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Aus der gemeinsamen Wohnung geflogen

Lucky2006
Hallo liebe Community, ich wende mich hiermit an euch, da ich selber nicht mehr weiter weiß.

Zu meiner Geschichte.

Ich bin 39 Jahre alt und bis vor 4,5 Wochen war mein Leben noch lebenswert.

Wir haben ein gemeinsames Kind, welches wächst und gedeiht! Dennoch habe ich meine kleine seit dieser Zeit nicht mehr gesehen.

Vor 4,5 Wochen ist es eskaliert! Es ging grundsätzlich darum, dass wir zusammen die Kita übernehmen sollen, damit meine Ex ab 01.09.2018 eine Ausbildung beginnen kann! Nun gut Mann denkt sich ich kündige meinen Job und nehme einen Job an, welcher niemals meiner erlebten Ausbildung gerecht wird. Nachdem ich das gemacht hatte, ist in der gemeinsamen Wohnung eine Diskussion entfacht, welche MEIN Leben komplett veränderte. Sie sagte ich möchte doch bitte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, damit Sie das Geld für die Kita bekommt. Nach ein paar weiteren Worten ist es bei mir zu einer Reizung meines Verstandes gekommen, indem ich dann eher unkonventionell handelte! Ich sagte zu Ihr: wenn ich mein Leben an die wand gefahren, nehme ich Dich mit! (War auf das finanzielle bezogen!)

Gut nach diesem Satz war zumindest die Diskussion beendet (das war ein Sonntag).

Dann den Abend irgendwie überstanden, am Montag morgen aufgewacht und es ging von Ihrer Seite erneut los! Sie fragte mich wortwörtlich ob ich den nicht ausziehe! Ich verneinte. Danach kam ihre Aussage! Dann räume die Küche auf, ansonsten schmeiße ich Dir alles auf die Couch.

Bin dann aufgestanden und Verlies die Wohnung zu meiner Familienangehörigen. Dort schlief ich auch und am nächsten Tag, stand die Polizei vor der Tür und teilte mit, dass ich 14 Tage nicht mehr zurück in die Wohnung kann. Innerhalb dieser Zeit kam dann schon die Ladung für die Gerichtsverhandlung.

Dann kam die Gerichtsverhandlung und ihr wurde die Wohnung zugesprochen. Somit war ich ab diesen Tag Obdachlos.

Und jetzt während dieser Phase kamen alle Gedanken was mit Trennungen zu tun hat in den Kopf!

Nachdem ich eine gute Erziehung genossen habe, liegt es mir fern jeglichem Lebewesen etwas anzutun.

Gestern war dann Termin damit ich meine Tochter endlich sehen durfte, sie hat verneint! Das ich jetzt am Jugendamt war um mein besuchsrecht zu erhalten klärt sich von selbst!

Jetzt meine Frage an euch?

Wie bekomme ich diese Hassgedanken gegenüber Ihr aus dem Kopf?

Bin über jegliche Tipps dankbar!

19.03.2018 17:01 • #1


U
Zitat von Lucky2006:
Bin dann aufgestanden und Verlies die Wohnung zu meiner Familienangehörigen. Dort schlief ich auch und am nächsten Tag, stand die Polizei vor der Tür und teilte mit, dass ich 14 Tage nicht mehr zurück in die Wohnung kann. Innerhalb dieser Zeit kam dann schon die Ladung für die Gerichtsverhandlung.

Dann kam die Gerichtsverhandlung und ihr wurde die Wohnung zugesprochen. Somit war ich ab diesen Tag Obdachlos


Hallo Lucky!

Sorry, aber das raffe ich nicht ganz so. Wieso musstest DU aus der Wohnung raus und wieso übermittelt das die Polizei? Sowas habe ich noch nicht gehört. In dieser Form. Und wieso Gerichtsverhandlung? Irgendwie fhelen mir da Infos, um eine adäquate Antwort zu geben.

Magst Du das vielleicht nochmal aufklären?

L.G.

Udi

19.03.2018 17:08 • #2


A


Aus der gemeinsamen Wohnung geflogen

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W
Hört sich für mich an, als wenn da was ausgelassen wurde in der Erzählung, denn grundlos wird man nicht von der Polizei kontaktiert.

19.03.2018 17:11 • x 3 #3


Lucky2006
Die Antwort ist einfach! Sie fühlte sich aufgrund des Satzes bedroht! Sie hat auf die Tränendrüse gedrückt und ihrem bekannten welcher bei der Polizei ist gesagt!

19.03.2018 17:13 • x 1 #4


W
Zitat von Lucky2006:
Die Antwort ist einfach! Sie fühlte sich aufgrund des Satzes bedroht! Sie hat auf die Tränendrüse gedrückt und ihrem bekannten welcher bei der Polizei ist gesagt!


Ich gehe mal davon aus, dass du nicht ganz schuldlos bist an der Situation.
Zu deiner Frage: Hass bringt dich nicht weiter, im Gegenteil, du schadest dir damit, aber sicher nicht ihr. An deiner Stelle würde ich, so gut es geht, die Sache entschärfen. Mir scheint, sie sitzt am längeren Hebel.

