Familiendaddy
- 1124
- 3
- 4777
Zitat von Sohnemann:Ich hab dann ohne Diskussionen etwas mehr als die Hälfte bezahlt.
LeRoY
Zitat von Sohnemann:Der Anwalt meiner Ex wollte auch eine bestimmte Zahl haben.
Ich hab dann ohne Diskussionen etwas mehr als die Hälfte bezahlt.
Scheint nun auch okay zu sein.
Sohnemann
Solskinn2015
LeRoY
Zitat von tlell:Zweite Sache deine Frau ist in der Lage sich selber zu unterhalten mit ihrem Job.
LeRoY
LonelyXmas
Zitat von leroymuc:Ich kann doch Unterhalt von der Steuer absetzen.
Zitat von leroymuc:Ehegattenunterhalt auch sonst, bis zu 9000 Euro etwa im Jahr, als außergewöhnliche Belastungen.
Zitat von leroymuc:Jetzt kann ich mir doch beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag in dieser Höhe für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.
Zitat von leroymuc:Dann bleiben mir im Monat ein paar (Dutzend? Hundert?) Euro mehr Netto übrig.
LeRoY
Zitat von Wollie:das solltest du einen guten Steuerberater fragen, bin da etwas überfragt....aber ich glaube wenn du den Ehegattenunterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzt muss deine ExF diesen Betrag als Einkommen zusätzlich versteuern....
Baumo
Zitat von leroymuc:Kann mir jemand bitte folgendes bestätigen oder ausreden (hoffentlich ersteres):
Ich kann doch Unterhalt von der Steuer absetzen. Kindesunterhalt nur wenn ich nicht schon den Kinderfreibetrag in Anspruch nehme. Aber Ehegattenunterhalt auch sonst, bis zu 9000 Euro etwa im Jahr, als außergewöhnliche Belastungen.
Jetzt kann ich mir doch beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag in dieser Höhe für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen. Dann bleiben mir im Monat ein paar (Dutzend? Hundert?) Euro mehr Netto übrig.
Macht das jemand von euch?
Und damit einher gehend: Wie mache ich das im Trennungsjahr richtig mit Kinderfreibetrag und Kindergeld? Bisher hatte ich die 2 Kinderfreibeträge, meine Frau hat das Kindergeld kassiert.
Baumo
LonelyXmas
Zitat von leroymuc:Aber was ich meine ist das andere Modell, bei dem der Partner nichts versteuern muss, dafür nur bis 9000 Euro im Jahr absetzbar.
LeRoY
Zitat von LonelyXmas:in Abhängigkeit des Gesamtbetrags der Einkünfte bemisst.
Maccie
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
2950
2
2138
25