe und haben viel Freizeit? Dann wäre es nämlich sinnvoll, diese Option zu prüfen.

Wechselmodell, wo jeweils die Kinder im Haus bleiben und ein paar Tage bist Du da, und die anderen Tage deine Ex. Wenn Du dann arbeiten musst, könnte dein Vater oder deine Mutter in dieser Zeit einspringen. Nur so als Beispiel. Bitte prüfe für Dich, ob es nicht doch irgendwie möglich wäre. Das ist ganz wichtig für Dich, deine Kinder und vorallem für das Gericht, dass die dort ebenfalls merken, dass Du dich als gleichgestellt wahrnimmst.

Zitat von Unsual83:
Fakt ist eben, dass ich mich nicht vollständig um die Kinder kümmern kann, die Betreuung durch die Mutter die für die Kinder bessere ist. Ich weiß, mit der Mutter, die mir das antut, ich kann aber auch das trennen. Mich und die Kinder.

Ist das Fakt, dass die Betreuung durch die Mutter die Bessere ist? Wer sagt das? Für mich ein völlig falscher Glaubenssatz. Du musst dich auch nicht selbst kümmern, wenn Du arbeiten musst. Es gibt auch andere Möglichkeiten zur Betreuung der Kinder. Mir geht es aber in erster Linie darum, dass DU deinen Kindern zeigst, dass Du präsent bist und deiner Ex, dass Du dich nicht mit Wochenenden zufrieden gibst. Sei höflich im Umgang, aber hart in der Sache.

Zitat von Unsual83:
Ziel ist, und wir kennen einige Paare, die das schaffen, eine Trennung ohne Rosenkrieg. Dort haben wir gute Beispiele im Bekanntenkreis. Der Glaube daran besteht, ich bin aber auch Realist, dass das schnell scheitern kann. Gründe dafür gibt es zuhauf, doch ein Versuch ist es wert, im Sinne der Kinder.

Das sind die Wenigsten, leider. Stell dich darauf ein, dass Du mit Güte nicht weit kommst. Hast Du nicht auch mit Güte und Aufmerksamkeit deine Ehe retten wollen? Und nun? Kämpfe für deine Rechte. Du musst auch keinen Rosenkrieg führen, da gibt es eine grosse Spannbreite zwischen Rosenkrieg und bei allem Ja und Amen sagen.

Sieh zu, dass Du das Feld nicht räumst und möglichst viel Umgang mit den Kindern bekommst. Ohne Streit, einfach in dem Du deine Rechte einforderst. Ich halte im Übrigen auch nichts vom Hausverbot des Neuen, damit bringst Du dich in eine schwache Position, die Du a) nicht kontrollieren kannst und b)falls Du's kontrollieren willst, kostet das sinnlos Energie. Fokus auf das Wichtige. Haus wenn möglich behalten und möglichst viel Zeit mit den Kindern. Sie werden es dir danken.

Viel Glück dabei

21.01.2025 09:02 • x 2 #140


Vienne
Zitat von Nureingast:
Sollte sie es irgendwie schaffen, im Haus mit den Kindern alleine wohnen zu bleiben, wirst Du es mittelfristig nicht verhindern können, dass er dort einzieht. Den Besuch wirst Du erst recht nicht verhindern können. Du kannst es nur versuchen, solltest Du auch auf alle Fälle.

Das stimmt zum Glück nicht, es gibt juristische Möglichkeiten, das zu verhindern, solange die Ehe besteht. Ich darf dir da widersprechen...

21.01.2025 09:03 • x 4 #141


B
@Vienne
Naja. Du hast schon recht. Der andere Punkt ist in meinen Augen, dieses Verbot auch durchzusetzen. Und da geht es um zwei Punkte: wie erfahre ich von einem Verstoß und wie wehre ich mich und drittens was hat das für Konsequenzen.

21.01.2025 09:07 • x 3 #142


M
Die Haustürüberwachung kam mir auch zu allererst in den Sinn-wenn denn schon vorhanden.
Jetzt extra anbringen?Das wäre mir zu blöd und bringt im Endeffekt auch nichts-das Verbot ist ausgesprochen und sollte eingehalten werden.
Immerhin ist das Haus auch Dein geschützter Raum.
Ansonsten find ich Deinen Umgang mit der Situation auch sehr reif und überlegt.
Das kann Dir später noch zum Vorteil gereichen.
Manchmal ist ein scheinbarer Schritt zurück am Ende tatsächlich zwei nach vorne.
Was Du hast ist Zeit-die Karten liegen auf dem Tisch-und nun kannst Du in Ruhe die Optionen durchdenken.
Sie wird eher Druck im Nacken haben.
Betreuungsmodelle sind,wie hier schon erwähnt,dynamisch.
Was jetzt gilt und nicht funktioniert sieht in ein paar Jahren schon anders aus,der Kindeswillen bekommt ja mit zunehmenden Alter mehr Gewicht.

Versucht beide besonnen und fair zu bleiben-das kommt am Ende Euch allen zu Gute.

Der Next ist der Next Ex,also miss ihm mal keine Bedeutung zu die ihm nicht zusteht

21.01.2025 09:10 • x 2 #143


J
Zitat von BernhardQXY:
@Vienne Naja. Du hast schon recht. Der andere Punkt ist in meinen Augen, dieses Verbot auch durchzusetzen. Und da geht es um zwei Punkte: wie erfahre ...

