Lucky2006
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udi74
Zitat von Lucky2006:Bin dann aufgestanden und Verlies die Wohnung zu meiner Familienangehörigen. Dort schlief ich auch und am nächsten Tag, stand die Polizei vor der Tür und teilte mit, dass ich 14 Tage nicht mehr zurück in die Wohnung kann. Innerhalb dieser Zeit kam dann schon die Ladung für die Gerichtsverhandlung.
Dann kam die Gerichtsverhandlung und ihr wurde die Wohnung zugesprochen. Somit war ich ab diesen Tag Obdachlos
Wind
Wind
Zitat von Lucky2006:Die Antwort ist einfach! Sie fühlte sich aufgrund des Satzes bedroht! Sie hat auf die Tränendrüse gedrückt und ihrem bekannten welcher bei der Polizei ist gesagt!
Sonnenblume1981
udi74
Zitat von Gorch_Fock:Nee lieber Lucky, da stimmt was nicht an Deiner Geschichte. Durch den Gewaltschutzparagraph kann ein Mann der Wohnung verwiesen werden. Dazu erhältst Du (meist noch in der Nacht der Tat) von der Polizei eine entsprechende Ausfertigung mit dem Tatvorwurf, dem angedrohten Bußgeld bei Zuwiderhandlung.
Danach hat die andere Partei 10 Tage Zeit bei Gericht die Zuweisung der Wohnung zu erwirken. Das ist vor Gericht passiert. Und? Keine Anwalt genommen? Wenn nein, warum nicht?
Welcher Tatbestand wird Dir denn vorgeworfen? Eine verbale Bedrohung? Glaub ich nicht. Kann es sein, dass Du körperlich gegen Deine Ex-Partnerin geworden bist?
udi74
Wind
Zitat von udi74:Ist der TE eigentlich noch präsent?
GastNeu123
Puppenmama5269
TinTin1980
udi74
Zitat von TinTin1980:Fällt nur mir das auf, oder gibt es in letzter Zeit vermehrt Threads in denen die eigenen Anteile gerne verschwiegen werden?
TinTin1980
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