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Berechnung Unterhaltsansprüche

Familiendaddy
Zitat von Sohnemann:
Ich hab dann ohne Diskussionen etwas mehr als die Hälfte bezahlt.


Das versteh ich grad nicht - die Hälfte wovon? Danke für die Aufklärung.

15.12.2020 19:38 • #196


L
Zitat von Sohnemann:
Der Anwalt meiner Ex wollte auch eine bestimmte Zahl haben.
Ich hab dann ohne Diskussionen etwas mehr als die Hälfte bezahlt.
Scheint nun auch okay zu sein.

Das macht mich echt langsam wahnsinnig... Meine Anwältin und der Mediator erwecken die ganze Zeit den Eindruck, dass die Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben total stringent ist kaum Spielraum lässt. Es sei denn, man hat eine Frau, die auf eine vollkommen davon abweichende, private Regelung eingeht. Hatte der Anwalt deiner Ex nicht die Berechnung mitgeschickt? War da irgendwas grob falsch aus deiner Sicht? Ich meine, wieso geht dann zahle etwas mehr als die Hälfte einfach gut?!

15.12.2020 19:41 • #197


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

x 3


S
Wir haben im ersten Jahr weiter gemeinsam gewirtschaftet so als wären wir noch zusammen.

Danach wollte der Anwalt X.
Ich und meine Anwältin vertraten eine andere Auffassung und haben Y überwiesen.
Ohne Diskussion ohne Briefe.

15.12.2020 20:46 • x 1 #198


S
Also ich habe nix bezahlt, da EXE mit 50% immer gut verdient hat und noch Mieteinkünfte hatte. Die hat zwar gezetert, dass ihr was zustünde, aber hier hat kein Anwalt auch nur einen Versuch unternommen. Man kann aber auch versuchen den Kindsunterhalt hochzuschrauben als Ausgleich.

Was ist die Mediatorvereinbarung wert? Rechtlich nix.

15.12.2020 22:33 • #199


tlell
Mich iritieren hier zwei Sachen unheimlich. Das ist einmal die Aussage deiner Anwältin sie könnte nichts machen, wenn da Unterhaltshöchstforderungen kommen. Die Aussage finde ich sehr sehr seltsam und es würde mich interessieren ob da jeder Anwalt so argumentiert. Vielleicht wäre eine zweite Meinung nicht schlecht. Ich habe es bei jedem Prozess erlebt, das die Gegenseite mit allen Mitteln versucht raus zu kommen aus den Forderungen. Und deine Anwältin sagt ja da kann ich auch nichts machen, musste halt zahlen.

Zweite Sache deine Frau ist in der Lage sich selber zu unterhalten mit ihrem Job. Deine Kinder sind betreut und über 3 Jahre alt. Sie kann also arbeiten und für sich sorgen. Mir stellt sich hier die Frage hat sie überhaupt Anspruch auf Trennungsunterhalt für sich, wenn sie sich selber versorgen kann?

Ich bin natürklich kein Anwalt oder habe Fachwissen.Ich frage nur aus dem heraus was ich kenne und selber weiss. Kindesunterhalt ist klar muss gezahlt werden.

16.12.2020 02:40 • x 2 #200


L
Zitat von tlell:
Zweite Sache deine Frau ist in der Lage sich selber zu unterhalten mit ihrem Job.

Ich habe hier halt mit dem Job meiner Frau und den Zeitpunkt den Hauptgewinn gemacht )Ironie). Erstens ist sie selbständig, zweitens war eben das Corona-Jahr, drittens hat sie gerade im Oktober die Kassenzulassung erhalten.

Daraus folgt dass sie im zurückliegenden Zeitraum, der bei Selbständigen zur Berechnung des Unterhalts herangezogen wird, wenig verdient hat (im Vergleich zu mir). De gegenüber steht die begründete Vermutung, dass sie 2021 deutlich mehr verdienen wird. Aber wie gut sie damit die neue Situation mit eigener Wohnung finanzieren kann, ist Auslegungssache...

Immerhin hat sie sich auf eine Gewinn-Schätzung als Grundlage eingelassen, die über dem der Vorjahre liegt. Nicht so hoch, wie ich wollte, aber das ist wohl eben ein Kompromiss.

16.12.2020 07:37 • #201


L
Kann mir jemand bitte folgendes bestätigen oder ausreden (hoffentlich ersteres):

Ich kann doch Unterhalt von der Steuer absetzen. Kindesunterhalt nur wenn ich nicht schon den Kinderfreibetrag in Anspruch nehme. Aber Ehegattenunterhalt auch sonst, bis zu 9000 Euro etwa im Jahr, als außergewöhnliche Belastungen.

Jetzt kann ich mir doch beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag in dieser Höhe für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen. Dann bleiben mir im Monat ein paar (Dutzend? Hundert?) Euro mehr Netto übrig.

Macht das jemand von euch?

Und damit einher gehend: Wie mache ich das im Trennungsjahr richtig mit Kinderfreibetrag und Kindergeld? Bisher hatte ich die 2 Kinderfreibeträge, meine Frau hat das Kindergeld kassiert.

