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Frau zieht nach 18 Jahre aus - keine Hoffnung mehr

S
Zitat von Mira_:
Wenn Du da gewesen bist, wird es auch keine indirekte Kindeswohlgefährdung gewesen sein. Du bist doch der Vater?


Tester? Ihr seid noch nicht lang getrennt? Ich rate dir, so früh wie möglich das gerichtlich zu klären- egal was war, bist du zu spät ziehst du den kürzeren ( als Mann bist du nicht gleichberechtigt vor dem Familiengerichtlicht)

04.04.2019 14:35 • x 2 #1111


M
Zitat von Schwedus:
( als Mann bist du nicht gleichberechtigt vor dem Familiengerichtlicht)

Na aber ja doch, wenn der Mann das Sorgerecht hat?

04.04.2019 14:37 • #1112


A


Frau zieht nach 18 Jahre aus - keine Hoffnung mehr

x 3


S
Zitat von Mira_:
Na aber ja doch, wenn der Mann das Sorgerecht hat?


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist entscheidend, das Sorgerecht steht nur auf dem Papier.

04.04.2019 14:39 • #1113


Joshu
Zitat von Tester84:
Regelmäßig ja, aber ausreichend Nein Jedes zweite Wochenende nur von Samstag 11:00 bis Sonntag 18.00 Uhr. Mehr geht leider zur Zeit noch nicht


Deine Geschichte interessiert mich jetzt auch; Tester84. Hast Du ein Thema dazu? Dann lese ich das die Tage mal aufmerksam nach.
Das ist ja wirklich alles sehr verfahren. Tut mir leid. Aber Du wirkst sehr ruhig und besonnen auf mich - hast nebenbei noch, mal von Mann zu Man gesprochen, eine cool sympathische Ausstrahlung auch laut Foto - kann mir gar nicht vorstellen, warum Dir dieser Mist passiert ist....
Würde Dich jetzt fast mal gerne wie damals mich ein netter Kollege ansprechen: Was hast Du gemacht?.

04.04.2019 14:40 • #1114


Heli_84
Zitat:
Wenn Du da gewesen bist, wird es auch keine indirekte Kindeswohlgefährdung gewesen sein. Du bist doch der Vater?


Die Tatsache, dass Sie sie zurück gelassen hat wurde nicht als Kindeswohlgefährdung gewertet, jedoch die Tatsache, dass mein Tochter bereits um 18.00 Uhr (untypische Zeit) im Auto des Vaters im Schlafanzug im Kindersitz schlief und ohne Verabschiedung oder Rücksprache mit mir bzgl. der Machbarkeit um 18:45 Uhr nachdem das ausräumen Ihrer Sachen schlafend auf die Couch gelegt hat und gefahren ist. Meine Tochter hat (ebenfalls untypisch) bis nächsten morgen (ab 18.00 Uhr durch geschlafen und dann ganz verstört nach Ihrer Mama gesucht.
Eine Kindeswohlgefährdende Entscheidung war jedoch im Hauptpunkt diese: Ich durfte zu dieser Zeit kein Auto fahren, wegen einer posttraumatischen Epilepsie (Spätfolge nach einem Verkehrsunfall aus dem Jahre 2004, wovon meine Frau Jahre lang durch die Finanzielle Absicherung mit Partizipiert hat) und meine Frau wusste das und hat eine Gefährdung billigend in Kauf genommen, obwohl bei Ihr eine gefahrenfreie und Kindgerechte Betreuung möglich wäre. Aber das steht alles auf einem anderen Papier es war einfach nur unmoralischer Horror !

