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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

Taleja
@Gracia
Meine Anwältin weiß Bescheid. Wir haben besprochen, dass wir im Moment noch nichts weiter in die Wege leiten, da sich die Grundlagen für die Berechnung in nächster Zeit sowieso ändern. ( Ausbildungsbeginn des 18 jährigen, geplanter Auszug )
Im Moment würde mir zwar der Trennungsunterhalt schon zustehen, meine Anwältin meinte aber, solange ich volle Kontovollmacht habe ,ist es nicht unbedingt notwendig. Wir müssten dann ja auch sämtliche Nebenkosten, Versicherungen und ähnliches zwischen uns aufteilen und es gäbe jetzt schon Stress, der (noch) vermeidbar ist.

Wenn das, trotz Absprache mit meiner Anwältin ,als schleifen lassen zählt, dann ist es so.

18.06.2019 19:49 • x 1 #961


tartlet
Zitat von Taleja:
Im Moment würde mir zwar der Trennungsunterhalt schon zustehen, meine Anwältin meinte aber, solange ich volle Kontovollmacht habe ,ist es nicht unbedingt notwendig. Wir müssten dann ja auch sämtliche Nebenkosten, Versicherungen und ähnliches zwischen uns aufteilen und es gäbe jetzt schon Stress, der (noch) vermeidbar ist.

Den Fehler habe ich aufgrund einer Aussage einer Anwältin, bei der ich zur Beratung war, auch gemacht. Wie sich später heraus gestellt hat, war die Aussage falsch. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Anwälte denken, ach nach ein paar Monaten rappeln die sich eh wieder zusammen. Ist ja noch das Trennungsjahr und da ist ja alles möglich.
Ich hatte auch noch volle Kontovollmacht, hab 4 Monate auf den Trennungsunterhalt verzichtet und was habe ich heute im Scheidungsverfahren davon? Jeden Cent den ich damals ,, für mich verbraucht habe, will er jetzt verrechnen.
Ich kann dir nur raten, so schnell wie möglich alles zu klären und zu trennen. ( Versicherungen und so) Mein NM hat das damals kategorische abgelehnt. Der wollte nur weg und sich nicht noch um so einen Mist kümmern. Aber es gehört nun mal zu einer Trennung dazu.
Wenn du dir sicher bist, dass es diesmal kein zurück für euch beide gibt, leite die erforderlichen Schritte ein. Glaub mir, je mehr Zeit vergeht, je schwerer wird es für dich. Du bist dann vielleicht in ein paar Monaten froh, dass du dann nicht wieder von vorne anfangen musst, dich mit so blöden Dingen beschäftigen zu müssen.

18.06.2019 20:58 • x 1 #962


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


Taleja
@tartlet

Wobei das was ich ausgebe ja keinesfalls nur für mich ist. Er sorgt NUR für sich, ich versorge die 3 Jungs und mich.
Da dürfte es schwierig werden, das genau zu berechnen.

18.06.2019 21:07 • x 1 #963


VictoriaSiempre
Das Konto kann er Dir von jetzt auf gleich sperren, das ist Dir doch klar?

18.06.2019 21:27 • x 1 #964


Taleja
Zitat von VictoriaSiempre:
Das Konto kann er Dir von jetzt auf gleich sperren, das ist Dir doch klar?


Es läuft auf uns beide, ich weiß nicht, ob das so einfach ist.
Aber selbst wenn, ich habe anderweitig Reserven, die später natürlich mit geteilt werden, auf die ich aber jederzeit zurückgreifen kann, wenn er mir dumm kommt.

18.06.2019 21:34 • #965


M
Man kann das anwaltliche auch Umgehen, das wird gern in die Länge gezogen, weil Anwälte da einen großen Batzen mit verdienen. Frag in einer ruhigen Minute doch den Deinen, ob man da nicht zum Notar gehen kann, eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung auf zu setzen, wo auch alles geregelt ist, und sich nicht sprichwörtlich die Anwälte die Finger reiben, wieviel Geld sie aus der Scheidung ziehen können.

Meine Nichte hat nun nach fast 2,5 Jahren schon über 20.000Euro an den Anwalt berappt und ist noch nicht geschieden! Wobei man aber fairerweise sagen muss, ihr Gatte, selbst Anwalt, weiß leider zu genau wo man was in die Länge ziehen kann und wo nicht!

19.06.2019 04:11 • x 1 #966


G
Zitat von Taleja:

Es läuft auf uns beide, ich weiß nicht, ob das so einfach ist.


Das kommt auf den Vertrag an.
Gehört das Konto deinem EM und hast du darüber lediglich eine Vollmacht, kann er diese dir nat wieder entziehen.

Seid ihr beide Kontoinhaber, geht das nicht.

Getrennte Konten braucht ihr sowieso.

19.06.2019 08:56 • #967


Taleja
Zitat von Gracia:

Das kommt auf den Vertrag an.
Gehört das Konto deinem EM und hast du darüber lediglich eine Vollmacht, kann er diese dir nat wieder entziehen.

Seid ihr beide Kontoinhaber, geht das nicht.

Getrennte Konten braucht ihr sowieso.


