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Berechnung Unterhaltsansprüche

L
So, hier die Auflösung... wir sind in der Mediation zu einer Vereinbarung gekommen. Mir kommt sie aktuell akzeptabel vor - sie liegt zwischen meiner Ideal-Vorstellung und dem Horror-Szenario, das meine NF aufgemalt hatte, nicht ganz in der Mitte, sondern näher bei der Version meiner NF. Aber immerhin, wenn sie 100% auf der Standard-Berechnungsmethode bestanden hätte, hätte es für mich noch schlimmer kommen können. Wir haben die Vereinbarung für ein Jahr getroffen. Dann ist an der Front hoffentlich Ruhe. Im Moment scheint es mir tatsächlich ein wenig Seelenfrieden zu geben, auch wenn das finanziell ein hartes und entbehrungsreiches Jahr wird mit viel Konto Überziehen und mit ohne Urlaub.

Der Mediator hat wenn dann minimal für meinen Standpunkt eingesetzt, ich würde sagen, er war zu einem Grad unparteiisch, dass er eigentlich nur den Termin moderiert hat. Ich dachte schon, dass er als Fachmann merkt, wo einer überbevorteilt ist und noch mehr fordert und dann etwas Einhalt gebietet. Muss sich ja nicht direkt auf die Seite einer Partei schlagen, aber zumindest das Pendel in der Mitte halten versuchen... Den Eindruck hatte ich jedenfalls nicht. Dennoch hätten wir ohne ihn zuhause am Tisch wohl nicht zu einer Einigung gefunden.

Meine detaillierte Rechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben pro Monat hat meine NF nicht sonderlich interessiert, aber taktisch war es wohl trotzdem nicht schlecht, sie im Termin aufzulegen. Konkret konnte meine NF auch auf meine Aufforderung nichts an der Rechnung beanstanden, kam aber dann - unter einem mittelgroßen Tränenausbruch - mit irgendwelchen völlig aus der Luft gegriffenen und falsch hergeleiteten Phantasiezahlen (kein Wunder, ich habe ja bisher immer ihre Buchhaltung gemacht...). Zum Glück blieben diese ohne weitere Beachtung.

Super nervig war der Mediator am Ende, als er meiner NF noch den nachehelichen Unterhalt schmackhaft machen wollte. Ich habe gedacht, ich höre nicht recht! Ob sie denn nach der Scheidung Vollzeit arbeiten werde oder Teilzeit? Denn wenn sie Teilzeit arbeiten werde wegen Kinderbetreuung, dann stünde ihr nachehelicher Unterhalt zu. Ist das so einfach und dumm? Sie ist selbständig, da gibt es kein Vollzeit/Teilzeit. Als Selbständiger kannst du mit 20 h/Woche so viel verdienen, wie ein Angestellter in 40 h. Was soll das? Es geht doch wohl darum, ob sie genug verdienen wird, um ihre Bedarfe (plus Kindesunterhalt wohlgemerkt) gut decken zu können. Sie verdient als niedergelassene Psychotherapeutin wie ein Arzt, versteht ihr? Da muss man nicht 40 h / Woche arbeiten (kann man gar nicht) und verdient trotzdem satt! Ich hoffe, dass sich dieses Thema bis dahin noch als differenzierter handhabbar herausstellt, als der Mediator es heute angedeutet hat.

15.12.2020 14:06 • #181


Wollie
ihr konkretes Einkommen muss sie ja durch ihre Steuererklärung offen legen.....oder bin ich da falsch ? dann kann sie eigenlich nicht mit Phantasiezahlen um die Ecke kommen.....und der Mediator ist nicht wirklich neutral wenn er ihn noch den nachehelichen Unterhalt schmackhaft macht......

15.12.2020 17:22 • x 1 #182


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Berechnung Unterhaltsansprüche

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Wollie
und wieder eine Bestätigung für mich warum ich mich nie auf sowas eingelassen habe

15.12.2020 17:23 • #183


L
Zitat von Wollie:
und wieder eine Bestätigung für mich warum ich mich nie auf sowas eingelassen habe

Hm, aber die Alternative wäre in meinem Fall nur gewesen über jeweils eigene Anwälte zu gehen. Meine Anwältin sagte, sie würde mir davon abraten, weil sie die möglichen Maximalforderungen eines gegnerischen Anwalts kaum abwehren könnte. Und das Ergebnis der Mediation ist immerhin ein Stück unter der Maximalforderung... Plus Ärger und noch mehr Anwaltskosten gespart.

15.12.2020 17:28 • x 1 #184


Wollie
aus deiner Sicht verstehe ich dies natürlich und hätte es dann wahrscheinlich auch gemacht...meine Situation war grundlegend anders....meine Ex war keine Frau auf Rachefeldzug nach dem Motto rausholen was nur irgendwie geht......wir haben alles ohne Anwalt geregelt.......wobei ich mich sehr zurückgehalten habe und zwei Jahre auf Unterhalt verzichtet habe den Kids zuliebe.....sie ist ja ausgezogen........bei dir würden die Anwaltbriefe nur so hin und her fliegen und jede Menge Geld verbrennen.......trotzdem musst du aufpassen dass du in der Mediation nicht auch über den Tisch gezogen wirst...

15.12.2020 17:32 • #185


Kranich71
Normalerweise müsste sie das Einkommen der letzten 3 Jahre offenlegen wenn sie selbständig ist.
Wenn Sie noch keine 3 Jahre die Selbständigkeit hat weiß ich es leider dann auch nicht.

