Gracia
- 8554
- 6264
Gracia
Zitat von Ortrere:Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber falls wir über deutsches Recht sprechen, ist das so nicht richtig. Anspruch auf Trennungsunterhalt kann rückwirkend geltend gemacht werden Ebenso Unterhaltsforderungen oder (zusätzlicher, anderer) Anspruch auf Zugewinn sogar nach einer abgeschlossenen Ehescheidung. Es gilt da die BGB-Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Scheidungsantrag.
Gracia
Zitat von Taleja:Er will, dass ich schon mal Sachen vom Dachboden bei meinen Eltern einlagern, hat auch genaue Vorstellungen, wo und zwar in alten Nebengebäuden, die er selbst noch nie betreten hat.
Zitat:eigentlich hieß es mal, ich muss nicht sofort alles mitnehmen
Zitat von Gracia:Deinem Mann geht es nicht schnell genug. Er hat den Eindruck, du willst das einfach aussitzen.
Nostraventjo
Isely
Zitat von Taleja:Sie ist wohl ungebunden und kinderlos und ich denke,dass das sehr wichtig für ihn ist. Denn scheinbar hat er ja im Laufe der Jahre festgestellt,dass er wohl nicht für Familie geeignet ist,so hat gerade das natürlich einen besonderen
Zitat von Mctea:Man kann das anwaltliche auch Umgehen, das wird gern in die Länge gezogen, weil Anwälte da einen großen Batzen mit verdienen. Frag in einer ruhigen Minute doch den Deinen, ob man da nicht zum Notar gehen kann, eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung auf zu setzen, wo auch alles geregelt ist, und sich nicht sprichwörtlich die Anwälte die Finger reiben, wieviel Geld sie aus der Scheidung ziehen können.
Zitat von Gracia:Du hast gesagt, das Haus deiner Eltern würde einen Einzug für dich und den Sohn nicht hergeben. Wenn es dort Nebengebäude gibt, dann schau dir die doch mal an, ob man da Dinge unterstellen kann.
Zitat von Gracia:Guck doch mal, was auf dem Dachboden überhaupt sich befindet. Was davon wird denn noch benötigt und was sind Erinnerungsstücke, die du unbedingt behalten möchtest. Vielleicht können auch einige Dinge einfach weggeworfen werden.
Zitat von Gracia:Das Verhalten deines Mannes diesbezüglich finde ich auch unmöglich. Was dort seit Jahren liegt, kann da noch weitere Monate liegen. Ich denke er will einfach, dass du mit iwas anfängst.
Zitat von Nostraventjo:Naja, es sind nun auch immerhin schon zwei Monate in denen von Talejas Seite nicht viel passiert. Mich wundert es nicht wirklich, daß der Mann Druck macht, auch wenn er sich wie ein Aloch den Kindern gegenüber benimmt.
Zitat von Isely:Dann wird der Gute Mühe haben, seiner ungebundene kinderlosen nur auf sich selbst fixierende Neue , Unterhaltszahlungen und regelmässige Kinderwochenenden schmackhaft zu machen.
Gracia
Zitat:in Firma Bescheid gegeben, dass ich bald mehr Stunden möchte
Zitat:...wie das mit einem Auto ist, dass auf mich läuft...
Mctea
Zitat von Gracia:dass seit 2018 man selber die Steuerklasse wechseln kann....also von 3/5 in 4/4.
Zitat von Gracia:
Kannst du machen, brauchst du aber nicht im Trennungsjahr.
Dazu fällt mir noch ein --- vor ein paar Tagen in einem Thread gelesen--- dass seit 2018 man selber die Steuerklasse wechseln kann....also von 3/5 in 4/4.
Ihr seid doch beide berufstätig, habt 2 Autos, oder hab ich mich da verlesen?
Zitat von DieSeherin:richtig! allerspätestens, wenn man getrennte wohnorte hat, sollte man schnellstmöglich auch das dauernd getrennt lebend ans finanzamt weitergeben!
Solskinn2015
Zitat von Solskinn2015:Wenn Taleja aufstockt wird sie auch nicht so viel Unterhalt erhalten.
Zitat von Solskinn2015:Die Ausrechnerei vom Steuervorteil war stressig.
Zitat von Solskinn2015:Nach was soll sich den der Kindsunterhalt dann bemessen. jetzt 3, dann 1 ? Immer nur neue Rechnereien und Streitereien.
Zitat von Taleja:Ich hoffe ,das wird was, dann sind WIR DIE endlich los!
Zitat von Taleja:(Mir hat der Ex mal gesagt,dass er mit der Neuen so gut wie gar nicht über uns spricht ...)
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
6060
16
3413
7
2666
9
4501
8
4208
12