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Berechnung Unterhaltsansprüche

S
Naja, jetzt geht es ja erst los.
Und Leroy hat nun voraussichtlich zwölf Monate Ruhe.

Im Trennungsjahr gibt es keine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Die Psychotherapeutin muss innerhalb dieser zwölf Monate nachweislich alles tun, Um danach selbst für sich sorgen zu können.

Eine nicht verhinderbare Differenz muss dann ausgeglichen werden, sofern diese eine Minderung ihres in der Ehe erworbenen Lebensstandards darstellen würde oder sie einen durch die Ehe entstandenen finanziellen Schaden nachweisen kann.

16.12.2020 09:47 • x 1 #211


L
@Maccie
Danke. Ich glaube, da geht gerade etwas durcheinander. Verhandelt und geeinigt haben wir uns über Kindes- und Trennungsunterhalt. Mein Bonus von 2020 zählt nicht rein, weil es ihn 2021 nicht geben wird. Passt also.

Was du schreibst bezieht sich ja auf nachehelichen Unterhalt, richtig? Dazu haben wir nichts besprochen oder vereinbart. Der Mediator hat das Thema nur tangiert, ich habe die Diskussion abgewürgt.

Dazu: Die Kinder sind 5. meine NF fährt ihre Arbeitsleistung gerade (Trennungsjahr) auch stark hoch. Ich nehme an, das bedeutet keinen hohen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn überhaupt. Korrekt?

16.12.2020 09:50 • #212


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

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L
Zitat von Sohnemann:
sofern diese eine Minderung ihres in der Ehe erworbenen Lebensstandards darstellen würde.

Das ist ja wieder so eine Steilvorlage gesetzlicher Art... Ihr bisheriger Lebensstandard... umfasst das die Möglichkeit, sich jeden Monat eine neue Tasche zu kaufen, Mitgliedschaft im Tennisclub und Luxus-Urlaube zwei Mal im Jahr? Das wird sie sich alleine lange nicht leisten können... Das werde ich doch nicht ausgleichen müssen?!

16.12.2020 09:55 • #213


L
Hallo - in diesem Thread weil kein Emo-Zeug, sondern wieder rein Thema Unterhalt.

Mir ist da etwas suspekt. Der Mediations-Termin, bei dem wir eine Einigung erlangt haben, ist jetzt zwei Wochen her. Der Mediator/Anwalt hatte versprochen, die Vereinbarung für meine NF und mich unterschriftsreif fertig zu machen und uns beiden zu mailen. Ich habe seitdem von ihm nichts bekommen und dachte, er hat es vor Weihnachten nicht geschafft. Ich bin aber zunehmend misstrauisch, weil meine NF, die bis zur Mediation und dabei von akuter Geldnot geklagt hatte, sich seitdem dazu auch nicht gerührt hat bei mir. Heute bei der Kinder-Übergabe habe ich sie gefragt, und sie sagte, der Mediator habe die Vereinbarung geschickt - wahrscheinlich nur an sie, sie werde sie mir weiterleiten.

Kann man beim Unterhalt irgendwie in Verzug kommen und kann sich daraus Ärger ergeben? Formal steht meiner NF ja ab Dezember Kindesunterhalt zu, weil getrennter Wohnsitz. Kann es sein, dass sie abwartet und mich da irgendwie auflaufen lassen will? Meine NF hat ja jetzt möglicherweise mit Florian einen guten Berater an der Seite - wie ich es verstehe ist er auch getrennt/geschieden mit Kindern....

28.12.2020 13:01 • #214


Wollie
würde mir wegen Florian keinen Kopf machen, der hat in dieser Sache überhaupt nichts zu suchen, lass ihn beraten soviel er möchte, entscheiden tun andere.....du machst dir manchmal zuviel Gedanken um diesen Typ.....

28.12.2020 17:18 • x 1 #215


Amyontour
Ich habe jetzt nicht alles gelesen und habe Fieber... ,, Florian,, der floh war aber nicht der Mediator?

28.12.2020 21:14 • #216


Wollie
nö.....das ist der neue Lover der Ex

28.12.2020 21:21 • #217


L
Zitat von Wollie:
nö.....das ist der neue Lover der Ex

Okay vergesst mal diesen Typ, der war ja in diesem Thread tatsächlich nur eine Randnotiz Mir ging es hier ja vor allem um das Thema Verzug bei Unterhalt... muss ich da was befürchten, wenn ich den nicht pünktlich schon für den ersten Monat zahle, sondern mir noch etwas Zeit lasse (und im Januar mit meiner Anwältin spreche)?

28.12.2020 21:42 • #218


S
Zitat von leroymuc:
Okay vergesst mal diesen Typ, der war ja in diesem Thread tatsächlich nur eine Randnotiz Mir ging es hier ja vor allem um das Thema Verzug bei Unterhalt... muss ich da was befürchten, wenn ich den nicht pünktlich schon für den ersten Monat zahle, sondern mir noch etwas Zeit lasse (und im Januar mit meiner Anwältin spreche)?



Bei mir setzte der Verzug mit dem ersten Schreiben der Anwältin ein, bis zur Gerichtsverhandlung vergingen noch 4 Monate, die 4 Monate musste ich in Raten nachzahlen.

