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Berechnung Unterhaltsansprüche

B
Zitat von Familiendaddy:
Er schreibt, dass er das Haus von ca. 1/3 seines Nettos abzahlt - das ist für die Verhältnisse hier ein sehr guter Faktor.

Ja, das hat er nachträglich erklärt und ist auch einleuchtend.

Zitat von Familiendaddy:
Ich habe mich mit meiner Frau zum Glück vernünftig einigen können - bleibt zwar aktuell nix hängen, aber ich komm zurecht.
Selbiges würde ich dem TE auch empfehlen.

Genau so, es müssen beide gut leben können. Das ist offensichtlich auch der einzige Weg, um das Haus halten zu können. Lieber @leroymuc , vielleicht kannst du im Gegenzug verstärkt Betreuung der Kinder anbieten, so dass deine Ex entlastet ist und ihre neue Freiheit genießen kann. Ich würde wo immer möglich auf gütliche Einigung setzen und Anwälte nur im Notfall hinzuziehen.

Zitat von Familiendaddy:
Andernfalls wird es wirklich schwierig und - spätestens wenn deine Frau auf Zugewinnausgleich beim Haus besteht - vermutlich keinen anderen Weg als Verkauf geben.

Das ist die nächste Baustelle, habt Ihr dazu schon etwas besprochen?

25.11.2020 11:06 • #16


L
@familiendaddy: Danke dir, du hast meine Situation (mit den Immobilienkosten in München) richtig erläutert.

[quote=Brightness2]Das ist die nächste Baustelle, habt Ihr dazu schon etwas besprochen?[/quote]
Da wird zum Glück wohl nichts Gravierendes auf mich zukommen, weil wir in einem ganz speziellen Ehevertrag den Zugewinnausgleich aus Immobilienvermögen quasi ausgeschlossen haben. Ich habe meiner Noch-Frau jedoch während der Ehe - um genau zu sein, vor 10 Monaten - meine Hälfte unserer Eigentumswohnung geschenkt

Jetzt sage ich ihr, ich bin dir schon mega entgegen gekommen, indem ich dir die Hälfte der Wohnung überschrieben habe (übrigens ohne Ausgleichsoption im Scheidungsfall) - jetzt lass mich bei den Unterhaltsforderungen nicht im Dreck sitzen und komm mir hier und da ein wenig entgegen... Da siehst meine Frau aber leider keinen Zusammenhang. Im Gegenteil, sie hat den Vorschlag gemacht, dass ich doch, um die Unterhaltszahlungen stemmen zu können, einen Kredit aufnehmen kann!

Des weiteren zeige ihr mein Umgang mit dem Geld-Thema nur wieder alle meine negativen Eigenschaften auf und wie wenig sie mir bedeute. Ich krieg echt zu viel, das Raum-Zeit-Kontinuum hat sich irgendwie völlig verkrümmt

25.11.2020 13:13 • #17


A


Berechnung Unterhaltsansprüche

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S
Zitat von leroymuc:
Des weiteren zeige ihr mein Umgang mit dem Geld-Thema nur wieder alle meine negativen Eigenschaften auf und wie wenig sie mir bedeute. Ich krieg echt zu viel, das Raum-Zeit-Kontinuum hat sich irgendwie völlig verkrümmt


Nun, dass dich deine Ex charakterlich okay findet kostet nun mal einen tausender im Monat

25.11.2020 13:26 • #18


B
Zitat von leroymuc:
Jetzt sage ich ihr, ich bin dir schon mega entgegen gekommen, indem ich dir die Hälfte der Wohnung überschrieben habe (übrigens ohne Ausgleichsoption im Scheidungsfall) - jetzt lass mich bei den Unterhaltsforderungen nicht im Dreck sitzen und komm mir hier und da ein wenig entgegen... Da siehst meine Frau aber leider keinen Zusammenhang. Im Gegenteil, sie hat den Vorschlag gemacht, dass ich doch, um die Unterhaltszahlungen stemmen zu können, einen Kredit aufnehmen kann!