04.04.2019 14:40 • x 1 #1115


M
Zitat von Schwedus:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist entscheidend, das Sorgerecht steht nur auf dem Papier

Wenn Die Mutter ihr Kind in der Obhut des Vater gibt und der Meinung ist, dass es dort gut aufgehoben ist, ist es keine Kindeswohlgefährdung. Wenn die Mutter aber ihr Kind bei einem Menschen lässt, der für ihr Kind nicht gut ist und es auch in diesem Wissen tut, dann kann man von Kindeswohlgefährdung sprechen. Ich finde einfach, dass Vätern in Deutschland viel zu wenig Verantwortung übertragen wird. Aber das ist wohl ein anderes Thema. Kann ja sein, dass ich mich rechtlich gesehen durchaus irre.

Zitat von Tester84:

Die Tatsache, dass Sie sie zurück gelassen hat wurde nicht als Kindeswohlgefährdung gewertet, jedoch die Tatsache, dass mein Tochter bereits um 18.00 Uhr (untypische Zeit) im Auto des Vaters im Schlafanzug im Kindersitz schlief und ohne Verabschiedung oder Rücksprache mit mir bzgl. der Machbarkeit um 18:45 Uhr nachdem das ausräumen Ihrer Sachen schlafend auf die Couch gelegt hat und gefahren ist. Meine Tochter hat (ebenfalls untypisch) bis nächsten morgen (ab 18.00 Uhr durch geschlafen und dann ganz verstört nach Ihrer Mama gesucht.
Eine Kindeswohlgefährdende Entscheidung war jedoch im Hauptpunkt diese: Ich durfte zu dieser Zeit kein Auto fahren, wegen einer posttraumatischen Epilepsie (Spätfolge nach einem Verkehrsunfall aus dem Jahre 2004, wovon meine Frau Jahre lang durch die Finanzielle Absicherung mit Partizipiert hat) und meine Frau wusste das und hat eine Gefährdung billigend in Kauf genommen, obwohl bei Ihr eine gefahrenfreie und Kindgerechte Betreuung möglich wäre. Aber das steht alles auf einem anderen Papier es war einfach nur unmoralischer Horror !

Okay, das ist nochmal ne andere Story

04.04.2019 14:45 • #1116


S
Zitat von Mira_:
Wenn Die Mutter ihr Kind in der Obhut des Vater gibt und der Meinung ist, dass es dort gut aufgehoben ist, ist es keine Kindeswohlgefährdung. Wenn die Mutter aber ihr Kind bei einem Menschen lässt, der für ihr Kind nicht gut ist und es auch in diesem Wissen tut, dann kann man von Kindeswohlgefährdung sprechen. Ich finde einfach, dass Vätern in Deutschland viel zu wenig Verantwortung übertragen wird. Aber das ist wohl ein anderes Thema. Kann ja sein, dass ich mich rechtlich gesehen durchaus irre.


Okay, das ist nochmal ne andere Story


Das sind Vorfälle der Vergangenheit, das interessiert den Richter nur wenig ( schon mehr, ob es Bratkartoffeln oder Pommes zum Mittag gibt). Es geht um die Zukunft, da ist wichtig:
1. Wer zog aus? ( = Verlasser)
2. Wo lebt das Kind aktuell ( aktueller Aufenthaltsort = Aufenthaltsbestimmungsrecht).
3. Mutter verdient weniger oder sogar Alg 2? Dann ist der Vater in der Pflicht ( die Kosten sollen in der Familie bleiben)

04.04.2019 14:50 • #1117


S
Tester84

Es geht noch viel Wasser den Bach runter. Mein Tipp: Regle den Umgang mit der EX und dem JA möglichst frühzeitig.

Was das mit den Vorwürfen der Schuld auf sich hat: Ich bin schuld, dass sie sich verliebt hat nach Aussen. ( O Ton EX). Ende der Diskussion. Als Folge bin ich natürlich auch an allem anderen Schuld. Ende der Diskussion.

04.04.2019 14:50 • x 2 #1118


S
Zitat von Solskinn2015:
Tester84

Es geht noch viel Wasser den Bach runter. Mein Tipp: Regle den Umgang mit der EX und dem JA möglichst frühzeitig.