28.12.2020 21:48 • x 2 #219


S
Man muss Dich in Verzug setzen. Die EX muss Dich z.B. auffordern ab dem Monat X den Betrag Y zu zahlen. Das kann auch rückwirkend erfolgen bei Kindsunterhalt.

Selbst wenn Du in Verzug wärst? So what.? Du bist in einer Mediation. Eigentlich sollten im Rahmen der Mediation ein paar Parameter fest gemacht worden sein. Wie z.B. während der Mediation keine Gerichtsverfahren zu eröffnen oder Forderungen bzgl. des Unterhalts z.B. über das JA geltend machen.
Es soll das gelten erstmal was in der Mediation erarbeitet wurde.

28.12.2020 22:04 • x 1 #220


Amyontour
So schnell geht das nicht @leroymuc , atme jetzt erstmal kräftig durch...
Die Schäden darfst du noch lange tragen, versuche sie jetzt schon anzunehmen.

Liebe Grüße
Amy

28.12.2020 22:29 • #221


L
Hab gerade recherchiert wegen Absetzen des Unterhalts von der Steuer. Es gibt ja die Möglichkeit über sog. Realsplitting, da muss aber die Ex zustimmen und ihren empfangenen Unterhalt versteuern... Haha, damit brauche ich bei meiner Ex gar nicht erst zu kommen - abgehakt.

Dann gibt es die Variante zum Absetzen als außergewöhnliche Belastung. Da braucht man keine Zustimmung von der Ex, kann aber nur weniger absetzen und es mindert sich nochmal um die "zumutbare Belastung".

Und jetzt kommts: Auch bei dieser Variante kann das Finanzamt bei der Ex Nachweise über ihr Einkommen verlangen - um ihre Bedürftigkeit zu überprüfen. Ich darf Unterhalt an sie zahlen und niemand prüft wirklich ihre Bedürftigkeit! Alles nur geschätzt auf Basis der Einkünfte der Vorjahre und nichts wird später an den tatsächlichen Einkünften gegen geprüft!

Das ist ja wieder einmal super fair. Zahl Unterhalt und nix wird geprüft. Dann willst du deine Zahlungen wenigstens von der Steuer absetzen, und dann wird auf einmal geprüft, ob der Ex überhaupt Unterhalt zusteht! Aber nicht dass ich dann keinen Unterhalt zahlen müsste, falls herauskommt, sie ist gar nicht bedürftig... nein! Dann kann ich meine Zahlungen nur nicht von der Steuer absetzen... Ich schmeiß mich weg...

18.01.2021 14:55 • x 2 #222


L
Es drängt sich mir dieses Bild auf, das die Situation aufgrund der deutschen Gesetzeslage, wie ich finde, auf den Punkt bringt: (Und ich spreche hier natürlich nur von Fällen analog zu meinem, also wo die Frau aus freien Stücken und gegen den Wunsch des Mannes die Beziehung beendet, aber ich habe das Gefühl, solche Fälle sind nicht die Ausnahme...)

Es wird bei der Trennung nicht die Familie geteilt, sondern der Mann wird aus der Familie rausgeschmissen.

Der Mann wird zum Knecht deklassiert, zum Bittsteller, der bestraft wird. Das einzige was klipp und klar und unumgänglich ist, ist dass er zahlen muss. Von Gnaden der Frau, wenn er sich bemüht, darf er die gemeinsamen Kinder auch sehen. Aber den Aufwand dafür muss er natürlich wiederum komplett selbst tragen, es gibt keine Kompensation (finanziell und operativ - erst ab Wechselmodell, ich weiß). Er soll schließlich froh sein, dass er die Kinder überhaupt regelmäßig bei sich haben kann und nicht noch Ansprüche stellen! Rein pro Forma gibt es Vereinbarungen zwischen Mann und Frau und Mitspracherechte, aber im Zweifel schafft die Frau völlig zwanglos Fakten und es ist damit entschieden.

Was ist das bitte für eine primitive, rückständige Welt?

19.01.2021 09:50 • x 3 #223


S
Zitat von LeRoY:
Es drängt sich mir dieses Bild auf, das die Situation aufgrund der deutschen Gesetzeslage, wie ich finde, auf den Punkt bringt: (Und ich spreche hier natürlich nur von Fällen analog zu meinem, also wo die Frau aus freien Stücken und gegen den Wunsch des Mannes die Beziehung beendet, aber ich habe das Gefühl, solche Fälle sind nicht die Ausnahme...) Es wird bei der Trennung nicht die Familie geteilt, sondern der Mann wird aus der Familie rausgeschmissen. Der Mann wird zum Knecht deklassiert, zum Bittsteller, der bestraft wird. Das einzige was klipp und klar ...


Und diese Erkenntnis hatten vor dir und mir schon viele viele Tausende ( Millionen?) Väter.

Besonders schön ist es, wenn du diese Missstände ansprichst und dir das als Jammern ausgelegt wird.

19.01.2021 10:47 • x 4 #224


L
Zitat von Schwedus:
Und diese Erkenntnis hatten vor dir und mir schon viele viele Tausende ( Millionen?) Väter.

Ist da noch keiner auf die Idee gekommen, vor irgendwelche hohen Gerichte zu ziehen? Wo immer wieder gegen irgendwelche mehr oder weniger großen Missstände geklagt wird?

19.01.2021 11:14 • x 1 #225


A


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