Wie alt sind euer Kinder, wie lange wird der Unterhalt an deine Ex laufen? Wie und in welchem Maße ist deine Ex rein sachlich gesehen in der Lage, sich selbst zu versorgen? Wie sind die Kinder betreut, wenn sie arbeitet?

Zitat von leroymuc:
Des weiteren zeige ihr mein Umgang mit dem Geld-Thema nur wieder alle meine negativen Eigenschaften auf und wie wenig sie mir bedeute. Ich krieg echt zu viel, das Raum-Zeit-Kontinuum hat sich irgendwie völlig verkrümmt

Puh, sich auf diesem Niveau auf Diskussionen einzulassen, wird nichts bringen außer Frust. Versuch da sachlich zu bleiben und lass dich nicht auf Niveaulimbo ein. Bringt auf Dauer nichts.

25.11.2020 13:30 • #19


L
Zitat von Brightness2:
Wie alt sind euer Kinder, wie lange wird der Unterhalt an deine Ex laufen? Wie und in welchem Maße ist deine Ex rein sachlich gesehen in der Lage, sich selbst zu versorgen? Wie sind die Kinder betreut, wenn sie arbeitet?

Die Kinder sind beide 5 (Zwillinge). Ich gehe jetzt erstmal von einem Jahr Trennungsunterhalt aus... Meine Vielleicht-Bald-Ex ist promovierte Psychotherapeutin mit Kassenzulassung, sie kann (theoretisch) sehr, sehr gut für sich sorgen. Betreuung durch Kita und später Hort (und mich und meine Mutter) ist vollkommen gewährleistet.

Zitat von Brightness2:
Puh, sich auf diesem Niveau auf Diskussionen einzulassen, wird nichts bringen außer Frust. Versuch da sachlich zu bleiben und lass dich nicht auf Niveaulimbo ein. Bringt auf Dauer nichts.

Ja, das muss ich mir - trotz blank liegender Nerven - vor Augen halten.

25.11.2020 13:50 • x 1 #20


B
Zitat von leroymuc:
Die Kinder sind beide 5 (Zwillinge). Ich gehe jetzt erstmal von einem Jahr Trennungsunterhalt aus... Meine Vielleicht-Bald-Ex ist promovierte Psychotherapeutin mit Kassenzulassung, sie kann (theoretisch) sehr, sehr gut für sich sorgen. Betreuung durch Kita und später Hort (und mich und meine Mutter) ist vollkommen gewährleistet.

Das klingt doch zunächst mal sehr gut, ich hatte schon die Befürchtung, sie ist nach dem Ausbildungsabbruch direkt ins Hausfrauendasein geschlittert. Corona macht es jetzt natürlich nicht eben einfach für sie, ihre Praxis auf- und auszubauen. Das ist jetzt mal so hinzunehmen. Die Frage ist, ob es irgendetwas gibt, was du beitragen kannst, um ihren eigenen Existenzaufbau zu beschleunigen. Sachlich, auch wenn die Nerven blank liegen

Habt Ihr schon versucht, über einen Mediator eine Scheidungsfolgevereinbarung aufzusetzen?

25.11.2020 14:14 • x 2 #21


M
Hm,

Was ich mich frage, wo ist der Wohnvorteil, wenn die Immobilie noch mit 1/3 des Einkommens abbezahlt wird?

25.11.2020 14:27 • #22


L
Zitat von maenneken:
Was ich mich frage, wo ist der Wohnvorteil, wenn die Immobilie noch mit 1/3 des Einkommens abbezahlt wird?

Ich habe das so verstanden, dass mir der fiktive Mietwert der (von mir) selbstbewohnten Immobilie dem bereinigten Einkommen hinzuaddiert wird. Die Kreditraten, die ich mit 1/3 meines Nettoeinkommens bediene, sind mehr oder weniger identisch mit dem Wohnvorteil. Insofern faktisch kein Wohnvorteil, aber auch kein Abzug der Kreditraten vom Nettoeinkommen.