Als Selbständiger gibt es keine Teilzeit / Vollzeit. Somit würde ich definitiv beim Anwalt nachfragen was den trennungsunterhalt betrifft.

15.12.2020 17:51 • x 2 #186


V
Habt ihr mit der finanziellen Regelung auch eine Umgangsregelung festgelegt?

15.12.2020 17:52 • x 1 #187


G
Zitat:
wir haben eine Vereinbarung getroffen...sie gilt für ein Jahr....


Zitat:
die tatsächlichen Berechnungen haben meine Frau nicht interessiert...


Zitat:
das Ergebnis liegt nicht in der Mitte sondern mehr in Richtung meiner Frau.....aber nach der Standardberechnung ist es etwas besser...


Zitat:
das wird ein teures Jahr mit ohne Urlaub


Dann wird das eben das erste Jahr, wo du im Urlaub etwas anderes mit den Kindern machst. Alleine, ohne die Mutti. Wenn deine EF dann in die Karibik oder sonstwas will, kann sie das alleine berappen.

Apropos Vereinbarung.
Du hast gesagt, dein Bonus wird mit einberechnet obwohl du den nun nicht mehr bekommst für 2021. Die Berechnung ist also faktisch falsch. Lässt sich das dann in 2022 rückwirkend verrechnen, wenn dann die tatsächlichen Zahlen auf den Tisch kommen?

Zitat:
meine EF verdient dann wie ein Arzt


Verarmungswahn oder sowas

15.12.2020 17:58 • x 1 #188


L
Zitat von Kranich71:
Normalerweise müsste sie das Einkommen der letzten 3 Jahre offenlegen wenn sie selbständig ist.

Klar. Ich habe das ja alles für sie gemacht die letzten Jahre. Ab 2021 wird sie aber aufgrund einer neu erlangten Kassenzulassung mehr verdienen als in den zurückliegenden Jahren. Für Trennungsunterhalt haben wir uns mit einer Schätzung geeinigt.

Aber für einen möglichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird es nervig. Da werden wir ja Zahlen etwa jetzt in einem Jahr brauchen. Den Steuerbescheid für 2021 wird sie aber frühestens im Sommer 2022 haben und kann dies fast beliebig hinauszögern (Steuerberater). Deshalb...

15.12.2020 18:00 • #189


L
Zitat von Gracia:
Du hast gesagt, dein Bonus wird mit einberechnet obwohl du den nun nicht mehr bekommst für 2021.

Gut erinnert! Das war das eine Entgegenkommen, was meine EF mir gemacht hat: Sie hat auf die Anrechnung des Bonus aus 2020 verzichtet, den es 2021 nicht mehr geben wird.

15.12.2020 18:04 • x 1 #190


L
Zitat von vollhorst:
Habt ihr mit der finanziellen Regelung auch eine Umgangsregelung festgelegt?

Nein - hätten wir tun müssen oder? Wir haben den nächsten Termin sowieso schon im Januar bezüglich Wohnsituation. Ich weiß, hängt alles zusammen. Aber irgendwo muss man auch mal anfangen (Henne/Ei...).

15.12.2020 18:06 • #191


S
Das kann man aber alles ohne mit der Wimper zu zucken umwerfen.

Will heißen: Du läufst immer noch auf den Kohlen.

15.12.2020 18:27 • #192


L
Zitat von Solskinn2015:
Das kann man aber alles ohne mit der Wimper zu zucken umwerfen.

Wie meinst du das? Jeder der Partner, die die Vereinbarung unterschrieben haben, können die Vereinbarung grundlos einseitig aufkündigen? Oder was meinst du?

15.12.2020 18:57 • #193


Kranich71
Zitat von leroymuc:
Klar. Ich habe das ja alles für sie gemacht die letzten Jahre. Ab 2021 wird sie aber aufgrund einer neu erlangten Kassenzulassung mehr verdienen als in den zurückliegenden Jahren. Für Trennungsunterhalt haben wir uns mit einer Schätzung geeinigt.

Aber für einen möglichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird es nervig. Da werden wir ja Zahlen etwa jetzt in einem Jahr brauchen. Den Steuerbescheid für 2021 wird sie aber frühestens im Sommer 2022 haben und kann dies fast beliebig hinauszögern (Steuerberater). Deshalb...


Mag jetzt erst einmal blöd klingen. Jedoch das kannst Du nächstes Jahr sehr wohl vor Gericht äußern.
Teile das auf jeden Fall Deinem Anwalt mit.

Was an Geld von Dir gezahlt ist, ist weg. Auch wenn sie es unberechtigt bekommen hat.

15.12.2020 19:02 • #194


S
Im ersten Jahr nach der Trennung ist der Unterhalt ja sowieso besonders zu berechnen.
In der Regel ist es das teuerste Jahr von allen.

Ob die Vereinbarung nun günstig ist oder nicht kann ich nicht beurteilen.
Nur, ihr hier Sicherheit geben ohne irgendwelche andere Vereinbarungen zu treffen scheint taktisch nicht besonders klug zu sein.....Also für dich.

Aber du bist ja schon groß

Der Anwalt meiner Ex wollte auch eine bestimmte Zahl haben.
Ich hab dann ohne Diskussionen etwas mehr als die Hälfte bezahlt.
Scheint nun auch okay zu sein.

15.12.2020 19:29 • #195


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