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Auflösen der gemeinsanen Konten?

M
Hallo Mein Mann und ich haben uns getrennt er wohnt jetzt seitdem bei seiner Mutter. Jetzt geht es darum: Wir haben ein Auto dass ich vor unserem Kennlernen gekauft habe . Er sagt ihm gehöre es zu Hälfte da wir verheiratet sind zu und wenn ich es behalte ich ihm die Hälfte auszahlen muss. Desweiteren haben wir ein gemeinsames Konto er meint jetzt er holt sein gehalt runter und gut ist. es hätte rechtlich gesehn en recht darauf. Ich wollte es vernünftig klären ich bekomme ja nun nur mein Lohn ( halbtags wegem den kindern und Kindergeld) noch kein unterhalt und keinen Zuschlag und muss die selben kosten alleine zahlen. Zwei Kredite aufgenommen für ihn auf meinen Namen wo er damals mir versicherte er wird bei trennung die Hälfte bezahlen ja pustekuchen hätte er nie gesagt. Er unterschreibt nichts das regeln die Anwälte.

Er bekommt erwerbsminderunngsrente und muss demnach höchst wahrscheinlich nicht mal Unterhalt zahlen aber er zahlt ka ml Momentan keine Miete oder wie läuft das geht das so einfach für ihn?

13.10.2024 16:25 • #1


sian
Wie lange seit ihr verheiratet oder ein Paar.
Wie alt sind die Kinder und ist er der Vater?

13.10.2024 16:36 • #2


A


Auflösen der gemeinsanen Konten?

x 3


sian
Das ist die Fortsetzung von deinem Thead Wie schafft man das?

Deine Sorgen in der finanz. Richtung kann nur ein Anwalt lösen.

13.10.2024 16:48 • #3


Birkai
Zitat von maamy:
Jetzt geht es darum: Wir haben ein Auto dass ich vor unserem Kennlernen gekauft habe . Er sagt ihm gehöre es zu Hälfte da wir verheiratet sind zu und wenn ich es behalte ich ihm die Hälfte auszahlen muss.

Das gehört dann eigentlich zu deinem Anfangsvermögen und ist nicht relevant für den Zugewinn.

Zitat von maamy:
Er bekommt erwerbsminderunngsrente und muss demnach höchst wahrscheinlich nicht mal Unterhalt zahlen

Wenn dies absehbar ist, wende dich gleich ans Jugendamt bezüglich Unterhaltsvorschuss.

Zitat von maamy:
aber er zahlt ka ml Momentan keine Miete oder wie läuft das geht das so einfach für ihn?

Hast du bereits einen Anwalt? Der sollte dir hierzu Auskunft geben können.

Anbei ein Link zu dem Thema.

https://www.scheidung-online.de/ehewohn...ietvertrag.

13.10.2024 16:53 • x 1 #4


B
@maamy Es wäre echt besser, wenn du in deinem ersten Thread weiter schreibst, so fehlt die gesamte Vorgeschichte. @Forenleitung, könnt ihr bitte beide Fäden der TE zusammen legen? THX!
Zitat von maamy:
Wir haben ein Auto dass ich vor unserem Kennlernen gekauft habe . Er sagt ihm gehöre es zu Hälfte da wir verheiratet sind zu und wenn ich es behalte ich ihm die Hälfte auszahlen muss.

Sofern das Auto auf deinen Namen läuft, von dir vor der Ehe erworben wurde, bleibt es in deinem Eigentum, es gehört zu deinem Anfangsvermögen.
Zitat von maamy:
Desweiteren haben wir ein gemeinsames Konto er meint jetzt er holt sein gehalt runter und gut ist.

Zitat von maamy:
Er bekommt erwerbsminderunngsrente

Arbeitet er, bekommt er Gehalt und Erwerbsminderungsrente? Sofern das Geld auf eurem gemeinsamen Konto liegt, kann er es natürlich ach abheben.
Zitat von maamy:
Zwei Kredite aufgenommen für ihn auf meinen Namen wo er damals mir versicherte er wird bei trennung die Hälfte bezahlen ja pustekuchen hätte er nie gesagt.