19.03.2018 17:15 • #5


S
Sorry,aber soetwas reicht doch nicht gleich für eine Gerichtsverhandlung?Ein Satz? Hast du irgendeine Vorgeschichte,die so einer Aussage so ein Gewicht gibt?
Fehlt da was?

19.03.2018 17:18 • x 1 #6


Gorch_Fock
Nee lieber Lucky, da stimmt was nicht an Deiner Geschichte. Durch den Gewaltschutzparagraph kann ein Mann der Wohnung verwiesen werden. Dazu erhältst Du (meist noch in der Nacht der Tat) von der Polizei eine entsprechende Ausfertigung mit dem Tatvorwurf, dem angedrohten Bußgeld bei Zuwiderhandlung.
Danach hat die andere Partei 10 Tage Zeit bei Gericht die Zuweisung der Wohnung zu erwirken. Das ist vor Gericht passiert. Und? Keine Anwalt genommen? Wenn nein, warum nicht?
Welcher Tatbestand wird Dir denn vorgeworfen? Eine verbale Bedrohung? Glaub ich nicht. Kann es sein, dass Du körperlich gegen Deine Ex-Partnerin geworden bist?

19.03.2018 17:25 • x 3 #7


U
Zitat von Gorch_Fock:
Nee lieber Lucky, da stimmt was nicht an Deiner Geschichte. Durch den Gewaltschutzparagraph kann ein Mann der Wohnung verwiesen werden. Dazu erhältst Du (meist noch in der Nacht der Tat) von der Polizei eine entsprechende Ausfertigung mit dem Tatvorwurf, dem angedrohten Bußgeld bei Zuwiderhandlung.
Danach hat die andere Partei 10 Tage Zeit bei Gericht die Zuweisung der Wohnung zu erwirken. Das ist vor Gericht passiert. Und? Keine Anwalt genommen? Wenn nein, warum nicht?
Welcher Tatbestand wird Dir denn vorgeworfen? Eine verbale Bedrohung? Glaub ich nicht. Kann es sein, dass Du körperlich gegen Deine Ex-Partnerin geworden bist?


Da kann was nicht stimmen bzw. da muss was fehlen. Ich habe jahrelang mit solchen Geschichten zu tun gehabt als gesetzl. Betreuer und so weiter, mit Polizei, Gerichten - das ganze Programm. Die Polizei kann und darf niemanden der Wohnung verweisen, außer:

1. Es liegt ein Gerichtsbeschluss z.B. nach dem Gewaltschutzgesetz vor oder

2.Es liegt ein akuter Gefährdungsgrund vor (welcher sich mir aus dem bisherigen Kontext aber nicht erschließt?)

Also sorry, irgendetwas stimmt da nicht. Was wird verschwiegen oder nicht mitgeteilt?

Die Polizei kann und darf niemanden seiner eigenen Behausung verweisen, nicht ohne wichtigem Grund.

19.03.2018 17:31 • x 1 #8


U
Ist der TE eigentlich noch präsent?

19.03.2018 23:45 • #9


W
Zitat von udi74:
Ist der TE eigentlich noch präsent?


Mit den Antworten hat er wohl nicht gerechnet oder es war doch nicht so wichtig

20.03.2018 07:47 • x 2 #10


G
Er schreibt ja auch das er 39 ist, aber sein Schreibstil kommt mir vor wie wenn es sich um einen Teenie handelt.

20.03.2018 09:50 • #11


P
TE? Nimm mal das Bild deiner Tochter hier raus. Ich bekomme Herpes wenn ich sehe, das Fotos von Kinder im Internet landen. Oder hat deine Tochter eingewilligt im Internet zu sehen zu sein?

20.03.2018 09:58 • x 3 #12


T
Fällt nur mir das auf, oder gibt es in letzter Zeit vermehrt Threads in denen die eigenen Anteile gerne verschwiegen werden?

20.03.2018 09:59 • x 4 #13


U
Zitat von TinTin1980:
Fällt nur mir das auf, oder gibt es in letzter Zeit vermehrt Threads in denen die eigenen Anteile gerne verschwiegen werden?


Sehr gut beobachtet, ist mit ehrlicherweise nicht so aufgefallen.

Bin da wohl immer zu sehr auf den Inhalt fokussiert.

Haben die Threadersteller Angst oder was meinst Du, warum eigene Anteile eher ausgeblendet werden?

L.G.

Udi

20.03.2018 10:08 • x 2 #14


T
Ich glaube, es ist die Aussendarstellung, die hier aufgehübscht werden soll. Das ist aber wohl eher nur das Resultat daraus, dass man eine eingeschränkte Sichtweise (zurecht gelegt) hat und die bitte auch ja nicht aufgezeigt werden soll. Selbstbetrug lässt grüssen.

Auf deutsch: weil man selbst unsicher und unzufrieden mit sich ist, legt man sich Dinge zurecht, wie man sie braucht und versucht die Bestätigung für sein Denken von aussen zu holen.

Für solche Menschen geht es um Schuld und uns wurde ja anerzogen, dass Schuld etwas schlechtes ist, darum schiebt man sie weit, weit weg.

20.03.2018 10:14 • x 2 #15


A


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