maenneken
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maenneken
Zitat von leroymuc:Ich habe meiner Noch-Frau jedoch während der Ehe - um genau zu sein, vor 10 Monaten - meine Hälfte unserer Eigentumswohnung geschenkt
Jetzt sage ich ihr, ich bin dir schon mega entgegen gekommen, indem ich dir die Hälfte der Wohnung überschrieben habe (übrigens ohne Ausgleichsoption im Scheidungsfall) - jetzt lass mich bei den Unterhaltsforderungen nicht im Dreck sitzen und komm mir hier und da ein wenig entgegen... Da siehst meine Frau aber leider keinen Zusammenhang. Im Gegenteil, sie hat den Vorschlag gemacht, dass ich doch, um die Unterhaltszahlungen stemmen zu können, einen Kredit aufnehmen kann!
Brightness2
Zitat von Kranich71:Z.b. bei der 2. Altersklasse wären es dann nicht 370, sondern 322.
Zitat von leroymuc:Auf Basis der erwarteten Einkünfte ab jetzt kann sie sich auch die Mietwohnung alleine leisten, nur auf Berechnungsgrundlage der letzten 3 Jahre wird es knapp.
LeRoY
Zitat von Brightness2:Wie hast du denn den Trennungsunterhalt errechnet?
Zitat von Brightness2:Denn wenn deine Ex erst seit einem Jahr mit dem Aufbau ihrer Praxis begonnen hat, dann darf sie auch nicht ihre Durchschnittseinkünfte der letzten drei Jahre rechnen. Hier scheint ein Hebel zu sein, lass dich darin gut beraten.
LeRoY
Zitat von Brightness2:Gibt es einen Vertrag darüber, dass du die Raten alleine bezahlst? Wäre denn ein denkbares Szenario, Eltern wieder zurück ins Haus -vielleicht mit dir in einer separaten Wohneinheit und Ratenzahlung reduzieren und mit der Ex aufteilen? Eigentlich sollten die Raten, die du für ihre Wohnung bezahlst deine Unterhaltspflicht ihr gegenüber reduzieren und ihre Mieteinnahmen dieses Gap wieder auffangen. Vermute, da gibt es einen Deal mit deinen Eltern oder zahlen die Miete?
Zitat von Brightness2:Ganz ehrlich, momentan hört es sich so an, als solltest du für alle aufkommen. Kinder, Ex, Eltern und dich selbst.
Zitat von Brightness2:Wir wissen doch gar nicht, in welche Einkommensgruppe er eingestuft werden muss. Außerdem hört sich das nicht an, als wenn 50 Euro hin oder her das Problem sind.
Zitat von Brightness2:Es stehen vierstellige Unterhaltsbeträge für die Ex im Raum, die ihm das Wasser abgraben würden.
Brightness2
Zitat von leroymuc:Ich hab von meinem bereinigten Netto den Kindesunterhalt abgezogen. Dann 45% von der Differenz aus meinem so bereinigten Netto und dem meiner Frau als Trennungsunterhalt (Süddeutschland...).
LeRoY
Zitat von Brightness2:Hast du dabei das Einkommen deiner Ex nicht berücksichtigt? Damit steht und fällt dein Zahlbetrag an sie.
LeRoY
maenneken
LeRoY
Zitat von maenneken:Soweit ich Weiss, die Differenz von euren beiden bereinigten Nettoeinkünften
vollhorst
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