Stehen Vermögensgegenstände gegen die Kredite, Sicherheiten? Anderenfalls wirst du dafür einstehen müssen, da sie auf dich laufen, du dafür unterschrieben hast.
Zitat von maamy:
er zahlt ka ml Momentan keine Miete oder wie läuft das geht das so einfach für ihn?

Wer steht im Mietvertrag, welche Kündigungsfristen bestehen, kannst du die Wohnung allein halten?
Zitat von maamy:
Er bekommt erwerbsminderunngsrente und muss demnach höchst wahrscheinlich nicht mal Unterhalt zahlen

Er ist eurem gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, auch dir, allerdings nur im Rahmen seines Selbstbehalts. Für die beiden ältesten Kinder hat er keine Unterhaltspflicht, für die solltest du -bzw. die Großeltern, die den 16-Jährigen betreuen- vom Vater Unterhalt beziehen. Für den 16-Jährigen, der nicht bei dir lebt, bist auch du -im Rahmen deines Selbstbehalts- unterhaltspflichtig.

Du solltest dich gleich morgen um juristische Beratung kümmern, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss für den Kleinsten beantragen und eine Beistandschaft einrichten. Die kümmern sich dann darum, mit dem Vater den Unterhalt für euer jüngstes Kind zu ordnen. Wie alt ist der Kleine?

13.10.2024 17:21 • x 1 #5


M
Zitat von sian:
Wie lange seit ihr verheiratet oder ein Paar. Wie alt sind die Kinder und ist er der Va

2.5 Jahre sein leiblicher Sohn ist 1 und stiefsohn 7

13.10.2024 21:22 • #6


M
Zitat von Birkai:
Das gehört dann eigentlich zu deinem Anfangsvermögen und ist nicht relevant für den Zugewinn. Wenn dies absehbar ist, wende dich gleich ans ...

Ich habe einen Anwalt und der hat mir auch geraten den Unterhaltsvorschuss zu beantragen per telefon habe am freitag den erstem Termin um alles zu besprechen

13.10.2024 21:24 • x 2 #7


M
Zitat von Brightness2:
@maamy Es wäre echt besser, wenn du in deinem ersten Thread weiter schreibst, so fehlt die gesamte Vorgeschichte. @Forenleitung, könnt ihr bitte ...

wusste ich gar nicht das man da weiter ergänzen kann
Er bwkommt erwerbsminderunngsrente. die wohnung habe ich vor jahren angemieteten ich habe ihn mit reingegnommen habe das auch schriftlich aufnahme einer weiteren Person.

Ich kann nur nachweisen dass der Betrag des Kredits an sein Plattenfirma ging

13.10.2024 21:32 • #8


AMS2
Das Auto gehört Dir, wenn Du im Fahrzeugbrief stehst! Logisch, oder?
Bei Krediten zählt immer wer Unterschrieben hat.
Du hättest Dir vorher von deinem Ex schriftlich einen Schuldschein austellen lassen müssen, dass dieser Kredit für ihn wäre mit seiner Unterschrift. Einfacher Zettel reicht da schon. Ansonsten wirst Du auf den Kredit sitzen bleiben, da Du für ihn unterschrieben hast.

13.10.2024 21:41 • x 1 #9


Gorch_Fock
In der Ehe kann das Fahrzeug auch demjenigen zugesprochen werden, der es ggf.. beruflich braucht oder Kinder transportieren muss. So einfach ist es nicht, am besten Anwalt befragen

14.10.2024 11:35 • #10


AMS2
In diesem Fall wurde das Auto vor dem kennenlernen gekauft.
Der Grund wäre ja die eigene Mobilität für Job, Kinder etc.
Später hat man ihren Wagen in der Ehe geteilt.
Ihr Wagen! Da gibts keinen Grund, dass der Ehemann Anspruch darauf hätte.
Da A: er nicht als Fahrzeughalter eingetragen ist und B: von ihm auch nicht angeschafft oder finanziert gewesen wäre.

