233

Berechnung Unterhaltsansprüche

M
Ich würde fast vor demselben Problem stehen, deswegen interessiert mich der Thread plötzlich brennend.
Also Gesamtschuldner aber alleine zahlen, ist doch aus Kontoauszügen sichtbar, bzw am Einkommen der Frau.

25.11.2020 16:14 • #31


Kranich71
Zitat von leroymuc:
Ich habe meiner Noch-Frau jedoch während der Ehe - um genau zu sein, vor 10 Monaten - meine Hälfte unserer Eigentumswohnung geschenkt

Jetzt sage ich ihr, ich bin dir schon mega entgegen gekommen, indem ich dir die Hälfte der Wohnung überschrieben habe (übrigens ohne Ausgleichsoption im Scheidungsfall) - jetzt lass mich bei den Unterhaltsforderungen nicht im Dreck sitzen und komm mir hier und da ein wenig entgegen... Da siehst meine Frau aber leider keinen Zusammenhang. Im Gegenteil, sie hat den Vorschlag gemacht, dass ich doch, um die Unterhaltszahlungen stemmen zu können, einen Kredit aufnehmen kann!


Das war ein Kardinalsfehler. Ich weiß das dies geschehen ist in guten Zeiten.
Für mich fühlt es sich an das sie jetzt die Dollarzeichen in den Augen hat. Einmal Blut gele..k..t ...

Das sie da keinen Zusammenhang sieht ist wohl verständlich, sonst würde sie leer ausgehen.

Anwalt wird Dich beraten. Schaue das dies alles vor Gericht publik gemacht wird.

25.11.2020 16:14 • #32


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

x 3


Kranich71
Bezüglich Unterhaltszahlungen in der Düsseldorfer Tabelle:

Von den Beträgen wird noch hälftig das Kindergeld abgezogen.

Z.b. bei der 2. Altersklasse wären es dann nicht 370, sondern 322.
(Genaue Zahlen habe ich gerade nicht im Kopf).

25.11.2020 16:17 • x 1 #33


B
Zitat von Kranich71:
Z.b. bei der 2. Altersklasse wären es dann nicht 370, sondern 322.

https://www.unterhalt.net/blog/unterhal...etrag.html
Wir wissen doch gar nicht, in welche Einkommensgruppe er eingestuft werden muss. Außerdem hört sich das nicht an, als wenn 50 Euro hin oder her das Problem sind. Es stehen vierstellige Unterhaltsbeträge für die Ex im Raum, die ihm das Wasser abgraben würden.

Bestünde vielleicht noch die Möglichkeit, das bereits abbezahlte Haus zu vermieten, dann fällt der Wohnvorteil weg, allerdings generierst du Mieteinnahmen und Kosten für eine eigene Wohnung. Das ist ein mögliches Rechenexempel, zumal die Wohnung viel zu groß für dich ist, nach deinen Aussagen.

Zitat von leroymuc:
Auf Basis der erwarteten Einkünfte ab jetzt kann sie sich auch die Mietwohnung alleine leisten, nur auf Berechnungsgrundlage der letzten 3 Jahre wird es knapp.

Wie hast du denn den Trennungsunterhalt errechnet? Hier brauchst du in der Tat einen guten Fachanwalt/Experten. Denn wenn deine Ex erst seit einem Jahr mit dem Aufbau ihrer Praxis begonnen hat, dann darf sie auch nicht ihre Durchschnittseinkünfte der letzten drei Jahre rechnen. Hier scheint ein Hebel zu sein, lass dich darin gut beraten.

25.11.2020 16:29 • x 3 #34


L
Zitat von Brightness2:
Wie hast du denn den Trennungsunterhalt errechnet?

Ich hab von meinem bereinigten Netto den Kindesunterhalt abgezogen. Dann 45% von der Differenz aus meinem so bereinigten Netto und dem meiner Frau als Trennungsunterhalt (Süddeutschland...).

Zitat von Brightness2:
Denn wenn deine Ex erst seit einem Jahr mit dem Aufbau ihrer Praxis begonnen hat, dann darf sie auch nicht ihre Durchschnittseinkünfte der letzten drei Jahre rechnen. Hier scheint ein Hebel zu sein, lass dich darin gut beraten.

Danke für den Tipp, das merke ich mir!

25.11.2020 16:43 • #35


L
Zitat von Brightness2:
Gibt es einen Vertrag darüber, dass du die Raten alleine bezahlst? Wäre denn ein denkbares Szenario, Eltern wieder zurück ins Haus -vielleicht mit dir in einer separaten Wohneinheit und Ratenzahlung reduzieren und mit der Ex aufteilen? Eigentlich sollten die Raten, die du für ihre Wohnung bezahlst deine Unterhaltspflicht ihr gegenüber reduzieren und ihre Mieteinnahmen dieses Gap wieder auffangen. Vermute, da gibt es einen Deal mit deinen Eltern oder zahlen die Miete?