Richtig, oder?

25.11.2020 14:32 • x 1 #23


L
Zitat von Brightness2:
Habt Ihr schon versucht, über einen Mediator eine Scheidungsfolgevereinbarung aufzusetzen?

Da sind wir gerade dabei. Wir wollten aber schonmal zu zweit die Materie verstehen und einen Vorschlag versuchen...

25.11.2020 14:33 • x 1 #24


M
OK, so würde ich das akzeptieren können, wobei ich mich dann frage ob zum Beispiel 120 qm für die Frau plus Kinder anerkannt wird oder nur z. B 70 qm. Denke ohne Anwalt ist das Fischen im Trüben

25.11.2020 14:35 • #25


L
Die Kreditraten sind meines Erachtens nicht abzugsfähig. Lediglich die Zinsen. Das Haus ist eine Wertanlage bzw. dient dem Vermögensaufbau. Das wird man dir nicht zugestehen. Alles Einkommen das du hast dient zur Deckung des Kindesunterhalts.
Glaube mir. Ich habe selbst 2 Kinder und Eigentum. Ich weiß wovon ich spreche!

25.11.2020 14:50 • x 1 #26


B
Zum Thema Tilgung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-...60792.html
Zitat:
Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof einen Kurswechsel eingeläutet: Nach seiner neuesten Rechtsprechung sind auf einen vorhandenen Wohnvorteil sowohl die Zinsen wie auch die Tilgungsleistungen anzurechnen, bis der Wohnvorteil aufgebraucht ist. Immerhin gäbe es ohne die Zins- und Tilgungsleistungen auch den Wohnvorteil in Form einer ersparten Miete nicht!


Zitat von leroymuc:
Da sind wir gerade dabei. Wir wollten aber schonmal zu zweit die Materie verstehen und einen Vorschlag versuchen...

Das heißt ja doch, Ihr könnt noch miteinander reden, super. Habt Ihr denn mal gegenseitig euch eure Problematik auf den Tisch gelegt und dazu kreativ ausgetauscht?

Deine Thematik scheint in einem Liquiditätsproblem zu resultieren, falls deine Ex auf dem Unterhalt besteht, der ihr wohl (oder übel) rechnerisch zusteht. Du scheinst ein gutes Einkommen zu haben, Vermögen in Form von Immobilien und bist soweit abgesichert. Das schließe ich aus deinen Texten, bitte gerne korrigieren.

Deine Ex, die in deine jetzt von dir allein bewohnte Immobilie vermutlich auch Geld und Energie gesteckt hat, bekam vor wenigen Monaten von dir deine Hälfte eurer gemeinsamen (?) Eigentumswohnung -muss dort noch ein Darlehen bedient werden?- überschrieben. Wird sie darin mit den Kindern wohnen oder zieht sie in eine Mietwohnung? Sie hat jedoch aufgrund des Aufbaus ihrer Praxis momentan kein oder wenig Einkommen. Also auch Liquiditätsprobleme zusammen mit geringem Einkommen. Das heißt, kann sie es sich überhaupt leisten, auf einen großen Teil deines Unterhaltes zu verzichten? Das wäre als aller erstes mal zu beantworten. Denn das ist die Basis jeder Verhandlung.

25.11.2020 14:55 • #27


L
@Brightness2 Oh dankeschön für den Tipp! Da wusste ich noch nichts von.

25.11.2020 15:45 • #28


L
Zitat von Brightness2:
Das heißt ja doch, Ihr könnt noch miteinander reden, super. Habt Ihr denn mal gegenseitig euch eure Problematik auf den Tisch gelegt und dazu kreativ ausgetauscht?

Wir probieren es, aber sie stellt sich sehr hart auf und setzt ein Pokerface auf. Das Problem ist, ich stehe mit dem Rücken zur Wand, ich habe keinen Verhandlungsspielraum. Alles was ich habe, sind moralische Argumente (ich habe dir doch schon die Hälfte der Wohnung geschenkt...), gegen die sie sich aber verschließt. Ich bin voll auf Entgegenkommen von ihr angewiesen.