14.10.2024 12:25 • #11


E-Claire
Zitat von maamy:
Zwei Kredite aufgenommen für ihn auf meinen Namen wo er damals mir versicherte er wird bei trennung die Hälfte bezahlen ja pustekuchen hätte er nie gesagt.

Ich schreibe das jetzt nicht, um dich zu kränken, sondern weil Dein Beispiel zeigt, daß auch noch 2024 ganz offensichtlich solche Sachen passieren:
Wenn jemand einen Kredit braucht, dann muß derjenige selbst zur Bank gehen und wenn die Bank demjenigen keinen Kredit gibt, dann hat das massiv gute Gründe!
an der Stelle kann man mit Blick auf das eigene Vermögen überlegen, ob man demjenigen mit dem eigenen Geld eventuell ein Darlehen geben möchte, aber wenn das eigene Vermögen dazu nicht ausreicht, dann ist an der Stelle das Problem an den zurückzugeben, der es tatsächlich hat.

Was man in keinem Fall tun sollte, ist selbst einen Kredit aufnehmen, denn so wird man Kreditnehmer und ist der Bank zur Rückzahlung verpflichtet, obwohl man das Geld schon längts weiter gereicht hat und es im Zweifel nie wieder sieht.

Zitat von maamy:
Ich kann nur nachweisen dass der Betrag des Kredits an sein Plattenfirma ging

Du musst den Kredit der Bank mit Deinen Mitteln zurückzahlen. Möglicherweise kannst Du den Betrag von ihm zurückfordern, aber mach Dich darauf gefasst, daß das ein sehr steiniger Weg ist.

Was Du nicht machen kannst, ist die Bank an ihn verweisen. Erst Du an die Bank, eventuell er dann an Dich.

14.10.2024 13:16 • x 1 #12


B
Zitat von AMS2:
Das Auto gehört Dir, wenn Du im Fahrzeugbrief stehst! Logisch, oder?

Gar nicht logisch. Es gibt immer einen Halter- das ist immer eine natürliche oder eine juristische Person. Und der steht in den Zulassungsbescheinigungen. Das hat aber nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Großer, verbreiteter Irrtum. In diesem speziellen Fall hier, würde ich es so einschätzen, dass das Auto in die Ehe eingebracht wurde und somit nicht zum Zugewinn gehört.
Auch der Nochmann unterliegt einigen Irrtümern- von daher ist es gut, wenn zeitnah das Ganze rechtlich Abgeklärt wird.. Im übrigen würde ich von allen gemeinsamen Konten 50% abziehen und mir ein eigenes Konto anlegen, das Gehaltskonto auf Arbeit ummelden.
Was die Wohnung betrifft: Im Grundsatz gilt: Stehen mehrere Personen in einem MV so kann der VM im Außenverhältnis sich einen auspicken, der zahlen muss. Und dann ist es im Innenverhältnis so, dass der Zahler die Anteile bei den Mitmietern holen kann.. Aber auch hier im Speziellen: Anwalt fragen. Und so nebenbei alle Unterlagen kopieren: Rentenbescheide, Kontoauszüge etc.
In Bezug auf die Kredite gilt wahrscheinlich: Der Kreditnehmer muss zahlen. Ohne wenn und aber. Natürlich kann man versuchen im Innenverhältnis die Kohle wieder zu bekommen. Aber auch da hilft ein Anwalt weiter.
Und wenn die Kosten Dich überrollen so bespreche mit dem Anwalt, ob evtl eine Privatinsolvenz infrage kommt.

14.10.2024 13:33 • x 1 #13


A


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