Gefühlt ist es auch unfair, dass ich ihre Wohnung abbezahle (Vermögensaufbau) und selbst nichts davon habe. Gut, ich Idiot habe das selbst mal unterschrieben, könnte man sagen.

Zitat von Brightness2:
Ganz ehrlich, momentan hört es sich so an, als solltest du für alle aufkommen. Kinder, Ex, Eltern und dich selbst.

Interessante Beobachtung!

25.11.2020 16:49 • x 1 #36


Kranich71
Zitat von Brightness2:
Wir wissen doch gar nicht, in welche Einkommensgruppe er eingestuft werden muss. Außerdem hört sich das nicht an, als wenn 50 Euro hin oder her das Problem sind.


Ich dachte das er was mit 370 Euro geschrieben hatte, jedoch war das jemand anders. Aus diesem Grund habe ich das übernommen.

Was er wirklich zahlen muss kann er ganz leicht selbst aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Was dann bei Gericht festgelegt wird steht auf einem anderen Blatt. (Es kann seitens Gericht auch eine andere Einstufung festgelegt werden, habe ich am eigenen Leib erfahren...).

25.11.2020 17:00 • x 1 #37


Kranich71
Zitat von Brightness2:
Es stehen vierstellige Unterhaltsbeträge für die Ex im Raum, die ihm das Wasser abgraben würden.


Es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Ob sich dahingehend was in den letzten Jahren geändert hat weiß ich jetzt nicht.

Meine Ex wollte mehr als ich verdient habe. Träumen kann sie ja. Was für sie rausgekommen ist war dann 0,0 Euro.

Fakt ist, das alles ist hier nur Spekulation. Alles detailiert kann nur er mit seinem Anwalt ausrechnen.

25.11.2020 17:03 • #38


B
Zitat von leroymuc:
Ich hab von meinem bereinigten Netto den Kindesunterhalt abgezogen. Dann 45% von der Differenz aus meinem so bereinigten Netto und dem meiner Frau als Trennungsunterhalt (Süddeutschland...).

Hast du dabei das Einkommen deiner Ex nicht berücksichtigt? Damit steht und fällt dein Zahlbetrag an sie.

25.11.2020 18:09 • x 1 #39


L
Zitat von Brightness2:
Hast du dabei das Einkommen deiner Ex nicht berücksichtigt? Damit steht und fällt dein Zahlbetrag an sie.

Verstehe ich nicht. Ich habe gerechnet:
Trennungsunterhalt = 0,45 x ((Bereinigtes_Netto_Mann - Kindesunterhalt) - Bereinigtes_Netto_Frau)

Ist doch richtig oder?

25.11.2020 19:02 • #40


L
Ich habe meiner Noch-Frau meine Berechnung für Unterhalt gezeigt, bei der heraus kommt, dass ich jeden Monat 1000 Euro ins Minus rutsche (und ihr bleiben 500 Euro im Monat übrig). Sie war sehr traurig darüber, dass ich sagte, auf so eine Variante lasse ich mich nicht ein (zumindest nicht ohne Anwalt). Sie ist traurig, dass ich ihr das nicht gönne, es geht ja nur um ein Jahr für den Trennungsunterhalt. Da könnte ich bei der aktuellen Zinslage doch einen Kredit aufnehmen! Hat ihr Vater bei seiner Scheidung auch so gemacht!

So jetzt sagt mir mal, dass meine Noch-Frau total Crazy ist. Ich brauche da Bestätigung, sonst fange ich langsam an meinem eigenen Verstand zu zweifeln! Bei dieser Haltung von ihr muss ich doch Null mehr beschwichtigen?!

Sie gibt ferner zu bedenken, dass ich den Weg über den Anwalt scheuen sollte, denn da kämen Kosten proportional zum Streitwert auf mich zu - das könne ich ja nicht wollen...!

25.11.2020 19:10 • #41


M
Neeee,
Soweit ich Weiss, die Differenz von euren beiden bereinigten Nettoeinkünften

25.11.2020 19:12 • #42


L
Zitat von maenneken:
Soweit ich Weiss, die Differenz von euren beiden bereinigten Nettoeinkünften

... mal 3/7 bzw. mal 0,45 (in Süddeutschland - ist eh fast dasselbe). Und das bereinigte Netto des Unterhaltspflichtigen kann man vorher noch um den gezahlten Kindesunterhalt bereinigen.

25.11.2020 19:50 • #43


Kranich71
Die Frau ist auf das Geld aus. Daher ihre Reaktion bezüglich das Du nicht zum Anwalt solltest.

Es bleibt Dir nur Anwalt und Gericht. Ansonsten wirst Du nur über den Tisch gezogen.

25.11.2020 19:53 • #44


V
Für deine Ex as Psychotherapeutin gilt entweder der alte Spruch, dass der Schuster die schlechtesten Schuhe hat oder sie versucht dich absichtlich emotional zu manipulieren. Beides gute Gründe einen Anwalt aufzusuchen. Ein einvernehmliche Lösung ist auch dann immer noch möglich.

25.11.2020 20:59 • x 2 #45


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag