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Berechnung Unterhaltsansprüche

L
Doppelpost.

19.01.2021 17:24 • #241


L
Zitat von DieSeherin:
betreut dich jetzt der, den auch ich auch hatte?

Ja. Ich muss nur noch entscheiden, ob ich die stundenbasierte Vergütung wähle oder die nach gesetzlicher Gebührenordnung. Wie war das bei dir?

19.01.2021 17:24 • #242


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Berechnung Unterhaltsansprüche

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Snipes
Ist heute der Tag der Doppelposts?

19.01.2021 17:25 • #243


DieSeherin
wir haben das nach der gebührenordnung gemacht... die alternative hatte er mir aber nicht genannt. hast du ihn gefragt, was seiner einschätzung nach günstiger sein könnte?

19.01.2021 17:29 • x 1 #244


S
Nach Aufwand schreibt er halt Briefe und macht und tut.

Ansonsten ist das Ding nach Gebührenordnung weitgehend vom Verfahrenswert abhängig.

Meines Wissens macht man nach Aufwand nur, wenn der Verfahrenswert bei Paar Millionen liegt.

19.01.2021 17:53 • x 1 #245


L
Zitat von DieSeherin:
hast du ihn gefragt, was seiner einschätzung nach günstiger sein könnte?

Zitat von Sohnemann:
Meines Wissens macht man nach Aufwand nur, wenn der Verfahrenswert bei Paar Millionen liegt.

Ja er meinte so grob, je länger die Sache sich hinzieht und je komplexer sie wird, umso mehr lohnt sich die Gebührenordnung. Nach Stunden lohnt sich wenn absehbar ist, dass es schnell erledigt ist. Ist bei mir eher nicht der Fall.

Was ich beim Modell nach Gebührenordnung nicht verstehe - wie rechnet er dann einfach Telefonate mit mir und so ab? Und was ist wenn es zu gar keinem Gerichtsverfahren kommt und er nur drohen muss? Wie wird das nach Gebührenordnung abgerechnet?

19.01.2021 18:29 • #246


S
Zitat von LeRoY:
Ich zahle Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Was meinst du? Wegen Kita-Kosten? Mein Verständnis ist dass die Kita-Kosten von dem Kindesunterhalt nicht gedeckt sind und von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Einkünfte gezahlt werden müssen. Falsch?


Richtig abzgl. Essensgeld.

19.01.2021 18:39 • x 1 #247


S
Es wird hier nicht um Unsummen gehen nach Abzug des Essensgelds. Zahle 2/3 oder 3/4. Vor Gericht kommt so etwas nicht gut und erhöht unnötig den Streitwert.

19.01.2021 20:09 • x 1 #248


S
Überweise mit dem Zusatz freibleibend / unter Vorbehalt. Wenn Du vermeiden möchtest hier ein Präzedens zu schaffen. Wenn die Kinder 5 sind gehen sie noch max. 1 Jahr in den Kindergarten. Deshalb würde ich hier den Ball flach halten und Dein Wohlwollen hier dokumentieren.

19.01.2021 20:53 • x 2 #249


L
Zitat von Solskinn2015:
Deshalb würde ich hier den Ball flach halten und Dein Wohlwollen hier dokumentieren.

Ja danke für den ehrlichen Rat, so mache ich es auch.

19.01.2021 21:49 • x 1 #250


S
*Die Kosten, die der berufstätige Elternteil für die Betreuung des Kindes durch Dritte aufwendet, können lediglich als dessen berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt werden. Sie sind kein Mehrbedarf des Kindes. Das hat der BGH entschieden. Anders kann dies bei einer besonderen Förderung des Kindes sein. Ein Mehrbedarf des Kindes muss ggf. substantiiert dargelegt und bewiesen werden.

Die teilweise in der Literatur vertretene generelle Qualifizierung der Kosten einer Fremdbetreuung als Mehrbedarf des Kindes lehnt der BGH als dem Gesetz widersprechend ab. Veranlasst der betreuende Elternteil für die Kinder eine Fremdbetreuung, erfüllt er damit regelmäßig lediglich die ihm obliegende Betreuungspflicht und hat deswegen auch die dafür erforderlichen Kosten zu tragen.*

ergo: Der Sachverhalt müsste zuerst geprüft werden

20.01.2021 09:33 • x 1 #251


L
Danke für die Infos. Also ich gebe @Solskinn2015 insofern Recht, dass ich deswegen keinen Rechtsstreit anzetteln werde, gerade wenn das Ding offenbar kontrovers ist.

Ich hab aber beim Finanzamt angerufen. Auskunft ist, wenn ich die Kita-Kosten zahle (zu einem Anteil), dann kann ich diesen Anteil auch von der Steuer absetzen, egal wo die Kinder gemeldet sind. Mehr brauch ich jetzt erstmal nicht.

20.01.2021 09:45 • #252


S
Du wirst aber mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit sowieso einen Rechtsstreit bekommen.

Es geht also lediglich um die Frage, was sinnvollerweise innerhalb des Rechtsstreits geklärt wird und was nicht.

20.01.2021 10:15 • #253


S
Stimmt. Deshalb sollte er die Streitsumme so gering wie möglich halten. Er wird für Kindergarten bezahlen müssen. Quotal. Wenn er schon 2/3 bezahlt hat kann man ja streiten. Aber die Streitsumme steigt nicht so exorbitant. Das machen die Anwälte eh schon. Keine Bange.

20.01.2021 10:41 • #254


S
Es geht hier nicht um ein paar Euro plus oder minus.

Es geht um den Sachverhalt, dass es generell taktisch sehr viel schlechter ist, bereits regelmäßig geleistete Zahlungen wieder einzustellen oder gar zurückzufordern.

Vollkommen legitim ist es allerdings, Zahlungsansprüche /-verpflichtungen genau zu prüfen.

20.01.2021 11:57 • #255


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