Was das mit den Vorwürfen der Schuld auf sich hat: Ich bin schuld, dass sie sich verliebt hat nach Aussen. ( O Ton EX). Ende der Diskussion. Als Folge bin ich natürlich auch an allem anderen Schuld. Ende der Diskussion.


Das du das trotzdem noch nicht eingesehen hast, zeigt mir, dass du ziemlich stur bist.

04.04.2019 14:52 • x 1 #1119


Joshu
Zitat von Solskinn2015:
Was das mit den Vorwürfen der Schuld auf sich hat: Ich bin schuld, dass sie sich verliebt hat nach Aussen. ( O Ton EX). Ende der Diskussion. Als Folge bin ich natürlich auch an allem anderen Schuld. Ende der Diskussion.


Allein schon die Frage der Schuldzuweisung ist ja generell bei einer Trennung absurd - es sei, es liegt was ganz Besonders Gravierendes auf der Hand. Nicht umsonst gibt es ja im Familienrecht bei Scheidungen keine Schuldfrage mehr.

Aber dass ein Dritter schuld sein soll, dass sich Person A in Person B verliebt hat - (auch wenn der Dritte der Ex-Mann ist), dass muss man sich mal in seiner ganzen Absurdität vor Augen führen....

04.04.2019 14:54 • x 1 #1120


Joshu
Zitat von Schwedus:
aber die Erfahrung ( und ich sehe mich seit der Trennung oft um, nach links, nach rechts, oben und unten zeigt mir, dass es meist um Situation, Zweck und Ziel geht und das ist meist sehr auf die eigenen Bedürfnisse aus - sehr menschlich, sich einen Partner auswählen der einen beglückt, bereichert oder einfach nur neue Türen und Sichtweisen zeigt.



Naja, warum gehen wir Bindungen ein? Weil wir uns doch irgendwo bereichern wollen, irgend etwas was uns fehlt, und wenn es sich um eine Liebesbziehung und eben keine Zweck-Ehe handeln soll (wie früher oft), liegt dieser Zweck doch in der Person selbst. Also nicht wegen Kinderkriegen, wobei das natürlich auch zur Erfüllung beitragen kann, nicht wegen Prestige oder materiellem Gewinn, sondern der Zweck liegt unmittelbar im Wesen der anderen Person selbst, die einen durch Ihr Dasein bereichert, so dass wir so bereichert den anderen ebenfalls bereichern und alles von einer tiefen Nähe getragen ist, durch eine Hinwendung zum anderen um seiner selbst willen, die aber dennoch dadurch eine Persönlichkeitsentfaltung und eine mutige offene Hinwendung zur Welt und ihren Herausforderungen stark fördert!

Das ist jedenfalls mein Ideal. Und sowas hab ich auch immer gesucht. Und wenigstens zeitweise gefunden.

Und dennoch spür ich oft so was wie Dankbarkeit für die vielen schönen Jahre und mag mir die Erinnerungen auch nicht verderben lassen, nicht ganz, so wenig wie möglich, durch die letzten traurigen drei Jahre....

04.04.2019 15:02 • x 2 #1121


S
Zitat von Joshu:


Naja, warum gehen wir Bindungen ein? Weil wir uns doch irgendwo bereichern wollen, irgend etwas was uns fehlt, und wenn es sich um eine Liebesbziehung und eben keine Zweck-Ehe handeln soll (wie früher oft), liegt dieser Zweck doch in der Person selbst. Also nicht wegen Kinderkriegen, wobei das natürlich auch zur Erfüllung beitragen kann, nicht wegen Prestige oder materiellem Gewinn, sondern der Zweck liegt unmittelbar im Wesen der anderen Person selbst, die einen durch Ihr Dasein bereichert, so dass wir so bereichert den anderen ebenfalls bereichern und alles von einer tiefen Nähe getragen ist, durch eine Hinwendung zum anderen um seiner selbst willen, die aber dennoch dadurch eine Persönlichkeitsentfaltung und eine mutige offene Hinwendung zur Welt und ihren Herausforderungen stark fördert!