Es stehen beide Namen drin, wenn man das Konto aufruft. Ich meine,es ist ein Gemeinsames, gucke aber mal ,ob die Unterlagen noch da sind.

Ein eigenes Konto habe ich mir sicherheitshalber schon eingererichtet.

19.06.2019 09:01 • x 2 #968


G
Zitat von Taleja:

Es stehen beide Namen drin, wenn man das Konto aufruft. Ich meine,es ist ein Gemeinsames, gucke aber mal ,ob die Unterlagen noch da sind.

Ein eigenes Konto habe ich mir sicherheitshalber schon eingererichtet.


Okay.

Denk daran, dass du rückwirkend keinen Unterhalt einfordern kannst.

19.06.2019 09:13 • x 2 #969


W
Zitat von Taleja:
Es stehen beide Namen drin, wenn man das Konto aufruft. Ich meine,es ist ein Gemeinsames, gucke aber mal ,ob die Unterlagen noch da sind.


Dann wird es ein gemeinschaftliches sein, aber überprüf das nochmal. Sowas kann gut gehen oder auch nicht. Habt ihr ein Dispo? Bedenke das du es alleine nicht schließen kannst, ich bin über einem Jahr meinen Ex hinterher gelaufen.

19.06.2019 10:07 • x 1 #970


Taleja
Gestern haben wir mal wieder ein längeres Gespräch geführt, eigentlich sollten ein paar Sachen geklärt werden.
Es hat aber mal wieder nicht so funktioniert.

Er will, dass ich schon mal Sachen vom Dachboden bei meinen Eltern einlagern, hat auch genaue Vorstellungen, wo und zwar in alten Nebengebäuden, die er selbst noch nie betreten hat.
(Eigentlich hieß es mal, ich musste nicht alles sofort mitnehmen)

Dann rechtfertigt er sein Handeln, ständig damit, dass ich ja vielleicht genauso oder noch extremer handeln würde ,wenn ich jemanden hätte.
Er muss sich ja gar nicht rechtfertigen, aber ich finde es einfach unfair mir sagen lassen zu müssen,wie ich wahrscheinlich an seiner Stelle handeln würde, wo ich es selber nicht weiß und er es jawohl erst recht nicht beurteilen kann. Und das ganze ja eigentlich nur, damit er sich besser fühlt.

Das Schlimmste aber war für mich etwas anderes.
Ich habe ihm gesagt,dass es mir unheimlich schwer fällt, die Großen quasi zurück zu lassen und dabei schossen mir Tränen in die Augen.
Da steht er da und sagt entnervt, dass ich nicht weinen soll und auf meinen Einwand, dass mich das nun mal traurig macht, kam erst etwas von loslassen ( ich kann loslassen, schließlich war mein Großer ja auch schon Mal 1 Jahr in einer WG und ich hab ihn nicht ständig belauert oder so) und dann setzte er obendrauf, dass er ja nicht wüsste, ob mein Weinen echt sei.

Ich bin sensibel, das weiß er und ich habe nie quasi auf Kommando weinen können und finde das auch nicht erstrebenswert.

Aber das jemand ,der mich so lange kennt, nun noch an meinen Tränen zweifelt, hat mich wirklich sehr verletzt!

Ende der Geschichte, ich habe eine fast schlaflose Nacht hinter mir , weil nein Kopf sich mal wieder nicht ausschalten lässt U d ich mich frage, was um Himmels Willen aus dem Mann geworden ist, den ich mal kannte.

20.06.2019 09:00 • #971


M
Zitat von Taleja:
was um Himmels Willen aus dem Mann geworden ist, den ich mal kannte

Das ist die Seite an ihm, die er vor dir erfolgreich versteckt hat, da war sie schon immer!

20.06.2019 09:11 • x 1 #972


Taleja
Zitat von Mctea:
Das ist die Seite an ihm, die er vor dir erfolgreich versteckt hat, da war sie schon immer!


Das ist echt erschreckend!

Mit Gefühlen zeigen hatte er es noch nie so wirklich, aber das ist echt hart.
Ich hatte ihn auch gefragt, warum er gestern nicht wenigstens versucht hat den Kleinen zu trösten, als der geweint hat ,er aber einfach an den PC gegangen ist.
Da kamen auch nur Ausreden....

Gefühlskalt trifft es gerade ziemlich gut, denke ich.

20.06.2019 09:32 • #973


M
Zitat von Taleja:
Das ist echt erschreckend!

Mit Gefühlen zeigen hatte er es noch nie so wirklich, aber das ist echt hart.

Willkommen in der explosiven Gefühlswelt der Männer

20.06.2019 09:37 • x 1 #974


Ortrere
Zitat von Gracia:
Denk daran, dass du rückwirkend keinen Unterhalt einfordern kannst.

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber falls wir über deutsches Recht sprechen, ist das so nicht richtig. Anspruch auf Trennungsunterhalt kann rückwirkend geltend gemacht werden. Ebenso Unterhaltsforderungen oder (zusätzlicher, anderer) Anspruch auf Zugewinn sogar nach einer abgeschlossenen Ehescheidung. Es gilt da die BGB-Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Scheidungsantrag.

20.06.2019 09:39 • x 1 #975


A


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