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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

bifi07
Oha, bei so vielen Patzern in der Anfangsphase, würde ich aber auch an einen Wechsel denken!

30.07.2019 06:29 • x 2 #1276


Hana-Ogi55
Liebe Taleja, ich lese hier schon länger still mit und ich möchte Dich einfach mal drücken ... es ist so viel, was Du in dem letzten Vierteljahr erlebt, erfahren und gemeistert hast. Niemand wünscht sich, dass er diese Erfahrungen machen muss, aber um diese Frage geht es leider nicht, die Trennung wird vollzogen, einem quasi vor die Füße geknallt und eine Alternative haben wir nicht wirklich.
Ich wünsche Dir dass die nächsten Schritte - wie auch der Umzug - Dich weiter vorwärts bringen und Dir selbst zeigen, was für eine starke Frau Du bist.
Dass es immer wieder Rückfälle gibt, dass der Kopf immer wieder stärker als das Herz ist, dafür sind wir einfach Menschen. Und auch, dass wir Fragen stellen, uns Fragen stellen, die keiner beantworten wird ... Das gehört ebenso dazu wie die Löwenkraft, die Du und wir aufbringen, um das Neue in unserem Leben zuzulassen.

30.07.2019 06:47 • x 3 #1277


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


M
Tu es, vollzieh den Wechsel, du brauchst jemanden mit Biss

30.07.2019 08:03 • x 1 #1278


Tiefes Meer
Und vor allem jemanden, der sein Büro im Griff hat .
Einfach die nächstbeste E-Mail-Adresse verwenden, die man irgendwo in den Akten findet - geht ja mal gar nicht .

30.07.2019 08:14 • x 3 #1279


Taleja
Ich danke euch für eure Meinungen, habe ihr bereits heute morgen eine Mail geschickt und abschliessend geschrieben, dass wir uns darüber unterhalten sollten, ob eine weitere Zusammenarbeit noch Sinn macht .

30.07.2019 13:25 • #1280


S
Die Aufforderung per Mail hat schon rechtsgültigkeit.

Ansonsten zeigen die meisten anfangs Elan. Dann immer weniger.

Sie musste zumindest die Vertretungsvollmacht mitschicken.

30.07.2019 14:02 • x 1 #1281


DieSeherin
ich würde die anwältin nicht unbedingt wechseln, allerdings mit ihr abklären, wie die zusammenarbeit künftig auszusehen hat!

und was dein kerl da ständig von sich gibt, ist doch weiterhin der versuch der schuldumkehr! versuch jedesmal ganz tief in den bauch zu atmen, heuwägelchen rückwärts zu buchstabieren und immer zu antworten das ist gerade nicht das thema der diskussion, es geht um unterlagen xyz...

30.07.2019 14:24 • #1282


Taleja
Zitat von Solskinn2015:
Die Aufforderung per Mail hat schon rechtsgültigkeit.

Ansonsten zeigen die meisten anfangs Elan. Dann immer weniger.

Sie musste zumindest die Vertretungsvollmacht mitschicken.


Aber sie darf doch nicht einfach eine Mail-Adresse verwenden, die zufällig auf einem Schreiben steht, dass ihr quasi nur zur Ansicht überlassen wurde oder?
Ohne Absprache?
Und wenn ich ihr das Mandat entziehe sind ihr Schreiben und die darin genannte Frist doch hinfällig oder?

30.07.2019 15:01 • #1283


S
Das glaube ich nicht das die Frist hinfällig wird. Es geht erstmal darum, dass von deiner Seite Unterhalt geltend gemacht wird. Wurde gemacht. Das steht.

Mail Adresse. Doof. Aber eher flüchtigkeitsbedingt. Hat die Anwältin des Ex schon mal direkt geschrieben?
Dann hätte sie nicht direkt an den Ex gehen dürfen. Sonst schon.

30.07.2019 15:15 • x 1 #1284


Taleja
Zitat von Solskinn2015:
Das glaube ich nicht das die Frist hinfällig wird. Es geht erstmal darum, dass von deiner Seite Unterhalt geltend gemacht wird. Wurde gemacht. Das steht.

