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Auszubildende flirtet mit mir - Kopfkino noch normal?

Pinie
Aus Gründen der eigenen Psychohygiene, lenk körperliche Selbstbefriedigungsenergien in gesündere Bahnen um. Entsprechende Filmchen oder was dich sonst so antörnt.
Irgendwas, worin sie keine Rolle spielt.

21.04.2018 21:45 • x 1 #16


U
Muss nicht unbedingt schlecht sein, so ein Abenteuer mit der Auszubildenden. Klar, dem langweiligen Durchschnitt nach ist es selbstverständlich schon schlecht, geradezu verwerflich, wie vieles anderes auch. Deswegen bedient sich der langweilige Durchschnitt dann auch gerne vorgefertigten, allseits bekannten Volksmundsprüchen ala never f... the company, damit man dem Ungewöhnlichen schnell mal entgegenkommen kann. Es sind übrigens vor allem diese Menschen, die dir in Wahrheit nichts gönnen und dir eben auch bei Gelegenheit schön ans Bein pinkeln, besonders wenn du auf unüblichen Ebenen agierst und erst recht, wenn du dabei Spaß hast. Du hast nämlich gefälligst genauso lanweilig zu sein wie sie.

Mehr als genug Verantwortungsträger begehen Dummheiten... und können gut damit leben und vor allen Dingen erleben. Aber die Tatsache, dass du mit deinen Zweifeln hierher kommst, zeigt eben, dass dir in dieser Hinsicht das Nötige fehlt, andernfalls würdest du längst dein Ding gekonnt durchziehen. Von da her würde ich dir auch eher raten, es sein zu lassen.

21.04.2018 23:10 • x 1 #17


A


Auszubildende flirtet mit mir - Kopfkino noch normal?

x 3


hahawi
Zitat von Umba:
Deswegen bedient sich der langweilige Durchschnitt dann auch gerne vorgefertigten, allseits bekannten Volksmundsprüchen ala never f. the company, damit man dem Ungewöhnlichen schnell mal entgegenkommen kann.


Oh, lass mich Dich anbeten, Du über den Gewöhnlichen stehender, grossartiger, alles und jeden durchschauender, überdurchschnittlicher Checkergott Umba!
Lass uns von Deiner Weisheit und Wahrheit die Brosamen aufklauben, auf das wir Deine Herrlichkeit noch besser erkennen können.
Danke, dass Du zu uns Sterblichen und banal Leidenden herabkommst und uns für würdig erachtest zu uns zu sprechen.

21.04.2018 23:22 • x 5 #18


Pinie
Ich gönne dem TE und auch sonst jedem eine spannende Liaison/Beziehung wse
Generell denke ich auch, wenn 2 Erwachsene dasselbe wollen, geht das grundsätzlich ok.
Ausnahme sind klare Abhängigkeitsverhältnisse.
Bei Lehrkraft-Schüler, Therapeut-Patient ist der Gesetzgeber so dermaßen von Gönnung und Spass befreit, dass ein Berufsverbot _obligatorisch_ zur Anwendung kommt.

Nun kann von hieraus niemand der Dame und dem TE in den Kopf gucken oder kennt die Firmenstruktur.
Eine junge Frau, die irgendwann unter verschmähter Liebe leidet, wäre jedenfalls nicht die erste, die zum Betriebsrat durchmarschiert.

Da kannste meinen cool händeln zu können, was du willst. Das reisst dir ggf. mal eben die Existenz unterm Allerwertesten weg.

Unter Aspekten des Entertainment rate ich zu: Mach mal und berichte hier ausführlich.

@hahawi
made my night!
sleep tight.

21.04.2018 23:32 • x 2 #19


Ricky
Zitat von DontStopMeNow:
Sag ihr einfach (hab ich auch vor kurzem gemacht), eine Regel von dir ist: never *beep* the Company und das du die sowas von sicher immer einhältst, weil das dein Reich ist und bleiben soll.


LOL. Das würde ich in gar keinem Fall machen. Was wäre denn, wenn er sich da in der Tat nur zu viel reininterpretiert und sie das gar nicht so sieht? Dann hast Du als Vorgesetzter für immer den Stempel drauf. Das wäre noch merkwürdiger als wenn da tatsächlich was laufen würde. Kann ihm BTW auch dumm ausgelegt werden, wenn das an eine höhere Instanz in der Firma geht und falls er die höchste Instanz ist, dann kann das schnell an den Personalrat getragen werden.