Zitat von Brightness2:
Deine Thematik scheint in einem Liquiditätsproblem zu resultieren, falls deine Ex auf dem Unterhalt besteht, der ihr wohl (oder übel) rechnerisch zusteht. Du scheinst ein gutes Einkommen zu haben, Vermögen in Form von Immobilien und bist soweit abgesichert.

Es ist kompliziert und verwoben. Wir haben alles auf eine Karte gesetzt... Es gibt ein Haus und eine Eigentumswohnung.

(1) Haus: Das Haus gehört zur Hälfte meiner Mutter und zur Hälfte mir. Es ist abbezahlt. Das haben wir letztes Jahr zu unserem Familienheim renoviert. Jetzt bleibe ich dort wohl alleine wohnen (viel zu groß!).

(2) Wohnung: Die Wohnung gehört ganz meiner Noch-Frau (nach der Schenkung meiner Hälfte Anfang 2020). Wir sind aber weiterhin Gesamtschuldner gegenüber der Bank, ich zahle die Raten aber komplett alleine. Aktuell wohnen dort meine Eltern drin (und können aufgrund Alters auch nicht so schnell wieder raus).

Zitat von Brightness2:
Wird sie darin mit den Kindern wohnen oder zieht sie in eine Mietwohnung?

Mietwohnung, eben weil sie meine Eltern aus der Eigentumswohnung nicht so schnell raus bekommt. Dadurch entstehen meiner Frau ja jetzt plötzlich Mietkosten. Sie dachte ja, wenn sie in die Eigentumswohnung zieht, würde ich die Raten weiterhin allein für sie zahlen...

Zitat von Brightness2:
Sie hat jedoch aufgrund des Aufbaus ihrer Praxis momentan kein oder wenig Einkommen. Also auch Liquiditätsprobleme zusammen mit geringem Einkommen. Das heißt, kann sie es sich überhaupt leisten, auf einen großen Teil deines Unterhaltes zu verzichten?

Die Praxis läuft schon, wenn sie will, kann sie da quasi Vollzeit arbeiten (macht sie aktuell auch). Auf Basis der erwarteten Einkünfte ab jetzt kann sie sich auch die Mietwohnung alleine leisten, nur auf Berechnungsgrundlage der letzten 3 Jahre wird es knapp.

Danke dir für die intensive Beteiligung hier, ich weiß das zu schätzen!

25.11.2020 15:48 • #29


B
Hola die Waldfee, verfahrene Geschichte Versuche doch mal alle möglichen Szenarien für dich durchzuspielen.

Zitat von leroymuc:
(2) Wohnung: Die Wohnung gehört ganz meiner Noch-Frau (nach der Schenkung meiner Hälfte Anfang 2020). Wir sind aber weiterhin Gesamtschuldner gegenüber der Bank, ich zahle die Raten aber komplett alleine. Aktuell wohnen dort meine Eltern drin (und können aufgrund Alters auch nicht so schnell wieder raus).

Gibt es einen Vertrag darüber, dass du die Raten alleine bezahlst? Wäre denn ein denkbares Szenario, Eltern wieder zurück ins Haus -vielleicht mit dir in einer separaten Wohneinheit und Ratenzahlung reduzieren und mit der Ex aufteilen? Eigentlich sollten die Raten, die du für ihre Wohnung bezahlst deine Unterhaltspflicht ihr gegenüber reduzieren und ihre Mieteinnahmen dieses Gap wieder auffangen. Vermute, da gibt es einen Deal mit deinen Eltern oder zahlen die Miete?

Ganz ehrlich, momentan hört es sich so an, als solltest du für alle aufkommen. Kinder, Ex, Eltern und dich selbst. Pass auf, dass dich das nicht auch psychisch auf die Matte wirft!

25.11.2020 16:03 • #30


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