Das ist jedenfalls mein Ideal. Und sowas hab ich auch immer gesucht. Und wenigstens zeitweise gefunden.


Sehr schön geschrieben, ich stelle mich mit in die Schlange - das wünsche ich mir auch, ich bin dabei treu und ehrlich, bis sich die Balken biegen. Wenn es normal läuft habe ich noch gut 35 Jahre zum Finden, zur Zeit macht das Suchen keine Freude, weil das Aussortieren reine Zeitverschwendung ist.

04.04.2019 15:11 • x 1 #1122


Heli_84
Zitat:
Aber dass ein Dritter schuld sein soll, dass sich Person A in Person B verliebt hat - (auch wenn der Dritte der Ex-Mann ist), dass muss man sich mal in seiner ganzen Absurdität vor Augen führen....


Wenn ich das recht verstehe, dass den dritten keine Schuld trifft sehe ich das ganz anders in meiner/unsere Konstellation, denn er hätte Mann genug sein MÜSSEN (auch wenn er noch Jung und Grün hinter den Augen ist) auf meine Frau einzuwirken, die Ehe sauber zu beenden bevor Sie sich schon vor der Trennung neu orientiert um für SICH alleine Heraus zu finden was Sie will. Er hat billigend in Kauf genommen, dass meine Ex einen Trümmerhausen hinterlässt, der sowohl mir als auch meiner Tochter Psychisch und Physisch Schadet, zumal auch über die gesundheitlichen Einschränkungen, die ich habe (ich will mich nich selbst bemitleiden, sondern Spreche offen über Tatsachen) Bescheid wusste und es aus Egoismus in Kauf genommen hat, dass eine Familie nicht auseinander geht, sondern viel mehr Brutal zerrissen wird.
Das eine Schuldfrage falsch formuliert ist, ist mir bewusst und das in der Regel beide einen Anteil an der Trennung haben, ist mir auch klar (ich bin ja nicht unrealistisch) Aber das es unmoralisch, demütigen, gefährdent und verwerflich durch reinen Egoismus und der Befriedigung des eigen Triebes durchgezogen wird ist meiner Meinung nach ein Thema, bei dem man ganz Klar von einer SCHULD ausgehen kann. nicht an dem Warum, aber an dem Wie.

Zitat:
Das sind Vorfälle der Vergangenheit, das interessiert den Richter nur wenig ( schon mehr, ob es Bratkartoffeln oder Pommes zum Mittag gibt). Es geht um die Zukunft, da ist wichtig:
1. Wer zog aus? ( = Verlasser)
2. Wo lebt das Kind aktuell ( aktueller Aufenthaltsort = Aufenthaltsbestimmungsrecht).
3. Mutter verdient weniger oder sogar Alg 2? Dann ist der Vater in der Pflicht ( die Kosten sollen in der Familie bleiben)


Eine begangene Kindeswohlgefährdung wird sich (zumindest nach Aussage der Anwälte) die jeder Richter berücksichtigen wird.

1. Ja, Sie zog wie erwähnt in das fertige Haus des neuen Freundes

2. Im Haus der Mutter und des neuen Freund

3. Die Finanzielle Situation ist im Interesse und zum Vorteil meiner Frau geregelt.

04.04.2019 15:12 • #1123


S
Na dann los Tester! Beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ich bin für das Wechselmodell, beide Elternteile solten und dürfen weiterhin Eltern bleiben.

04.04.2019 15:17 • x 2 #1124


Joshu
Zitat von Schwedus:
Sehr schön geschrieben, ich stelle mich mit in die Schlange - das wünsche ich mir auch, ich bin dabei treu und ehrlich, bis sich die Balken biegen. Wenn es normal läuft habe ich noch gut 35 Jahre zum Finden, zur Zeit macht das Suchen keine Freude, weil das Aussortieren reine Zeitverschwendung ist.


Come on! ;.)
Gehen wir´s nochmal an.

04.04.2019 15:18 • x 2 #1125


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