@neverwrong

Wenn es Dir irgendwann mal wirklich zu weit geht, würde ich das auch so verlauten lassen. Dann einfach ein klares: Konzentrieren wir uns bitte auf die Arbeit und fertig. Das kann man auch so sagen, dass sie es nicht für einen Dominanz-Aufruf hält in welchem Du sie kurz danach von hinten aufm Schreibtisch nagelst. Ich denke, dann wäre alles gesagt.

Und wenn Du sie doch nageln willst, na ja, dann musst Du eben auch mit den evtl. problematischen Konsequenzen leben.

21.04.2018 23:53 • x 3 #20


Ricky
Zitat von Pinie:
Bei Lehrkraft-Schüler,


Das stimmt z.B. schonmal nicht, denn sofern der Schüler/die Schülerin über 18 sind, gibt's da eben kein Gesetz gegen. Der § 174 sagt nämlich bzgl. S. Mißbrauch von Schutzbefohlenen nur etwas über Personen unter 16 oder 18 aus. Erreichen die also die Volljährigkeit bleibt's erstmal dabei.

Es kann noch Probleme geben unter dem Titel der Verbeamtung, d.h. Lehrer, die Beamte sind, können mit speziellen Sanktionen belegt werden, z.B. zurück gestuft werden o.ä.

22.04.2018 00:02 • x 2 #21


Pinie
Zitat von Ricky:

Das stimmt z.B. schonmal nicht, denn sofern der Schüler/die Schülerin über 18 sind, gibt's da eben kein Gesetz gegen. Der § 174 sagt nämlich bzgl. S. Mißbrauch von Schutzbefohlenen nur etwas über Personen unter 16 oder 18 aus. Erreichen die also die Volljährigkeit bleibt's erstmal dabei.

Es kann noch Probleme geben unter dem Titel der Verbeamtung, d.h. Lehrer, die Beamte sind, können mit speziellen Sanktionen belegt werden, z.B. zurück gestuft werden o.ä.

Selbstredend meine ich mit Lehrer-Schüler nicht den Sektor der Erwachsenenbildung.
Da du aber mit zurück gestuft werden _o.ä._ rumlavierst, erkläre ich gerne, dass bei --o.ä.--- auch noch ein Defakto- Berufsverbot winken kann. In besonders harten Fällen (Anwendung von Zwang) sogar ein explizites Berufsverbot.

Wie man als Mann gegenüber einer durchgeknallten abgewiesen Frau vor Gericht Schiffbruch erleiden kann, darüber sollte wohl Einigkeit herrschen.

22.04.2018 00:51 • x 1 #22


T
Zitat von Ricky:
Das stimmt z.B. schonmal nicht, denn sofern der Schüler/die Schülerin über 18 sind, gibt's da eben kein Gesetz gegen. Der § 174 sagt nämlich bzgl. S. Mißbrauch von Schutzbefohlenen nur etwas über Personen unter 16 oder 18 aus. Erreichen die also die Volljährigkeit bleibt's erstmal dabei.


Das ist nicht ganz korrekt. Das Alter bzw. die Volljährigkeit spielt unter gewissen Umständen keine Rolle. Es geht hierbei um die S. Selbstbestimmung und die Fähigkeit dazu. Schutzbefohlene bzw. als besonders schützenswert anzusehende Personen (können) sind Menschen in bestimmten Abhängigkeitsverhältnissen (sein). Hierzu zählt beispielsweise Patient-Psychotherapeut Verhältnis.
Wobei meine Ergänzung deine Aussage nicht negiert, sondern spezifiziert.

22.04.2018 01:12 • x 1 #23


D
Zitat von Ricky:

LOL. Das würde ich in gar keinem Fall machen. Was wäre denn, wenn er sich da in der Tat nur zu viel reininterpretiert und sie das gar nicht so sieht? Dann hast Du als Vorgesetzter für immer den Stempel drauf. Das wäre noch merkwürdiger als wenn da tatsächlich was laufen würde. Kann ihm BTW auch dumm ausgelegt werden, wenn das an eine höhere Instanz in der Firma geht und falls er die höchste Instanz ist, dann kann das schnell an den Personalrat getragen werden.
.

Ja da habt ihr @Ricky @TinTin1980 eh recht, als Vorgesetzter kannst das nicht bringen

Bei Kollegin ok, zumindest ist es mir nicht übel genommen worden und wurde verstanden, aber als Vorgesetzter. Jop da würd ichs auch nicht so ansprechen. Erst recht nicht wenn da noch nichts fixes gekommen ist.

22.04.2018 06:05 • x 2 #24


_Tara_
Nur 'mal am Rande zu diesem Allgemeinplatz Never fu** the company: laut Statistik lernen sich heutzutage Paare am dritthäufigsten am Arbeitsplatz kennen. Ein grundsätzliches Never fu** the company wäre da bei der Partnersuche ein wenig kontraproduktiv.

