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Berechnung Unterhaltsansprüche

L
Meine Vereinbarung zum Umgang, die ich der Ex letzte Woche zur Unterschrift gegeben habe, hat sie mir nicht unterschrieben sondern redet was von "flexibel" und "zu allem gesprächsbereit" und "nicht festschreiben". Außerdem will sie jetzt scheinbar tendenziell noch einen Abend mehr für sich haben und schiebt da die Kinder vor: "Die Kinder würden sich freuen, wenn sie diese Woche vier Mal bei dir schlafen könnten, weil es ihnen so gut bei dir gefällt". Und ob wir nicht grundsätzlich abwechseln können, dass die Kinder eine Woche drei Mal und die andere Woche vier Mal bei mir schlafen...

Ein Schelm, der Böses dabei denkt, nicht wahr? Dann bin ich eben ein Schelm, denn dann sind wir beim Wechselmodell. Ich bin abzüglich Kita-Zeiten auch jetzt schon bei über 40 Prozent der Betreuungszeit... Das WM kennt sie natürlich nicht und ich träume gar nicht davon, dass sie sich darauf einlässt - da hätte sie ja weniger Geld raus

Aber bei aller Liebe zu den Kindern - da muss ich ihr doch wieder mal einen Riegel vorschieben. Ich kann mir doch nicht ein Wechselmodell andrehen lassen was den Betreuungsaufwand angeht und offiziell trotzdem nach Residenzmodell Unterhalt zahlen?!

25.01.2021 09:09 • x 2 #256


L
Doch kannst du. Wie wäre es als Bedingung das Sie dir das dann unterschreibt?
Sag du brauchst Planungssicherheit, möchtest es mit deinem Arbeitgeber abstimmen etc.
Das geht nicht wenn Sie die Regeln flexibel ändert wie es ihr gerade passt.
Wechselmodell wäre doch perfekt.
Frag doch mal deinen Anwalt wie man das am besten regelt....

25.01.2021 09:37 • #257


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

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S
Sie möchte flexibel sein aber du sollst dich auf den Wochenwechsel 3/4 Tage fest einlassen.

Wenn du ihr schreibst, dass du leider die nächsten vier Wochen kaum bis keine Zeit für die Betreuung haben wirst, gehen ihr die Augen auf.

Dann rafft sie, was flexibel bedeutet

Könntest du dir vorstellen, halbtags zu arbeiten, die Kinder voll zu betreuen und Unterhalt von der Ex zu beziehen?

25.01.2021 09:56 • #258


L
Zitat von LeRoY:
Ich kann mir doch nicht ein Wechselmodell andrehen lassen was den Betreuungsaufwand angeht und offiziell trotzdem nach Residenzmodell Unterhalt zahlen?!

Nochmal zur Klärung: Ich meinte hier, ich WILL nicht so viel betreuen, wie im WM aber trotzdem vollen Unterhalt zahlen. Ich bin bereit, 3/4 Tage Wechsel mit ihr zu machen, aber ich will dann von ihr auch die Zustimmung zum WM (mit der Konsequenz: weniger Unterhalt für sie). Aber dazu kann ich sie ja nicht zwingen, richtig? Ich meine, wenn ich von der Betreuungsdauer im WM bin, habe ich doch keinen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt nach WM, oder...?!

25.01.2021 10:18 • x 1 #259


L
Ich dachte wenn Sie dir unterschreibt das die die Kinder 50% der Zeit betreust kannst du das Wechselmodell bei der Scheidung leicht einklagen. Man muss es ja jetzt bei der Unterschrift noch nicht so nennen.
Aber zu dem Gedankengang würde ich mich erst nochmal mit dem Anwalt beraten.

Wenn Sie da rumspinnt kannst du ja auch mal die Überlegung anklingen lassen deine Betreuungsleistung ansonsten drastisch zurück zu fahren. Nur so jedes 2. Wochenende zum Beispiel....

25.01.2021 10:26 • x 1 #260


L
Zitat von Lilli2:
Wenn Sie da rumspinnt kannst du ja auch mal die Überlegung anklingen lassen deine Betreuungsleistung ansonsten drastisch zurück zu fahren. Nur so jedes 2. Wochenende zum Beispiel...

Ja, nur da sind wir dann mitten in der dreckigen Geschichte, wo Kinder und Geld offenkundig gegeneinander gehandelt werden.

25.01.2021 11:10 • #261


L
Du hast recht. Das ist schon eine Gradwanderung. Ich würde das an deiner Stelle auch nie durchziehen.
Aber es mal anklingen lassen das Sie sich da nicht zu sicher sein kann....

25.01.2021 11:33 • #262


T
Ich habe jetzt alle deine Threads gelesen. Du bist sehr gutmütig. Meiner Meinung nach, musst du wirklich endlich Mal zeigen, dass deine Ex nicht alles mit dir machen kann. Wie wäre es Mal mit Mache ich nicht. Soll sie halt klagen.
Ich bekomme nur den Kindesunterhalt und bezahle davon die Betreuung. Was anderes kann meiner Meinung nach nicht sein.

26.01.2021 09:43 • #263




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