Mail Adresse. Doof. Aber eher flüchtigkeitsbedingt. Hat die Anwältin des Ex schon mal direkt geschrieben?
Dann hätte sie nicht direkt an den Ex gehen dürfen. Sonst schon.


Ich habe von seiner Anwältin bereits kurz nach der Trennung Post bekommen, die direkt an mich ging. Dabei ging es allerdings darum, dass ich aus dem Haus ausziehen soll, mit Frist.
Da ich das unmöglich fand und mich darüber bei meinem Ex beschwert habe, weil ich schon gesagt hatte, dass ich gehen werde, hat mein Ex sie aber gebeten von der Frist abzusehen.

Wenn ich ihr das Mandat entziehe, ist ja keiner da, der auf die Frist schaut.

Der Plan wäre eine neue Anwältin mit der Vertretung meiner Interessen zu beauftragen und auch den Unterhalt quasi neu einzufordern und zwar ohne das auf irgendein Schreiben eingegangen wird, das mein Ex mir überlassen hat, was aber eigentlich eine Berechnung seiner Anwältin für ihn war.

Letzendlich kann ich den Unterhalt auch ab September fordern, denn der einzige Bereich, wo es keine Probleme gibt ist unser gemeinsames Konto.
Ich habe vollen Zugriff darauf und er hat mich auch noch nicht gebeten, dass ich die Kündigung des Kontos unterschreiben soll.
Irgendwann im August werde ich umziehen und dann wäre es mir auch wichtig, dass ich weiß, was mir zur Verfügung steht und damit haushalte.

Bis dahin habe ich dann hoffentlich auch ein neues Auto und wir haben die Versicherungen informiert und geändert.

30.07.2019 15:45 • #1285


DieSeherin
äähm... du hast - glaube ich - einen denkfehler im ganzen!? fristen, die anwälte vorgeben (egal von welcher seite aus) und unterlagen-forderungen und unterhaltsansagen sind nicht verbindlich, sondern als vorschlag anzusehen! eine wirklich rechtliche bindung hat das nicht! erst, wenn fristen vergehen, ohne dass etwas passiert ist (egal von welcher seite aus) kann der nächste schritt passieren - nämlich ein familiengericht entscheiden zu lassen!

30.07.2019 15:50 • #1286


Taleja
@dieseherin,
Ehrlichgesagt hatte ich glücklicherweise noch nie gross mit Anwälten zu tun.
Das erst etwas passiert, wenn eine Frist nicht eingehalten wurde ist mir klar.
Aber wenn sie kein Mandat mehr hat, kann sie es ja auch nicht ans Gericht weitergeben oder?

Sorry, wenn ich so dumm frage.

30.07.2019 15:56 • #1287


DieSeherin
sie kann das nicht, aber fristen, die sie (vielleicht )schon gesetzt hat, sind deswegen nicht vom tisch. und die fristen des gegenerischen anwalts auch nicht!

30.07.2019 16:02 • #1288


Taleja
Das verstehe ich nicht. Wer will das denn durchsetzen?
Sie hat einfach Mist gebaut, Frist hin oder her. Das Einschreiben hat mein Ex nicht geöffnet und er meinte, auf eine Mail reagiert er nicht.
Er soll ja den Erhalt bestätigen.

In ihrem Schreiben beruft sie sich der Einfachheit halber auf die Berechnung seiner Anwältin , allerdings unter Vorbehalt. Er soll erstmal die berechnete Summe zahlen, seine Unterlagen bis zur genannten Frist einreichen, dann berechnet sie und stellt die richtige Forderung.

30.07.2019 16:03 • #1289


DieSeherin
aber ihr erstes schreiben ist mit einer frist belegt? weil die fängt mit zustellung des einschreibens an zu laufen! ein nächster anwalt kann darauf aufbauen (muss er aber nicht zwingend, wenn dein mann so mauert kann der vielleicht auch noch zurück auf los?)

im grunde ist doch die frage, was du willst! dein mann hat das feuer eröffnet und deine entscheidung ist, ob du nur verteidigst, oder das gegenfeuer eröffnest. dazu brauchst du zum eineneine gute rechtsberatung und einen anwalt, der deinen willen dann auch konsequent vertritt (und nicht immer wieder anschub braucht!)

30.07.2019 16:25 • #1290


A


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