Bei Chef und Azubi ist die Lage allerdings ein wenig prekärer.
1. Ausnutzung der Abhängigkeit von Schutzbefohlenen und 2. würde es sich bei dieser Beziehung wohl tatsächlich nur auf das F-Wort beziehen, was aller Wahrscheinlichkeit nach auf der professionellen Ebene nach Beendigung der F-Beziehung zu Problemen führen würde.

22.04.2018 06:50 • x 1 #25


hahawi
Zitat von _Tara_:
Never fu** the company

Das ist mE auch sicher nicht auf Menschen gemünzt, die sich innerhalb eines gemeinsamen betrieblichen Umfeldes näherkommen und eine Beziehung eingehen, was ja tatsächlich zu einem recht hohen Prozentsatz geschieht.
Ich beziehe den Satz auf Affairen und einmalig bis kurzzeitige G'schichtln (Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, den Klassiker: verh. Chef vs. Sekretärin), die meist zu vertrackten Situationen führen.

22.04.2018 06:56 • x 4 #26


megan
neverwrong hat selbst erkannt, dass das risiko hoch ist, dass sich das ganze für ihn negativ entwickelt
er sucht nach möglichkeiten, die schwärmerei loszuwerden

@nerverwrong wie alt bist du? sie dürfte wohl unter 20 sein, oder?
is klar, dass soviel jugendliche frische im frühling begehrlichkeit erzeugen kann, wenn man sich berufsbedingt näherkommt
ich würde versuchen, abstand zu schaffen, wo es möglich ist

wenn sie schon 2 jahre da ist, können aufgaben die du miterledigt hast, sie betreffend, bestimmt auf andere mitarbeiter/-innen delegiert werden

wenn sie dich nochmal wegen lift zum bhf fragt, kannst du zb sagen kannst du noch jemand anderen fragen? mir passt´s heute nich so gut rein

das beste wäre natürlich, du (suchst ) findest ein anderes objekt der begierde

22.04.2018 07:36 • x 1 #27


D
@_Tara_
Ja das mag schon sein, trotzdem ist das (innerhalb meines Betriebs) für mich ein Nogo!
Das ist mein Revier, mein Rückzugsort, mein Hobby. . und all das werde ich wegen einer Frau sicher nicht gefährden /zerstören.

Hängt wsh auch zu einem gewissen Teil davon ab, ob man ein Jobspringer ist bzw. was für Arbeitsstellen es sind. Es gibt für mich zb. keine vergleichbare Stelle/Jobmöglichkeit in meinem Land.

22.04.2018 07:45 • x 1 #28


T
Zitat von _Tara_:
Nur 'mal am Rande zu diesem Allgemeinplatz Never fu** the company: laut Statistik lernen sich heutzutage Paare am dritthäufigsten am Arbeitsplatz kennen. Ein grundsätzliches Never fu** the company wäre da bei der Partnersuche ein wenig kontraproduktiv.


Ja, sehr gut möglich. Ich beobachte das bei uns in der Firma ( 1500 Mitarbeiter) auch häufiger. Aber genauso häufig (ok, bis auf einen Fall) beobachte ich, wie es nach dem Zerbrechen der Partnerschaft dann abgeht. Von daher habe ich für mich den (nicht für jeden allgemeingültigen) Grundsatz Never f*** the company entschieden. Wie gesagt, die indirekten Erfahrungen die ich mitbekomme. Weia, das will und muss ich nicht haben.

Zitat von _Tara_:
Bei Chef und Azubi ist die Lage allerdings ein wenig prekärer.
1. Ausnutzung der Abhängigkeit von Schutzbefohlenen und


Das ist so nicht korrekt. @Ricky hat den §174 StGB schon größtenteils korrekt wiedergegeben. Ist sie über 18 und nur Azubine, können theoretisch beide machen was sie wollen. Wie das in der Firma ankommt, wenn das öffentlich wird, können wir uns alle denken. Aber ein Azubi über 18 ist KEINE schutzbefohlene Person im Sinne der Strafbarkeit. Es KANN nur bei schutzbefohlenen Personen eine Ausnutzung (des Abhängigkeitsverhältnisses) vorliegen.

22.04.2018 07:57 • x 2 #29


_Tara_
@TinTin1980 : strafrechtlich gesehen hast Du da sicher Recht - bist da ja deutlich versierter, als ich.
Aber vom persönlichen Rechtsempfinden kann sowas schon als eine Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses gesehen werden. Vor allem auch bei den Kollegen, die das mitbekommen.
Wirft kein gutes Licht auf den Chef. So meine ich. . .

22.04.2018 08:01 • x 1 #30


A


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