Nun ist bereits der 2.Hochzeitstag nach der Trennung wochenlang her und die Scheidung ist immer noch nicht in Reichweite.
Stattdessen bekam ich ein Schreiben meiner Anwältin, die nun auf einmal mitteilt, dass der Ex gar kein Gutachten für das Haus schuldet und lediglich die wertbildenenden Faktoren benennen muss. Was er allerdings auch nicht getan hat. Diese müssten mir grundsätzlich bekannt sein, da ich ja im Haus gewohnt habe....
Genau das hatte ja die Gegenseite schon mal geschrieben.
Ich war ziemlich genervt , da sie mir das ja schon lange hätte mitteilen können und wir dann vielleicht schon weiter wären.
Abgesehen davon wollte sie dann von mir auch die noch fehlenden Wertangaben haben, die der Ex ja vergessen hat und die trotz angeblicher noch ausstehender Absprache bis heute nicht nachgereicht wurden.
Da wurde ich dann doch etwas fassungslos, denn z.B. den Wert des Motorrads hatte ich ihr längst mitgeteilt und sie hat ihn auch schon in einem Schreiben erwähnt.
Manchmal frage ich mich, ob sie die Akte nicht parat hat, wenn sie ein Schreiben an mich oder das Gericht verfasst oder ob sie vielleicht einige wichtige Sachen, worüber wir kommuniziert haben, gar nicht notiert hat.
Naja, nachdem ich sie höflich aber bestimmt darauf hingewiesen habe, dass da einiges anders hätte laufen müssen, bekam ich gestern wieder ein Schreiben.
Ich soll nun Erkundigungen einholen, z.B. beim Katasteramt oder einem Makler bzw. durch Verkaufsanzeigen von vergleichbaren Häusern, um den Wert zumindest zu schätzen.
Erst wenn der Wert streitig ist, wird das Gericht eventuell ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Das ist dann mit weiteren Kosten für das Verfahren verbunden.
Na ganz toll!
Warum kann der Ex nicht einfach sein Gutachten einreichen? Vielleicht würde das dieses Hin und Her sparen.
Nun muss ich irgendwas schätzen und er hofft wahrscheinlich, dass meine Schätzung geringer ausfällt als sein Gutachten.
Dabei vergisst er allerdings, dass ich nicht auf den Kopf gefallen bin! Ich würde im Zweifel lieber einen höheren als einen zu niedrigen Wert angeben , weil mir ein unabhängiges Gutachten eigentlich lieber wäre, da ich denke, dass es die faire Variante ist. Außerdem muss er ja bis zur Scheidung weiterhin Unterhalt zahlen, was ihn ja schon länger enorm wurmt.
Es stört mich zwar, wenn er mit einer zu hohen Schätzung quasi schwarz auf weiß hat, dass ich ja nur abzocken will. Allerdings weiß ich ja, dass es eben nicht so ist und seine Meinung würde sich auch nicht ändern, wenn ich einen zu niedrigen Wert angebe.
Er ist und bleibt einfach der arme Unschuldige , zumindest aus seiner Sicht und der Sicht derer, die ihm den Hintern pudern.
22.07.2021 09:26 •
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