Auto umschreiben auf Ex - wie läuft das praktisch ab?

SilentOne78
Hallo Zusammen,

ich brauch mal einen praktischen Rat.

Mein Mann und ich sind getrennt, aber noch nicht geschieden (steht demnächst an). Wir haben zwei Autos, beide sind auf mich zugelassen und auch die Versicherungen laufen auf mich. Wir haben einvernehmlich vereinbart, dass mein Ex eines von den Autos übernimmt. Nun ist mir aber nicht klar, wie das mit der Ummeldung praktisch abläuft, zumal er seinen Wohnsitz mittlerweile in einem anderen Landkreis hat.

Muss er bei seiner Zuslassungsstelle Kurzkennzeichen besorgen, mit dem Auto hierher kommen, ich melde als bisheriger Halter das Fahrzeug dann bei meiner Zulassungsstelle ab, geb die alten Nummernschilder dort ab, er fährt mit dem Kurzzeitkennzeichen zu seiner Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug als neuer Halter auf sich an? Oder geht es auch einfacher? Kann er selbst das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle auf sich ummelden, ohne dass ich irgendwas machen muss? Und welche Unterlagen werden da jeweils benötigt? Braucht mein Ex für die Anmeldung / Ummeldung eine Vollmacht oder sonstige Bestätigung von mir? Einen Kaufvertrag gibts in dem Fall ja nicht...
Und wie läuft das mit der Versicherung? Muss ich meine Versicherung über den Halterwechsel verständigen oder werden die bei einer Ab- / Ummeldung von der Zulassungsstelle automatisch benachrichtigt?

Danke für Auskunft...

30.06.2015 20:18 • #1


T
HI, ich würds einfach machen. stell einen Kaufvertrag aus über 1 EU...einen Vertrag über privat Verkauf kannst du bei ADAC laden.
Dort ist auch ein Formular, was du zu deiner Zulassung schickst...dass Ummeldung/Verkauf erfolgt. Die enstprechenden Unterlagen muss er bei seiner Versicherung beantragen, die er für die Zulassung braucht...zB eVB Nr...
steht wie gesagt alles auf dem ADAC Vertrag...was er zur Zulassung mitbringen muss. den Brief, Fahrzeugschein, AU und TÜV Bescheinigung braucht er auch, musst du ihm dann geben.

Wenn er dir das Formular unterschrieben hat, muss er halt sehen, wie er das Auto dann zu sich fährt....Kennzeichen muss er abnehmen zur Ummeldung, es kann sein, dass nach neuerer Regelung man die Kennzeichen auch behalten kann...?!?! logischerweise ohne Kennzeichen das Auto nicht auf öffentlichem Gelände parken, Gruß Tom

30.06.2015 20:53 • #2


Magisch
Hallo Silent...

Das Fahrzeug ist im Moment versichert....Es ist nicht notwendig, das KFZ in deinem Zulassungsbezirk abzumelden. Dies kann er auch in seinem Zulassungsbezirk tun. Somit braucht er auch kein 5 Tages-Kennzeichen... Für die Zulassung braucht er eine EVB-Nr. - elektr. Versicherungsbestätigung...

Er braucht zur Ab-/ Anmeldung den Brief und Schein, weil ihn der Brief als Besitzer ausweist. ...und natürlich die Schilder....

Versicherungstechnisch würde ich bei der jetzigen Versicherung klären, ob er den bestehenden Schadensfreiheitsrabatt von dir in voller Höhe übernehmen kann. Der Übertragung musst du zustimmen.


Viele Grüße

30.06.2015 21:01 • #3




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