16.12.2020 07:43 • #202


Wollie
das solltest du einen guten Steuerberater fragen, bin da etwas überfragt....aber ich glaube wenn du den Ehegattenunterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzt muss deine ExF diesen Betrag als Einkommen zusätzlich versteuern....

16.12.2020 07:46 • #203


L
Zitat von leroymuc:
Ich kann doch Unterhalt von der Steuer absetzen.

Ehegattenunterhalt ja, wenn deine Frau die Anlage U unterzeichnet. Dann muss sie ihn versteuern und du kannst ihn absetzen.

Zitat von leroymuc:
Ehegattenunterhalt auch sonst, bis zu 9000 Euro etwa im Jahr, als außergewöhnliche Belastungen.

13.805 Euronen als Sonderausgaben

Zitat von leroymuc:
Jetzt kann ich mir doch beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag in dieser Höhe für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.

Jep. Als Sonderausgaben.

Zitat von leroymuc:
Dann bleiben mir im Monat ein paar (Dutzend? Hundert?) Euro mehr Netto übrig.

Jep.
Musst deiner Frau aber den Nachteil, den sie durch die Versteuerung des Unterhalts erleidet, ausgleichen.
Lohnt sich also nur wenn ein Progressionsunterschied besteht, also du signifikant mehr Einkünfte hast als deine Frau.

16.12.2020 07:51 • #204


L
Zitat von Wollie:
das solltest du einen guten Steuerberater fragen, bin da etwas überfragt....aber ich glaube wenn du den Ehegattenunterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzt muss deine ExF diesen Betrag als Einkommen zusätzlich versteuern....

Ne da gibt es zwei Modelle - bei einem kann man etwas mehr absetzen, dafür muss der Partner versteuern. Das ist das was @LonelyXmas oben schreibt.

Aber was ich meine ist das andere Modell, bei dem der Partner nichts versteuern muss, dafür nur bis 9000 Euro im Jahr absetzbar.

Mein Verständnis - bitte korrigieren!

16.12.2020 07:52 • x 1 #205


B
Zitat von leroymuc:
Kann mir jemand bitte folgendes bestätigen oder ausreden (hoffentlich ersteres):

Ich kann doch Unterhalt von der Steuer absetzen. Kindesunterhalt nur wenn ich nicht schon den Kinderfreibetrag in Anspruch nehme. Aber Ehegattenunterhalt auch sonst, bis zu 9000 Euro etwa im Jahr, als außergewöhnliche Belastungen.

Jetzt kann ich mir doch beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag in dieser Höhe für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen. Dann bleiben mir im Monat ein paar (Dutzend? Hundert?) Euro mehr Netto übrig.

Macht das jemand von euch?

Und damit einher gehend: Wie mache ich das im Trennungsjahr richtig mit Kinderfreibetrag und Kindergeld? Bisher hatte ich die 2 Kinderfreibeträge, meine Frau hat das Kindergeld kassiert.


Das alles machst du automatisch über die Steuererklärung im nachhinein.
Kindergeld bekommt der wo das kind gemeldet ist und damit auch die ki frei betröge.
Musst da also nichts aktiv machen

16.12.2020 07:54 • #206


B
Im übrigen würde ich mich in so einem komplexen Fall nicht auf Diskussionen einlassen sondern meinen Anwalt beauftragen alles rauszuholen was geht und mich totstellen.

16.12.2020 07:56 • x 1 #207


L
Zitat von leroymuc:
Aber was ich meine ist das andere Modell, bei dem der Partner nichts versteuern muss, dafür nur bis 9000 Euro im Jahr absetzbar.

9.408 Euronen als außergew. Belastungen.
Dabei wird aber eine sog. zumutbare Belastung abgezogen, die sich in Abhängigkeit des Gesamtbetrags der Einkünfte bemisst.
Paragraph 33 Abs 3 EStG.

16.12.2020 08:04 • #208


L
Zitat von LonelyXmas:
in Abhängigkeit des Gesamtbetrags der Einkünfte bemisst.

Meiner Einkünfte, hoffe ich mal, nicht meiner plus der meiner NF?

Davon abgesehen sagst du aber quasi, ja das geht, auch mit Lohnsteuer Freibetrag, um nicht erst ein Jahr später zu profitieren, richtig? Es werden halt nicht die vollen 9000 Euro abzugsfähig sondern modulo zumutbare Belastung.

16.12.2020 08:26 • #209


M
Nachehelicher Unterhalt?
Wie alt sind die Kinder?
Google mal gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Gilt für beide Seiten.
Nochmal: ich kann verstehen, dass du versuchst, auf der sicheren Seite zu sein und Ruhe haben willst. Trotzdem wird ein Richter immer den Einzelfall betrachten. Und bei dir sehe ich als bestimmende Elemente den Bonus (wann hast du den bekommen? Nach einem Jahr sollte der sowieso nicht mehr zählen) und die Eigenverantwortung deiner NF, für sich selbst zu sorgen.
Von daher hätte ich Mut zur Lücke bewiesen und härter verhandelt, wenn´s scheitert, dann soll das Gericht es bestimmen.

16.12.2020 09:30 • #210


A


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