LeRoY
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LeRoY
Zitat von vollhorst:Für deine Ex as Psychotherapeutin gilt entweder der alte Spruch, dass der Schuster die schlechtesten Schuhe hat oder sie versucht dich absichtlich emotional zu manipulieren.
LeRoY
Zitat von tlell:Ich versteh jetzt eine Sache nicht. DIe Wohnung ist ihr aber du zahlst alleine die Raten. Läuft der Kredit nur auf deinen Namen oder hat deine Frau mit unterschrieben?
LonelyXmas
Zitat von leroymuc:die Hälfte der Wohnung überschrieben habe (übrigens ohne Ausgleichsoption im Scheidungsfall)
LonelyXmas
Brightness2
Zitat von leroymuc:Verstehe ich nicht. Ich habe gerechnet:
Trennungsunterhalt = 0,45 x ((Bereinigtes_Netto_Mann - Kindesunterhalt) - Bereinigtes_Netto_Frau)
Zitat von leroymuc:Wir sind gegenüber der Bank beide Schuldner. Ich habe mir schon sagen lassen, dass ich im Innenverhältnis zu meiner Noch-Frau Anspruch auf hälftige Erstattung der Ratenzahlung hätte. Und unter Umständen sogar auf ganze Erstattung. Aber solange meine Eltern da drin wohnen, kann ich das nicht drauf ankommen lassen...
LeRoY
Zitat von LonelyXmas:Hast du dich da von einem Parkscheibenkontrolleur beraten lassen?
LeRoY
Zitat von Brightness2:Auf welcher Basis hast du das bereinigte Netto deiner Ex berechnet, Durchschnitt der letzten drei Jahre, aktuelle Einnahmen oder Durchschnitt Business Plan?
Zitat von Brightness2:Auch von mir nochmals die Frage, ob deine Eltern Miete zahlen, das als Einkommen deiner Ex zu werten ist?
Zitat von Brightness2:Ich habe das Gefühl, Ihr habt hier einen Teufelsdeal geschlossen, der gerade geplatzt ist und dessen Konsequenzen du alleine ausbaden sollst.
Zitat von Brightness2:Der korrekte Weg sollte sein, dass deine Ex natürlich die Raten für ihre Eigentumswohnung selbst trägt und deine Eltern ihr Miete für die von ihnen bewohnte Wohnung zahlen. Das heißt, sie hat zu ihrem Einkommen als Therapeutin noch Mieteinnahmen und du trägst keine Kosten für ihren Vermögensaufbau.
Brightness2
LeRoY
Zitat von Brightness2:Du solltest auf jeden Fall die von dir gezahlten Kreditraten vom Trennungsunterhalt abziehen. Sonst zahlst du doppelt. Deine Frau versucht gerade das Maximum aus dir heraus zu holen. Wirke dem sachlich aber bestimmt entgegen. Es ist vertraglich geregelt, dass du die Kreditraten (mit)trägst, ergo reduziert das dein bereinigtes Einkommen.
Wann hast du den Termin beim Fachanwalt?
LeRoY
Zitat von Minnie:Schenkungen kann man zurückfordern
Brightness2
LeRoY
Zitat von Brightness2:Kannst du denn mit deiner Mutter einen Mietvertrag für ihre Haushälfte vereinbaren, um zumindest die Hälfte deines Wohnvorteils loszuwerden?
Zitat von Brightness2:Davon ausgehend, dass die von dir gezahlten Kreditraten den zu zahlenden Trennungsunterhalt voll mindern, wie schaut deine Situation dann aus?
Zitat von Brightness2:Ich werde aber den Eindruck auch nicht los, dass die Überschreibung der Wohnung nicht nur aus altruistischen Motiven geschah, sondern auch als Ausgleich für Investitionen und geleistete Arbeit deiner Ex in deinem Elternhaus.
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