Ihre Ex den neuen Partner in die eheliche Wohnung lassen, können Sie dies untersagen. Sie haben dann gegenüber Ihrem oder Ihrer Ex einen Unterlassungsanspruch. Insbesondere können Sie auch von dem Liebhaber bzw.der Liebhaberin Ihres Noch-Ehepartners verlangen, dass dieser Ihre eheliche Wohnung gar nicht erst betritt.03.05.2021


https://www.scheidung.de
HAUSVERBOT für den neuen Partner des Ex? - SCHEIDUNG.de

21.01.2025 09:12 • x 1 #144


B
@Juffa
Das wissen @Vienne und ich auch.
Natürlich ist es vergleichsweise einfach, technisch zu erfahren ob das Verbot missachtet wurde. Legal sieht es schon wesentlich anders aus.
Aber selbst wenn man vom Verstoß legal erfährt, bleibt unterm Strich nur der Klageweg. Und der kann dauern. Uuund, es geht ja unterm Strich darum, eine gute und für alle Parteien tragbare Lösung zu finden. Einvernehmliche Lösungen durch Gerichtsentscheidungen zu ersetzen kostet Zeit Geld und Nerven

21.01.2025 09:17 • x 2 #145


Vienne
Zitat von BernhardQXY:
@Vienne Naja. Du hast schon recht. Der andere Punkt ist in meinen Augen, dieses Verbot auch durchzusetzen. Und da geht es um zwei Punkte: wie erfahre ich von einem Verstoß und wie wehre ich mich und drittens was hat das für Konsequenzen.

Darauf habe ich teilweise eine Antwort...

Ein gerichtlichen Beschluss wäre notfalls zwangsweise vollstreckbar (Paragraph 890 ZPO).
Es kann also ein Ordnungsgeld verhängt werden bei Zuwiderhandlung.
Es gäbe also juristische Konsequenzen.

Ich sage ja nicht , dass der TE dies tun sollte. Es geht einfach um die Möglichkeit...und diese der NF als sachliche Information notfalls zukommen zu lassen.

21.01.2025 09:17 • x 2 #146


M
Zitat von Juffa:
hre Ex den neuen Partner in die eheliche Wohnung lassen, können Sie dies untersagen. Sie haben dann gegenüber Ihrem oder Ihrer Ex einen Unterlassungsanspruch. Insbesondere können Sie auch von dem Liebhaber bzw.der Liebhaberin Ihres Noch-Ehepartners verlangen, dass dieser Ihre eheliche Wohnung gar nicht erst betritt.03.05.2021

Und was ist nun die Quintessenz? Ja dann hat man genau den Rosenkrieg, den man nicht wollte. Und meist wird dieser dann auf dem Rücken der Kinder ausgetragen...

Stell Dir vor, TE wird nun Wochenendpapi und klagt gegen seine Frau, weil sie gegen das Hausverbot verstösst? Klar wird er Recht bekommen, aber zu welchem Preis? Wenn sie dieses Urteil verärgert, ja dann geht es dann los mit dem Manipulieren der Kinder und und und. Welchen Einfluss kann TE dann noch nehmen in seiner Position? Nur weil man Recht hat, lohnt es sich nicht immer darauf zu beharren. Vorallem weil dieses Hausverbot Blödsinn ist. Sie machts mit ihrem Neuen so oder so. Da spielt es auch keine Rollen Wo und wann... Das ist falscher Stolz und verletztes Ego und der wichtigsten Sache (Kinderbetreuung) nicht zuträglich...

21.01.2025 09:21 • x 4 #147


Vienne
Abgesehen davon denke ich nicht, dass die NF ihren neuen Partner so schnell den Kindern präsentieren wird. Als Mutter ist ihr sicher bewusst, dass eine Trennung allein schon sehr schlimm für die Kids ist...da kann sie sie in absehbarer Zeit nicht auch noch mit dem neuen Partner konfrontieren. Ich würde das nicht tun an ihrer Stelle...das Wohl meiner Kinder stünde da immer darüber.

21.01.2025 09:24 • #148


Vienne
Zitat von Mann1989:
Und was ist nun die Quintessenz? Ja dann hat man genau den Rosenkrieg, den man nicht wollte. Und meist wird dieser dann auf dem Rücken der Kinder ausgetragen... Stell Dir vor, TE wird nun Wochenendpapi und klagt gegen seine Frau, weil sie gegen das Hausverbot verstösst? Klar wird er Recht bekommen, aber zu welchem ...

Da hast du bestimmt recht.

Ich glaube , es geht da wenn, eher darum das Hausverbot zu untermauern...nur die Info, dass es diese Möglichkeit gäbe...in Anspruch nehmen wird der TE das ja bestimmt nicht.

21.01.2025 09:27 • #149


B
Zitat von Vienne:
Ich würde das nicht tun an ihrer Stelle...das Wohl meiner Kinder stünde da immer darüber.

Erstens sind wir uns schon persönlich begegnet und ich habe dich als vernünftige und kompetente Person wahr genommen.
Zweitens bist nicht du die fremdverliebte Person gewesen, mithin fehlten dir die Hormone für die rosa Blase.
Wie die nf des tes drauf ist, wissen wir nicht

21.01.2025 09:28 • x 1 #150


A


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